TRATON SE
München
International Securities Identification Number (ISIN) DE000TRAT0N7 Wertpapierkennnummer (WKN): TRAT0N
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Donnerstag, dem 13. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der TRATON SE ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird.
Die gesamte Versammlung wird unter der Internetadresse www.traton.com/hauptversammlung für die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre über das passwortgeschützte Online-Portal der Gesellschaft (Aktionärsportal) in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise untenstehend nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich über das Aktionärsportal zu
der virtuellen Hauptversammlung elektronisch zuschalten. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
erfolgt - auch bei der Bevollmächtigung von Dritten - ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts-
und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das ICM - International Congress Center Messe München, Am Messesee
6, 81829 München. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht
kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die ordentliche Hauptversammlung der TRATON SE am Donnerstag, dem 13. Juni 2024:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TRATON SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie
des für die TRATON SE und den TRATON Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a,
§ 315a HGB1. Die Unterlagen sind im Internet unter www.traton.com/hauptversammlung zugänglich. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Alle vorzulegenden Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung erläutert
werden. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz
1 AktG festgestellt.
1 Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden
auf die Gesellschaft aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung
(EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.
|
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der TRATON SE für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 in Höhe von
EUR 952.103.234,30 wie folgt zu verwenden:
a) |
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie:
|
EUR
|
750.000.000,00
|
b) |
Einstellung in Gewinnrücklagen: |
EUR |
0,00 |
c) |
Gewinnvortrag: |
EUR |
202.103.234,30 |
Für den Fall, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt
sind, wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer Dividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie den auf
nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag, das heißt am 18. Juni 2024, fällig.
|
3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
|
4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
5.1. |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2024, und
|
5.2. |
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs.
7 WpHG im Geschäftsjahr 2025 bis zur nächsten Hauptversammlung
|
zu bestellen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 5.1. bzw. 5.2. einzeln abstimmen zu lassen.
|
6. |
Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat der TRATON SE haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht erstellt. Der Abschlussprüfer hat den
Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben
enthält. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus prüfte der Abschlussprüfer den Vergütungsbericht auch inhaltlich. Der
Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist als Bestandteil des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Der vom Abschlussprüfer in diesem Sinn geprüfte Vergütungsbericht ist der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt
6 im Anschluss an diese Tagesordnung gemeinsam mit dem Prüfungsvermerk abgedruckt und ist von der Einberufung der Hauptversammlung
an über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.traton.com/hauptversammlung |
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
|
7. |
Beschlussfassung über die Billigung des angepassten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens
jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat beschlossenen und vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder.
Der Aufsichtsrat hat beschlossen, das zuletzt von der Hauptversammlung am 9. Juni 2022 gebilligte Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder anzupassen und ein angepasstes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen (das angepasste Vergütungssystem 2024 ). Das angepasste Vergütungssystem 2024 entwickelt das von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2022 gebilligte Vergütungssystem
weiter. Dies betrifft insbesondere die Einführung des Netto Cashflows des Geschäftsfelds TRATON Operations anstelle der Kapitalrendite
als finanzielles Teilziel der Tantieme sowie Anpassungen des Maximalwerts für die Zielerreichung des Ergebnisses je TRATON-Aktie
im Rahmen des Performance Share Plan, der Auszahlungsbegrenzungen der Tantieme und des Performance Share Plans sowie der Maximalvergütung.
Ferner wird für den Vorstandsvorsitzenden der TRATON SE eine Nebenleistungspauschale eingeführt.
Nach dem bestehenden Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wird im Übrigen in der Tantieme im Rahmen des
ESG-Faktors für das Teilziel Soziales das Kriterium Stimmungsindex herangezogen. Der Stimmungsindex misst das Stimmungsbild
in der Belegschaft mit Hilfe eines sogenannten Stimmungsbarometers. Diese Methode zur Ermittlung des Stimmungsbilds soll geändert
werden. Bis eine neue Methode zur Ermittlung des Stimmungsbilds eingeführt ist, soll das Kriterium Stimmungsindex voraussichtlich
ausgesetzt werden. Für das Teilziel Soziales soll in diesem Zusammenhang der neue Gender-Index herangezogen werden, der an
die Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen in Unternehmen der TRATON GROUP anknüpft und einen Beitrag zur Frauenförderung
in der TRATON GROUP leistet. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder soll daher auch insoweit entsprechend angepasst
werden.
Das angepasste Vergütungssystem 2024 soll erst in Kraft treten, sobald es der Hauptversammlung zur Billigung vorlag, und ab
dem Zeitpunkt dieser Billigung mit Rückwirkung zum 1. Januar 2024 angewendet werden können. Das angepasste Vergütungssystem
2024 für die Vorstandsmitglieder ist in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 7 im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite
der Gesellschaft unter
www.traton.com/hauptversammlung |
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, das angepasste Vergütungssystem 2024 für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
|
8. |
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung und des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende
Satzungsänderung
Gemäß § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Beschluss zu fassen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 16 der Satzung geregelt. Über eine Anpassung
der Vergütung und des Vergütungssystems hat die Hauptversammlung zu entscheiden. Die aktuell geltenden Regelungen zur Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder bestehen seit Entstehung der TRATON SE im Jahr 2019. Zuletzt hat die Hauptversammlung der TRATON
SE am 30. Juni 2021 die bestehende Vergütungsregelung mit 99,99 % der abgegebenen Stimmen bestätigt und ein entsprechendes
Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 113 Abs. 3 AktG erstmals beschlossen.
Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder wurde mit Unterstützung durch einen renommierten, unabhängigen externen Vergütungsberater
turnusmäßig überprüft, wobei insbesondere auch die Aufsichtsratsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen der DAX-Indizes sowie
bei anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns einbezogen wurde. Die Systematik der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
der TRATON SE entspricht danach aktuell marktüblichen Standards, den Vorgaben des Aktiengesetzes und den Empfehlungen und
Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Höhe der Vergütung für Mitglieder von Aufsichtsräten in den DAX-Indizes
hat sich aber dynamisch entwickelt. Darin spiegelt sich auch die stetig wachsende Bedeutung und Verantwortung des Aufsichtsrats
wider.
Aufsichtsrat und Vorstand sind auf Grundlage ihrer eingehenden Überprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Höhe der Vergütung
für die Aufsichtsratsmitglieder angepasst werden soll, damit sie weiterhin im Interesse der TRATON SE liegt und - auch im
Vergleich zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats vergleichbarer börsennotierter Unternehmen in Deutschland sowie im
konzerninternen Vergleich - in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der
TRATON SE steht. Die Vergütungsregelungen berücksichtigen zudem weiterhin die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, die bestehenden Vergütungsregelungen für die Aufsichtsratsmitglieder
in der Satzung wie folgt anzupassen und das in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 8 im Anschluss an die Tagesordnung
abgedruckte angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen. Das Vergütungssystem für die
Aufsichtsratsmitglieder ist zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.traton.com/hauptversammlung |
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
§ 16 der Satzung der TRATON SE wird wie folgt neu gefasst:
§ 16 Vergütung; Versicherung
|
(1) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung von EUR 100.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält das Dreifache, der stellvertretende Vorsitzende das Doppelte der Vergütung eines ordentlichen Mitglieds.
|
(2) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem für ihre Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats eine zusätzliche
feste jährliche Vergütung von EUR 50.000 pro Ausschuss, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner
Aufgaben getagt hat. Die Mitgliedschaften im Nominierungs- und, sofern vorhanden, im Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs.
3 MitbestG bleiben unberücksichtigt. Die Ausschussvorsitzenden erhalten den doppelten Betrag, die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
den eineinhalbfachen Betrag der vorstehend aufgeführten Ausschussvergütung. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei
Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchst dotierten Funktionen maßgeblich sind.
|
(3) |
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden
oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. Dies
gilt entsprechend für die Vergütung als Mitglied oder Vorsitzender eines Ausschusses.
|
(4) |
Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses erhält das jeweilige Mitglied ein Sitzungsgeld
von EUR 1.000; bei mehreren Sitzungen am gleichen Tag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
|
(5) |
Die Gesellschaft sorgt dafür, dass zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt besteht.
Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern über die Vergütung gemäß vorstehenden Absätzen hinaus die ihnen bei
der Ausübung ihres Aufsichtsratsmandates vernünftigerweise entstehenden Auslagen sowie die etwa auf ihre Vergütung und Auslagen
zu entrichtende Umsatzsteuer.
|
(6) |
Die Vergütung nach Absatz 1 und 2 sowie das Sitzungsgeld nach Absatz 4 werden fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, die
den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung bzw. das Sitzungsgeld gezahlt werden, entgegennimmt oder
über seine Billigung entscheidet.
|
Die vorstehende Neufassung von § 16 der Satzung wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister und ist dann rückwirkend
erstmals für das am 1. Januar 2024 begonnene Geschäftsjahr anzuwenden.
|
9. |
Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Juni 2024 enden die Amtszeiten der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder. Es sind deshalb
Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß (i) Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SEVO, (ii) § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), (iii) § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), (iv) Abschnitt IV. der Vereinbarung über die künftige Beteiligung der Arbeitnehmer in der TRATON SE vom 28. August 2018
(im Folgenden Beteiligungsvereinbarung genannt) und (v) § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus zwanzig (20) Mitgliedern zusammen, und zwar aus zehn Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner und zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. Die Anteilseignervertreter werden gemäß § 11 Abs. 2
Satz 1 der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt. Die Arbeitnehmervertreter
werden nach Maßgabe der Regelungen in der Beteiligungsvereinbarung direkt von den zuständigen Arbeitnehmervertretungen gewählt.
Der Aufsichtsrat muss sich gemäß § 17 Abs. 2 SEAG zu mindestens 30 % aus Frauen und mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen.
Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern die Anteilseigner- oder die Arbeitnehmerseite der Gesamterfüllung
nicht widerspricht. Die Seite der Anteilseigner hat der Gesamterfüllung widersprochen. Danach müssen dem Aufsichtsrat jeweils
mindestens drei weibliche und mindestens drei männliche Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und auf der Seite der Arbeitnehmer
angehören.
Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite drei Frauen und sieben Männer und auf Arbeitnehmerseite vier Frauen
und sechs Männer an. Damit ist das Mindestanteilsgebot jeweils auf den Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer erfüllt.
Nach der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten wäre das Mindestanteilsgebot auch künftig für die Seite der
Anteilseigner erfüllt.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und
streben gleichzeitig die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und
Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr
2023 veröffentlicht. Diese ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.traton.com/hauptversammlung als Bestandteil
des Geschäftsberichts zugänglich.
