MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Audi-Prozess haben am Dienstag die Verteidiger des ehemaligen Vorstandschefs Rupert Stadler und der beiden Mitangeklagten das Wort. Alle drei Angeklagten haben den Betrug mit manipulierten Abgaswerten bei Dieselautos gestanden. Das Landgericht München hat ihnen dafür bereits Bewährungsstrafen zwischen anderthalb und zwei Jahren in Aussicht gestellt, verbunden mit hohen Geldauflagen.

Der ehemalige Audi-Chef Stadler soll demnach 1,1 Millionen Euro zahlen, der ehemalige Chef der Motorenentwicklung Wolfgang Hatz 400 000 Euro und einer seiner leitenden Ingenieure 50 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hat im Fall von Stadler und dem Ingenieur einer Verständigung zugestimmt, fordert aber, bei der Bewährungsstrafe mit zwei Jahren an die oberste Grenze zu gehen. Die Verteidiger könnten für die untere Grenze des in Aussicht gestellten Strafrahmens plädieren, auch mit Blick auf die Untersuchungshaft, die Kosten und die Länge des seit zweieinhalb Jahre laufenden Prozesses.

Bei Hatz hat die Staatsanwaltschaft den Verständigungsvorschlag des Gerichts allerdings abgelehnt und eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Prozess gegen einen mitangeklagten vierten Ingenieur, der als Kronzeuge aufgetreten war, wurde bereits im April eingestellt.

Hatz und die beiden Motorenentwickler gestanden, dass sie die Ausgestaltung der Motor-Software veranlasst hatten. Mit unzulässigen Abschalteinrichtungen hielten die Autos die Stickoxid-Grenzwerte zwar auf dem Prüfstand ein, aber nicht auf der Straße. So wollten sich die Autobauer den aufwendigen nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung sparen. Stadler hat gestanden, den Verkauf der Autos noch von Mitte 2016 bis Ende 2017 zugelassen zu haben. Er hätte sorgfältiger sein und eingreifen müssen, gab er zu.

Die Wirtschaftsstrafkammer will ihr Urteil am kommenden Dienstag, dem 27. Juni, verkünden./rol/DP/zb