MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Staatsanwaltschaft München hat Revision gegen die Bewährungsstrafe für den ehemaligen Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, eingelegt. Das teilte Behörde am Dienstag mit. Die Bewährungsstrafen für den ehemaligen Vorstandschef Rupert Stadler und einen Ingenieur sind dagegen rechtskräftig: In ihrem Fall akzeptiere die Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts München, sagte Staatsanwalt Matthias Enzler.

Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Hatz vor einer Woche zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zur Zahlung von 400 000 Euro verurteilt. Der langjährige Chef der Motorenentwicklung bei Audi und spätere Porsche-Vorstand hatte die Manipulation der Abgassteuerung bei großen Dieselmotoren gestanden. Er veranlasste die Ausgestaltung der Software, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber nicht mehr auf der Straße. Damit sparten sich die Autobauer den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung. Die Anklage hatte für den 64-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Hatz hatte bis Juni 2018 neun Monate in Stadelheim in Untersuchungshaft gesessen.

Stadler war wegen Betrugs durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden. Er hatte die Manipulationen nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos in Deutschland viel zu spät gestoppt. In seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft der Bewährungsstrafe schon im Prozess zugestimmt./rol/DP/ngu