Der Aufsichtsrat schlägt - gemäß der Empfehlung des Nominierungsausschusses - vor, folgende Personen jeweils mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 13. Juni 2024 für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der TRATON SE zu wählen:
9.1. |
Herrn Hans Dieter Pötsch, wohnhaft in Wolfsburg, Vorstandsvorsitzender der Porsche Automobil Holding SE und Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft,
|
9.2. |
Frau Ödgärd Andersson, wohnhaft in Göteborg (Schweden), Vorsitzende des Vorstands der Zenseact AB (Schweden),
|
9.3. |
Herrn Dr. Manfred Döss, wohnhaft in Wolfsburg, Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft und Mitglied des Vorstands
der Porsche Automobil Holding SE,
|
9.4. |
Herrn Gunnar Kilian, wohnhaft in Lehre, Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft,
|
9.5. |
Herrn Dr. Albert Xaver Kirchmann, wohnhaft in Lindau / Bodolz, Selbstständiger Industrieberater,
|
9.6. |
Frau Dr. Julia Kuhn-Piëch, wohnhaft in Salzburg (Österreich), Immobilienmanagerin,
|
9.7. |
Frau Nina Macpherson, wohnhaft in Stocksund (Schweden), Mitglied des Board of Directors der Scania AB und Scania CV AB,
|
9.8. |
Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, wohnhaft in Salzburg (Österreich), Facharzt für Neurologie in eigener Praxis,
|
9.9. |
Herrn Dr. Wolf-Michael Schmid, wohnhaft in Helmstedt, Geschäftsführer/Gesellschafter verschiedener Gesellschaften u.a. der
Ingenieur Otto Meyer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG, Hannover, und Dr. W.-M. Schmid GmbH, Helmstedt,
|
9.10. |
Herrn Frank Witter, wohnhaft in Braunschweig, ehemaliges Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft und Aufsichtsratsmitglied.
|
Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 9.1. bis 9.10. einzeln abstimmen zu lassen.
Es ist vorgesehen, dass Herr Hans Dieter Pötsch im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung im Rahmen der Konstituierung
des neuen Aufsichtsrats als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird.
Über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung sowie der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügen
insbesondere Herr Frank Witter und Herr Torsten Bechstädt.
Der Aufsichtsrat hat nach ausführlicher Beratung entschieden, Herrn Dr. Schmid für die erneute Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen,
obwohl er die in der Geschäftsordnung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat festgelegte Regelaltersgrenze von 75 Jahren überschritten
hat. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass Herr Dr. Schmid aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit und bisherigen Tätigkeit
im Aufsichtsrat der Gesellschaft über besondere Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die er auch zukünftig im Interesse und
zum Wohl der Gesellschaft einbringen wird.
Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind Frau Ödgärd Andersson, Frau Nina Macpherson, Herr Dr. Albert
Xaver Kirchmann, Herr Dr. Wolf-Michael Schmid sowie Herr Frank Witter unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance
Kodex.
Weitere Informationen zu den Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sind in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 9
im Anschluss an die Tagesordnung aufgeführt und stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zum Abruf im Internet
unter
www.traton.com/hauptversammlung |
zur Verfügung.
|
10. |
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
10.1. Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Abs. 3 Satz 3 der Satzung
§ 18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft bestimmt für den Nachweis des Aktienbesitzes nach § 18 Abs. 1 der Satzung
einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes. Ein Nachweis über den Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür nach
§ 18 Abs. 3 Satz 2 der Satzung in jedem Fall ausreichend. Nach § 18 Abs. 3 Satz 3 der Satzung hat sich der Nachweis des Anteilsbesitzes
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft so zeitig zugehen, dass die gesetzlich
festgelegte Frist für den Zugang des Nachweises bei der Gesellschaft gewahrt ist.
Durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) wurde § 123
Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes dahingehend geändert, dass sich der Nachweis des Anteilsbesitzes für die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung nicht wie bisher auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen muss, sondern
auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung. Die Gesetzesänderung erfolgte ausschließlich zur Angleichung
an die Definition des Nachweisstichtags gemäß Artikel 1 Nummer 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission
vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die
Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte. Eine materielle Änderung der Frist ist hiermit nicht verbunden.
Zur Angleichung an den geänderten Gesetzeswortlaut soll § 18 Abs. 3 Satz 3 der Satzung angepasst werden.
10.2. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung
§ 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft bestimmt die Geschäfte und Maßnahmen der Gesellschaft und, soweit ausdrücklich vorgesehen,
von Tochtergesellschaften der Gesellschaft, die der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. In § 13 Abs. 2 Nr. 2
der Satzung ist die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats betreffend die Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen
der Gesellschaft oder von Tochtergesellschaften der Gesellschaft geregelt, sofern die jeweilige Zweigniederlassung mehr als
500 Mitarbeiter beschäftigt bzw. in den nächsten drei Jahren voraussichtlich beschäftigen wird; dieser Schwellenwert von 500
Mitarbeitern soll künftig auch für die Errichtung und Aufhebung von Tochtergesellschaften gelten.
10.3. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 2 Nr. 9 der Satzung
§ 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft bestimmt die Geschäfte und Maßnahmen der Gesellschaft und, soweit ausdrücklich vorgesehen,
von Tochtergesellschaften der Gesellschaft, die der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. In § 13 Abs. 2 Nr. 9
der Satzung ist die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats betreffend die Zusammensetzung der Vorstände von bestimmten Tochtergesellschaften
geregelt; diese soll aufgrund strategischer Entscheidungen der Gesellschaft zur Schaffung markenübergreifender Konzernstrukturen
angepasst werden.
10.4. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 2 Nr. 11 der Satzung
§ 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft bestimmt die Geschäfte und Maßnahmen der Gesellschaft und, soweit ausdrücklich vorgesehen,
von Tochtergesellschaften der Gesellschaft, die der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. In § 13 Abs. 2 Nr. 11
der Satzung ist die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats betreffend die Durchführung von Synergieprojekten sowie die Umverteilung
und die Neuvergabe von Entwicklungs-Leads in der TRATON-Gruppe geregelt; diese soll an die veränderten R&D Strukturen angepasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
10.1. |
§ 18 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
|
„Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und
muss der Gesellschaft so zeitig zugehen, dass die gesetzlich festgelegte Frist für den Zugang des Nachweises bei der Gesellschaft
gewahrt ist.“
10.2. |
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
|
„2. Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen der Gesellschaft oder von Tochtergesellschaften der Gesellschaft, sofern
die jeweilige Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt bzw. in den nächsten drei Jahren
voraussichtlich beschäftigen wird;“
10.3. |
§ 13 Abs. 2 Nr. 9 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
|
„9. Zusammensetzung der Vorstände der MAN Truck & Bus SE, Volkswagen Truck & Bus Indústria e Comércio de Veículos Ltda., Scania
AB und Scania CV AB, Navistar International Corporation, TRATON AB und TRATON Financial Services AB sowie zukünftiger Tochtergesellschaften
mit vergleichbarer Größe und Bedeutung;“
10.4. |
§ 13 Abs. 2 Nr. 11 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
|
„11. Durchführung von Synergieprojekten, die mehr als einen Teilkonzern betreffen und beschäftigungsrelevante Auswirkungen
auf mehr als 250 Mitarbeiter haben bzw. in den nächsten drei Jahren voraussichtlich haben werden sowie die Umverteilung von
bestehenden und die Neuvergabe von künftigen R&D Areas und Area Heads in der TRATON-Gruppe.“
Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 10 gesamthaft abstimmen zu lassen.
|
II. |
Weitere Informationen zur Tagesordnung
|
Anlagen zum Tagesordnungspunkt 6
Vergütungsbericht und
Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023
Vergütungsbericht
Vorstand und Aufsichtsrat der TRATON SE haben gemäß § 162 des Aktiengesetzes einen klaren und verständlichen Bericht über
die Vergütung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats zu erstellen. In diesem Bericht erläutern wir die Grundzüge
des Vergütungssystems des Vorstands und Aufsichtsrats. Darüber hinaus enthält der Vergütungsbericht die individualisierte
und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütung von gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
der TRATON SE.
Vergütung des Vorstands
Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr
Im Geschäftsjahr 2023 haben sich trotz des anhaltenden Kriegs in der Ukraine die Markt- und Absatzentwicklung zum Positiven
geändert und auch die Zulieferketten haben sich stabilisiert. Das hat dazu geführt, dass die TRATON GROUP im Geschäftsjahr
2023 die gesetzten Ziele erreichen konnte. Insbesondere der Absatz der TRATON GROUP konnte mit 338.183 Einheiten im Vergleich
zum Vorjahr um 11 % gesteigert werden, auch wenn sich die Märkte regional unterschiedlich entwickelt haben. Die TRATON GROUP
erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz in Höhe von 46,9 Mrd. € und damit 16 % mehr als noch im Vorjahr. Der erhebliche
Umsatzanstieg beruht im Wesentlichen auf einem gestiegenen Neufahrzeugabsatz, einem positiven Markt- und Produktmix sowie
einer besseren Preisdurchsetzung und einem gestiegenen Vehicle-Services-Geschäft. Auch im Segment TRATON Financial Services
konnte der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr erheblich gesteigert werden.
Grundzüge der Vorstandsvergütung
Der Vergütung der Mitglieder des Vorstands liegt das vom Aufsichtsrat am 16. Dezember 2021 mit Wirkung zum 1. Januar 2022
neugefasste Vergütungssystem („Vergütungssystem“) zugrunde, das im Wesentlichen dem bereits am 16. Dezember 2020 mit Wirkung
zum 1. Januar 2021 beschlossene und von der Hauptversammlung am 30. Juni 2021 gebilligten Vergütungssystem entspricht. Die
Hauptversammlung am 9. Juni 2022 hat das Vergütungssystem mit 97,98 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Das Vergütungssystem
setzt die Anforderungen des Aktiengesetzes in der Fassung ARUG II um und berücksichtigt die Empfehlungen des DCGK in der Fassung
vom 28. April 2022 (in Kraft getreten am 27. Juni 2022).
Das Vergütungssystem gilt für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge ab dem Tag der Hauptversammlung 2022 neu abgeschlossen
oder verlängert werden. Für Vorstandsmitglieder, die bereits vor dem 16. Dezember 2020 bestellt waren, gilt das Vergütungssystem
bis zu einer Vertragsverlängerung mit der Maßgabe, dass der Performance-Share-Plan weiterhin eine Performance-Periode von
drei Jahren hat. Das betraf im Geschäftsjahr 2023 die Herren Levin und Cortes. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat
die zum 17. Januar 2024 auslaufende Bestellung von Herrn Levin und Herrn Cortes jeweils für eine weitere Amtszeit verlängert.
