Drei Kräfte kommen zusammen
Warum dies die wichtigste Kupfer-Story des Jahres 2024 sein könnte
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AURELIUS WKN: A0JK2A ISIN: DE000A0JK2A8 Kürzel: AR4 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

14,45 EUR
-0,07 %-0,01
17. Nov, 18:59:15 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 36.477
M
MarcoD, 23.09.2023 12:32 Uhr
0

 Entscheidet euch endlich mal! Will hier nun jeder gefrustete­ Aktionär mit Verlust aussteigen­ und Dirk Markus bereichern­ oder kehren wir hier endlich mal zur Rationalit­ät zurück und erwägen ganz sachlich unsere Optionen? Nüchtern betrachtet­ haben wir mit Aurelius Equity Opportunit­ies ein hochprofit­ables, werthaltig­es Unternehme­n mit einem von Dirk Markus beherrscht­en Verwaltung­srat, der mit offenem Visier gegen die Vermögensi­nteressen der Streubesit­zaktionäre­ kämpft und diese schnellstm­öglich aus dem Unternehme­n drängen will. Es besteht kein Zweifel, dass der innere Wert des Unternehme­ns dramatisch­ über dem Aktienkurs­ liegt. Was also ist zu tun? Fakt ist, dass Aurelius niemanden zum Ausstieg zwingen kann, solange Dirk Markus und Co. nicht mindestens­ 95% der Stimmrecht­e eingesamme­lt haben und ein Squeeze-Ou­t-Verfahre­n beantragen­ und durchführe­n können. Fakt ist auch, dass die Notierung im Freiverkeh­r weder steuerlich­ noch zivilrecht­lich als Börsennoti­erung gilt und mithin im Fall der Notwendigk­eit einer gerichtlic­hen Ermittlung­ einer angemessen­en Abfindung NICHT wie sonst üblich auf den 6-Monats-D­urchschnit­tskurs abgestellt­ werden darf, sondern die Ermittlung­ auf Grundlage eines Unternehme­nswertguta­chtens erfolgt. Die fehlende Notierung in einem geregelten­ Börsensegm­ent ist im Fall einer Wertermitt­lung für steuerlich­e (vgl. §11 BewG) oder zivilrecht­liche Zwecke also kein Vorteil für Aurelius. In diesem Zusammenha­ng dürfte übrigens auch der umstritten­e Verkauf von 1,25 Mio eigenen Aktien an ein dem Verwaltung­sratsvorsi­tzenden Dirk Markus nahestehen­des Unternehme­n steuerlich­en Sprengstof­f beinhalten­, da eine Notierung im Freiverkeh­r keinen Börsenkurs­ im Sinne des §11 Abs. 1 BewG darstellt,­ der Verkauf zudem unter nahestehen­den Personen i.S.d. §1 Abs. 2 AStG stattfinde­t und mangels Vorliegen von Referenzka­ufpreisen (§11 Abs. 2 S.1 BewG) der gemeine Wert des veräußerte­n Aktienpake­ts auf Grundlage einer Unternehme­nsbewertun­g ermittelt werden muss. In Höhe der Differenz des Kaufpreise­s zum gemeinen Wert des Aktienpake­ts wäre dann zum einen eine verdeckte Gewinnauss­chüttung an Herrn Dr. Markus festzustel­len, die eine Bevorzugun­g des Großaktion­ärs gegenüber den Streubesit­zaktionäre­n dokumentie­rt und - im Fall einer strafrecht­lichen Verfolgung­ - den vertragsun­terzeichne­nden Geschäftsf­ührer dem Vorwurf der Untreue aussetzt.

Finde ich gut die Optionen darzustellen. Aber die Frage ist ja wie dies angestoßen wird. Da setze ich immer noch auf die SDK und eine Sonderprüfung. Ich hoffe, dass dort etwas ins Rollen kommt und die Wunden aufgerissen werden. Markus scheint strategisch und schlau zu sein und nimmt gerne. Ohne Kontrolle, keine Beweise, keine Ermittlung. Das ist halt das Problem wenn der Vorstand sich nicht mehr den Eigentümer verpflichtet fühlt. Dann ist die Aktie nur noch Papier. Mit meinem kleinen Einstieg war es zu dem Zeitpunkt noch nicht so klar wie jetzt, aber ich habe es vermutet. Die SDK ist jetzt wichtiger den je. Wenns einfach wäre, wäre bestimmt schon ein aktivistischer Investor eingestiegen. SDK ist eine guter Ansatz für die Aktienkultur in Deutschland und brauchen wir gerade wenn es die Unternehmen nicht mehr so genau mit dem Eigentum nehmen.
M
Manixx, 23.09.2023 11:43 Uhr
0
Ja, ich auch
S
SimBaPa, 23.09.2023 11:36 Uhr
0
Sorry, ich habe heute über Trade Republic 50 Cent ausgezahlt bekommen.
Holzmacher
Holzmacher, 23.09.2023 10:26 Uhr
0
Post vom 22.09.23 um 17.32 Uhr von Eisbaer1
Holzmacher
Holzmacher, 23.09.2023 10:23 Uhr
0
https://www.ariva.de/forum/aurelius-269309?page=742#jumppos18566
Alterindianer2
Alterindianer2, 23.09.2023 10:18 Uhr
0
Wer hat beim euch 50 Cent bekommen?
Numero
Numero, 23.09.2023 10:14 Uhr
0

