Die australische AVZ hält über eine Objektgesellschaft die Mehrheit an der derzeit weltgrößten Lithiumlagerstätte (Festgestein/Kongo). Um Ausweitung wird gerungen. AVZ's freiwillige Handelsaussetzung wird verlängert.


Bei der australischen Börse hat AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) abermals eine Verlängerung der Aussetzung seiner Aktie vom Handel beantragt. Sie soll zunächst bis zum 10 Oktober 2022 verlängert werden, sodass auch in den nächsten dreieinhalb Wochen keine Kursfeststellungen für die AVZ-Minerals-Aktie möglich sein werden.

Erst vor wenigen Tagen hatte AVZ Mineral seine Aktionäre über den aktuellen Stand der Verhandlungen vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof in Paris informiert. Dabei war deutlich geworden, dass sich der Internationale Schiedsgerichtshofs in Paris in den vergangenen Wochen vor allem mit verfahrenstechnischen Fragen beschäftigt hatte und in der Sache selbst noch keine Entscheidung getroffen wurde.
 

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Der Gerichtshof plant allerdings, die Verhandlung von einem Einzelrichter leiten zu lassen und will die beiden beteiligten Parteien, AVZ Minerals und die Jin Cheng Mining Company Ltd., noch im September zu einer Case-Management-Konferenz einzuberufen. Auf ihr sollen der Zeitplan des Schiedsgerichtsverfahren und die Ausführung des Mandats festgelegt werden.
 

AVZ Minerals sieht dem Ausgang des Schiedsgerichtsverfahrens weiterhin positiv entgegen

Vor dem Hintergrund dieses Zeitplans lag es für AVZ Minerals nahe, die Handelsaussetzung seiner Aktie an der australischen Börse erneut zu verlängern. Anders als bei den vorherigen Anträgen hat das AVZ-Management nun jedoch nicht nur eine Verlängerung der Aussetzung für weitere zwei Wochen, sondern gleich bis zum 10. Oktober 2022 beantragt.

In seiner Mitteilung über die erneute Verlängerung der Handelsaussetzung macht AVZ Minerals jedoch deutlich, dass es überzeugt ist, den Rechtsstreit um die Besitzverhältnisse an der Betreibergesellschaft Dathcom SA zu einem positiven und für die eigenen Aktionäre günstigen Ergebnis führen zu können.

Für die betroffenen Anleger wird die AVZ-Minerals-Aktie daher bis zum 10. Oktober 2022 auch weiterhin weder an der australischen Heimatbörse noch an den europäischen Handelsplätzen handelbar sein. Das ist ärgerlich und unbefriedigend, aber derzeit leider nicht zu ändern.

 

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