VW WKN: 766403 ISIN: DE0007664039 Kürzel: VW6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
82,94 EUR
+1,44 %+1,18
14. Nov, 14:04:47 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 138.462
Z
Zuspät,
04.04.2024 19:54 Uhr
3
Das was daran wirklich gut war: Es gab eine Haltefrist von einem Jahr. Erst wenn die erreicht war, war der realisierte Gewinn steuerfrei. Und das führte dazu, dass deutlich weniger Leute als heute alle 5 Minuten in ihr Depot geschaut haben um dann zu rufen "Hilfe! Mami, VW ist schon wieder um 0,84% gefallen...". Es war doch irgendwie entspannter.
A
Alfredo_,
04.04.2024 19:54 Uhr
0
Ja aufpassen wenn du Gewinne in deiner steuerklärungen aufführen solltest und dein Pers. Steuersatz höher liegt kann das FA eine Nachzahlung auf deine bereits mit 25 % versteuerten Kapitalerträge verlangen.
Sowieso Schwachsinn warum harte Arbeit höher strenger besteuert wird als Gewinne durch immobilienverkauf aktienverkauf usw
A
Alfredo_,
04.04.2024 19:51 Uhr
0
Wenigsten sind die steuerbehörden noch so gnädig das gegenzurechnen...wer weiss was die sich einfallen lassen.
Eigentlich müsste sollte man diekostenfür wertpapierkredit auch gegen rechnen können...geht auf normalem weg nicht
A
Abc12345,
04.04.2024 19:49 Uhr
1
Die Steuern müssen runter. Wird aber für Kleine nicht passieren.
Abgeltungssteuer mit persönlichem Steuersatz kommt als nächstes. Alles schon in der Mache
A
Abc12345,
04.04.2024 19:46 Uhr
0
Was nützt es einem, wenn man Gewinn mit Verlust steuerneutral auflösen kann, egal in welcher Höhe. Dadurch hat man ja auch keine Performance
S
A
Abc12345,
04.04.2024 19:41 Uhr
0
Die oberen 10 Prozent zahlen weiterhin 1 Prozent Steuern. Wäre mir lieber
Jack14,
04.04.2024 19:40 Uhr
0
Hoffe VW fällt unter 100 Eur damit ich billig rein komme, ich hoffe ihr haltet mir alle die Daumen.
S
Safeme,
04.04.2024 19:40 Uhr
0
Aber mit der Dividende ist man eben der Mops - 25%🤢
A
Alfredo_,
04.04.2024 19:39 Uhr
0
1jahr korrekt
A
Abc12345,
04.04.2024 19:39 Uhr
1
Es gab mal eine Haltefrist
S
Safeme,
04.04.2024 19:36 Uhr
0
Ja, damals hatte ich aber noch keine so hohen Beträge 🥴
Alfredo_,
04.04.2024 19:34 Uhr
0
Erinnert euch bitte mal an die Jahre VOR 2009...das war cool ... da war die steuerwelt einfacher da gab es auf aktiegewinne keine kapitalertragssteuer...die hatte erst pier Steinbrück nach 2009 eingeführt.
A
Abc12345,
04.04.2024 19:32 Uhr
0
Das ist wohl korrekt. Muss man zwischen Aktien und anderen Anlageklassen differenzieren
A
Alfredo_,
04.04.2024 19:32 Uhr
1
Deine bank führt und automatisiert deinen verlustvortag.
Uns führt den auch fort...unbegrenzt. musst nicht aktiv werden.
Wenn du den verlustvortrag aber irgendwie anders nutzen möchtest...zb du tradest bei ei er anderen bank und hast dort gewinnen dann könntest du das über deine Steuererklärung verrechnen.
Oder einfacher du machst einen depotübertrag da kannst du auch verlustvorträge zu der anderen bank mit rüber nehmen.
A
Alfredo_,
04.04.2024 19:29 Uhr
0
Schönes Bsp. Oben beschrieben.
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