EQS Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: splendid medien AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
splendid medien AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

20.12.2023 / 17:17 CET/CEST
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splendid medien AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

 

Köln, 20. Dezember 2023 – Herr Andreas R. Klein ist als Mehrheitsaktionär der Splendid Medien AG (WKN 727950, ISIN DE0007279507) und Mitglied des Vorstandes nahestehende Person i.S.d. § 111a AktG. Der langjährig bestehende Mietvertrag zwischen der Splendid Synchron GmbH und Herrn Albert Klein, dem Vater von Herrn Andreas Klein, ist von Gesetzes wegen auf Herrn Andreas Klein und seine Kinder übergegangen, da diese Eigentümer des Grundstücks geworden sind. Die Miete beträgt EUR 127.000 inkl. Nebenkosten p.a.

Der mit Herrn Andreas Klein bestehende Beratungsvertrag, auf dessen Grundlage im Geschäftsjahr 2023 Beratungshonorare an Herrn Andreas Klein inkl. Nebenkosten in Höhe von EUR 352.000 gezahlt wurden, wurde mit seiner Bestellung zum Vorstand aufgehoben.

 

 



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: splendid medien AG
Lichtstr. 25/Eingang F
50825 Köln
Deutschland
Internet: www.splendidmedien.com

 
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