Unsere beiden heutigen Protagonisten Volkswagen Vz. und Mercedes-Benz kämpfen ebenfalls um Aufwärtsmomentum. Hinter beiden Aktien liegen Konsolidierungen, die nun in wichtige Phase eingetreten sind.

Mercedes-Benz – Aktie muss nachsetzen

Die Aktie des Stuttgarter Autobauers Mercedes-Benz (WKN: 710000 | ISIN: DE0007100000 | Ticker-Symbol: MBG) hängt unterhalb der wichtigen Marke von 60 Euro fest. Aus charttechnischer Sicht könnte daraus über kurz oder lang ein Problem erwachsen.

Mercedes Benz Aktie

Dass sich die Erholung der Mercedes-Benz-Aktie in einer wichtigen Phase befindet, liegt auf der Hand. Nach dem Doppeltop im Bereich von 63 Euro ringt die Aktie um frische Impulse. Der Verlust der Marke von 60 Euro schmerzt. Immerhin gelang es der Mercedes-Benz-Aktie, die 200-Tage-Linie zu verteidigen und so eine Ausdehnung des Rücksetzers auf 55 Euro zu verhindern. Die Lage ist dennoch prekär. Ein rasches Comeback oberhalb von 60 Euro muss her, um das Chartbild zu stabilisieren. Ein Ausbruch über die 63 Euro würde hingegen die Erholung wieder in Schwung bringen. Analysten werden in Bezug auf die Aktie immer optimistischer. So hoben die Analysten von Jefferies ihr Kursziel für die Mercedes-Benz-Aktie von 60 Euro auf 65 Euro an. Deren Votum lautet unverändert „hold“. Nicht ganz so optimistisch sind hingegen die Analysten von Barclays. Sie hoben ihr Kursziel für die Aktie von 50 Euro auf „nur“ 57,5 Euro an. Das Votum wurde von „underweight“ auf „equal weight“ angepasst.

Volkswagen Vz. – Aktie scheitert an entscheidender Stelle

Die Volkswagen Vorzüge (WKN: 766403 | ISIN: DE0007664039 | Ticker-Symbol: VOW3) standen unlängst vor dem ultimativen Befreiungsschlag.  

Volkswagen Aktienchart

Der Widerstandsbereich um 110 Euro erwies sich jedoch als zu große Hürde für die Aktie. Einsetzende Gewinnmitnahmen vereitelten den Ausbruch. Die Volkswagen Vz. nähern sich nun erneut der eminent wichtige Kurszone 100 Euro / 98 Euro. Der kurzfristige Aufwärtstrend (grün) verläuft in diesem Bereich. Deutliche Rücksetzer sind daher tunlichst zu vermeiden. Sollte es dazu kommen, würde eine Neubewertung der Lage notwendig.

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