Ein lokales Gericht in Agadez im Niger hat mehrere Anordnungen getroffen, die sich unter anderem gegen ein Joint-Venture-Unternehmen richten, das zu 80 Prozent von der Global Atomic Corp. (TSX: GLO, FSE: G12) und zu 20 Prozent von der Regierung des Nigers kontrolliert wird. Obwohl der Beschluss die Exploration teilweise einschränkt, sind die Aktivitäten auf der Dasa-Uran-Mine nur wenig betroffen.

Ein lokales Gericht in Agadez im Niger hat mehrere Anordnungen getroffen, die sich unter anderem gegen ein Joint-Venture-Unternehmen richten, das zu 80 Prozent von der Global Atomic Corp. (TSX: GLO, FSE: G12) und zu 20 Prozent von der Regierung des Nigers kontrolliert wird. Obwohl der Beschluss die Exploration teilweise einschränkt, sind die Aktivitäten auf der Dasa-Uran-Mine nur wenig betroffen.

Geklagt hatte eine Reihe von lokalen Organisationen, die sich offensichtlich an der Politik der Regierung des Nigers stören. Um diese zu treffen, wurden die Klagen nicht gegen Global Atomic selbst, sondern gegen die Société Minere de DASA S.A. avec CA (SOMIDA) erhoben. Bei ihr handelt es sich um ein Joint Venture, das zu 80 Prozent von Global Atomic und zu 20 Prozent vom Staat Niger gehalten wird.

Als Resultat der Verhandlung erließ das Gericht in Agadez mehrere Anordnungen. In einer Direktive verlangte das Gericht, dass SOMIDA alle Tätigkeiten einstellt, die im Rahmen der Explorationsgenehmigung Adrar Emoles 4 durchgeführt werden. Die AE4-Genehmigung bezieht sich auf die Isakanen-Lagerstätte von Global Atomic, die derzeit erkundet und ersten Tests für die In-Situ-Rückgewinnung (ISR) von Uran unterzogen wird.

Das Dasa-Uran-Projekt von Global Atomic ist nicht betroffen

Die Einschränkung der anstehenden Explorationsarbeiten auf dieser Lizenz, die von Global Atomic Fuels, einem Tochterunternehmen von Global Atomic gehalten wird, ist ärgerlich. Sie wird sich allerdings nicht stark auf die Aktivitäten des Unternehmens auswirken, da die Exploration auf Adrar Emoles 4 derzeit nicht als ein wesentlicher Bestandteil der von Global Atomic zu erledigenden Arbeiten angesehen wird.

Die übrigen Aufträge des Gerichts beziehen sich auf die Veröffentlichung der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung 2020 für das Dasa-Projekt von Global Atomic, die sog. ESIA. Sie wurde gemäß allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Niger eingereicht, öffentlich geprüft und von der nigrischen Regierung genehmigt.

Bei der Beurteilung der rechtlichen Konsequenzen der Gerichtsentscheidung ist zu beachten, dass sich die Beschlüsse. welche die Einstellung des Betriebs verlangen, lediglich auf AE4 und nicht auf Adrar Emoles 3, wo sich das Dasa-Bergbauprojekt befindet, beziehen. Das Management von Global Atomic ist daher der Ansicht, dass diese spezifischen Anordnungen die Fähigkeit des Unternehmens, das Dasa-Bergbauprojekt und damit sein wesentliches Mineralgrundstück, zu entwickeln, nicht beeinträchtigt wird.

Global Atomic und die Regierung des Nigers werden wohl in Berufung gehen

Dennoch konsultiert Global Atomic derzeit intensiv sowohl mit seinen Rechtsbeiständen wie auch mit der Regierung des Nigers, um die Folgen des Gerichtsbeschlusses besser abschätzen und erste Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Momentan gehen Global Atomic und die Regierung des Nigers davon aus, dass sie gegen den Gerichtsbeschluss Berufung einlegen werden.

Die Organisationen, welche die gerichtliche Anordnungen beantragt haben, setzen sich vor Ort in Agadez dafür ein, dass zahlreiche Entscheidungen der Regierung geändert werden. Die Bandbreite der Kritikpunkte reicht dabei von der Verwendung der Lizenzeinnahmen bis hin zu den Zwiebelpreisen. Das zeigt, wie wenig die Klage mit Global Atomic selbst zu tun hat und wie stark der Prozess von der Unzufriedenheit mit der Politik des Nigers bestimmt wurde.

Global Atomic sieht deshalb die Klage durch opportunistische Motive begründet und nicht gegen sich selbst, sondern primär gegen die Regierung von Niger gerichtet. Da auch die konsultierten Rechtsanwälte den Gerichtsbeschluss für unbegründet halten, wird Global Atomic nun mit der Regierung von Niger zusammenarbeiten, um gegen die Anordnungen des Gerichts Berufung einzulegen.


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