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Oak Holdings GmbH unterbreitet freiwilliges Übernahmeangebot für Vantage Towers-Aktien

13.12.2022 / 17:29 CET/CEST
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Oak Holdings GmbH unterbreitet freiwilliges Übernahmeangebot für Vantage Towers-Aktien

  • Angebotsunterlage heute nach Gestattung durch BaFin veröffentlicht
  • Annahmefrist läuft ab heute bis zum 10. Januar 2023
  • Gegenleistung von EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie beinhaltet einen Aufschlag von 19 % auf den von der BaFin mitgeteilten volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs sowie auf die nach den Grundsätzen des IDW S 1 erstellte Bewertung von Grant Thornton.
  • Vorstand und Aufsichtsrat von Vantage Towers begrüßen das Übernahmeangebot

Die Oak Holdings GmbH (die „Bieterin“) hat heute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Gestattung zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage für ihr Übernahmeangebot in Bezug auf alle ausstehenden, nicht von der Bieterin gehaltenen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag an der Vantage Towers AG (ISIN DE000A3H3LL2; die „Vantage Towers-Aktien“) erhalten (das „Übernahmeangebot“).

Die Annahmefrist beginnt am 13. Dezember 2022 und läuft bis zum 10. Januar 2023. Während dieses Zeitraums haben Aktionäre der Vantage Towers AG die Möglichkeit, ihre Vantage Towers-Aktien in das Übernahmeangebot einzureichen. Das Übernahmeangebot ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle gebunden. Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich im H1 2023 vollzogen werden, nachdem sämtliche behördliche Genehmigungen vorliegen.

Die Bieterin bietet den Minderheitsaktionären der Vantage Towers AG eine Geldleistung für das Übernahmeangebot von EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie (die „Angebotsgegenleistung“). Die Angebotsgegenleistung beinhaltet einen attraktiven Aufschlag von 19 % auf den von der BaFin als Mindestpreis für das Übernahmeangebot mitgeteilten volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs (EUR 26,89). Darüber hinaus beinhalt die Angebotsgegenleistung einen Aufschlag von 19 % auf die Bewertung (EUR 26,85) gemäß der von der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („Grant Thornton“) als neutraler Gutachter und unabhängiger Sachverständiger erstellten gutachterlichen Stellungnahme (die „Gutachterliche Stellungnahme“). Die Gutachterliche Stellungnahme wurde nach den Bewertungsgrundsätzen des IDW S 1 erstellt. Die Bieterin empfiehlt allen Minderheitsaktionären, das Übernahmeangebot anzunehmen.

Die Bieterin hat mit der ANISE ASSET HOLDING PTE. LTD eine unwiderrufliche Annahmeerklärung zur Annahme des Übernahmeangebots abgeschlossen; die Beteiligung von ANISE ASSET HOLDING PTE. LTD entspricht 2,4 % des Grundkapitals der Vantage Towers AG. Darüber hinaus beabsichtigt die Vodafone Group Plc, das Übernahmeangebot für eine Beteiligung in Höhe von 4,1 % des Grundkapitals der Vantage Towers AG anzunehmen, die sie von der DLM-TW Holdings S.À. R.L. erworben hat. Infolgedessen wird die Bieterin eine Beteiligung in Höhe von mindestens 88,2 % des Grundkapitals der Vantage Towers AG bei Vollzug des Übernahmeangebots halten, und zwar unabhängig von dem Erhalt weiterer Annahmen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vantage Towers haben erklärt, dass sie vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen, den Minderheitsaktionären die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter

https://angebot.wpueg.de/oak/

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der Internetseite der BaFin verfügbar sein.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Vantage Towers-Aktien. Die Bedingungen und weiteren Bestimmungen für das Übernahmeangebot der Bieterin an die Aktionäre der Vantage Towers AG werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht wird. Inhabern von Vantage Towers-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934 sowie der dazugehörigen Regulation 14E, entsprechend der Befreiung durch Rule 14d-1(d), unterbreitet.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Vantage Towers-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Vantage Towers-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die Vodafone GmbH und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen der „Vodafone-Konzern“), die KKR & Co. Inc. und/oder Investmentfonds, Vehikel und Accounts, die von ihren Tochtergesellschaften beraten und verwaltet werden (zusammen die „KKR-Gesellschaften“), Global Infrastructure Partners und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften sowie beratene und verwaltete Investmentfonds (zusammen die „GIP-Gesellschaften“) oder die Vantage Towers AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „Vantage Towers-Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Die Vodafone GmbH, Oak Consortium und die Bieterin machen Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem der Vodafone-Konzern, die KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder der Vantage Towers-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den Vodafone-Konzern, die KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder den Vantage Towers-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernehmen die Vodafone GmbH, die Oak Consortium und die Bieterin keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

Düsseldorf, 13. Dezember 2022

 

Oak Holdings GmbH

Die Geschäftsführer

 



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