In diesem Zuge gilt für Herrn Levin und Herrn Cortes mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2024 ebenfalls ein Performance-Share-Plan
mit einer vierjährigen Performance-Periode.
Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien
sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg
und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds.
In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.
Über die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat im Vergütungsbericht
2022 ausführlich berichtet. Die Hauptversammlung hat den Vergütungsbericht 2022 am 1. Juni 2023 mit 98,37 % der abgegebenen
Stimmen gebilligt. Anmerkungen von Investoren wurden bei der Erstellung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
berücksichtigt. Zum Beispiel wurde eine Erläuterung über die Zusammensetzung der Peergroup aufgenommen.
Im Folgenden geben wir zunächst einen Überblick über das im Geschäftsjahr 2023 geltende Vergütungssystem des Vorstands und
gehen anschließend auf die Bestandteile der Vergütung im Geschäftsjahr 2023 ein.
Überblick über die Vergütungsbestandteile
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Vergütungssystems
für die Mitglieder des Vorstands. Daneben gibt die Tabelle einen Überblick über die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile
und erläutert deren Zielsetzung, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft
fördert.
Vorstandsvergütungssystem 2023
Bestandteil |
Ausgestaltung |
Zielsetzung |
Feste Vergütungsbestandteile
|
Fixum |
Zwölf gleiche Raten; Auszahlung jeweils zum Monatsende |
Die Grundvergütung und die Nebenleistungen sollen ein, die Aufgaben und die Verantwortung des Vorstandsmitglieds im Unternehmen
widerspiegelndes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern.
|
Nebenleistungen |
Insbesondere: |
- |
Privatnutzung des ersten Dienstwagens; zweiter und dritter Dienstwagen mit Tankkarte gegen Zahlung einer monatlichen Pauschale;
Fahrerpool in angemessenem Umfang auch zur privaten Nutzung
|
- |
Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Alterssicherung
|
- |
Unfallversicherung
|
- |
Einrichtung und private Nutzung von Sicherheitsmaßnahmen
|
- |
Manager ́s Medical Check up
|
- |
Einbeziehung in die D&O- und Straf-Rechtsschutzversicherung
|
- |
Leistungen im Todesfall
|
- |
ggf. Übernahme von Steuerberatungskosten
|
|
Modifizierte Nebenleistungen für Vorstandsmitglieder, die gleichzeitig zum Vorstandsmitglied einer ausländischen Tochtergesellschaft
bestellt sind:
|
- |
Vorstandsmitglieder, die gleichzeitig zum Vorstandsmitglied einer ausländischen Tochtergesellschaft bestellt sind, erhalten
aktuell keine solche Nebenleistungen von der TRATON SE, sondern von der ausländischen Tochtergesellschaft.
|
- |
Diese Vorstandsmitglieder haben gegenüber der TRATON SE lediglich Anspruch auf modifizierte Nebenleistungen, d.h. sie sind
in die D&O- und Straf-Rechtsschutzversicherung einbezogen, haben Anspruch auf Leistungen im Todesfall und unter bestimmten
Umständen auf die Übernahme von Steuerberatungskosten.
|
|
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
|
- |
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
|
- |
grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres (eine vorzeitige Inanspruchnahme ist möglich)
|
- |
beitragsorientiertes, fondsakzessorisches Versorgungssystem
|
- |
jährlicher Versorgungsbeitrag von 40 % des vertraglich vereinbarten Fixums
|
- |
Vorstandsmitglieder, die gleichzeitig zum Vorstandsmitglied einer ausländischen Tochtergesellschaft bestellt sind, erhalten
aktuell keine bAV von der TRATON SE, sondern von der ausländischen Tochtergesellschaft.
|
|
Die bAV soll den Vorstandsmitgliedern ein adäquates Versorgungsniveau auch im Ruhestand sichern. |
Variable Vergütungsbestandteile
|
Tantieme |
- |
Plantyp: Zielbonus
|
- |
Mindestauszahlungsbetrag: 0 €
|
- |
Begrenzung: 180 % des Zielbetrags
|
- |
Bemessungszeitraum: Tantiemegeschäftsjahr (das Jahr, für das die Tantieme gewährt wird)
|
- |
Leistungskriterien:
• |
Finanzielle Teilziele:
• |
Operative Rendite (50 %) und Kapitalrendite (50 %)
• |
Die Kennzahl Operative Rendite entspricht dem Operativen Ergebnis der TRATON Operations inklusive Corporate Items vor Steuern
und ohne Berücksichtigung von Bereinigungen im Verhältnis zu den entsprechenden Umsatzerlösen.
|
• |
Die Kennzahl Kapitalrendite entspricht dem Operativen Ergebnis der TRATON Operations inklusive Corporate Items nach Steuern
(normierte Steuerquote von 30 %) und ohne Berücksichtigung von Bereinigungen im Verhältnis zum entsprechenden durchschnittlich
investierten Vermögen.
|
|
• |
Der Aufsichtsrat legt für das Tantiemegeschäftsjahr jeweils die Werte für die finanziellen Teilziele in Form eines Schwellenwerts,
Zielwerts und Maximalwerts fest; der Schwellenwert entspricht einem Teilzielerreichungsgrad von 50 %, der Zielwert entspricht
einem Teilzielerreichungsgrad von 100 % und der Maximalwert einem Teilzielerreichungsgrad von 180 %; Werte dazwischen werden
linear interpoliert.
|
• |
Die Tantieme hängt ab von der Zielerreichung im Tantiemegeschäftsjahr.
|
• |
finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad = Teilzielerreichungsgrad Operative Rendite x 50 % + Teilzielerreichungsgrad Kapitalrendite
x 50 %
|
|
• |
ESG-Ziele
• |
Teilziel
Umwelt (Verhältnis der Anzahl verkaufter batterieelektrischer Fahrzeuge und brennstoffzellen-elektrischer Fahrzeuge zu der Gesamtzahl
verkaufter Fahrzeuge, ausgenommen ist das Modell MAN TGE) gewichtet mit 50 %
|
• |
Teilziel Soziales (Stimmungsindex) gewichtet mit 50 %
|
• |
Governance-Faktor (Compliance & Integrität), der zwischen 0,9 und 1,1 liegt (Regelwert 1,0)
|
• |
Der Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr für die Teilziele Umwelt und Soziales einen Mindestwert, Zielwert und Maximalwert
fest. Der Mindestwert entspricht einem Teilzielerreichungsgrad von 0,7, der Zielwert einem Teilzielerreichungsgrad von 1,0
und der Maximalwert einem Teilzielerreichungsgrad von 1,3. Werte dazwischen werden linear interpoliert.
|
• |
Berechnung ESG-Faktor: [Teilzielerreichungsgrad Umwelt x 50 % + Teilzielerreichungsgrad Soziales x 50 %] x Governance-Faktor
(0,9-1,1)
|
|
|
- |
Auszahlungsbetrag Tantieme = individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad x ESG-Faktor
|
- |
Auszahlung: In bar grundsätzlich im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses des Tantiemegeschäftsjahres
|
|
Mit der Tantieme sollen die Vorstandsmitglieder dazu angehalten werden, anspruchsvolle Ziele im Bemessungszeitraum zu verfolgen.
Die wirtschaftlichen Erfolgsziele fördern das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft. Durch die Integration
der Nachhaltigkeitsziele wird der Bedeutung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren Rechnung getragen.
|
Langzeitbonus (LTI) (Anm.: Für bereits vor dem 16. Dezember 2020 bestellte Vorstandsmitglieder gilt bis zu einer Vertragsverlängerung weiterhin
eine dreijährige Performance-Periode, im Übrigen entsprechen die Bedingungen des LTI aber dem für das Geschäftsjahr 2022 beschriebenen
Performance-Share-Plan)
|
- |
Plantyp: Performance-Share-Plan
|
- |
Performance-Periode: grundsätzlich vier Jahre vorwärtsgerichtet
|
- |
Mindestauszahlungsbetrag: 0 €
|
- |
Begrenzung: 200 % des Zielbetrags
|
- |
Zuteilung Performance Shares: Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres wird der individuell vereinbarte Zielbetrag dividiert durch das arithmetische Mittel
der Aktie der TRATON SE (Wertpapierkennnummer: TRAT0N) im Xetra-Handelssystem der Deutsche Börse AG an den letzten 30 Handelstagen
vor dem 1. Januar der jeweiligen Performance-Periode („Anfangs-Referenzkurs“).
|
- |
Zielfestlegung: Der Aufsichtsrat legt zu Beginn der Performance-Periode einen Mindestwert, Zielwert und Maximalwert für das Ergebnis je Aktie
(Earnings per Share, EPS), dem testierten, voll verwässerten Ergebnis je TRATON-Aktie aus fortgeführten und nicht fortgeführten
Geschäftsbereichen der Gesellschaft, fest. Der EPS-Mindestwert entspricht einer Zielerreichung von 50 %, der EPS-Zielwert
einer Zielerreichung von 100 % und der EPS-Maximalwert einer Zielerreichung von 150 %.
|
- |
Berechnung des Auszahlungsbetrags: Zur Berechnung der finalen Anzahl der Performance Shares werden die zu Beginn der Performance-Periode bedingt zugeteilten
Performance Shares mit dem arithmetischen Mittel der jährlichen EPS-Zielerreichungen über die Performance-Periode multipliziert.
Die finale Anzahl an Performance Shares wird dann multipliziert mit der Summe aus dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse
an den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Performance-Periode („Schluss-Referenzkurs“) und den während der Performance-Periode
je Aktie ausgezahlten Dividenden („Dividendenäquivalent“).
|
- |
Auszahlung: In bar grundsätzlich im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen
Performance-Periode
|
- |
Endet der Dienstvertrag vor Ende der Performance-Periode aufgrund eines Bad-Leaver-Falls (außerordentliche Kündigung aus wichtigem
Grund oder Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung, Amtsniederlegung oder Eigenkündigung ohne berechtigenden
Grund, Verstoß gegen das vertragliche oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot), verfallen sämtliche Performance Shares.
|
|
Der Langzeitbonus dient dazu, die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens auszurichten.
