MEYER BURGER WKN: A0YJZX ISIN: CH0108503795 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 38.535
L
Lütti, 08.04.2024 18:22 Uhr
1

ja ist möglich, aber ich werde sicher dagegen stimmen und es braucht eine Zustimmung aller Aktionäre

Was stimmt dich denn so negativ einem RS gegenüber? Ich fände es eigentlich ganz cool wenn die Werte etwas höher wären 😅
GeorgM
GeorgM, 08.04.2024 18:22 Uhr
0

ja ist möglich, aber ich werde sicher dagegen stimmen und es braucht eine Zustimmung aller Aktionäre

Die Rache des kleinen Mannes
K
Kito, 08.04.2024 18:20 Uhr
0

Trotzdem ist ein RS doch möglich, oder was meinst Du mit “nicht möglich”? Natürlich ist das möglich

ja ist möglich, aber ich werde sicher dagegen stimmen und es braucht eine Zustimmung aller Aktionäre
F
Froschbande, 08.04.2024 18:18 Uhr
0
Besser einen Rehbraten als ein Reh Splitt
GeorgM
GeorgM, 08.04.2024 18:17 Uhr
0

RS in der Schweiz nicht möglich

Trotzdem ist ein RS doch möglich, oder was meinst Du mit “nicht möglich”? Natürlich ist das möglich
K
Kito, 08.04.2024 18:14 Uhr
0

Geil heute sind wir nicht unter 0.013 gekommen ab morgen gehts wieder aufwärts da der druck auf die aktie heute am grössten war.

Voll deiner Meinung
K
Kito, 08.04.2024 18:11 Uhr
0

Bei einem normalen Split ist der Faktor grösser als eins. Falls der Faktor kleiner als eins ist, spricht man von einem ‚Reverse Split’. Hier werden mehrere Aktien miteinander verschmolzen; die Anzahl sinkt, der Nennwert nimmt zu. Die gesetzlichen Vorraussetzungen bezüglich dieser beiden Kategorien sind unterschiedlich. Gemäss OR Art. 623 braucht es für die Durchführung eines Splits die Zustimmung durch die Generalversammlung. Für eine Zusammenlegung von Aktien (Reverse Split) muss jedoch jeder Aktionär sein Einverständnis abgeben, damit diese durchgeführt werden kann.7 Auf Reverse Splits wird in dieser Arbeit nicht weiter eingegangen, da sie in der Schweiz sehr selten sind. Während der gesamten Untersuchungszeit haben nur gerade zwei Unternehmen einen Reverse Split durchgeführt. Eine empirische Untersuchung macht deshalb keinen Sinn. Resultate von Untersuchungen über Reverse Splits, welche relevante Erkenntnisse zur Erklärung der ‚normalen’ Aktiensplits liefern, werden im theoretischen Teil erwähnt. Mit Aktiensplits lassen sich ceteris paribus einerseits die Anzahl ausstehender Aktien wie auch die Höhe des gehandelten Kurses kontrollieren. Beide Dimensionen können allerdings auch durch andere Aktionen beeinflusst werden. Im Unterschied zu Aktiensplits verändert sich dabei jedoch die Kapitalstruktur, während der Nennwert pro Aktie gleich bleibt. Die Anzahl der ausstehenden Aktien kann auch mit der Ausgabe von Gratisaktien (häufig auch Aktiendividende genannt) erhöht werden. Aktiendividenden sind in den USA recht häufig und werden bei Untersuchungen von Aktiensplits in der Regel miteinbezogen. Im

Ausgegeben von einem Proffesor von universität Bern
MeyerBurgerUSA
MeyerBurgerUSA, 08.04.2024 18:10 Uhr
1
Geil heute sind wir nicht unter 0.013 gekommen ab morgen gehts wieder aufwärts da der druck auf die aktie heute am grössten war.
K
Kito, 08.04.2024 18:08 Uhr
1

Nenn doch einfach das Gesetz wenn Du es weißt oder eine verlässliche Quelle

siehe oben genügt das, sonst kannst du ja im OR nachschauen. OR ist eine Gestetz
K
Kito, 08.04.2024 18:05 Uhr
0
Bei einem normalen Split ist der Faktor grösser als eins. Falls der Faktor kleiner als eins ist, spricht man von einem ‚Reverse Split’. Hier werden mehrere Aktien miteinander verschmolzen; die Anzahl sinkt, der Nennwert nimmt zu. Die gesetzlichen Vorraussetzungen bezüglich dieser beiden Kategorien sind unterschiedlich. Gemäss OR Art. 623 braucht es für die Durchführung eines Splits die Zustimmung durch die Generalversammlung. Für eine Zusammenlegung von Aktien (Reverse Split) muss jedoch jeder Aktionär sein Einverständnis abgeben, damit diese durchgeführt werden kann.7 Auf Reverse Splits wird in dieser Arbeit nicht weiter eingegangen, da sie in der Schweiz sehr selten sind. Während der gesamten Untersuchungszeit haben nur gerade zwei Unternehmen einen Reverse Split durchgeführt. Eine empirische Untersuchung macht deshalb keinen Sinn. Resultate von Untersuchungen über Reverse Splits, welche relevante Erkenntnisse zur Erklärung der ‚normalen’ Aktiensplits liefern, werden im theoretischen Teil erwähnt. Mit Aktiensplits lassen sich ceteris paribus einerseits die Anzahl ausstehender Aktien wie auch die Höhe des gehandelten Kurses kontrollieren. Beide Dimensionen können allerdings auch durch andere Aktionen beeinflusst werden. Im Unterschied zu Aktiensplits verändert sich dabei jedoch die Kapitalstruktur, während der Nennwert pro Aktie gleich bleibt. Die Anzahl der ausstehenden Aktien kann auch mit der Ausgabe von Gratisaktien (häufig auch Aktiendividende genannt) erhöht werden. Aktiendividenden sind in den USA recht häufig und werden bei Untersuchungen von Aktiensplits in der Regel miteinbezogen. Im
GeorgM
GeorgM, 08.04.2024 18:03 Uhr
0

Eben nicht unsinn. Es ist ein Gesetz Schau mal nach

Nenn doch einfach das Gesetz wenn Du es weißt oder eine verlässliche Quelle
K
Kito, 08.04.2024 18:02 Uhr
0

Eben nicht unsinn. Es ist ein Gesetz Schau mal nach

Wenn jemand dagegen ist, wird draus nichts
K
Kito, 08.04.2024 18:01 Uhr
1

Das ist Unsinn.

Eben nicht unsinn. Es ist ein Gesetz Schau mal nach
K
Kito, 08.04.2024 18:00 Uhr
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Das muss dann wohl eine andere Situation sein, oder eine andere Schweiz? https://www.cash.ch/news/top-news/relief-aktionare-genehmigen-reverse-split-im-verhaltnis-400-zu-1-597632 35% der Aktionäre haben gereicht

Es gab halt keine Nein-Stimmen. Schau doch im OR nach. Den Artikel weisst du jetzt
Mäusezüchter
Mäusezüchter, 08.04.2024 17:38 Uhr
0

Banken als Gläubiger und Aktionäre haben keine Reihenfolge der Ansprüche in dem Fall, sie haben verschiedene Bilanzpositionen. Aktionärs Geld ist keine Passiva, sondern Sonderbermögen.

falsch: Eigenkapital, nicht Sondervermögen. Und weil Aktionäre Eigentümer sind und keine Gläubiger, stehen sie ganz hinten im Falle einer Liquidation.
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