Vor dem Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in Paris hat AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) in einem Eilverfahren obsiegt, denn ein Eilschiedsrichter untersagte Cominière alle Handlungen in Bezug auf die angebliche Beendigung des Dathcom Joint Ventures. Bei Zuwiderhandlungen sind von der Gegenseite nun hohe Strafzahlungen zu leisten.

Vor dem Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in Paris hat AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) in einem Eilverfahren obsiegt, denn ein Eilschiedsrichter untersagte Cominière alle Handlungen in Bezug auf die angebliche Beendigung des Dathcom Joint Ventures. Bei Zuwiderhandlungen sind von der Gegenseite nun hohe Strafzahlungen zu leisten.

Als Teil des Cominière-Schiedsverfahrens hat AVZ Minerals über seine Tochtergesellschaft und die Dathcom Mining SA (Dathcom) den Antrag auf ein Eilschiedsverfahren nach den Regeln der ICC gestellt. Der Antrag wurde am 3. Mai 2023 verhandelt und vom Eilschiedsrichter bestätigt. Cominière ist damit nicht berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen oder Schritte zu unternehmen, die sich aus der Umsetzung der Kündigung des Dathcom JVA ergeben.

Der Spruch des Eilschiedsrichters, der sich zunächst mit der Materie vertraut machte und sich anschließend für zuständig erklärte, gilt, bis der endgültige Schiedsspruch der Internationalen Handeskammer in der Hauptsache des breiteren Cominière-Schiedsverfahrens ergangen ist.

Jede Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen des Eilschiedsrichters wird mit einer Strafe von 50.000 Euro pro Tag der Zuwiderhandlung geahndet werden. Somit bleibt es dem Hauptverfahren zwar weiterhin vorbehalten, den Rechtsstreit abschließend zu klären. In der Zeit bis zum Richterspruch in Paris hat AVZ Minerals jedoch die Gewissheit, dass seine Rechte nicht dadurch verletzt werden, dass zwischenzeitlich allein auf der Basis der Rechtsmeinung des Prozessgegners neue Tatsachen geschaffen wurden.


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