EQS-News: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
Einladung zur Anleihegläubigerversammlung

08.01.2025 / 09:30 CET/CEST
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Corporate News

 

AOC DIE STADTENTWICKLER GmbH: Einladung zur Anleihegläubigerversammlung

 

Magdeburg, 08. Januar 2025: AOC DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass das Amtsgericht Magdeburg die Einberufung einer Gläubigerversammlung betreffend die 7,50 % Schuldverschreibung 2022/2027 (AOC Green Bond, ISIN DE000A3MQBD5, WKN A3MQBD) beschlossen hat. Die Anleihegläubigerversammlung findet am Mittwoch, den 22.01.2025 um 10.30 Uhr im Amtsgericht Magdeburg statt. Die Tagesordnung umfasst neben einem Kurzbericht des Sachwalters Rechtsanwalt Dirk Becker (Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung) die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle Gläubiger der Schuldverschreibung.

Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Inhaber der Schuldverschreibung. Um Anmeldung beim Sachwalter zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung des Stimmrechts wird bis 15.01.2025 gebeten (per E-Mail an AOC-Anleihe@floether-wissing.de oder per Fax: 0391/5 55 68 – 49).

Die Einladung zur Gläubigerversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger (www. bundesanzeiger.de) sowie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht und unter https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe/ zu finden.

 

Für weitere Informationen:
AOC Die Stadtentwickler GmbH
Liebknechtstraße 55
39108 Magdeburg
T +49 391 66 24 66 99
anleihe@aoc-diestadtentwickler.com
https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe
 
 
 
     

Wichtiger Hinweis: 

Diese Meldung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzen nicht den Wertpapierprospekt. Potenzielle Investoren der Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH darf ausschließlich auf Basis des von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) am 21. März 2022 gebilligten Wertpapierprospekts einschließlich Nachtrags erfolgen, der unter www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe und www.bourse.lu veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Wertpapierprospekt einschließlich Nachtrag lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg verbreitet werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, darstellen. Die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH wird außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten.

 



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Unternehmen: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH
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E-Mail: info@aoc-diestadtentwickler.com
Internet: www.aoc-diestadtentwickler.com
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