EQS-RPT

Hamburger Hafen und Logistik AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 22.11.2024, 10:00 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Hamburger Hafen und Logistik 21,35 EUR +0,23 % L&S Exchange

EQS Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: Hamburger Hafen und Logistik AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
Hamburger Hafen und Logistik AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

22.11.2024 / 10:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hamburg, 22. November 2024

 

Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG

 

Am 21. November 2024 haben die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft („HHLA“), die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH („HGV“), die SAS Shipping Agencies Services S.à r.l. („SAS“) und die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE („PoH“, zusammen mit HHLA, HGV und SAS die „Parteien“) eine Zusammenschlussvereinbarung („BCA“) abgeschlossen.

Die HGV hielt zu diesem Zeitpunkt rund 70,35 Prozent der Aktien an der HHLA, während die PoH, und damit auch mittelbar deren Alleingesellschafterin SAS, zu diesem Zeitpunkt rund 13,91 Prozent der Aktien an der HHLA hielt. Zudem wurden der PoH weitere rund 9,74 Prozent der Aktien an der HHLA im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots angedient, dessen Vollzugsbedingungen alle eingetreten sind. Der zu berücksichtigende Anteil der PoH, und damit auch der SAS, an den Aktien der HHLA beläuft sich daher auf insgesamt rund 23,65 Prozent. Somit gelten sowohl HGV als auch PoH und SAS als nahestehende Unternehmen der HHLA im Sinne des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG.

Das BCA wurde vor dem Hintergrund des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der PoH über die Aktien der HHLA abgeschlossen. Dieses Angebot hat in Kooperation mit der HGV das Ziel, die A-Aktien an der HHLA durch die PoH zu halten und als Joint Venture der HGV und SAS zu betreiben („Transaktion“). Im Rahmen des BCA haben sich die Parteien HHLA, HGV, SAS und PoH insbesondere über folgendes geeinigt:

  • die Fortführung der bestehenden Unternehmens- und Wachstumsstrategie;
  • die Beibehaltung der Neutralität des HHLA-Geschäftsmodells und des diskriminierungsfreien Zugangs aller Kunden zu den Anlagen und Dienstleistungen der HHLA sowie die Sicherstellung der Vertraulichkeit der Kundendaten;
  • eine Regelung, wonach sämtliche Geschäfte der HHLA mit ihren Gesellschaftern sowie mit deren verbundenen Unternehmen ausschließlich zu marktüblichen Bedingungen erfolgen und keine bevorzugte Behandlung gewährt wird;
  • Grundlegende Pfeiler der Investment- und Businessplanung der HHLA einschließlich der Zusage weiterer Eigenkapitalfinanzierung der HHLA durch HGV und SAS innerhalb der nächsten sechs Jahre in Höhe von 450 Mio. Euro zur Realisierung von Projekten oder Investitionen, die Einigung über einen Mechanismus zur Abstimmung mit den Gesellschaftern sowie die verbindliche Einigung auf Investitionen in Höhe von annähernd 1,2 Mrd. Euro für die Jahre 2025-2028 im Rahmen der bestehenden HHLA-Investitionsstrategie;
  • eine langfristige Volumenzusage von SAS für die Hamburger Terminals mit sukzessive ansteigenden Volumina und einem dauerhaften Mindestvolumen von 1 Mio. TEU pro Jahr ab dem Jahr 2031, und den Abschluss eines Terminal-Servicevertrags mit der mittelbaren Alleingesellschafterin der SAS, der Mediterranean Shipping Company S.A. („MSC”), oder einer ihrer Gruppengesellschaften zu marktstandardkonformen Bedingungen;
  • Zusagen betreffend die Absicherung der Arbeitsplätze und Beschäftigungsbedingungen bei dem HHLA-Konzern mindestens für die nächsten fünf Jahre, unter anderem durch den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie Zusagen zum Erhalt der aktuell bestehenden Mitbestimmung für die Zeit des Bestandes des BCA auf Ebene der obersten (Holding-)Gesellschaft des HHLA-Konzerns;
  • eine Freistellung der HHLA und ihrer Tochtergesellschaften durch HGV und SAS von etwaiger Grunderwerbsteuer, die entweder (i) durch die Transaktion oder (ii) beim Errichten sonstiger veränderter Strukturen im Rahmen der Transaktion anfällt;
  • ein Wettbewerbsverbot für MSC im Hinblick auf den Betrieb von und die Beteiligung an mit der HHLA konkurrierenden Unternehmungen sowie das Abwerben von Vertragspartnern der HHLA (gerade im Hinblick auf die im Eisenbahn-Güterverkehr tätige Tochtergesellschaft Metrans der HHLA).

Der zuständige Übernahmeausschuss des Aufsichtsrats der HHLA hat dem Abschluss des BCA gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt.

 



22.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Hamburger Hafen und Logistik AG
Bei St. Annen 1
20457 Hamburg
Deutschland
Internet: www.hhla.de

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2036147  22.11.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2036147&application_name=news&site_id=boersennews_de~~~d41e2cc8-bdcb-47ba-bb51-c77a04513666
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

7:05 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 23:02 Uhr • Artikel • dpa

Gestern 22:46 Uhr • Artikel • dpa

Gestern 22:40 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:32 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer