Drei Kräfte kommen zusammen
Warum dies die wichtigste Kupfer-Story des Jahres 2024 sein könnte
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SBERBANK WKN: A1JB8N ISIN: US80585Y3080 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 9.012
D
Det123, 30.08.2022 6:05 Uhr
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Die Meldung kam heute von JPM Russia. Hello, Your inquiry dated 26.08.2022 (internal No 1638 dated 26.08.2022) regarding depository receipts conversion to shares of a Russian issuer is being considered. To determine the procedure for converting such depositary receipts, the Bank applied for additional information and clarifications to the Bank of Russia. Within 30 days the Bank will provide you with a response to your request. Thanks and Best regards,

Das ist das Standard Schreiben, das scheinbar alle bekommen. Es ist zumindest keine Ablehnung, dass sie den Tausch nicht durchführen. Wir sind für einen möglichen Tausch registriert und können nur abwarten.
B
Brase01, 29.08.2022 19:44 Uhr
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Die Meldung kam heute von JPM Russia. Hello, Your inquiry dated 26.08.2022 (internal No 1638 dated 26.08.2022) regarding depository receipts conversion to shares of a Russian issuer is being considered. To determine the procedure for converting such depositary receipts, the Bank applied for additional information and clarifications to the Bank of Russia. Within 30 days the Bank will provide you with a response to your request. Thanks and Best regards,
D
Det123, 27.08.2022 20:14 Uhr
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Achtung wichtig!!!!!!! Noch sechs Wochen, um den Eintragungsort für im Ausland hinterlegte Wertpapiere zu ändern Die erste Hälfte der Frist für Anleger, inländische Wertpapiere von einer ausländischen Verwahrstelle auf eine russische zu übertragen, läuft am 27. August ab. Wenn ein ausländisches Rechnungslegungsinstitut den Betrieb mit Wertpapieren russischer Emittenten behindert, kann sein Inhaber den Ort ihrer Verwahrung durch Vollstreckung ändern. Zu diesem Zweck sollte der Inhaber spätestens am 11. Oktober 2022 einen Freiformantrag an eine russische Verwahrstelle senden, die das Depotkonto für den ausländischen Nominalinhaber eröffnet hat, der die Rechte an diesen Wertpapieren einträgt. Der Antragsteller sollte auch die Dokumente, die den Titel bescheinigen, einer bestimmten Anzahl von Wertpapieren beifügen. Dasselbe kann vom Endbegünstigten getan werden, dessen Interessen vom Wertpapierinhaber vorgelegt werden. Innerhalb von zehn Werktagen nach Ablauf der Antragsannahmefrist, d. h. spätestens am 25. Oktober, beginnen die Verwahrstellen mit der Abschreibung von Wertpapieren aus den Verwahrungskonten ausländischer Nominalinhaber und verbuchen sie auf dem Depotkonto des Antragstellers — des Wertpapierinhabers. Die Verwahrstelle kann vom Inhaber zusätzliche Unterlagen anfordern oder die Übertragung ablehnen, wenn sie begründete Zweifel hat. Außerdem ist die Verwahrstelle nicht verpflichtet, das Zwangsverfahren durchzuführen, wenn die Antragsteller eine größere Anzahl von Wertpapieren angeben als diejenige, die auf dem Verwahrungskonto des ausländischen Nominalinhabers gehalten wird. https://cbr.ru/eng/press/event/?id=14116
Bagocell007pfs
Bagocell007pfs, 27.08.2022 16:55 Uhr
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Danke Det123
D
Det123, 27.08.2022 16:53 Uhr
1

Was habt ihr für einen Text an euren Broker geschrieben zwecks Lagerstellenbestätigung? Danke für die Info

Das kannst du auch per Mail machen. Betreff: Lagerstellenbestätigung. für Depot Nr.... hier Sberbank ADR. Wertpapier Kenn Nr. Xxxxxc. Sehr geehrte. Damen und Herren .. Ich bitte um Mitteilung der Lagerstelle für meine oben genannten sberbank ADR. . Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen. Mit freundlichen Gruß
Bagocell007pfs
Bagocell007pfs, 27.08.2022 14:58 Uhr
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Danke. Ich werde jetzt mal die Lagerstellenbestätigung einholen und es dann auf diesem Weg versuchen. Etwas anderes bleibt mir ja nicht übrig, wobei ich auch hier skeptisch bin, dass es klappt

