MicroStrategy WKN: 722713 ISIN: US5949724083 Kürzel: MSTR Forum: Aktien User: Lüning2

387,47 USD
-0,35 %-1,37
29. Nov, 23:00:00 Uhr, Nasdaq
Kommentare 20.289
Hochsee
Hochsee, 13. Nov 14:43 Uhr
0
Die 90k vor Börsenöffnung wären geil 😂
Hochsee
Hochsee, 13. Nov 14:37 Uhr
1
Jetzt die nächste Spannung was die Amis nachher machen Die sind ja für jede Überraschung offen🫡
Grey_trade
Grey_trade, 13. Nov 14:34 Uhr
2
VPI wie erwartet. Aber komplett Alled geht sofort hoch
Hochsee
Hochsee, 13. Nov 14:31 Uhr
1
Heute 90k 🥹🏆
devilinside
devilinside, 13. Nov 14:31 Uhr
0
Ironie-ON: Achtung wir fallen früher oder später unter 300, so sicher wie amen in der Kirche, nicht das ihr alle Lehrgeld mit euren Träumen bezahlt. GIN-ON, LETS PARTY FOR NOW. 🤗
Hochsee
Hochsee, 13. Nov 14:30 Uhr
3
Alles wie prognostiziert 2,6% vorherig 2,4%
Hochsee
Hochsee, 13. Nov 14:25 Uhr
0
BTC zieht schon mal schön an Hoffentlich machen die Inflationszahlen nichts kaputt
wattdennhä
wattdennhä, 13. Nov 14:23 Uhr
2
So Leute, bin raus (aus dem Forum), bleibe mit meinen Anteilen Long. Danke an Grey, White, Adilette, Pari usw., vielleicht trifft man sich hier mal wieder in ein paar Jahren, wenn BTC bei 300k steht 😜
Tradi444
Tradi444, 13. Nov 14:23 Uhr
0

Bitcoin sparen und nach 1 Jahr Steuerfreiheit genießen 😌

Das stimmt! 👍
Adilette
Adilette, 13. Nov 14:13 Uhr
2
Bitcoin sparen und nach 1 Jahr Steuerfreiheit genießen 😌
Groschensammler
Groschensammler, 13. Nov 13:59 Uhr
1

Aber doch auch nur WENN ich Gewinne erzielt habe, auf die keine Abgeltungssteuern bezogen wurden oder ?

Wie immer...es kommt drauf an. Wenn die Anlage KAP nicht relevant ist, druckt die Steuer-Software die KAP auch nicht aus. Aber mal angenommen, du liegst mit deinem Steuersatz ohne Kap-Erträge unter 25%, (weil du nix weiter machst oder ´ne kleine Rente beziehst oder Verluste aus Vermietung und Verpachtung hast) dann kann sich der Ansatz der Kapitalerträge lohnen weil du ggf. Abgeltungssteuer zurück bekommen könntest. Liegst Du mit Kap-Erträgen in der ESt bei z.B. 20% Steuersatz, würdest du 5% Abgeltungssteuer zurück bekommen. Bist du über 25% Steuersatz durch andere Einkunftsarten, und die Abgeltungssteuer wurde brav abgeführt, ist die Anlage KAP oft sinnlos.
Gregor439
Gregor439, 13. Nov 13:58 Uhr
0
https://ibb.co/SKCMnSr
Groschensammler
Groschensammler, 13. Nov 13:45 Uhr
3

Na ja wenigstens hat er nicht mehr als 20000 Euro In Deutschland gibt es seit 2021 eine Regelung, die die Verrechnung von Verlusten aus bestimmten Kapitalanlagen, insbesondere aus Aktiengeschäften, auf 20.000 Euro pro Jahr beschränkt. Das bedeutet, dass Verluste, die über diese Grenze hinausgehen, nicht in demselben Jahr mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden können. Stattdessen können sie auf zukünftige Jahre vorgetragen und dann verrechnet werden. Der Hintergrund dieser Begrenzung liegt darin, das Aufkommen der Steuer zu stabilisieren und so zu vermeiden, dass hohe Verluste in einem Jahr steuerlich vollständig geltend gemacht werden. Aus Sicht des Gesetzgebers soll dies verhindern, dass der Staat hohe Steuerausfälle durch spekulative, risikoreiche Anlagen hinnehmen muss. Kritiker sehen diese Regelung allerdings als Nachteil für private Anleger, da es zu einer Verzerrung führen kann und Verluste nicht uneingeschränkt gegen Gewinne ausgeglichen werden können.

Die 20.000 € gelten nur bei Totalverlust . Also bei Insolvenz der Firma und die Aktie nüscht mehr wert ist und bei Derivaten. Die 20.000 €-Regelung soll aber wohl wieder gekippt werden. Man wird sehen.
A
Aktiennewbie, 13. Nov 13:43 Uhr
0

Naja...Deine Anlage KAP richtig ausfüllen müsstest Du halt. Die Steuerbescheinigungen weisen aber eigentlich immer die entsprechende Zeile der Anlage KAP mit aus. Von daher ist das recht einfach.

Es setzt demnach voraus, dass man eine Steuererklärung macht und die Anlage ausfüllt. Deshalb unterscheidet es sich auch bisschen von meiner Variante - da ich je nachdem, was ich im letzten Jahr so gemacht habe, oft gar keine Steuererklärung mache.
Hochsee
Hochsee, 13. Nov 13:35 Uhr
0

Naja...Deine Anlage KAP richtig ausfüllen müsstest Du halt. Die Steuerbescheinigungen weisen aber eigentlich immer die entsprechende Zeile der Anlage KAP mit aus. Von daher ist das recht einfach.

Aber doch auch nur WENN ich Gewinne erzielt habe, auf die keine Abgeltungssteuern bezogen wurden oder ?
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