Das wirtschaftliche Erfolgsziel EPS in Verbindung mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten Dividenden, gemessen
über vier Jahre, stellt eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher und fördert das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen
Ertragskraft.
|
Sonstige Leistungen
|
Sonderzahlung |
- |
ggf. aufgrund gesonderter Vereinbarung mit dem Vorstandsmitglied
|
- |
Die Vereinbarung erfolgt im Voraus für das Geschäftsjahr und unter Festlegung der Leistungskriterien für die Sonderzahlung.
|
|
Sonderzahlungen sollen herausragende und außergewöhnliche Leistungen honorieren und nur dann gewährt werden, wenn die Zahlung
im Unternehmensinteresse liegt und dem Unternehmen einen zukunftsbezogenen Nutzen bringt.
|
Zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder |
- |
ggf. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile
|
- |
ggf. Leistungen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel
|
- |
ggf. Garantie einer Mindestvergütung
|
|
Diese (Ausgleichs-) Zahlungen sollen es dem Unternehmen ermöglichen, qualifizierte Kandidaten für den Vorstand zu gewinnen. |
Weitere Vergütungsregelungen
|
Malus und Clawback |
- |
Möglichkeit des Aufsichtsrats, Tantieme und Performance-Share-Plan im Fall eines relevanten Fehlverhaltens während des jeweiligen
relevanten Bemessungszeitraums um bis zu 100 % zu kürzen oder bereits ausbezahlte Vergütung zurückzufordern
|
- |
Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn seit der Auszahlung des variablen Vergütungsbestandteils mehr als drei Jahre vergangen
sind.
|
|
Soll die Vorstandsmitglieder zu rechtmäßigem und ethischem Verhalten anhalten |
Maximalvergütung |
- |
Relevant sind das für das jeweilige Geschäftsjahr ausbezahlte Fixum, die Service Cost der betrieblichen Altersversorgung,
die gewährten Nebenleistungen, die für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte und im Folgejahr ausgezahlte Tantieme, der im
jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlte Performance-Share-Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr
endet, eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung sowie etwaige Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder.
|
- |
Beträgt für den Vorstandsvorsitzenden brutto 5.500 T€ pro Geschäftsjahr, für die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich brutto
3.700 T€ pro Geschäftsjahr, für Herrn Cortes davon abweichend brutto 1.750 T€ und für das Vorstandsmitglied, das zugleich
CEO der Scania AB und/oder der Scania CV AB ist sowie für das Vorstandsmitglied, das zugleich CEO der Navistar ist, brutto
4.000 T€
|
- |
Bei Vorstandsmitgliedern, die gleichzeitig zum Vorstandsmitglied einer ausländischen Tochtergesellschaft bestellt sind, bezieht
sich die Maximalvergütung auf die Gesamtvergütung der TRATON SE und der jeweiligen Tochtergesellschaft zusammen.
|
- |
Bei Überschreiten der Maximalvergütung werden die variablen Vergütungsbestandteile proportional gekürzt.
|
|
Soll sicherstellen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds nicht unangemessen
hoch ausfällt
|
Vergütung der im Geschäftsjahr 2023 bestellten Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023
Dem Vorstand der TRATON SE gehören einerseits Mitglieder an, die zugleich Mitglied im Vorstand einer ausländischen Tochtergesellschaft
sind und die ihre Vergütung anteilig von der TRATON SE und der ausländischen Tochtergesellschaft beziehen. Andererseits gehören
dem Vorstand Mitglieder an, die ausschließlich im Vorstand der TRATON SE oder zugleich Mitglied des Vorstands einer inländischen
Tochtergesellschaft sind. Diese Mitglieder des Vorstands erhalten ihre Vergütung im Außenverhältnis vollständig von der TRATON
SE, im Innenverhältnis wird im Fall eines zusätzlichen Vorstandsamts bei einer inländischen Tochtergesellschaft ein Teil der
Vergütung im Wege der Konzernverrechnung erstattet. Für die Wahrnehmung von weiteren Mandaten in Geschäftsführungsorganen,
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien bei anderen Gesellschaften im Konzern im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit erhalten
die Vorstandsmitglieder keine zusätzliche Vergütung. Wird eine solche Vergütung dennoch gewährt, wird sie auf die Vergütung
für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der TRATON SE angerechnet.
Im Geschäftsjahr 2023 gehörten dem Vorstand der TRATON SE folgende Mitglieder an:
Christian Levin: Herr Levin ist Mitglied des Vorstands seit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umwandlung der TRATON AG in die TRATON SE
am Tag der Eintragung in das Handelsregister im Jahr 2019 und ist seit 1. Oktober 2021 Vorstandsvorsitzender. Zudem ist Herr
Levin seit 1. Mai 2021 Chief Executive Officer der Scania AB und der Scania CV AB. Seit 1. Oktober 2021 ist die Vergütung
zwischen der TRATON SE und der Scania CV AB
nach Verantwortungsbereichen aufgeteilt. Nebenleistungen und Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung erhält Herr
Levin seit 1. Mai 2021 ausschließlich von der Scania CV AB.
Mathias Carlbaum: Herr Carlbaum ist Mitglied des Vorstands seit 1. Oktober 2021 und zudem seit 1. September 2021 auf der Grundlage eines Entsendungsvertrags
zwischen ihm, der Scania CV AB und der Navistar Chief Executive Officer und President von Navistar. Seit 1. Oktober 2021 werden
20 % seiner fixen und variablen Vergütung von der TRATON SE und 80 % von Navistar getragen. Nebenleistungen für Herrn Carlbaum
werden von Navistar getragen. Versorgungsaufwendungen wurden ausschließlich und Nebenleistungen zum Teil von der Scania CV
AB erbracht, bei der noch ein ruhender Anstellungsvertrag mit Herr Carlbaum besteht, und an Navistar weiterberechnet.
Antonio Roberto Cortes: Herr Cortes ist Mitglied des Vorstands seit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umwandlung der TRATON AG in die TRATON SE
am Tag der Eintragung in das Handelsregister im Jahr 2019 und zudem Chief Executive Officer der Volkswagen Truck & Bus Latin
America Indústria e Comércio de Veículos Ltda. (Volkswagen Truck & Bus), ehemals MAN Latin America Indústria e Comércio de
Veículos Ltda. Herr Cortes erhielt 20 % seiner fixen und variablen Vergütung von der TRATON SE und 80 % von der Volkswagen
Truck & Bus. Nebenleistungen und betriebliche Altersversorgung erhielt Herr Cortes ausschließlich von der Volkswagen Truck
& Bus.
Dr. Michael Jackstein: Herr Dr. Jackstein ist Mitglied des Vorstands der TRATON SE seit dem 1. April 2023.
Catharina Modahl Nilsson: Frau Modahl Nilsson ist Mitglied des Vorstands der TRATON SE seit dem 1. April 2023. Zudem ist Frau Modahl Nilsson seit
dem 1. April 2023 CTO der TRATON AB. Frau Modahl Nilsson erhielt 20 % ihrer fixen und variablen Vergütung von der TRATON SE
und 80 % von der TRATON AB. Nebenleistungen und betriebliche Altersversorgung erhielt Frau Modahl Nilsson ausschließlich von
der TRATON AB.
Annette Danielski: Frau Danielski war Mitglied des Vorstands seit 1. Oktober 2021. Frau Danielski ist zum 31. März 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden.
Bernd Osterloh: Herr Osterloh war Mitglied des Vorstands seit 1. Mai 2021. Herr Osterloh ist zum 31. März 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden.
Alexander Vlaskamp: Herr Vlaskamp ist Mitglied des Vorstands seit 25. November 2021 und zudem Vorstandsvorsitzender der MAN Truck & Bus SE. Für
die Tätigkeit bei der MAN Truck & Bus SE erhielt Herr Vlaskamp im Geschäftsjahr 2023 keine gesonderte Vergütung. Der Aufsichtsrat
der MAN Truck & Bus SE hat entschieden, der TRATON SE im Wege der konzerninternen Verrechnung 80 % der Aufwendungen für die
Vergütung zu erstatten.
Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vergütungsbericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen Vorstandsmitglied
gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten.
Tabellarische Übersicht
Die folgenden Tabellen weisen aus, welche Vergütungen den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 faktisch zugeflossen
sind. Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung. Dementsprechend werden als im Geschäftsjahr 2023 gewährte
Vergütung das im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlte Grundgehalt, die Nebenleistungen und die im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses
2023 der Gesellschaft ausgezahlte Tantieme für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023 kam zudem der LTI
mit der Performance-Periode 2020-2022 zur Auszahlung und wird als gewährte Vergütung ausgewiesen. Da sich die Gesellschaften
mit der Auszahlung von Vergütungskomponenten nicht in Verzug befanden, sind keine geschuldeten Vergütungen in den Tabellen
ausgewiesen.
Die in den Tabellen angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“
Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr faktisch zugeflossenen
Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des Vorstands gezahlt wurden. Die hier angegebenen
relativen Anteile sind daher nicht mit den jeweiligen relativen Anteilen der festen und variablen Vergütungsbestandteile an
der Gesamtvergütung in der Beschreibung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG vergleichbar. Die im Vergütungssystem
angegebenen Anteile beziehen sich auf die jeweiligen Zielwerte, die für das jeweilige Geschäftsjahr zugesagt werden, unabhängig
von Zeitpunkt, in dem der jeweilige Vergütungsbestandteil ausgezahlt wird.
Der Versorgungsaufwand wird als Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 angegeben. Der Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 ist keine „gewährte
oder geschuldete“ Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, da sie dem Vorstandsmitglied im Berichtsjahr nicht faktisch
zufließt. Zudem sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen
sowie die ggf. nach ausländischem Recht vorgesehenen beitragsorientierten Pensionspläne eingeflossen.
Die Maximalvergütung entspricht der Maximalvergütung im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG gemäß dem vom Aufsichtsrat
beschlossenen und von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem.
Zudem enthalten die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder entsprechend dem gebilligten Vergütungssystem eine Malus- und Clawback-Regelung.
Von diesen Regelungen hat die TRATON SE im Geschäftsjahr 2023 keinen Gebrauch gemacht.
Soweit Vorstandsmitglieder im Laufe des Geschäftsjahres 2023 ausgeschieden sind, wird in den folgenden Tabellen nur der auf
den Zeitraum ihrer Vorstandstätigkeit entfallende Anteil der Vergütung ausgewiesen. Erhalten solche Vorstandsmitglieder, z.B.
im Falle eines auslaufenden Dienstvertrags, für Zeiträume nach der Beendigung des Vorstandsamts eine Vergütung, so wird über
diese im Abschnitt „Vergütung früherer Vorstandsmitglieder“ berichtet.
Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Tabellen finden sich unter den Tabellen.
