EQS-WpÜG: Enapter AG / Kontrollerlangung Bekanntmachung gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: Enapter AG Reinhardtstrasse 35, 10117 Berlin eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 735361
Zielgesellschaft: MARNA Beteiligungen AG Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 733526
Aktien der MARNA Beteiligungen AG: International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0H1GY2
Am 4./6. Dezember 2023 hat die Technology Center Holding GmbH mit dem Sitz in Heide veröffentlicht, dass sie durch den käuflichen Erwerb von 452.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die MARNA Beteiligungen AG mit Sitz in Heidelberg („Zielgesellschaft“) und damit mittelbar auch Herr Ulf Torben Jörgensen, Heide, die Kontrolle im Sinne von §§ 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt hat.
Die Bieterin hat mit der Technology Center Holding GmbH am 12. Januar 2024 einen Poolvertrag zum Zwecke der einheitlichen Ausübung von Stimmrechten und der Sicherstellung des Einflusses der Poolmitglieder auf die Geschicke der Zielgesellschaft geschlossen und damit die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. Der Poolvertrag umfasst die Stimmrechte aus den (i) 452.000 von der Technology Center Holding GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil in Höhe von 30,12 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft) und (ii) 1.000 von der Bieterin unmittelbar gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil in Höhe von 0,07 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft). Die Bieterin verfügt daher zum 12. Januar 2024 über insgesamt 30,19 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft aus der Bieterin unmittelbar gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft und der Bieterin nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechneten Stimmrechten an der Zielgesellschaft.
Ebenso haben die BluGreen Company Limited, eine Private Company Limited by Shares nach dem Recht von Hong Kong mit Sitz in Hong Kong, eingetragen im Handelsregister (Registrar of Companies) von Hong Kong unter Business Registration Nummer 68245646, (der „Weitere Kontrollerwerber 1“), sowie Herr Sebastian-Justus Schmidt, geschäftsansässig 6/F Luk Kwok Centre, 72 Gloucester Road, Wan Chai, Hong Kong, der 100 % der Gesellschaftsanteile an dem Weiteren Kontrollerwerber 1 hält, (der „Weitere Kontrollerwerber 2“, zusammen mit dem Weiteren Kontrollerwerber 1 die „Weiteren Kontrollerwerber“) durch die vorgenannte Kontrollerlangung der Bieterin mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt. Denn der Weitere Kontrollerwerber 1 hält 65,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Bieterin, so dass die Bieterin als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG gilt. Auf Grund der Mehrheit der Stimmrechte des Weiteren Kontrollerwerbers 2 an dem Weiteren Kontrollerwerber 1, gilt die Bieterin mittelbar als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG. Den Weiteren Kontrollerwerbern werden daher die Stimmrechte aus den 1.000 unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG sowie die Stimmrechte aus den 452.000 unmittelbar von der Technology Center Holding GmbH mit dem Sitz in Heide gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.
Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch die Weiteren Kontrollerwerber unmittelbar Aktien der Zielgesellschaft noch werden ihnen weitere Stimmrechte an der Zielgesellschaft gemäß § 30 WpÜG zugerechnet.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt im Namen der Bieterin und im Namen der Weiteren Kontrollerwerber.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Die Bieterin und die Technology Center Holding GmbH mit dem Sitz in Heide (zusammen die „Bieterinnen“) werden gemeinsam eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen und nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft, die nicht unmittelbar von den Bieterinnen gehalten werden, zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben (das „Angebot“). Insofern bilden die Bieterinnen eine sogenannte nachträgliche Bietergemeinschaft i.S.d. § 2 Abs. 4 WpÜG, wobei im Rahmen des Angebots jede der Bieterinnen eine Bieterin i.S.d. WpÜG bleibt und die sich für die ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen eigenständig zu erfüllen hat.
Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterinnen und die Weiteren Kontrollerwerber vorbehalten, dass die Bieterinnen in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Angebotsunterlage wird von den Bieterinnen gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter https://www.technologycenter-holding.de unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Die Erweiterung des Bieterkreises wird keine Auswirkung auf die mit der Veröffentlichung der Kontrollerlangung durch die Technology Center Holding GmbH vom 4. Dezember 2023 in Gang gesetzte Frist zur Einreichung der Angebotsunterlage bei der BaFin haben.
Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.
Berlin, 12. Januar 2024
Enapter AG Ende der WpÜG-Mitteilung
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1814355 12.01.2024 CET/CEST