EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Daimler Truck Holding AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Daimler Truck Holding AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

05.03.2024 / 14:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Leinfelden-Echterdingen, 05. März 2024

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Der Vorstand der Daimler Truck Holding AG ("Daimler Truck") hat am 24. November 2023 beschlossen, im Zeitraum vom 18. März 2024 bis einschließlich 21. März 2024 bis zu 1.030.000 eigene Aktien (ISIN DE000DTR0CK8, "Daimler Truck-Aktien") über die Börse zu erwerben.

Der Erwerb der Daimler Truck-Aktien beruht auf § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG und dient dem einzigen Zweck, die aus den Belegschaftsaktienprogrammen für Beschäftigte der Daimler Truck AG und ihrer Tochtergesellschaften (mit Ausnahme der Fleetboard Logistics GmbH) in Deutschland und Spanien entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen (Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 ("Verordnung (EU) Nr. 596/2014").

Für den Erwerb von bis zu 1.030.000 eigener Aktien im Rahmen der beiden Belegschaftsaktienprogramme wird Daimler Truck - auf Basis des Schlusskurses EUR 42,83 vom 04. März 2024 (XETRA) - bis zu EUR 44.114.900 (ohne Nebenkosten) aufwenden. Im Zuge des letztjährigen Belegschaftsaktienprogramms hat Daimler Truck im ersten Quartal 2023 bei einer Teilnahmequote von 33,5 % rund 532.040 Aktien zu einem Gesamterwerbspreis von rund EUR 16.115.492 (ohne Nebenkosten) erworben. In diesem Jahr wird eine vergleichbare Teilnahmequote erwartet.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe von Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052").

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung von Daimler Truck durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, den Erwerb der Daimler Truck-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchzuführen.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Daimler Truck-Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von Daimler Truck. Der Vorstand kann den Aktienrückkauf für die Bedienung der Belegschaftsaktienprogramme – unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 – jederzeit beenden.

Der Aktienrückkauf wird insbesondere im Einklang mit den Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und gemäß den Vorgaben des Belegschaftsaktienprogramms erfolgen. Insbesondere werden die Daimler Truck-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Am 1. August 2023 hat Daimler Truck per Mitteilung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu EUR 2 Mrd. bekanntgegeben. Im Zeitraum des Aktienrückkaufs für das Belegschaftsaktienprogramm vom 18. bis zum 21. März 2024 werden im Rahmen des am 1. August 2023 bekannt gegebenen Aktienrückkaufprogramms keine eigenen Aktien erworben.

Die Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Über die Fortschritte der Aktienrückkäufe im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms wird Daimler Truck unter https://www.daimlertruck.com/investoren/aktie/aktienrueckkauf/belegschaftsaktienprogramme informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



05.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Daimler Truck Holding AG
Fasanenweg 10
70771 Leinfelden-Echterdingen
Deutschland
Internet: www.daimlertruck.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1851915  05.03.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1851915&application_name=news&site_id=boersennews