EQS Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: Adler Group S.A. / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
Adler Group S.A.: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

25.11.2022 / 20:30 CET/CEST
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Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen

 

Adler Group S.A., Luxemburg

 

Die Adler Group S.A. (die „Gesellschaft“) hat eine Änderungsvereinbarung zu einem bestehenden Darlehensvertrag über ein aufsteigendes Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 265 Millionen an die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (“ADLER Real Estate”) unterzeichnet. Der Vertrag ist auf den 25. November 2022 datiert und wurde mit der Zustimmung des Vorstands (Board of Directors) der Gesellschaft unterzeichnet.

 

Gemäß Art. 7 Teil (6) Abs. 1 des Luxemburger Rechts vom 24. Mai 2011 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären börsennotierter Gesellschaften (in der jeweils gültigen Fassung) ist diese Transaktion von den allgemein für Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen geltenden Offenlegungspflichten ausgenommen, da die ADLER Real Estate eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft ist, die sich nicht zu 100 % im Besitz der Gesellschaft befindet und an der keine der Gesellschaft nahestehenden Personen Anteile halten.

 

Im Sinne größtmöglicher Transparenz hat das Unternehmen dennoch beschlossen, die Transaktion auf seiner Website zu veröffentlichen.

 

Durch die Änderungsvereinbarung wird das Fälligkeitsdatum für die Rückzahlung des Darlehens vom 29. Dezember 2022 auf den 15. April 2023 verschoben. Im Zuge dessen wird ein umfangreiches Sicherheitenpaket bestehend aus Grundschulden und Geschäftsanteilsverpfändungsverträgen zugunsten der ADLER Real Estate gewährt. Das Loan-to-Value Verhältnis ist, zum 25. November 2022, unter 60%. Darüber hinaus wir der Zinssatz des Darlehens auf 5,16% p.a. angehoben, wobei der Änderungsvertrag vorsieht, dass der Zinssatz von einem unabhängigen Experten überprüft und, sofern notwendig, angepasst wird, sodass ein marktgerechter Zinssatz sichergestellt ist.

 

Die Gewährung des Darlehens an die Gesellschaft hält auch unter Berücksichtigung der Änderungsvereinbarung einem Fremdvergleich stand. Insbesondere kann die ADLER Real Estate nach wie vor die Rückzahlung der ausgereichten Beträge jederzeit bei Eintritt eines Kündigungsgrundes durch Gesellschaft verlangen. Die Gesellschaft besitzt auch das Recht, mit 5-tätgiger Ankündigungsfrist das gewährte Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

 

Senningerberg, 25. November 2022

 

Adler Group S.A.

 

 

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adler Group S.A.
55 Allée Scheffer
2520 Luxemburg
Luxemburg
Internet: www.adler-group.com

 
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