Christian Levin
Vergütungsbestandteil
|
2023
|
in T€1 |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile
|
Grundgehalt |
TRATON SE |
1.220 |
47 |
Scania |
630 |
Nebenleistungen |
TRATON SE |
- |
1 |
Scania |
32 |
Summe
|
TRATON SE
|
1.220
|
48
|
Scania
|
662
|
Gesamt
|
1.882
|
Variable Vergütungsbestandteile
|
- |
Tantieme 2023 (Zielbetrag 1.350 T€ p.a.)
|
TRATON SE |
1.094 |
52 |
Scania |
957 |
- |
LTI 2020-2022 (Performance-Share-Plan, 3-jährig; Zielbetrag 930 T€ p.a.; abzüglich Abschlagszahlung2)
|
TRATON SE |
0 |
0 |
TRATON AB |
0 |
Zwischensumme - gewährte und geschuldete Vergütung ohne Rückzahlung/Verrechnung3
|
TRATON SE
|
2.314
|
100
|
Scania
|
1.619
|
TRATON AB
|
0
|
Gesamt
|
3.933
|
- |
Rückzahlung/Verrechnung Abschlagszahlung4 |
TRATON SE |
-121 |
- |
TRATON AB |
-483 |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung
|
TRATON SE
|
2.193
|
-
|
Scania
|
1.619
|
TRATON AB
|
-483
|
Gesamt
|
3.329
|
Versorgungsaufwendungen |
TRATON SE |
- |
- |
Scania |
918 |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen
|
TRATON SE
|
2.193
|
Scania
|
2.537
|
TRATON AB
|
-483
|
Gesamt
|
4.247
|
Maximalvergütung
|
Gesamt
|
5.500
|
1 |
vertraglich vereinbarter Wechselkurs 10,78 SEK = 1 € |
2 |
Herr Levin hat zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 eine Abschlagszahlung auf den LTI 2020-2022 in Höhe von 149 T€ (TRATON SE)
und 595 T€ (TRATON AB) erhalten. Die Abschlagszahlung ist keine im Geschäftsjahr 2023 gewährte Vergütung und wird dementsprechend
nicht in der Tabelle ausgewiesen. Der nach Ablauf der Performance-Periode ermittelte Auszahlungsbetrag des Performance-Share-Plans
mit der Performance-Periode 2020-2022 blieb jedoch hinter den bereits ausgezahlten Abschlagszahlungen zurück. Im Geschäftsjahr
2023 ist daher kein weiterer Auszahlungsbetrag des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode 2020-2022 als gewährte
Vergütung ausgewiesen.
|
3 |
Zwischensumme ohne Berücksichtigung der Rückzahlung/Verrechnung der Abschlagszahlung, die zu einem negativen Gewährungsbetrag
führt (siehe Fußnote 4). Diese Zwischensumme dient allein der Berechnung der relativen Anteile (in Prozent) der den Vorstandsmitgliedern
im Geschäftsjahr 2023 tatsächlich gewährten Vergütung.
|
4 |
Der LTI 2020-2022 hatte eine Zielerreichung, die zu Auszahlungsbeträgen in Höhe von 28 T€ (TRATON SE) und 112 T€ (TRATON AB)
geführt hätten und damit hinter den Beträgen der Herrn Levin bereits im Geschäftsjahr 2021 gewährten Abschlagszahlungen zurückbleiben.
Herr Levin war daher zur Rückzahlung der Differenzbeträge in Höhe von 121 T€ (TRATON SE) und 483 T€ (TRATON AB) verpflichtet,
die hier als negative Gewährungsbeträge dargestellt werden. Diese Beträge wurden im Fall von Herrn Levin mit den Auszahlungsbeträgen
der für das Geschäftsjahr 2022 im Geschäftsjahr 2023 auszuzahlenden Tantieme verrechnet, über deren Höhe im Vergütungsbericht
2022 berichtet wurde.
|
Mathias Carlbaum
Vergütungsbestandteil
|
2023
|
in T€ |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile
|
Grundgehalt |
TRATON SE |
150 |
34 |
Navistar |
600 |
Nebenleistungen |
TRATON SE |
- |
15 |
Navistar1 |
321 |
Summe
|
TRATON SE
|
150
|
48
|
Navistar
|
921
|
Gesamt
|
1.071
|
Variable Vergütungsbestandteile
|
- |
Tantieme 2023 (Zielbetrag 750 T€ p.a.) |
TRATON SE |
228 |
52 |
Navistar |
911 |
Summe - gewährte und geschuldete
Vergütung
|
TRATON SE
|
378
|
100
|
Navistar
|
1.832
|
Gesamt
|
2.210
|
Versorgungsaufwendungen |
TRATON SE |
- |
- |
Navistar |
336 |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen
|
TRATON SE
|
378
|
Navistar
|
2.168
|
Gesamt
|
2.546
|
Maximalvergütung
|
Gesamt
|
4.000
|
1 |
Die Nebenleistungen berücksichtigen auch Leistungen aufgrund der Entsendung von Herrn Carlbaum zu Navistar. |
Antonio Roberto Cortes
Vergütungsbestandteil
|
2023
|
in T€1 |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile
|
Grundgehalt |
TRATON SE |
126 |
52 |
Volkswagen Truck & Bus |
504 |
Nebenleistungen |
TRATON SE |
- |
4 |
Volkswagen Truck & Bus |
49 |
Summe
|
TRATON SE
|
126
|
56
|
Volkswagen Truck & Bus
|
553
|
Gesamt
|
679
|
Variable Vergütungsbestandteile
|
- |
Tantieme 2023 (Zielbetrag 350 T€ p.a.) |
TRATON SE |
106 |
44 |
Volkswagen Truck & Bus |
425 |
- |
LTI 2020-2022 (Performance-Share-Plan, 3-jährig; Zielbetrag 310 T€ p.a.; abzüglich Abschlagszahlung2)
|
TRATON SE |
0 |
0 |
Volkswagen Truck & Bus |
0 |
Zwischensumme - gewährte und geschuldete Vergütung ohne Rückzahlung/Verrechnung3
|
TRATON SE
|
232 |
100
|
Volkswagen Truck
& Bus
|
978
|
Gesamt
|
1.210
|
- |
Rückzahlung/Verrechnung Abschlagszahlung4 |
TRATON SE |
-40 |
- |
Volkswagen Truck & Bus |
-161 |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung
|
TRATON SE
|
192
|
-
|
Volkswagen Truck & Bus
|
817
|
Gesamt
|
1.009
|
Versorgungsaufwendungen |
TRATON SE |
- |
- |
Volkswagen Truck & Bus |
249 |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen
|
TRATON SE
|
192
|
Volkswagen Truck & Bus
|
1.066
|
Gesamt
|
1.258
|
Maximalvergütung
|
Gesamt
|
1.750
|
1 |
vertraglich vereinbarter Wechselkurs 5,33 BRL = 1 € |
2 |
Herr Cortes hat zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 eine Abschlagszahlung auf den LTI 2020-2022 in Höhe von 50 T€ (TRATON SE)
und 198 T€ (Volkswagen Truck & Bus) erhalten. Die Abschlagszahlung ist keine im Geschäftsjahr 2023 gewährte Vergütung und
wird dementsprechend nicht in der Tabelle ausgewiesen. Der nach Ablauf der Performance-Periode ermittelte Auszahlungsbetrag
des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode 2020-2022 blieb jedoch hinter den bereits ausgezahlten Abschlagszahlungen
zurück. Im Geschäftsjahr 2023 ist daher kein weiterer Auszahlungsbetrag des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode
2020-2022 als gewährte Vergütung ausgewiesen.
|
3 |
Zwischensumme ohne Berücksichtigung der Rückzahlung/Verrechnung der Abschlagszahlung, die zu einem negativen Gewährungsbetrag
führt (siehe Fußnote 4). Diese Zwischensumme dient allein der Berechnung der relativen Anteile (in Prozent) der den Vorstandsmitgliedern
im Geschäftsjahr 2023 tatsächlich gewährten Vergütung.
|
4 |
Der LTI 2020-2022 hatte eine Zielerreichung, die zu Auszahlungsbeträgen in Höhe von 9 T€ (TRATON SE) und 37 T€ (Volkswagen
Truck & Bus) geführt hätten und damit hinter den Beträgen der Herrn Cortes bereits im Geschäftsjahr 2021 gewährten Abschlagszahlungen
zurückbleiben. Herr Cortes war daher zur Rückzahlung der Differenzbeträge in Höhe von 40 T€ (TRATON SE) und 161 T€ (Volkswagen
Truck & Bus) verpflichtet, die hier als negative Gewährungsbeträge dargestellt werden. Diese Beträge wurden im Fall von Herrn
Cortes mit den Auszahlungsbeträgen der für das Geschäftsjahr 2022 im Geschäftsjahr 2023 auszuzahlenden Tantieme verrechnet,
über deren Höhe im Vergütungsbericht 2022 berichtet wurde.
|
Annette Danielski1
Vergütungsbestandteil
|
2023
|
|
|
in T€ |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile
|
Grundgehalt |
175 |
39 |
Nebenleistungen |
12 |
3 |
Summe
|
187
|
41
|
Variable Vergütungsbestandteile
|
- Tantieme 2023 (Zielbetrag 700 T€ p.a.) |
266 |
59 |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung
|
453
|
100
|
Versorgungsaufwendungen |
123 |
- |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen
|
576
|
Maximalvergütung
|
925
|
Dr. Michael Jackstein1
Vergütungsbestandteil
|
2023
|
|
|
in T€ |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile
|
Grundgehalt |
525 |
38 |
Nebenleistungen |
62 |
4 |
Summe
|
587
|
42
|
Variable Vergütungsbestandteile
|
- Tantieme 2023 (Zielbetrag 700 T€ p.a.) |
797 |
58 |
Summe - gewährte und geschuldete
Vergütung
|
1.384
|
100
|
Versorgungsaufwendungen |
210 |
- |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen
|
1.594
|
Maximalvergütung
|
2.775
|
Catharina Modahl Nilsson1
Vergütungsbestandteil
|
2023
|
in T€2 |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile
|
Grundgehalt |
TRATON SE |
105 |
39 |
TRATON AB |
420 |
Nebenleistungen |
TRATON SE |
- |
2 |
TRATON AB |
21 |
Summe
|
TRATON SE
|
105
|
41
|
TRATON AB
|
441
|
Gesamt
|
546
|
Variable Vergütungsbestandteile
|
- |
Tantieme 2023 (Zielbetrag 700 T€ p.a.)
|
TRATON SE |
159 |
59 |
TRATON AB |
638 |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung
|
TRATON SE
|
264
|
100
|
TRATON AB
|
1.079
|
Gesamt
|
1.343
|
Versorgungsaufwendungen |
TRATON SE |
- |
- |
TRATON AB |
264 |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen
|
TRATON SE
|
264
|
TRATON AB
|
1.343
|
Gesamt
|
1.607
|
Maximalvergütung
|
Gesamt
|
2.775
|
1 |
ab 1. April 2023 |
2 |
vertraglich vereinbarter Wechselkurs 10,78 SEK = 1 € |
Bernd Osterloh1
Vergütungsbestandteil
|
2023
|
|
|
in T€ |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile
|
Grundgehalt |
175 |
37 |
Nebenleistungen |
29 |
6 |
Summe
|
204
|
43
|
Variable Vergütungsbestandteile
|
- Tantieme 2023 (Zielbetrag 700 T€ p.a.) |
266 |
57 |
Summe - gewährte und geschuldete
Vergütung
|
470
|
100
|
Versorgungsaufwendungen |
93 |
- |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen
|
563
|
Maximalvergütung
|
925
|
Alexander Vlaskamp
Vergütungsbestandteil
|
2023
|
|
|
in T€ |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile
|
Grundgehalt |
700 |
38 |
Nebenleistungen |
72 |
4 |
Summe
|
772
|
42
|
Variable Vergütungsbestandteile
|
- Tantieme 2023 (Zielbetrag 700 T€ p.a.) |
1.063 |
58 |
Summe - gewährte und geschuldete
Vergütung
|
1.835
|
100
|
Versorgungsaufwendungen |
289 |
- |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen
|
2.124
|
Maximalvergütung
|
3.700
|
Erläuterung
Zusätzliche vertragliche Vereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern
Die Gesellschaft übernimmt für Herrn Vlaskamp die Kosten der Steuerberatung.
