EQS-News: clearvise AG
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Wiesbaden, 22. November 2022 – Die clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4), („clearvise“) treibt ihre Aktivitäten im Rahmen der Wachstumsinitiative clearSCALE2025 voran. Heute hat der Vorstand der clearvise AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 63.457.289,00 um bis zu EUR 11.898.240,00 auf bis zu EUR 75.355.529,00 durch Ausgabe von bis zu 11.898.240 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) mit Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft und unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2022 („Kapitalerhöhung“) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Bezugspreis beträgt EUR 2,10 je Neuer Aktie („Bezugspreis“). Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung, deren Bezugsfrist voraussichtlich am 24. November 2022 beginnt, einen Bruttoemissionserlös von bis zu rund EUR 25 Mio. clearvise beabsichtigt, die Erlöse aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung im Rahmen der Wachstumsinitiative clearSCALE2025 für die Finanzierung des weiteren Portfolioausbaus einzusetzen. Ein wesentlicher Teil davon ist die geplante Transaktion des gut 159 MW großen europäischen Wind- und Solarportfolios der Tion Renewables AG („Tion“) (vormals: Pacifico Renewables Yield AG), die den Wachstumskurs der clearvise stark beschleunigen würde. Die Gespräche machen gute Fortschritte. Gleichzeitig plant clearvise, die Emissionserlöse anteilig für die Finanzierung der Solarprojekte Wolfsgarten (~38MW) und Heiligenfelde (~11 MW) zu verwenden. Beide Parks befinden sich derzeit in der finalen Entwicklungsphase. So erwartet clearvise die Genehmigungen für die Solarparks Wolfsgarten und Heiligenfelde im Dezember 2022 bzw. im ersten Quartal 2023. Des Weiteren sind die restlichen 20 % bis 30 % der Erlöse für andere, kleinere Entwicklungsprojekte aus der Pipeline vorgesehen. Sollte die Transaktion mit Tion oder eines oder mehrere der hier genannten Projekte nicht realisiert werden und sollten somit die darauf entfallenden Erlöse nicht benötigt werden, beabsichtigt die Gesellschaft, die Mittel für andere Projekte und allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Petra Leue-Bahns, Sprecherin des Vorstands der clearvise AG, erklärt: „Mit der beschlossenen Bezugsrechtskapitalerhöhung haben wir einen wichtigen Schritt erfolgreich angestoßen und können mit den erwarteten Erlösen die Umsetzung verschiedener attraktiver Projekte für den strategischen Portfolioausbau ins Visier nehmen. Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, sich unter Ausübung ihres Bezugsrechts an der Kapitalerhöhung zu beteiligen und die clearvise AG auf ihrem weiteren Wachstumspfad zu begleiten. Einer von mehreren Bausteinen, die zur erfolgreichen Umsetzung unserer Wachstumsinitiative clearSCALE 2025 beitragen sollen, ist der geplante Erwerb des Tion-Portfolios. Unser Portfolio würde damit signifikant von 303 MW auf über 462 MW anwachsen und uns aufgrund der Größe dann besseren Zugang zu alternativen Finanzierungsinstrumenten wie Green Bonds ermöglichen. Die Verhandlungen schreiten partnerschaftlich, planmäßig und positiv voran." Partnerschaftliche Gespräche mit Tion Renewables AG schreiten voran clearvise und Tion hatten sich bereits zu Beginn Ihrer Gespräche auf einen einheitlichen Bewertungsrahmen der beiden Portfolien verständigt. Die methodengleiche Bewertung beider Bestandsportfolien stellt dabei eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Kaufpreises hinsichtlich eines möglichen Erwerbs durch die clearvise dar. Unter Berücksichtigung einheitlicher Strompreisprognosen und Bewertungsparameter kommen die Parteien auf heutigem Stand, je nach Szenario, nun auf indikative Bewertungsspannen (Eigenkapitalwert) von ca. EUR 145 Mio. bis EUR 177 Mio. für das Tion-Bestandsportfolio sowie von ca. EUR 207 Mio. bis EUR 253 Mio. für das Bestandsportfolio von clearvise (Stand 21. November 2022). Diese vorläufigen Bewertungsspannen bilden ebenfalls die Grundlage für die Ermittlung von Kaufpreis und Anzahl der für die Einbringung des Tion-Bestandsportfolios auszugebenden Aktien der clearvise AG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung. Die vorläufigen Bewertungsspannen dienen ausschließlich dem Zweck, über den aktuellen Stand der Verhandlungen in Bezug auf einen möglichen Erwerb des Tion-Bestandsportfolio zu berichten, clearvise und Tion beabsichtigen damit nicht, einen Marktwert für das Tion Portfolio, das clearvise Portfolio oder die clearvise AG festzulegen. Beide Seiten haben sich noch nicht auf einen Kaufpreis oder relevanten Wert der clearvise AG festgelegt. Die abschließenden Bewertungen stehen noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch einen externen und unabhängigen Experten. Die technische und rechtliche Due Diligence der zu erwerbenden Wind- und Solarparks des Tion-Portfolios dauert derweil noch an. Ebenso schreiten die Verhandlungen für eine Kooperationsvereinbarung voran: Beide Seiten haben sich darauf verständigt, dass Tion nach erfolgreichem Abschluss als Ankerinvestor mit einer Zielbeteiligung von