Vor der Internationalen Handelskammer in Paris sollte ursprünglich das Schiedsgerichtsverfahren um die Besitzansprüche am Manono-Lithium-Zinn-Projekt verhandelt werden. Es wurde jedoch eine Vertagung der Verhandlung notwendig. Sie soll nun am 3. und 4. Juli 2023 stattfinden. Anlässlich der Verschiebung der Verhandlungen bekräftigte AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) noch einmal seine Rechtsposition. Das Unternehmen sieht sich weiterhin als rechtmäßiger Eigentümer von 75 Prozent aller Anteile der Dathcom

Vor der Internationalen Handelskammer in Paris sollte ursprünglich das Schiedsgerichtsverfahren um die Besitzansprüche am Manono-Lithium-Zinn-Projekt verhandelt werden. Es wurde jedoch eine Vertagung der Verhandlung notwendig. Sie soll nun am 3. und 4. Juli 2023 stattfinden. Anlässlich der Verschiebung der Verhandlungen bekräftigte AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) noch einmal seine Rechtsposition. Das Unternehmen sieht sich weiterhin als rechtmäßiger Eigentümer von 75 Prozent aller Anteile der Dathcom Mining SA, die das Manono-Projekt zu 100 Prozent kontrolliert.

Die restlichen 25 Prozent der Anteile der Dathcom Mining SA werden von der La Société Congolaise d'Exploitation Miniere (Cominière) gehalten. Ihre Verstöße gegen geltendes Recht und die bestehenden vertraglichen Abmachungen sollen vor der Internationalen Handelskammer in Paris verhandelt werden.

Dabei wird es vor allem um den Verkauf von 15 Prozent der Dathcom-Anteile an Jin Cheng Mining gehen. AVZ Minerals hält diesen Verkauf für rechtswidrig, da es selbst für den Anteil ein Vorkaufsrecht besitzt, das bei der Übergabe der Anteile an Jin Cheng Mining ignoriert wurde. Die restlichen zehn Prozent der Dathcom-Anteile muss Cominiere als Bedingung für die Erteilung der Bergbaulizenz an die Regierung des Kongo abtreten.

Ursprünglich war die mündliche Verhandlung in Paris für Mitte bis Ende April vorgesehen. Nun wurde jedoch eine Vertagung der Anhörung notwendig. Als neuer Termin für die Verhandlung sind nun der 3. und 4. Juli 2023 vorgesehen. AVZ Minerals bedauert die seiner Meinung nach unnötige Verschiebung und bekräftigt noch einmal seine Ansicht, dass der Verkauf von Dathcom-Anteilen an Jin Cheng Mining sein eigenes Vorkaufsrecht unterläuft und damit unwirksam ist.


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