VW WKN: 766403 ISIN: DE0007664039 Kürzel: VW6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Nein. Wie immer kommt bei dir nur heisse Luft. Wunderlich beim luftleeren Raum in deinem Kopf. Denn nur im Rahmen von bestimmten Anwendungsfällen und wenn es zur Netzstabilisierung beiträgt, und nicht allgemein für Haushaltsstrom. Btw. 4,2 kW sind ne ganze Menge. Meine Wärmepumpe für 125 qm betrieben an Heizkörpern hat maximal 3 kW und braucht sie selten. Die Angst, die du hier versuchst zu machen, ist schlimme Stimmungsmache. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/start.html „Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen dimmen lassen. Der Netzbetreiber darf den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren, um eine Überlastung des lokalen Stromnetzes abzuwenden. Diese Mindestleistung muss immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und E-Autos weiter geladen werden können. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Im Gegenzug erhalten Sie als Verbraucherin oder Verbraucher eine Netzentgeltreduzierung. Die Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW. Typische Beispiele für steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Private Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallbox). Öffentlich zugängliche Ladepunkte i. S. d. § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sind nicht von den Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen umfasst. Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung Mehrere kleinere Einzelanlagen, deren Summe eine Netzanschlussleistung von 4,2 kW überschreiten: Es werden nur Anlagen der gleichen Kategorie (Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen) zusammengerechnet. Bei der Zusammenlegung erfolgt eine betreiberspezifische Betrachtung. Anlagen verschiedener Betreiber sind nicht verpflichtend zusammenzulegen. Diese gruppierten Anlagen werden dann als nur eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt. Dies gilt auch bei der Berechnung der Mindestbezugsleistung im Steuerungsfall.“
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Alltag in Deutschland. Aber auch hier wollen die meisten Menschen sich damit nicht belasten bzw beschäftigen. Ihr Leben ist ja noch so schön. Abwarten. Bald sind eure schöne Tage vorbei. Dann müsst ihr nicht mehr für euren Wohlstand kämpfen. Dann ist nix mehr da um was ihr kämpfen könnt
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