BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Du lieferst nur leider keine Argumente sondern willst am Thema vorbei diskutieren und ablenken. Schau dir das Urteil und die Begründung an. Jeder halbwegs intelligente Mensch, egal ob pro und contra Bayer, erkennt das es unschlüssig ist. Kennt mandä die Vorprozesse und Aussagen zum Thema Deklaration (das wurde ja bereits in den ersten Prozessen diskutiert), kann man nur zu dem Schluss kommen, dass es in einer höheren Instanz keinen Bestand haben kann. Die Kanzlei Onder ist die, die noch einen Großteil der Vergleiche offen hat. Das kostet Geld. Daher versucht man hier mit diesem Laienurteil kurzfristig Hoffnung zu machen, obwohl man weiß, dass diese vermutlich keinen Bestand haben wird. Wie man sieht, wurde ja auch kein Strafschadenersatz ausgesprochen, wir es sonst bei groben Verfehlungen üblich ist. So richtig überzeugt von einer Verfehlung Monsanto's war also nicht mal die Laienjury.
Aber sicher. Und ich habe die Bewertung deines Reviews zitiert. Denn der Sinn ist ja eine Bewertung der Situation bzw. der Stellungnahmen. Quellen hatte ich die genannt. Aber scheinbar kannst du ja keine US-Quellen öffnen und den Prozess hast du auch nicht verfolgt. Du hast immer noch nicht erklärt was der SC mit den Laienjuries am Hut hat. Da gibt es keinen Zusammenhang.
Hast Du es selbst gelesen? Das ist die Conclusion deiner Quelle. 🤷🏻♂️ Du nimmst hier eine unpassende Pauschalisierung vor. Hier hat eine Laienjury in der ersten Instanz entschieden und ich habe beschrieben auf welcher Basis. Der Prozess konnte ja live verfolgt werden. Man hat sich auf die nicht ausreichende Kennzeichnung gestützt, obwohl er sie nicht gelesen hat und viel wichtiger, obwohl bereits in anderen Verfahren geklärt wurde, dass Bayer nicht beliebig kennzeichnen darf und die Umweltschutzbehörde EPA offiziell verboten hat vor Gefahren zu warnen die nicht wissenschaftlich belegt sind. Des wegen bin ich der Meinung, dass dieses Urteil in einer Revision, dann ohne Laienjury, keinen Bestand haben wird.
Danke für deine Quelle. Am Ende wird immer die allgemeine IARC Bewertung "wahrscheinlich krebserregend" bei "begrenzten" Beweisen dafür, angeführt. Was das bedeutet wird auch in deiner Quelle nochmals resümiert: "Aus Sicht der Gesundheitsbewertung liegt die wissenschaftliche Divergenz zwischen IARC und EFSA bei niedrigeren Dosierungen, die in Wirklichkeit von begrenzter, wenn überhaupt, Relevanz sind. Die von der EFSA vorgeschlagenen toxikologischen Referenzwerte bieten einen Schutzspielraum von etwa vier Größenordnungen für die von der IARC gemeldeten Trends bei Tumorinduktion und genotoxischen Schäden in toxischen Mengen.Diese Wirkungen werden nur in Übereinstimmung mit anderen Anzeichen von Toxizität und bei Expositionsniveaus erwartet, die um Größenordnungen höher sind als die von der EFSA empfohlenen toxikologischen Referenzwerte. Risikobewertungen auf der Grundlage von Biomonitoring beim Menschen und Überwachung der Glyphosatrückstände in Lebensmitteln haben keine Bedenken für die Verbraucher festgestellt, und eine vollständige Risikobewertung der Verbraucher ’ für alle EU-Verwendungen ist im Gange."
Danke für deine Quelle. Am Ende wird immer die allgemeine IARC Bewertung "wahrscheinlich krebserregend" bei "begrenzten" Beweisen dafür, angeführt. Was das bedeutet wird auch in deiner Quelle nochmals resümiert: "Aus Sicht der Gesundheitsbewertung liegt die wissenschaftliche Divergenz zwischen IARC und EFSA bei niedrigeren Dosierungen, die in Wirklichkeit von begrenzter, wenn überhaupt, Relevanz sind. Die von der EFSA vorgeschlagenen toxikologischen Referenzwerte bieten einen Schutzspielraum von etwa vier Größenordnungen für die von der IARC gemeldeten Trends bei Tumorinduktion und genotoxischen Schäden in toxischen Mengen.Diese Wirkungen werden nur in Übereinstimmung mit anderen Anzeichen von Toxizität und bei Expositionsniveaus erwartet, die um Größenordnungen höher sind als die von der EFSA empfohlenen toxikologischen Referenzwerte. Risikobewertungen auf der Grundlage von Biomonitoring beim Menschen und Überwachung der Glyphosatrückstände in Lebensmitteln haben keine Bedenken für die Verbraucher festgestellt, und eine vollständige Risikobewertung der Verbraucher ’ für alle EU-Verwendungen ist im Gange."
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