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Effecten-Spiegel AG: Ergebnis zum Geschäftsjahr 2023

13.03.2024 / 18:23 CET/CEST
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Effecten-Spiegel AG: Ergebnis zum Geschäftsjahr 2023

 

Der Aufsichtsrat der Effecten-Spiegel AG hat auf seiner heutigen Sitzung den geprüften Jahresabschluss 2023 der Gesellschaft mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung festgestellt.

Die beiden Geschäftsbereiche der Gesellschaft, das Verlagsgeschäft und die Kapitalanlage für eigene Rechnung, entwickelten sich im Berichtszeitraum sehr unterschiedlich. Während das Verlagsgeschäft einen Gewinnsprung auf 733 (Vorjahr: 271) T€ machte und damit das beste Ergebnis seit 2006 erreichte, konnten die starken Kursverluste aus dem Vorjahr im Portfolio nicht aufgeholt werden, sodass die Gesellschaft aufgrund von Veräußerungsverlusten und Wertberichtigungen das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.372 T€ abschließt.

Obwohl das Portfolio der Effecten-Spiegel AG über viele Branchen und Märkte gestreut ist, blieb die Performanceentwicklung hinter den großen Indizes zurück und konnte auch von den Kursgewinnern im Depot wie z.B. SAP, der Bechtle AG, der Covestro AG oder Redcare Pharmacy (ehemals Shop-Apotheke) nicht vollständig kompensiert werden. Aufgrund der anhaltenden Kursschwäche vor allem bei europäischen Small- und Midcaps wurden einige Titel vollständig veräußert und Verluste realisiert. Neben den Veräußerungsverlusten in Höhe von 1.856 T€ belasteten vor allem nicht liquiditätswirksame Abwertungen auf das Finanzanlage- und Umlaufvermögen in Höhe von 4.167 (Vorjahr: 4.657) T€ das Ergebnis.

Da die Gesellschaft zum Jahresultimo ein Eigenkapital in Höhe von 64.961 T€ auf ihre Bilanzsumme von 70.445 T€ ausweist, was einer Eigenkapitalquote von 92,22 % entspricht, und über Barmittel in Höhe von 10.740 T€ verfügt, wird der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 vorgeschlagen, eine Dividende in Höhe von 0,16 Euro je gewinnberechtigter Vorzugs- und Stammaktie auszuschütten. Für den Ausgleich des Jahresfehlbetrages und die Zahlung der Dividende sollen 2.780 T€ aus der in den Vorjahren gebildeten Gewinnrücklage entnommen werden. Nach der Entnahme verbleiben 3.920 T€ in den Gewinnrücklagen und unverändert 51.408 T€ als Kapitalrücklage.

Im Gerichtsverfahren gegen die Deutsche Bank wegen der Postbankübernahme findet nach der zweiten Rückverweisung des Bundesgerichtshofes (BGH) an die Vorinstanz, am Freitag, dem 26.04.2024, um 10:30 Uhr, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln, eine erneuter Verhandlungstermin statt.

 

Düsseldorf, am 13.03.2024       Der Vorstand

 

 



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