Mitte Februar meldete Global Atomic Corp. (TSX: GLO, FSE: G12), dass ein lokales Gericht in Agadez im Niger mehrere Anordnungen getroffen hatte, die sich unter anderem gegen ein Joint-Venture-Unternehmen richten, das zu 80 Prozent von Global Atomic und zu 20 Prozent von der Regierung des Nigers kontrolliert wird. Diese Entscheidungen wurden in der Zwischenzeit von einem Berufungsgericht wieder kassiert.

Mitte Februar meldete Global Atomic Corp. (TSX: GLO, FSE: G12), dass ein lokales Gericht in Agadez im Niger mehrere Anordnungen getroffen hatte, die sich unter anderem gegen ein Joint-Venture-Unternehmen richten, das zu 80 Prozent von Global Atomic und zu 20 Prozent von der Regierung des Nigers kontrolliert wird. Diese Entscheidungen wurden in der Zwischenzeit von einem Berufungsgericht wieder kassiert.

Geklagt hatte im ursprünglichen Verfahren eine Reihe von lokalen Organisationen, die sich offensichtlich an der Politik der Regierung des Nigers gestört haben. Um diese zu treffen, wurden die Klagen nicht gegen Global Atomic selbst, sondern gegen die Société Minere de DASA S.A. avec CA (SOMIDA) erhoben. Bei ihr handelt es sich um ein Joint Venture, das zu 80 Prozent von Global Atomic und zu 20 Prozent vom Staat Niger gehalten wird.

Als Resultat der Verhandlung erließ das Gericht in Agadez mehrere Anordnungen. In einer Direktive verlangte das Gericht unter anderem, dass SOMIDA alle Tätigkeiten einstellt, die im Rahmen der Explorationsgenehmigung Adrar Emoles 4 durchgeführt werden. Die AE4-Genehmigung bezieht sich auf die Isakanen-Lagerstätte von Global Atomic, die derzeit erkundet und ersten Tests für die In-Situ-Rückgewinnung (ISR) von Uran unterzogen wird.

Nun kann Global Atomic wieder ungestört weiterarbeiten

Gegen die Entscheidung des Erstgerichts hat die SOMIDA umgehend Berufung eingelegt. Da das Dasa-Projekt für die nigrische Wirtschaft von großer Bedeutung ist, wurde die Anhörung als Sonderfall behandelt und unverzüglich verhandelt. Dies führte zu einem beschleunigten Urteil durch das Berufungsgericht in Tahoua.

Dieses hat die Entscheidung der ersten Instanz für nichtig erklärt und die gegen die SOMIDA erlassenen Gerichtsbeschlüsse wieder aufgehoben. Damit wurde die ursprüngliche Rechtslage wiederhergestellt. Auf der Basis des Beschlusses des Berufungsgerichts hat die SOMIDA die unterirdische Erschließung des Dasa-Bergwerks nicht eingestellt. Vielmehr hält das Unternehmen an seinem Entwicklungsplan fest und setzt diesen weiterhin konsequent um.

Für die Aktionäre von Global Atomic ist nicht nur die Nachricht als solche eine sehr günstige. Gut ist auch, dass sie so schnell getroffen wurde. Eine quälend lange Auseinandersetzung vor dem Berufungsgericht blieb des Unternehmen damit erspart, sodass alle Beteiligten ihre gesamte Aufmerksamkeit nun wieder auf die Weiterentwicklung des Dasa-Projekts konzentrieren können.


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