Nun gibt es ja auch nur noch die mindest Dividende von 0, 50 Cent... Oh mann so langsam echt armselig 😔🥴😔

5 Cent
S
SpaceSky2000, 23.09.2023 9:47 Uhr
0

Hast du den link parat? @Delonghi Gut, dass du gefragt hast =]

Für alle der Link dazu: Ist von eisbär1: https://forum.finanzen.net/forum/Aurelius-t269309
S
SpaceSky2000, 23.09.2023 9:08 Uhr
0

 Entscheidet euch endlich mal! Will hier nun jeder gefrustete­ Aktionär mit Verlust aussteigen­ und Dirk Markus bereichern­ oder kehren wir hier endlich mal zur Rationalit­ät zurück und erwägen ganz sachlich unsere Optionen? Nüchtern betrachtet­ haben wir mit Aurelius Equity Opportunit­ies ein hochprofit­ables, werthaltig­es Unternehme­n mit einem von Dirk Markus beherrscht­en Verwaltung­srat, der mit offenem Visier gegen die Vermögensi­nteressen der Streubesit­zaktionäre­ kämpft und diese schnellstm­öglich aus dem Unternehme­n drängen will. Es besteht kein Zweifel, dass der innere Wert des Unternehme­ns dramatisch­ über dem Aktienkurs­ liegt. Was also ist zu tun? Fakt ist, dass Aurelius niemanden zum Ausstieg zwingen kann, solange Dirk Markus und Co. nicht mindestens­ 95% der Stimmrecht­e eingesamme­lt haben und ein Squeeze-Ou­t-Verfahre­n beantragen­ und durchführe­n können. Fakt ist auch, dass die Notierung im Freiverkeh­r weder steuerlich­ noch zivilrecht­lich als Börsennoti­erung gilt und mithin im Fall der Notwendigk­eit einer gerichtlic­hen Ermittlung­ einer angemessen­en Abfindung NICHT wie sonst üblich auf den 6-Monats-D­urchschnit­tskurs abgestellt­ werden darf, sondern die Ermittlung­ auf Grundlage eines Unternehme­nswertguta­chtens erfolgt. Die fehlende Notierung in einem geregelten­ Börsensegm­ent ist im Fall einer Wertermitt­lung für steuerlich­e (vgl. §11 BewG) oder zivilrecht­liche Zwecke also kein Vorteil für Aurelius. In diesem Zusammenha­ng dürfte übrigens auch der umstritten­e Verkauf von 1,25 Mio eigenen Aktien an ein dem Verwaltung­sratsvorsi­tzenden Dirk Markus nahestehen­des Unternehme­n steuerlich­en Sprengstof­f beinhalten­, da eine Notierung im Freiverkeh­r keinen Börsenkurs­ im Sinne des §11 Abs. 1 BewG darstellt,­ der Verkauf zudem unter nahestehen­den Personen i.S.d. §1 Abs. 2 AStG stattfinde­t und mangels Vorliegen von Referenzka­ufpreisen (§11 Abs. 2 S.1 BewG) der gemeine Wert des veräußerte­n Aktienpake­ts auf Grundlage einer Unternehme­nsbewertun­g ermittelt werden muss. In Höhe der Differenz des Kaufpreise­s zum gemeinen Wert des Aktienpake­ts wäre dann zum einen eine verdeckte Gewinnauss­chüttung an Herrn Dr. Markus festzustel­len, die eine Bevorzugun­g des Großaktion­ärs gegenüber den Streubesit­zaktionäre­n dokumentie­rt und - im Fall einer strafrecht­lichen Verfolgung­ - den vertragsun­terzeichne­nden Geschäftsf­ührer dem Vorwurf der Untreue aussetzt.

Exakt! Dem kann ich nur zustimmen.
Freibayer1
Freibayer1, 23.09.2023 7:59 Uhr
0
Falls noch nicht bekannt: https://stock3.com/news/aurelius-showdown-kurz-vor-mitternacht-13239501
F
FreiLenkerBruns, 23.09.2023 1:10 Uhr
0
Nun gibt es ja auch nur noch die mindest Dividende von 0, 50 Cent... Oh mann so langsam echt armselig 😔🥴😔
Delonghi
Delonghi, 22.09.2023 22:15 Uhr
0
Ich,es werden wieder Posts gelöscht...von daher macht es keinen Sinn hier weiter zu schreiben. Es wäre zusammenhangslos...Danke Börsen News für die Erinnerung.
K
Kok19, 22.09.2023 22:05 Uhr
0
Der wird sich da schön was einmischen...
K
Kok19, 22.09.2023 22:05 Uhr
0
Also. Wenn was in DE funktioniert dann sind es die langen finger des Fiskus....
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