Emittent / Herausgeber: CureVac / Schlagwort(e): Patent/Rechtssache
CureVac gibt Entwicklungen im Patentrechtsstreit mit Pfizer/BioNTech bekannt

19.05.2023 / 13:00 CET/CEST
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CureVac gibt Entwicklungen im Patentrechtsstreit mit Pfizer/BioNTech bekannt

 

  • CureVacs Antrag auf Verlegung des US-Rechtsstreits in den Eastern District of Virginia bewilligt. Verlegung soll den Zeitplan für US-Rechtsstreitigkeiten erheblich beschleunigen
  • CureVac im Begriff, Gegenklage vor US-Gericht auf Basis von neun seiner Patente einzureichen, die mRNA-Innovationen abdecken, die grundlegend für das Design, die Formulierung und die Herstellung von Comirnaty® sind
  • Vorläufige Einschätzung des Deutschen Bundespatentgericht im April 2023 befürwortet Gültigkeit eines deutschen Patents, das einem der in den USA gegen Pfizer/BioNTech durchgesetzten Patente entspricht

 

TÜBINGEN, Germany – 19. Mai 2023 – CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC) („CureVac“), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamenten­klasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass seinem Antrag auf Verlegung des laufenden Patentstreits mit Pfizer/BioNTech in den USA stattgegeben wurde. Pfizer/BioNTech hatte den Patentstreit beim Bundesbezirksgericht von Massachusetts ein­gereicht. Der Fall wurde nun in den Eastern District of Virginia verlegt. Es wird erwartet, dass die Verlegung den Fortschritt des Rechtsstreits erheblich beschleunigen wird, so dass ein Prozesstermin bereits im Jahr 2024 möglich ist.

Der Antrag auf Verlegung des Verfahrens ist Teil einer erweiterten Gegenklage von CureVac, in der das Unternehmen die Verletzung von neun seiner US-Patente durch die Herstellung und den Vertrieb des SARS-CoV-2-Impfstoffs Comirnaty® geltend machen wird. Damit erweitert sich der Umfang des Falles deutlich über die drei ursprünglich von Pfizer/BioNTech genannten Patente hinaus. Die neun Patente decken grundlegende und hochrelevante separate Innovationen von CureVac für das Design von mRNA-Impfstoffen sowie die Formulierung und Herstellung speziell von SARS-CoV-2-Impfstoffen ab.

Ein entsprechender Patentstreit in Deutschland läuft seit Juni 2022. Eine vorläufige Einschätzung des Deutschen Bundespatentgerichts im April 2023 stützt die Gültigkeit eines der streitgegenständlichen CureVac-Patente, EP 1 857 122 B1, das von BioNTech im September 2022 angefochten wurde. Der deutsche Rechtsstreit, der auf eine Klage von CureVac auf Verletzung von vier seiner Schutzrechte zurückgeht, wurde von dem Unternehmen nun zudem noch um ein fünftes Schutzrecht (EP 3 708 668 B1) erweitert.

„Der bisherige Fortschritt dieses Rechtsstreits, sowohl in Europa als auch in den USA, gibt uns Vertrauen sowohl in die Gültigkeit unseres Portfolios an geistigem Eigentum als auch in seine Relevanz für den mRNA-Bereich“, sagte Dr. Alexander Zehnder, CEO von CureVac. „Unsere Wissenschaftler haben in den letzten zwei Jahrzehnten grundlegende Durchbrüche in der mRNA-Impfstofftechnologie erzielt. Diese Durchbrüche haben zu der rasanten Ent­wicklung von SARS-CoV-2-mRNA-Impfstoffen wie Comirnaty® beigetragen. Dies unterstützt den Anspruch von CureVac auf eine faire Entschädigung nach US-amerikanischem und deutschem Recht und auf einen Anteil an den rund 80 Milliarden[1] US-Dollar Umsatz, die Comirnaty® bisher weltweit erwirtschaftet hat, sowie einen Anteil an zukünftigen Umsätzen.“

CureVac hatte Anfang Juni 2022 in Deutschland eine Patentverletzungsklage gegen BioNTech eingereicht. Im September 2022 reichte Pfizer/BioNTech eine Nichtigkeitsklage gegen eines der streitgegenständlichen Patente (EP 1 857 122 B1) ein. In den USA reichte Pfizer/BioNTech Ende Juli 2022 seine Klage beim Bundesbezirksgericht in Massachusetts ein und beantragte Feststellung, dass Comirnaty® drei CureVac-Patente nicht verletzt. Diese Patente sind in den neun relevanten US-Patenten der Gegenklage von CureVac enthalten: US 11,135,312;
US 11,149,278; US 11,286,492; US 11,345,920; US 10,760,070; US 11,241,493; US 11,471,525; US 11,576,966; und US 11,596,686.

 

CureVac wird in den USA durch Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein &; Borun LLP und

in Deutschland durch Oliver Jan Jüngst von Bird&Bird und Andreas Graf von Stosch

von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft vertreten.

 

 

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Für weitere Informationen verweisen wir auf die Berichte und Dokumente des Unternehmens, die bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurden. Sie können diese Dokumente über EDGAR auf der Website der SEC unter www.sec.gov abrufen.

 

 

[1] Quelle: Pfizer Inc. und BioNTech SE 2020-2022 Ganzjahres-Finanzberichterstattung



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