WOLFSBURG/LEIPZIG (dpa-AFX) - Mögliche Gehaltskürzungen für Betriebsräte bei Volkswagen und in anderen großen Unternehmen könnten nicht nur Top-Verdiener, sondern auch viele Arbeitnehmervertreter niedrigerer Einkommensklassen treffen. Stimmen aus dem Konzernumfeld bekräftigten am Dienstag, Näheres zu den Folgen einer Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) lasse sich erst nach dem Vorliegen der Urteilsbegründung sagen. Aber schon jetzt sei absehbar, dass es im Fall eines "Extremszenarios" zu spürbaren Einbußen in den Vergütungen kommen dürfte - bei leitenden wie bei einfachen Betriebsräten.

VW stellt sich darauf ein, die interne Gehälter-Systematik für seine gut 250 Belegschaftsvertreter womöglich grundsätzlich überarbeiten zu müssen. Dazu sind noch konkrete Details der BGH-Begründung nötig, eine Arbeitsgruppe klopft jedoch bereits denkbare Konsequenzen ab.

Als Kernfrage gilt, ob die "hypothetische" Karriere-Entwicklung einer Betriebsrätin oder eines Betriebsrates hin zu weiterführenden Aufgaben oder zu einer Position mit höherer Verantwortung ein Maßstab dafür sein darf, wie viel sie oder er verdient - oder ob stets eine sogenannte Vergleichsgruppe mit ähnlicher Tätigkeit herangezogen werden muss, wie diese zu Beginn einer Betriebsratslaufbahn bestand./jap/DP/jha