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Generalversammlung der Arbonia AG genehmigt alle Anträge

21.04.2023 / 17:45 CET/CEST


Arbon, 21. April 2023 – An der heutigen Generalversammlung der Arbonia AG hiessen die Aktionärinnen und Aktionäre alle Anträge des Verwaltungsrats gut. Unter anderem wurden die Auszahlung einer Dividende in der Höhe von CHF 0.30 je Aktie gutgeheissen und alle zur Wiederwahl angetretenen Verwaltungsratsmitglieder bestätigt. Auch wurden sämtliche aufgrund des neuen Aktienrechts notwendigen Statutenänderungen angenommen.

Die Generalversammlung 2023 fand im Würth Haus in Rorschach (CH) statt. Die Aktionärinnen und Aktionäre hatten die Möglichkeit, ihre Rechte durch physische Teilnahme oder im Vorfeld durch schriftliche oder elektronische Stimmabgabe und Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter auszuüben. 

Die Aktionärinnen und Aktionäre der Arbonia AG genehmigten an der heutigen 36. ordentlichen Generalversammlung den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2022. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung erteilten sie die Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr 2022. Die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 sowie die beiden Abstimmungen über die Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Amtsjahr 2022/2023 und der Mitglieder der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022 wurden ebenfalls gutgeheissen. 

Darüber hinaus wurde auch den Anträgen zur Ausschüttung einer Dividende zugestimmt: Der Verwaltungsrat der Arbonia schlug den Aktionärinnen und Aktionären eine Dividende von CHF 0.30 je Namenaktie für das Geschäftsjahr 2022 vor. Davon wird CHF 0.15 als Dividende aus dem Bilanzgewinn und CHF 0.15 aus den Kapitaleinlagereserven ausgeschüttet (Zahldatum 27. April 2023). 

Der Verwaltungsratspräsident Alexander von Witzleben sowie die sieben weiteren bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats Peter Barandun, Peter E. Bodmer, Heinz Haller, Markus Oppliger, Michael Pieper, Thomas Lozser sowie Dr. Carsten Voigtländer wurden für die Dauer von einem Amtsjahr wiedergewählt. Auch der unabhängige Stimmrechtsvertreter sowie die Revisionsstelle KPMG wurden bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung respektive für das Geschäftsjahr 2023 in ihrem Amt bestätigt.

Auch wurden sämtliche Statutenänderungen gutgeheissen. 

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