Mit Herrn Cortes wurde vertraglich die Zahlung eines Ausgleichsbetrages zum Ausgleich der höheren Steuerbelastung in Deutschland vereinbart.
Frau Danielski erhielt bis zum Ende ihrer Bestellung, d.h. bis zum 31. März 2023 eine Erstattung der Kosten für wöchentliche Familienheimfahrten
sowie für eine Unterkunft am Dienstsitz. Mit ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand endeten diese Leistungen im Wesentlichen.
Nähere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt „Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung“.
Herr Osterloh erhielt bis zum Ende seiner Bestellung, d.h. bis zum 31. März 2023, eine Erstattung der Kosten für wöchentliche Familienheimfahrten
sowie für eine Unterkunft am Dienstsitz. Mit seinem Ausscheiden aus dem Vorstand endeten diese Leistungen im Wesentlichen.
Herrn Osterloh wurde darüber hinaus bis zum 30. Juni 2023 die Erstattung von Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der
Klasse C/CE inklusive damit in Zusammenhang stehender Folgekosten, einschließlich Reisekosten zu und von Fahrstunden in München,
von der TRATON SE zugesagt. Nähere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt „Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang
mit der Beendigung“.
Herr Dr. Jackstein erhält während seiner Bestellung eine Erstattung der Kosten für eine Unterkunft am Dienstsitz sowie für wöchentliche Familienheimfahrten.
Diese Leistungen an Vorstandsmitglieder sind in den für die Nebenleistungen enthaltenen Beträgen ausgewiesen.
Leistungskriterien der variablen Vergütung
Leistungskriterien Tantieme
Finanzielle Teilziele
Die folgenden Übersichten zeigen, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 für die Schwellenwerte, Zielwerte
und Maximalwerte für die finanziellen Teilziele Operative Rendite und Kapitalrendite festgelegt hat und welche Ist-Werte bzw.
welche Zielerreichung in Prozent erzielt wurden.
Operative Rendite
|
2023
|
Maximalwert |
10,8 % |
Zielwert 100 %-Niveau |
6,0 % |
Schwellenwert |
4,0 % |
Ist-Wert |
8,0 % |
Zielerreichung (in %)
|
132 %
|
Kapitalrendite
|
|
Maximalwert |
13,8 % |
Zielwert 100 %-Niveau |
7,7 % |
Schwellenwert |
3,8 % |
Ist-Wert |
13,6 % |
Zielerreichung (in %)
|
177 %
|
Zielerreichung gesamt
|
155 %
|
Maßgebliche Kennzahl für die Berechnung der Operativen Rendite sowie der Kapitalrendite ist das Operative Ergebnis TRATON
Operations inklusive Corporate Items. Die Operative Rendite für TRATON Operations inklusive Corporate Items ist das Verhältnis
von erwirtschaftetem Operativen Ergebnis zum Umsatz für TRATON Operations inklusive Corporate Items. Beide Einflussgrößen
werden jeweils als Summe der im Geschäftsbericht dargestellten Werte für TRATON Operations und Corporate Items gebildet. Die
Kapitalrendite (ROI) für TRATON Operations inklusive Corporate Items wird ermittelt, indem das Operative Ergebnis von TRATON
Operations inklusive Corporate Items nach Steuern in Bezug zum investierten Vermögen von TRATON Operations inklusive Corporate
Items im Jahresdurchschnitt gesetzt wird. Für die Kapitalrendite wird ein durchschnittlicher Steuersatz von 30 % angewendet
und ein durchschnittlich investiertes Vermögen in Höhe von 18.543 Mio € zugrunde gelegt.
ESG-Ziele
Die folgende Übersicht zeigt, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 für das Teilziel Umwelt und das Teilziel
Soziales als Mindestwert, Zielwert und Maximalwert festgelegt hat und welcher Ist-Wert bzw. welche Zielerreichung in Prozent
im Geschäftsjahr 2023 erzielt wurde.
Dem Teilziel Umwelt liegt ein Dekarbonisierungsziel zugrunde. Dieses richtet sich nach dem Verhältnis der Anzahl verkaufter
batterieelektrischer Fahrzeuge und brennstoffzellen-elektrischer Fahrzeuge zu der Gesamtzahl verkaufter Fahrzeuge, wobei das
Modell MAN TGE ausgenommen ist. Die Mindest-, Ziel- und Maximalwerte für das Teilziel Umwelt werden vom Aufsichtsrat für jedes
Geschäftsjahr festgelegt
und orientieren sich an der Geschäftsplanung, um einen stetig höheren Anteil batterieelektrischer und brennstoffzellen-elektrischer
Fahrzeuge anzustreben.
Dem Teilziel Soziales liegt der Stimmungsindex zugrunde. Durch den Stimmungsindex werden die Ergebnisse des Stimmungsbarometers
in der TRATON GROUP abgebildet, das in den Gesellschaften der TRATON GROUP regelmäßig die Zufriedenheit der Beschäftigten
erhebt und des Weiteren die Ausprägung der Unternehmenskultur ermittelt. Die Mindest-, Ziel- und Maximalwerte für das Teilziel
Soziales werden vom Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr festgelegt und orientieren sich insbesondere an den Ergebnissen der
Vorjahre und aktuellen Entwicklungen.
Umwelt (Dekarbonisierungsziel)
|
in Prozent |
2023 |
Maximalwert |
1,46 |
Zielwert 100 %-Niveau |
0,97 |
Mindestwert |
0,49 |
Ist-Wert
|
0,58
|
Teilzielerreichungsgrad
|
0,75
|
Soziales (Stimmungsindex)
|
in Punkten |
2023 |
Maximalwert |
79 |
Zielwert 100 %-Niveau |
75 |
Mindestwert |
71 |
Ist-Wert
|
77,8
|
Teilzielerreichungsgrad
|
1,21
|
Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat den Governance-Faktor unter Berücksichtigung und Bewertung der kollektiven
Leistung des Vorstands insgesamt und der Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder im Einzelnen für alle aktuellen Vorstandsmitglieder
auf den Regelwert von 1,0 festgelegt. Zur Bestimmung des Governance-Faktors bewertet der Aufsichtsrat im ersten Schritt die
kollektive Leistung des Vorstands. Im zweiten Schritt bewertet der Aufsichtsrat die Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds
hinsichtlich Integrität und Compliance. Der Aufsichtsrat kann den Governance-Faktor anhand der kollektiven und individuellen
Einschätzung bis auf 1,1 erhöhen oder bis auf 0,9 herabsetzen. Liegen keine besonderen Vorkommnisse in einem Geschäftsjahr
vor, beträgt der Governance-Faktor 1,0 (Regelwert).
Der ESG-Faktor für das Geschäftsjahr 2023 beträgt damit 0,98 unter Berücksichtigung der Zielerreichung des Teilziels Umwelt,
des Teilziels Soziales sowie des Governance-Faktors.
Leistungskriterien LTI
Einführungsphase LTI
In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans haben die Vorstandsmitglieder, die zum 17. Januar 2019 Vorstandsmitglieder
waren, für die ersten beiden Tranchen (Tranche 2019-2021 und Tranche 2020-2022) des Performance-Share-Plans Abschlagszahlungen
in Höhe von jeweils 80 % ihres Zielbetrags erhalten. Dies betrifft die Herren Cortes, Drees, Prof. Dr. Intra, Levin und Schulz.
Herr Henriksson hat dagegen auf eine Abschlagszahlung für die Tranche 2020-2022 verzichtet. Die Abschlagszahlungen wurden
jeweils nach dem ersten Jahr der Performance-Periode geleistet. Nach Ablauf der jeweils dreijährigen Performance-Periode erfolgt
eine Verrechnung auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung. Die Abschlagszahlungen auf die Tranche 2020-2022 wurden zu Beginn
des Geschäftsjahres 2021 ausgezahlt und im Vergütungsbericht 2020 als zugeflossene Vergütung ausgewiesen. Bei der Berechnung
der Auszahlungsbeträge aus der Tranche 2020-2022 wurden diese Abschlagszahlungen in Abzug gebracht.
EPS-Zielwerte
Die nachfolgenden Übersichten zeigen, welche Mindestwerte, Zielwerte und Maximalwerte der Aufsichtsrat zu Beginn der jeweiligen
Performance-Perioden 2020-2022, 2021-2023 bzw. 2021-2024, 2022-2024 bzw. 2022-2025 und 2023-2025 bzw. 2023-2026 festgelegt
hat und welche Ist-Werte bzw. welche Zielerreichungen in Prozent für einzelne Jahre des Bemessungszeitraums bereits erzielt
wurden. Die Performance-Share-Pläne der Performance-Perioden 2021-2023 bzw. 2021-2024 und 2022-2024 bzw. 2022-2025 und 2023-2025
bzw. 2023-2026 waren im Geschäftsjahr 2023 noch nicht fällig und wurden noch nicht ausgezahlt. Sie stellen daher keine im
Geschäftsjahr 2023 gewährte oder geschuldete Vergütung dar.
Dem im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung fälligen Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode 2020-2022 liegt die Zielerreichung
des EPS der TRATON-Aktie zugrunde.
