Fällt der Kurs, steigt der Gewinn: Shortseller spekulieren auf einen rapiden und zeitnahen Wertverfall eines bestimmten Basiswerts – mit entsprechendem Risiko.

Während sich Aktionäre freuen, wenn ihre gehaltenen Papiere an Wert gewinnen, ist dies für Shortseller ein Alptraum-Szenario. Denn sie profitieren nur von fallenden Kursen. Das Kalkül hinter der Shortseller-Strategie: Eine Aktie ist deutlich überbewertet und wird zeitnah an Wert verlieren.

Das Ganze funktioniert wie folgt: Zunächst leiht sich ein Shortseller – zu Deutsch Leerverkäufer – anderswo Aktien für einen bestimmten Zeitraum aus und zahlt dafür im Gegenzug eine Leihgebühr. Der Verleiher kann beispielsweise ein großer Fonds, ein Geldhaus oder ein Vermögensverwalter sein. Im Anschluss verkauft der Shortseller diese Papiere dann zum aktuellen Kurs an der Börse weiter.

Der erhoffte Gewinn ist zunächst einmal Zukunftsmusik. Wie groß dieser ausfällt, hängt davon ab, wie sich der Kurs von den verkauften Aktien im ausgemachten Zeitraum entwickelt. Denn am Ende der vereinbarten Frist muss der Shortseller dem Verleiher die temporär überlassenen Aktien – den so genannten Basiswert – wieder zurückgeben. Im Fachjargon wird dies als "glattstellen" bezeichnet.

Dabei gilt: Je größer der Wertverfall der Aktie in dem besagten Zeitfenster ist, umso größer fällt der Gewinn für den Shortseller aus. Denn die sinkenden Kurse bedeuten für ihn, dass er die ausgeliehenen Papiere entsprechend verbilligt zurückkaufen kann. Hat der Aktienkurs hingegen ins Plus gedreht, muss der Shortseller die ausgeliehenen Papiere trotzdem kaufen, um sie dem Verleiher mit Ablauf der vereinbarten Leihdauer fristgerecht zurückgeben zu können.

Die Wette kann also auch nach hinten losgehen und zum Minusgeschäft werden. Falls es in einem solchen Szenario zufälligerweise eine Vielzahl von Shortsellern gibt, die sich parallel die gleichen steigenden Aktien geliehen haben und diese zu einem ähnlichen Zeitpunkt zurückgeben müssen, kann der geballte Kaufdruck zu scharfen Rallyes am Markt führen, die als Short-Squeeze bezeichnet werden.

Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufsgebühren ist der mögliche Gewinn, den ein Shortseller erzielen kann – oder eben ein Verlust. Bei Bedarf kann ein Shortseller den Leerverkauf auch vor dem vereinbarten Verfallstermin glattstellen, indem er den entsprechenden Terminverkauf tätigt. Wann er die fehlende Werte zurückkauft ist letztlich ihm überlassen – wichtig ist nur, dass die Position rechtzeitig glattgestellt wird.

Ab einer gewissen Höhe sind Leerverkäufe in Aktien meldepflichtig. Das ist zum einen der Fall, wenn der Anteil der Netto-Leerverkaufspositionen mindestens 0,1 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals erreicht. Trifft dies zu, muss der Shortseller die entsprechende Behörde bis spätestens 15.30 Uhr am nächsten Handelstag darüber informieren. Ab einem Anteil von 0,5 Prozent müssen die Leerverkaufspositionen zudem im Bundesanzeiger veröffentlicht werden (Artikel 5 und 6 EU-LeerverkaufsVO).

Die Handelsmethode wird in erster Linie von institutionellen und anderen professionellen Marktakteuern genutzt, die kein Interesse daran haben, das entsprechende Wertpapier lange zu besitzen. Sie ist aber auch Privatanlegern möglich. Diese können shorten, indem sie Put-Optionsscheine erwerben, die eine Verkaufsoption darstellen und von Banken emittiert werden. Diese Papiere gewinnen an Wert, wenn der zugrundeliegende Basiswert – etwa der Wert einer Aktie, auf die sich die Option bezieht, fällt. Inzwischen bieten auch immer mehr Broker diesen speziellen Service an.

Klar ist: Shortselling ist sehr spekulativ und aufgrund der hohen Risiken auch umstritten. Um die Risiken zu minimieren und zu verhindern, dass sich eine Aktie infolge schlechter Marktliquidität nicht fristgerecht zurückkaufen lässt, sind in Deutschland zudem nur gedeckte Leerverkäufe erlaubt.

Shortselling ist in zwei Varianten möglich: als kurzfristiges Kassageschäft, bei dem der zugrunde liegende Basiswert innerhalb von zwei bis drei Tagen zurückgegeben werden muss, oder als längeres Termingeschäft, deren Dauer die beiden Parteien untereinander aushandeln. Neben Aktien sind auch andere Basiswerte möglich, zum Beispiel Devisen oder Währungen.


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(ir) für die wallstreet:online Zentralredaktion


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