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Neon Equity AG mit erfolgreichem Börsendebüt

16.01.2023 / 08:30 CET/CEST
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Neon Equity AG mit erfolgreichem Börsendebüt

Frankfurt/ Düsseldorf, 16. Januar 2023. Die Neon Equity AG (NEON; ISIN: DE000A3DW408) ein gründergeführter Investor und Wachstums-Enabler, berichtet über sein erfolgreiches Börsendebüt. Die 40.050.100 auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) sind seit Freitag, den 13.01.2023, im Freiverkehr der Börse Düsseldorf notiert. Bei einem Schlusskurs von 11,00 Euro je Aktie am ersten Handelstag lag die Marktkapitalisierung von NEON entsprechend bei rd. 441 Mio. Euro. Zeitnah ist auch eine Notierungsaufnahme der Aktien auf XETRA geplant und zudem eine Einbeziehung in das Freiverkehrssegment Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse vorgesehen.

NEON ist eine Beteiligungsgesellschaft mit Investmentschwerpunkt auf europäischen Unternehmen aus den Bereichen Real Estate, Technologie und Consulting. Den Fokus bilden wachstumsstarke Unternehmen, die ein ESG-konformes Geschäftsmodell und eine konkrete Kapitalmarktperspektive besitzen. Aktuell verfügt NEON über eine gut gefüllte Deal-Pipeline mit zahlreichen Unternehmen in der konkreten Investmentprüfung und Due Diligence. NEON plant den dynamischen Ausbau des Beteiligungsportfolios in den kommenden Quartalen.

Als aktiver, partnerschaftlich orientierter Investor unterstützt NEON die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer weiteren Wachstumsstrategien, insbesondere durch die Planung und erfolgreiche Durchführung der notwendigen Kapitalmarkttransaktionen. Neben eigenen Co-Investments in diesem Rahmen bringt NEON dabei umfangreiches Know-how und ein tragfähiges Netzwerk aus institutionellen Investoren sowie kapitalmarktaffinen privaten Anlegern ein. Der Track Record von NEON deckt ein breites Spektrum aus den Bereichen Eigenkapital, Fremdkapital und Tokenisierung ab. Insgesamt hat das Unternehmen seit 2015 Börsengänge, Kapitalerhöhungen, Anleiheemissionen und -aufstockungen sowie Tokenisierungen mit einem Volumen von mehreren Mrd. Euro geplant, strukturiert und erfolgreich umgesetzt. Auch für das Jahr 2023 bereitet NEON derzeit Börsengänge vor. 

NEON ist mehrheitlich im mittelbaren und unmittelbaren Besitz des Investors und Gründers Thomas Olek. Rund 10 Prozent der Aktien des Unternehmens befinden sich im Streubesitz.

Thomas Olek, CEO und Großaktionär der Neon Equity AG: „Wir freuen uns, dass NEON zu den Pionieren bei den Börsengängen 2023 gehört. Der Schritt an die Börse ist für uns nur logisch, schließlich ist ‚Kapitalmarkt‘ ein Teil unserer Unternehmens-DNA. Wir verfügen bereits über ein attraktives Portfolio, das wir weiter ausbauen wollen. Dabei verstehen wir uns als Partner auf Augenhöhe mit den Beteiligungsunternehmen. Bei der Begleitung ihres weiteren Wachstums möchte ich Unternehmen als Unternehmer unterstützen. Dabei bringt NEON ein starkes, transaktionserfahrenes Team mit und natürlich investiert NEON bei Kapitalmaßnahmen auch selbst und zeigt damit überzeugendes Commitment zusätzlich zur Beratung.“

Über NEON

Die NEON Equity AG ("NEON") ist ein gründergeführter Investor und Wachstums-Enabler. Der Investmentfokus liegt auf europäischen Unternehmen aus den Bereichen Immobilienwirtschaft, Consulting und Technologien, die Wachstums- und Kapitalmarktpotential sowie ein ESG-fähiges Geschäftsmodell aufweisen. Als erfahrener Partner berät NEON Portfoliounternehmen zudem bei der Umsetzung ihrer Kapitalmarkt- und Wachstumsstrategien. Dabei bringt NEON umfassendes Know-how insbesondere in den Bereichen Kapitalmarkttransaktionen, Immobilienwirtschaft und Tokenisierung ein und verfügt über ein tragfähiges Partner- sowie Investorennetzwerk.

 

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Investoren wird empfohlen, den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüften Wertpapierprospekt, wie er seit dem 9. Januar 2023 auf der Internetseite der Neon Equity AG (www.neon-equity.com) in der Rubrik "Investor Relations" abrufbar ist, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Aktien der Neon Equity AG zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung des Prospekts durch die BaFin nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist.

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