PERFORMANCE-PERIODE 2020 - 2022
EPS TRATON-AKTIE
€ |
2022 |
2021 |
2020 |
Maximalwert |
4,32 |
4,32 |
4,32 |
Zielwert 100 %-Niveau |
2,90 |
2,90 |
2,90 |
Mindestwert |
1,95 |
1,95 |
1,95 |
Ist-Wert |
2,28 |
0,91 |
-0,20 |
Zielerreichung (in %) |
67,37 |
0 |
0 |
Die Gesamtzielerreichung des EPS in der Performance-Periode 2020-2022 beträgt damit 22,46 %. Die bisherige Zielerreichung
des EPS für die bereits abgelaufenen Geschäftsjahre einer Performance-Periode von Performance-Share-Plänen, die im Geschäftsjahr
2023 noch nicht fällig waren und daher noch nicht ausgezahlt wurden, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
PERFORMANCE-PERIODE 2021 - 2023
EPS TRATON-AKTIE
€ |
2023 |
2022 |
2021 |
Maximalwert |
4,32 |
4,32 |
4,32 |
Zielwert 100 %-Niveau |
2,90 |
2,90 |
2,90 |
Mindestwert |
1,95 |
1,95 |
1,95 |
Ist-Wert |
4,90 |
2,28 |
0,91 |
Zielerreichung (in %) |
150,00 |
67,37 |
0 |
PERFORMANCE-PERIODE 2021 - 2024
EPS TRATON-AKTIE
€ |
2023 |
2022 |
2021 |
Maximalwert |
4,32 |
4,32 |
4,32 |
Zielwert 100 %-Niveau |
2,90 |
2,90 |
2,90 |
Mindestwert |
1,95 |
1,95 |
1,95 |
Ist-Wert |
4,90 |
2,28 |
0,91 |
Zielerreichung (in %) |
150,00 |
67,37 |
0 |
PERFORMANCE-PERIODE 2022 - 2024
EPS TRATON-AKTIE
€ |
2023 |
2022 |
Maximalwert |
4,32 |
4,32 |
Zielwert 100 %-Niveau |
2,90 |
2,90 |
Mindestwert |
1,95 |
1,95 |
Ist-Wert |
4,90 |
2,28 |
Zielerreichung (in %) |
150,00 |
67,37 |
PERFORMANCE-PERIODE 2022 - 2025
EPS TRATON-AKTIE
€ |
2023 |
2022 |
Maximalwert |
4,32 |
4,32 |
Zielwert 100 %-Niveau |
2,90 |
2,90 |
Mindestwert |
1,95 |
1,95 |
Ist-Wert |
4,90 |
2,28 |
Zielerreichung (in %) |
150,00 |
67,37 |
PERFORMANCE-PERIODE 2023 - 2025
EPS TRATON-AKTIE
€ |
2023 |
Maximalwert |
4,32 |
Zielwert 100 %-Niveau |
2,90 |
Mindestwert |
1,95 |
Ist-Wert |
4,90 |
Zielerreichung (in %) |
150,00 |
PERFORMANCE-PERIODE 2023 - 2026
EPS TRATON-AKTIE
€ |
2023 |
Maximalwert |
4,32 |
Zielwert 100 %-Niveau |
2,90 |
Mindestwert |
1,95 |
Ist-Wert |
4,90 |
Zielerreichung (in %) |
150,00 |
Referenzkurse/Dividendenäquivalent der Performance-Periode
Der für die Performance-Periode 2020-2022 maßgebliche Anfangs-Referenzkurs, der Schluss-Referenzkurs sowie das Dividendenäquivalent
der TRATON-Aktie sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
€ |
2020-2022 |
Anfangs-Referenzkurs |
24,58 |
Schluss-Referenzkurs |
14,69 |
Dividendenäquivalent |
|
2020 |
1,00 |
2021 |
0,25 |
2022 |
0,50 |
Die für die Performance-Perioden der im Geschäftsjahr 2023 noch nicht fälligen und noch nicht ausgezahlten Performance-Share-Pläne
maßgeblichen Referenzkurse sowie das Dividendenäquivalent der TRATON-Aktie sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
€ |
2023-2026 |
2023-2025 |
2022-2025 |
2022-2024 |
2021-2024 |
2021-2023 |
Anfangs-Referenzkurs |
14,69 |
14,69 |
21,70 |
21,70 |
22,40 |
22,40 |
Schluss-Referenzkurs1 |
- |
- |
- |
- |
- |
20,42 |
Dividendenäquivalent |
|
|
|
|
|
|
2021 |
- |
- |
- |
- |
0,25 |
0,25 |
2022 |
- |
- |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
2023 |
0,70 |
0,70 |
0,70 |
0,70 |
0,70 |
0,70 |
1 |
wird am Ende der Performance-Periode ermittelt |
Rückzahlung/Verrechnung mit geleisteten Abschlagszahlungen
Wie im Abschnitt „Einführungsphase LTI“ dargestellt, hat die TRATON SE den Vorstandsmitgliedern Herren Levin und Cortes sowie
den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Herren Drees, Prof. Dr. Intra und Schulz bereits im Geschäftsjahr 2021 jeweils Abschlagszahlungen
für den Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode 2020-2022 ausgezahlt, die nach Ablauf der Performance-Periode mit
dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag dieser Tranche des Performance-Share-Plans verrechnet werden. Der nach Ablauf der Performance-Periode
ermittelte Auszahlungsbetrag des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode 2020-2022 blieb hinter den bereits ausgezahlten
Abschlagszahlungen zurück. Für die Vorstandsmitglieder, mit denen Abschlagszahlungen für den Performance-Share-Plan mit der
Performance-Periode 2020-2022 vereinbart wurden, ist aus diesem Grund kein weiterer Auszahlungsbetrag für diese Tranche des
Performance-Share-Plans im Vergütungsbericht 2023 als gewährte Vergütung ausgewiesen. Die TRATON SE und die Tochtergesellschaften
haben von den Vorstandsmitgliedern, die Abschlagszahlungen für den Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode 2020-2022
erhalten haben, die Differenz zwischen der ausgezahlten Abschlagszahlung und dem errechneten Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan
mit der Performance-Periode 2020-2022 zurückgefordert. Die TRATON SE und ihre Tochtergesellschaften haben dazu im ersten Schritt
den jeweiligen Rückforderungsbetrag von dem Auszahlungsbetrag der Tantieme für 2022, die im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung
kam und über die im Vergütungsbericht 2022 berichtet wurde, abgezogen und - sofern der Auszahlungsbetrag der Tantieme für
2022 zur Erfüllung der Rückforderung nicht ausreichend war - die Vorstandsmitglieder im zweiten Schritt zur Rückzahlung des
Differenzbetrags aufgefordert oder den Betrag mit weiteren Ansprüchen des jeweiligen Vorstandsmitglieds gegen die Gesellschaften
verrechnet.
Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem
Die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung entspricht den Vorgaben des Vergütungssystems
für die Vorstandsmitglieder. Im Geschäftsjahr 2023 wurde nicht vom geltenden Vergütungssystem abgewichen. Die Auszahlungen
aus der Tantieme und aus dem Performance-Share-Plan der Performance-Periode 2020-2022 waren nicht zu kürzen, da 180 % des
Zielbetrags der Tantieme bzw. 200 % des Zielbetrags des Performance-Share-Plans nicht überschritten wurden. Insgesamt hat
die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung die im Vergütungssystem vorgesehene
Maximalvergütung nicht überschritten.
Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung
Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die vorzeitige Beendigung
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen Auslauffristen und Entlassungsentschädigungen
für den Fall des Widerrufs der Bestellung zum Mitglied des Vorstands und den Fall der einvernehmlichen Beendigung des Vorstandsamts
vor. Im Fall des Widerrufs der Bestellung, ohne dass zugleich ein wichtiger Grund im Sinn des § 626 BGB vorliegt, enden die
Dienstverträge grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten. Die Vorstandsmitglieder erhalten - außer bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes, der die Gesellschaft zur außerordentlichen Beendigung des Dienstvertrags berechtigt - eine Abfindung
in Höhe der Bruttobezüge für die Restlaufzeit des Dienstvertrags, höchstens jedoch in Höhe von zwei Bruttojahreseinkommen.
Das für die Berechnung der Abfindungssumme maßgebliche Jahreseinkommen setzt sich grundsätzlich aus dem Fixum des Vorjahres
zuzüglich der für das Vorjahr festgesetzten variablen Vergütungsbestandteile zusammen.
Die Abfindung wird in zwölf monatlichen Bruttoteilbeträgen in gleicher Höhe ab dem Ende des Dienstvertrags gezahlt. Vertragliche
Vergütungen, die die Gesellschaft für die Zeit ab Beendigung der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags zahlt, werden
auf die Abfindung angerechnet. Nimmt das Vorstandsmitglied nach Beendigung der Bestellung eine andere Tätigkeit auf, verringert
sich die Höhe der Abfindung um die Höhe der Einkünfte aus der neuen Tätigkeit. Im Fall der Vereinbarung eines nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots wird die Abfindung auf die Karenzentschädigung angerechnet. Die Abfindung wird nicht gezahlt, wenn das
Vorstandsmitglied bei der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen des Volkswagen Konzerns im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses
weiterbeschäftigt wird.
Den Mitgliedern des Vorstands sind grundsätzlich auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ohne Eintritt
eines
Versorgungsfalls eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zugesagt (näher zu diesen Versorgungsleistungen
im nächsten Abschnitt), wobei das Mindestversorgungskapital nur gemäß bzw. entsprechend §§ 2 Abs. 1, 2a Abs. 1 BetrAVG ratierlich
gekürzt aufrechterhalten wird. Der aufrechterhaltene Teil des Mindestversorgungskapitals wird entsprechend § 2a Abs. 2 Ziff.
2 lit. a) BetrAVG ab dem Ausscheiden bis zum Eintritt des Versorgungsfalls um 1 % p.a. angepasst.
Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die reguläre Beendigung der Tätigkeit
Die TRATON SE gewährt den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Die
zugesagten Altersleistungen werden in der Regel mit Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Diejenigen Vorstandsmitglieder
jedoch, die gleichzeitig zum Vorstandsmitglied einer ausländischen Tochtergesellschaft der TRATON SE bestellt sind, erhalten
keine betriebliche Altersversorgung von der TRATON SE, sondern allein von der ausländischen Tochtergesellschaft. Die TRATON
SE führt die betriebliche Altersversorgung für die Vorstandsmitglieder Herren Dr. Jackstein und Vlaskamp sowie die im Geschäftsjahr
2023 ausgeschiedenen ehemaligen Vorstandsmitglieder Frau Danielski und Herrn Osterloh. Die betriebliche Altersversorgung für
die anderen Vorstandsmitglieder wird von der Scania CV AB (Herr Levin und Herr Carlbaum), von der TRATON AB (Herr Levin und
Frau Modahl Nilsson) bzw. von der Volkswagen Truck & Bus (Herr Cortes) geführt.
