Gewinne aus Kapitalanlagen müssen in Deutschland versteuert werden. Die gute Nachricht: Im neuen Jahr steigt der Freibetrag.

Wer in Deutschland Kapitalerträge erzielt, muss diese versteuern. Bislang mussten Alleinstehende ab einem Kapitalertrag von mehr als 801 Euro und Paare ab einem Ertrag von mehr als 1.602 Euro 25 Prozent Abgeltungssteuer, sowie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer bezahlen. Diese Grenze hat die Bundesregierung für das Jahr 2023 deutlich angehoben: Der sogenannte Sparerpauschbetrag für Alleinstehende beträgt jetzt 1.000 Euro, für Paare liegt er bei 2.000 Euro. Für Paare gilt der Freibetrag nur wenn sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind.

Über die Erhöhung des Freibetrags von immerhin knapp 25 Prozent dürfen sich nicht nur Sparbuchhalter und Verbraucher mit Festgeldkonten freuen, sondern auch Aktionäre. Denn als Kapitalerträge gelten nicht nur Zinsen, sondern alle Erträge aus Kapitalvermögen und Wertpapieren. Dazu gehören auch Gewinne aus Kapitalanlagen, Termingeschäften und Dividendenzahlungen.

Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, müssen Anleger bei der Bank, bei welcher sie ihr Depot führen, einen Freistellungsauftrag erteilen. Nur dann werden Kapitalerträge, die in den Pauschbetrag fallen, nicht automatisch versteuert. Wer bereits einen Freistellungsauftrag erteilt hat, kann sich zurücklehnen: Die Aufträge werden automatisch von Seiten der Banken erhöht. 


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lif für wallstreet:online Zentralredaktion


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