SCHLESWIG (dpa-AFX) - Am Verwaltungsgericht in Schleswig wird seit Montag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen verhandelt. In dem Fall geht es um sogenannte Thermofenster in Dieselversionen des VW Golf, die 2008 und 2009 typgenehmigt wurden. Über solche Thermofenster wird seit Jahren gestritten. Diese Software zur temperaturabhängigen Abgasrückführung verringert die Reinigung der Abgase bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Autos bei kaltem Wetter mehr Schadstoffe ausstoßen.

Nach Angaben von Volkswagen ist die geringere Abgasrückführung, insbesondere bei niedrigen Temperaturen aus Gründen des Motorschutzes erforderlich. Das KBA hatte die Genehmigungen für ein solches nachträgliches Software-Update erteilt. KBA und VW beantragten, die Klage abzuweisen.

Der Europäische Gerichtshof hatte im November entschieden, dass eine Abschalteinrichtung wie die Thermofenster nur zugelassen werden darf, wenn sie zur Vermeidung einer schweren Gefahr für den Motor sowie für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig ist. Das Gericht muss nun entscheiden, ob diese Voraussetzungen vorliegen.

Nach Angaben der Umwelthilfe ist der Prozess das zentrale Musterverfahren in einer Reihe weiterer Auseinandersetzungen mit dem KBA in ähnlich gelagerten Fällen./gyd/DP/ngu