WOLFSBURG (dpa-AFX) - Bei VW in Wolfsburg hat es eine Durchsuchung wegen des Vorwurfs überhöhter Betriebsratsgehälter gegeben. "Hintergrund sind Gehaltszahlungen an Betriebsratsmitglieder unter Verstoß gegen das Begünstigungsverbot des Betriebsverfassungsgesetzes", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage der dpa. In diesem Zusammenhang habe es am Dienstag mehrere Durchsuchungen gegeben. Zuvor hatte die "Wolfsburger Allgemeine" darüber berichtet.

Nach Angaben aus Konzernkreisen wurden bei VW mehrere Büros durchsucht und dabei Unterlagen und Daten sichergestellt. Der Einsatz habe mehrere Stunden gedauert. Daneben wurden laut Staatsanwaltschaft auch vier Privatwohnungen durchsucht, "die nicht mit VW zu tun haben". Dabei habe es sich "teilweise auch um Durchsuchungen bei Unverdächtigen gehandelt".

Hintergrund ist das seit Jahren laufende Verfahren wegen des Verdachts überhöhter Betriebsratsgehälter bei Volkswagen . Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte Anfang dieses Jahres Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt, denen die Staatsanwaltschaft Untreue vorwirft, weil sie Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt haben sollen. Jetzt muss das Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig, das die Vier zunächst freigesprochen hatte, neu aufgerollt werden.

"Wir bestätigen, dass es am Dienstag, 26. September 2023, eine Durchsuchung von Büroräumen im Volkswagen-Werk Wolfsburg durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegeben hat", sagte ein VW-Sprecher auf Anfrage. "Der Volkswagen-Konzern kooperiert vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden. Vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens äußern wir uns darüber hinaus nicht weiter." Auch die Staatsanwaltschaft wollte mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen keine weiteren Einzelheiten nennen.

VW hat nach dem BGH-Urteil mehreren Dutzend Betriebsräten die Gehälter gekürzt. Zahlreiche Betroffene klagten dagegen vor dem Arbeitsgericht, mindestens vier bekamen dort bereits Recht. Der VW-Betriebsrat kritisiert diese widersprüchliche Rechtsprechung: "Arbeitsrechtlich ist etwas geboten, was gleichzeitig strafrechtlich im Risiko stehen kann", so ein Sprecher nach einem entsprechenden Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig. "Der Gesetzgeber muss diesen Zustand mit einer Klarstellung beenden."/fjo/DP/nas