Boeing

Zolldeals sollten das Auftragsbuch deutlich füllen! 10.04.2025, 08:48 Uhr von DZBank

Boeing: Zolldeals sollten das Auftragsbuch deutlich füllen!
© DZBank
Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Boeing 214,19 USD +2,83 % Nasdaq
DAX 24.283,97 PKT +0,60 % Ariva Indikation

Boeing: Zolldeals sollten das Auftragsbuch deutlich füllen!


Boeing wurde seit dem Zollhammer von Donald Trump von 165 USD auf 135 USD durchgereicht, da man rund 700 Zulieferer hat und auf freien Handel angewiesen ist. Donald Trump will „Deal-Maker“ sein und dürfte einer Reduktion der Zölle gegen den Kauf von mehr US-Produkten zustimmen. Da Flugzeugaufträge schnell in den Milliarden-US-Dollar-Bereich gehen, könnten die Länder die Abnahme größerer Stückzahlen zusagen. Im Rüstungsbereich hat Boeing einen großen Deal gelandet. Es wird der Nachfolger der F-22 gebaut und Lockheed Martin wurde ausgestochen.

Der Zollstreit lässt die Boeing-Aktie einbrechen. Der Flugzeugbauer ist auf hunderte Zulieferer angewiesen!
Donald Trump packte am Abend des 02.04.2025 den Zollhammer aus. Sämtliche Länder werden mit Basiszöllen von 10 % belegt. Doch die länderspezifischen Zölle liegen sogar deutlich höher, wie mit 34 % für China, 46 % für Vietnam und 20 % für die EU. Das Ziel von Donald Trump ist ein Ausgleich der Handelsbilanzdefizite. Dafür opfert er auch seine eigene Industrie, denn die hohen Zölle sorgen für eine massive Investitionsunsicherheit und würgen das Wirtschaftswachstum ab. In den USA droht eine Stagflation, also eine Kombination aus fehlendem Wirtschaftswachstum mit einer zugleich steigenden Inflation, wenn die Zölle bestehen bleiben. Die Aktie von Boeing rauschte von 165 USD auf unter 135 USD. Der Flugzeugbauer bezieht seine Teile von Handelspartnern wie Kanada und Europa und ist bei der Boeing 737 auf rund 700 verschiedene Zulieferer angewiesen. Die Zölle erhöhen die Kosten. Nicht umsonst ist laut Boeing-Chef Ortberg „freier Handel“ für den Konzern sehr wichtig.

Warum neue Großaufträge winken werden!
Boeing ist vom Zollstreit betroffen, weil man viel importieren muss. Ob aber gerade Flugzeugbestellungen, die weniger oft vorkommen, mit Sonderzöllen sanktioniert werden, ist fraglich. Stattdessen hat Boeing eine gute Chance, ein Profiteur zu werden, wenn Donald Trump mit Deals für eine Anpassung im Zollstreit sorgt. Der US-Präsident will „eine Menge Geld“ von Europa und Asien, und über mehr Käufe von Boeing-Flugzeugen lässt sich das umsetzen. Mit Vietnam wagt sich eines der ersten Länder aus der Deckung, um einen Deal mit den USA zu verhandeln. Vietnam strebt die Abschaffung von Zöllen an, wenn die USA zu einem Deal bereit sind, nachdem der Zoll von Trump auf 46 % festgelegt wurde. Um die Handelsbilanz zu verbessern, ist Vietnam in einem ersten Schritt offenbar bereit, Flugzeuge von Boeing zu kaufen. Das könnte Signalwirkung haben. Der US-Präsident strebt mehr Verkäufe von heimischen Produkten an. Der Erwerb von Jets kann schnell in die Milliarden gehen, was mehr Vertragsabschlüsse mit Boeing begünstigen würde. Mehr Länder könnten versuchen, auf diese Weise die Zölle reduzieren zu lassen. Damit könnte Boeing ein Profiteur von neuen Handelsdeals werden und das Auftragsbuch könnte sich in naher Zukunft deutlich füllen.




 
 

Wenn Sie regelmäßig Informationen von der DZ BANK erhalten möchten, so können Sie sich kostenlos zu den verschiedenen Veröffentlichungen rund um Trading und Geldanlage anmelden:


Marcus Landau
Marcus Landau, Derivate-Experte der DZ BANK, ist seit 2003 in der Zertifikate- und Derivatebranche tätig und erstellt regelmäßig Analysen rund um die Aktien- und Rohstoffmärkte, die er mit spannenden Zertifikate-Ideen verknüpft.





k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,87
Hebel: 18
mit starkem Hebel
Ask: 3,24
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VJ1AD4 VK2QQ5. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

Gestern 23:02 Uhr • Artikel • dpa

Gestern 22:46 Uhr • Artikel • dpa

Gestern 22:40 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:32 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:04 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:02 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:01 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer