In den USA haben zwei Tochtergesellschaften von AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) zusammen mit der Dathcom Mining den Antrag auf die Einleitung eines weiteren internationalen Schiedsgerichtsverfahrens gestellt. Beklagte ist in diesem Verfahren die Regierung des Kongos, der schwere Versäumnisse zur Last gelegt werden.

In den USA haben zwei Tochtergesellschaften von AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) zusammen mit der Dathcom Mining den Antrag auf die Einleitung eines weiteren internationalen Schiedsgerichtsverfahrens gestellt. Beklagte ist in diesem Verfahren die Regierung des Kongos, der schwere Versäumnisse zur Last gelegt werden.

AVZ International Pty Ltd und Green Lithium Holdings Pte Ltd sind beide hundertprozentige Tochtergesellschaften von AVZ Minerals Limited. Sie haben einen Rechtsanspruch auf die 75%ige Beteiligung von AVZ Minerals an der Dathcom Mining SA, die das Manono-Lithium-Zinn-Projekt im Kongo kontrolliert. Gemeinsam mit der Dathcom haben die beiden AVZ-Minerals-Töchter einen Antrag auf die Einleitung eines internationalen Schiedsverfahrens gegen die Demokratische Republik Kongo gestellt.

Der Antrag erfolgt gemäß dem Abkommen über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, dem sogenannten ICSID-Übereinkommen. Verhandelt werden wird der Fall vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington, D.C. in den Vereinigten Staaten von Amerika.

AVZ Minerals gibt seine Rechte an der PR 13359 nicht auf

Die Registrierung des Antrags auf ein Schiedsverfahren wurde am Freitag von AVZ Minerals offiziell bestätigt. Der Hauptzweck des ICSID-Schiedsantrags ist, verschiedene Abhilfemaßnahmen zu erwirken für die Versäumnisse der Demokratischen Republik Kongo und ihrer Verwaltung. Sie ergeben sich aus den Verpflichtungen des Bergbaugesetz des Kongos, denen die Regierung nicht in allen Fällen nachgekommen ist.

Konkret bemängelt werden von den AVZ-Minerals-Töchtern und der Dathcom Mining Fehler und Versäumnisse, die sich aus der Forschungsgenehmigung „PR 13359“ für die Erschließung des Manono-Projekts ergeben. Wären diese Fehler nicht gemacht worden, hätten die Entscheidungen der Regierung und der Verwaltung zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung an Dathcom führen müssen.

Die Kläger machen zusätzlich geltend, dass die direkte Folge dieses Versäumnisses kein Einzelfall ist und Entwicklung des Manono-Projekts durch die Entscheidungen erheblich negativ beeinflusst wird. Infolgedessen sind schwerwiegende Auswirkungen auf den wichtigsten Vermögenswert der Dathcom und ganz allgemein auf die Investitionen der Kläger zu verzeichnen.

AVZ Minerals betrachtet das Verhalten der Regierung und der Verwaltung des Kongos deshalb als rechtswidrig und wird gemeinsam mit den Klägern alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Interessen seiner Aktionäre, Mitarbeiter und Vertragspartner zu schützen.


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