Was habt ihr für einen Text an euren Broker geschrieben zwecks Lagerstellenbestätigung? Danke für die Info
b
blitzi1277, 27.08.2022 11:13 Uhr
3
Ja, ich vertraue auch auf Russland. Dort wird inzwischen für die westlichen Anleger Lösungen versucht, weil Clearstream und die anderen westlichen Blockierer die eigenen westlichen Anleger komplett im Regen stehen lässt. Ist meine persönliche Meinung.
D
Det123, 27.08.2022 10:51 Uhr
2

Ah ok na da warten wir mal ab was als Antwort kommt.

Ich werte diese Antwort zunächst erst einmal positiv, da sie nicht gleich mit irgendwelchen Ausreden (Verstoß gegen Hinterlegungsvereinbarung) abgebügelt wurde. Vor allem muss man ganz klar unterschieden. Die ADR-Verträge mit den Käufen (Herausgabeanspruch auf Aktien) und dem ADR-Ausgeber ist eine Geschichte. Die Verwahrung der Aktien in Russland eine ganz andere Nummer. Die russische Verwahrstellen, die die Aktien der ADR-Ausgeber verwalten, unterliegen russischem Recht. Da wurde per Gesetz ganz klar geregelt wie die ADR getauscht und die Aktien den jeweiligen Antragstellern in einem Depot gebucht werden. Die ADR Ausgeber wollen auch künftig mit Russland handeln, zumal sie immer noch einen Großteil der ADR verwahren. Diese müssen irgendwann gewandelt und die Aktien verkauft, die Rubel konvertiert und die Verkaufserlöse nach Europa/USA transferiert werden. Die ADR Ausgeber werden sich überlegen müssen ob sie es auf Rechtsstreitigkeiten mit Russland anlegen wollen. Welche Meinung Clearstream (Blockierer und Total-Versager, so nenne ich sie jetzt immer) vertritt ist völlig irrelevant da die Abwicklung künftig ohne diese Geschäfts-Verhinderer stattfinden würde. Vor allem wäre es wichtig eine russische Lösung, auch ohne kostspielige Nutzung von Anwälten, Notaren und Brokern, zu finden. Liegen die Aktien erst einmal in Russland wird sich zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Lösung mit russischen Brokern auftun. Dann werden sich die Broker die Klinke in die Hand geben zumal das ein riesiges Geschäftsfeld wird die ausländischen Anleger zu betreuen. Aus diesem Grunde werde ich zur Zeit auch keine anderweitige durch Anwälte beauftragte, kostenintensive Depoteröffnung in Russland anstreben. Das kann ich immer noch in Angriff nehmen, sollte der Zwangsumtausch nicht klappen. Drückt einmal alle Daumen, dass wir hier baldmöglichst zu einer für uns Alle einvernehmlichen Lösung kommen. Alles ohne mein Obligo. In diesem Sinne. Detlef
B
Brase01, 27.08.2022 8:13 Uhr
0
Ah ok na da warten wir mal ab was als Antwort kommt.
D
Det123, 27.08.2022 7:04 Uhr
0

Det123: du hast doch auch den Zwangsumtausch beauftragt. Hast du schon neue Informationen erhalten?

lAus dem Forum und meine Person haben nach wenigen Tagen einen Zwischenbescheid mit gleichem Wortlaut erhalten. Ihre Anfrage vom XXXXXX (interne Nr. XXXXX vom XXXXXX) bezüglich der Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in Aktien eines russischen Emittenten wird geprüft. Um das Verfahren für die Umwandlung solcher Hinterlegungsscheine festzulegen, hat die Bank zusätzliche Informationen und Klarstellungen bei der Bank of Russia beantragt. Die Bank wird Ihnen innerhalb von 30 Tagen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen lassen.
B
Brase01, 27.08.2022 6:42 Uhr
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Det123: du hast doch auch den Zwangsumtausch beauftragt. Hast du schon neue Informationen erhalten?
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