rund 40% ein Vorschlagsrecht für zwei von künftig sechs Sitzen im Aufsichtsrat der clearvise erhalten soll. Zudem wurde ein gemeinsames Verständnis darüber erzielt, dass die clearvise als dauerhaft unabhängiger, börsennotierter Stromproduzent („IPP“) zukünftig das einzige IPP für europäische Wind- und Solarparks innerhalb der Tion sein wird, während Tion sich auf den Ausbau Ihrer breiteren Unternehmensstrategie über erneuerbare Energie hinaus fokussiert. Daneben haben sich beide Parteien darauf verständigt, dass sich die Governance am Deutschen Corporate Governance Kodex ausrichten soll. Zudem ist vorgesehen, die Zustimmung zu einem möglichen Erwerb des Tion-Bestandsportfolios jeweils im Rahmen von außerordentlichen Hauptversammlungen, voraussichtlich im ersten Quartal 2023, einzuholen. Öffentliches Angebot im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung Die Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird für Dienstag, den 22. November 2022, erwartet. Der Prospekt zum öffentlichen Angebot der Neuen Aktien wird in Kürze auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://clearvise.de im Bereich „Investor Relations – Kapitalerhöhung“ zur Verfügung gestellt. Die clearvise AG ist ein unabhängiger Stromproduzent aus erneuerbaren Energien mit einem diversifizierten, europäischen Anlagenportfolio. Aktuell besteht das etablierte Beteiligungsportfolio der Bürgerwindaktie aus Wind- und Solarparks in Deutschland, Frankreich, Irland und Finnland sowie einer Biogasanlage. Mit einer operativen Kapazität von rund 303 MW produziert clearvise grünen Strom aus regenerativen Energieträgern. Auf Basis einer Drei-Säulen-Strategie konzentriert sich die Gesellschaft darauf, ihr Portfolio an Wind-Onshore und PV-Anlagen in Europa auszubauen und profitabel zu gestalten. Die Aktie der clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4) ist seit 2011 börsennotiert und wird aktuell im Freiverkehr verschiedener deutschen Börsen sowie via XETRA gehandelt. cometis AG Diese Mitteilung darf in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder in einem anderen Land, in dem deren Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre, weder direkt noch indirekt veröffentlicht, verbreitet oder dorthin übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die „Wertpapiere“) der clearvise AG (die „Gesellschaft“) in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder anderen Ländern, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder, ohne vorherige Registrierung, nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis entsprechend dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „Securities Act“) verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an in Australien, Kanada oder Japan ansässige oder wohnhafte Personen oder für deren Rechnung, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden, sofern nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich auf Basis eines noch zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und auf der Webseite der Gesellschaft unter http://clearvise.de kostenfrei erhältlich sein. Diese Mitteilung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verbreitet werden und ist nur an diese gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, die entsprechend dem European Union (Withdrawal) Act 2018 unmittelbar geltendes nationales Recht darstellt, und die außerdem (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung („die Order“) fallen, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) Personen sind, denen eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investition (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren auch anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen ihnen nicht vertrauen und sie nicht befolgen. Jegliche Anlage oder Anlagetätigkeit in Wertpapieren der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Hierin enthaltene Aussagen könnten sogenannte „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch Wörter wie „könnte“, „wird“, „sollte“, „plant“, „erwartet“, „sieht voraus“, „schätzt“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „hat vor“, „zielen“ oder deren negativer Form oder entsprechenden Abwandlungen und vergleichbaren Begriffen erkennbar. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen und beinhalten einer Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten sowie andere Faktoren, durch welche die tatsächlichen Ergebnisse, Auslastungsgrade, Entwicklungen und Erfolge der Gesellschaft oder des Industriezweigs in dem sie tätig ist, grundlegend anders ausfallen können als hier enthalten oder impliziert. Es sollte kein unangemessenes Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen gesetzt werden. Die Gesellschaft wird die hier veröffentlichten zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen nicht aktualisieren oder überprüfen.
22.11.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
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Unternehmen: | clearvise AG |
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WKN: | A1EWXA |
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1493063 22.11.2022 CET/CEST