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OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: Beschlussfassungen der Ordentlichen Hauptversammlung 2023

12.09.2023 / 16:05 CET/CEST
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Hamburg, 12. September 2023 – Auf der am Freitag, 08. September durchgeführten Ordentlichen Hauptversammlung der Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“, ISIN DE000A3E5D80) sind die Beschlussvorschläge der Verwaltung mehrheitlich angenommen worden. Abweichend von den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 4 - erneute Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung - sowie Tagesordnungspunkt 5 - erneute Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung - hat die Hauptversammlung  auf Antrag des Mehrheitsaktionärs Alexander Hahn deren Entlastung beschlossen.
Bezüglich der Tagesordnungspunkte 6 und 7 - Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats - wurde das am 17. Februar 2023 gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglied Lars Behrendt von der Hauptversammlung gewählt. Als weiteres Mitglied im dreiköpfigen Aufsichtsrat der Gesellschaft wurde Alexander Hahn für das Aufsichtsratsmitglied Lydia Riquarts, die ihr Amt mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung niedergelegt hat, von der Hauptversammlung gewählt.
Im Rahmen seines Vorstandsberichts erläuterte Gert Sieger auch einen am 3. August 2023 eingegangenen Beschluss des Landgerichts Oldenburg, der zwar die Voraussetzungen des Vermögensarrestes  des Amtsgerichtes Oldenburg  vom 24. Februar 2022 als nicht gegeben ansieht, aber auf der Basis des neu hinzugenommenen §111b einen neuen Arrest verfügte, also erneut die Beschlagnahme der Hinterlegungssumme von EUR 4.240.837,00 anordnete. Der Beschluss erging aufgrund der Beschwerde der Gesellschaft  gegen ebendiesen Arrest. Der Vorstand wird auch gegen diesen gerichtlichen Beschluss Beschwerde einlegen. Ein den Beschwerden zugrunde liegendes Rechtsgutachten hat die Gesellschaft auf ihrer Homepage unter https://oab-ag.de/die-oab-ag/news/ veröffentlicht.

Über die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft:
Als Privatbrauerei unter dem Namen „Osnabrücker Aktien-Bierbrauerei“ im Jahr 1860 gegründet, ist die OAB AG mit seit 1870 ununterbrochen fortlaufenden Kursfeststellungen eine der ältesten börslich gehandelten Aktiengesellschaften Deutschlands. Nach jahrelanger Inaktivität wurde sie mit dem Einstieg einer neuen Investorengruppe im September 2020 reaktiviert. Die konzeptionelle Neuausrichtung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2021 mit der Zustimmung ihrer Aktionäre zu umfangreichen Kapitalmaßnahmen und einer Neufassung ihrer Satzung abgeschlossen. Die Aktien der Gesellschaft sind mit Kursnotierungen im Freiverkehr der Börsen Hamburg und Berlin handelbar.

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