Von der TRATON SE gewährte Anwartschaften werden im Rahmen eines beitragsorientierten, fondsakzessorischen Versorgungssystems,
dem Kapitalkontenplan, aufgebaut. Die TRATON SE leistet jährlich einen Beitrag in Höhe von 40 % der vertraglich vereinbarten
Festvergütung im Kalenderjahr. Eigenbeiträge durch Brutto-Entgeltumwandlung sind möglich.
Die geleisteten Beiträge und ihre Verzinsung werden auf individuellen Kapitalkonten kumuliert. Die Wertentwicklung des Kapitalkontos
ist unmittelbar an den Kapitalmarkt geknüpft und wird durch einen Korb von Indizes und sonstigen geeigneten Parametern bestimmt.
Die Anlagerisiken werden mit zunehmendem Alter sukzessive reduziert (sogenanntes „Life-Cycle-Konzept“).
Im Versorgungsfall wird das Guthaben auf dem Kapitalkonto, mindestens jedoch die Summe der geleisteten Beiträge, wahlweise
als Einmalbetrag, als Zahlung in Raten oder mit einem zum Renteneintritt gültigen Versicherungstarif verrentet ausgezahlt.
Bei Invalidität oder im Todesfall wird der aufgelaufene Kontostand, mindestens aber ein Kapital in Höhe von 2.000 T€, ausgezahlt.
Die nachfolgende Übersicht weist individualisiert für die Mitglieder des Vorstands die Pensionsanwartschaften mit ihrem Barwert
zum 31. Dezember 2023 sowie die im Geschäftsjahr 2023 angefallenen Versorgungsaufwendungen, ggf. unter Berücksichtigung der
Besonderheiten des jeweils anwendbaren ausländischen Rechts, aus. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind auch die
sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen eingeflossen sowie bei den
Versorgungsaufwendungen im Geschäftsjahr ggf. nach ausländischem Recht vorgesehene beitragsorientierte Pensionspläne.
T€
|
Barwert
|
Versorgungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2023
|
Christian Levin (Scania)
|
555 |
918 |
Mathias Carlbaum (Scania)
|
277 |
336 |
Antonio Roberto Cortes (Volkswagen Truck & Bus)
|
- |
249 |
Annette Danielski (TRATON SE)
|
1.319 |
490 |
Dr. Michael Jackstein (TRATON SE)
|
210 |
210 |
Catharina Modahl Nilsson (TRATON AB)
|
- |
264 |
Bernd Osterloh (TRATON SE)
|
851 |
373 |
Alexander Vlaskamp (TRATON SE)
|
602 |
289 |
Den Mitgliedern des Vorstands, die bereits bisher einen Dienstwagen von der TRATON SE erhalten, ist im Fall der regulären
Beendigung ihrer Tätigkeit unter bestimmten Umständen auch die Nutzung eines Dienstwagens zugesagt. Voraussetzung ist, dass
die Amtszeit des Vorstandsmitglieds insgesamt mindestens zehn Jahre oder dessen Unternehmenszugehörigkeit insgesamt mindestens
15 Jahre betragen hat oder der Aufsichtsrat im Einzelfall die Zurverfügungstellung des Dienstwagens im Ruhestand im Unternehmensinteresse
als angemessen erachtet.
Mit Herrn Osterloh war aufgrund seiner langjährigen Zugehörigkeit zum Volkswagen Konzern dienstvertraglich vereinbart, dass
die Mindestamtszeit als Voraussetzung für die Gewährung eines Dienstwagens im Ruhestand als erfüllt gilt, wenn er nach seiner
Amtszeit in den Ruhestand eintritt. Im Zusammenhang mit der Beendigung der Bestellung von Herrn Osterloh zum 31. März 2023
wurde daher klargestellt, dass Herr Osterloh auch im Ruhestand einen Dienstwagen von der TRATON SE erhalten kann.
Im Übrigen sind im Geschäftsjahr 2023 keine Änderungen dieser unter diesem Abschnitt erläuterten Zusagen erfolgt.
Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2023 ausgeschieden sind
Im Geschäftsjahr 2023 sind Frau Danielski und Herr Osterloh aus dem Vorstand ausgeschieden.
Frau Danielski war ursprünglich bis zum Ablauf des 30. September 2024 zum Vorstandsmitglied der TRATON SE bestellt. Die TRATON
SE und Frau Danielski haben das Vorstandsamt einvernehmlich vorzeitig zum Ablauf des 31. März 2023 beendet. Anlässlich der
Beendigung hat die TRATON SE mit Frau Danielski eine Beendigungsvereinbarung geschlossen. Gegenstand dieser Beendigungsvereinbarung
ist u.a. der Fortbestand des Dienstvertrags bis zum Ablauf des regulären Beendigungszeitpunkts, d.h. bis zum Ablauf des 30.
September 2024. Die TRATON SE hat Frau Danielski zugesagt, ihr monatliches Grundgehalt bis zum Beendigungszeitpunkt des Dienstvertrags
fortzuzahlen. Für das Geschäftsjahr 2023 erhält Frau Danielski ohne zeitanteilige Kürzung des Zielbetrags eine Tantieme und
nimmt ohne zeitanteilige Kürzung des Zielbetrags am Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode 2023-2026 teil. Im
Geschäftsjahr 2024 werden der Zielbetrag der Tantieme und des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode 2024-2027
jeweils zeitanteilig auf 9/12 gekürzt. Die Berechnung und Auszahlung der variablen Vergütung richtet sich nach den Regelungen
des Dienstvertrags in Verbindung mit den Bedingungen für die Tantieme und den Bedingungen für den Performance-Share-Plan.
Die Malus- und Rückforderungsregelungen werden für die bis zum Beendigungszeitpunkt des Dienstvertrags fortgezahlte Vergütung
berücksichtigt. Bis zur Beendigung des Dienstvertrags stehen Frau Danielski weiterhin ihre Dienstwagen zur privaten Nutzung
zur Verfügung und sie hat bis zum Beendigungszeitpunkt des Dienstvertrags grundsätzlich Anspruch auf Nebenleistungen. Abweichend
davon hat die TRATON SE die Kosten für eine Unterkunft am Dienstort lediglich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eines Mietvertrags,
längstens aber bis zum 30. Juni 2023 übernommen. Die TRATON SE zahlt bis zum Beendigungszeitpunkt des Dienstvertrags Versorgungsbeiträge
für Frau Danielski.
Herr Osterloh war ursprünglich bis zum Ablauf des 30. April 2024 zum Vorstandsmitglied der TRATON SE bestellt. Die TRATON
SE und Herr Osterloh haben das Vorstandsamt einvernehmlich vorzeitig zum Ablauf des 31. März 2023 beendet. Anlässlich der
Beendigung hat die TRATON SE mit Herrn Osterloh eine Beendigungsvereinbarung geschlossen. Gegenstand dieser Beendigungsvereinbarung
ist unter anderem der Fortbestand des Dienstvertrags bis zum Ablauf des regulären Beendigungszeitpunkts, d.h. bis zum Ablauf
des 30. April 2024. Die TRATON SE hat Herrn Osterloh zugesagt, sein monatliches Grundgehalt bis zum Beendigungszeitpunkt des
Dienstvertrags fortzuzahlen. Für das Geschäftsjahr 2023 erhält Herr Osterloh ohne zeitanteilige Kürzung des Zielbetrags eine
Tantieme und nimmt ohne zeitanteilige Kürzung des Zielbetrags am Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode 2023-2026
teil. Im Geschäftsjahr 2024 werden der Zielbetrag der Tantieme und des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode
2024-2027 jeweils zeitanteilig auf 4/12 gekürzt. Die Berechnung und Auszahlung der variablen Vergütung richtet sich nach den
Regelungen des Dienstvertrags in Verbindung mit den Bedingungen für die Tantieme und den Bedingungen für den Performance-Share-Plan.
Die Malus- und Rückforderungsregelungen werden für die bis zum Beendigungszeitpunkt des Dienstvertrags fortgezahlte Vergütung
berücksichtigt. Bis zur Beendigung des Dienstvertrags stehen Herrn Osterloh weiterhin seine Dienstwagen zur privaten Nutzung
zur Verfügung und er hat bis zum Beendigungszeitpunkt des Dienstvertrags grundsätzlich Anspruch auf Nebenleistungen. Es wurde
ferner klargestellt, dass Herr Osterloh Anspruch auf einen Dienstwagen im Ruhestand hat. Abweichend von den dienstvertraglichen
Vereinbarungen hat die TRATON SE die Kosten für eine Unterkunft am Dienstort lediglich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
eines Mietvertrags, längstens aber bis zum 30. Juni 2023 übernommen. Die Erstattung von Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis
der Klasse C/CE inklusive damit in Zusammenhang stehender Folgekosten inklusive Anreise zu Fahrstunden nach München endete
aufgrund des Ausscheidens von Herrn Osterloh aus dem Vorstand zum 30. Juni 2023. Die TRATON SE zahlt bis zum Beendigungszeitpunkt
des Dienstvertrags Versorgungsbeiträge für Herrn Osterloh.
Keine Rückforderungen im Geschäftsjahr 2023
Im Geschäftsjahr 2023 hat die TRATON SE keine variablen
Vergütungsbestandteile aufgrund der mit den Vorstandsmitgliedern vereinbarten Malus- und Clawback-Bedingungen zurückgefordert.
Bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine solche Rückforderung lagen nicht vor.
Soweit Vorstandsmitglieder zur Rückzahlung der Abschlagszahlung auf den Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode
2020-2022 verpflichtet waren, basierten diese Verpflichtungen nicht auf Verstößen gegen die vereinbarten Malus- und Clawback-Bedingungen,
sondern richteten sich nach den im Zuge der Zusage der Abschlagszahlungen vereinbarten dienstvertraglichen Regelungen, für
den Fall, dass der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan die bereits ausgezahlte Abschlagszahlung übersteigt.
Vergütung früherer Vorstandsmitglieder
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist auch über die den früheren Vorstandsmitgliedern gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten.
Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023 (individualisiert)
Die Pflicht, über die früheren Vorstandsmitgliedern gewährte und geschuldete Vergütung individualisiert zu berichten, erstreckt
sich nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG auf die Vergütung, die bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Geschäftsjahr gewährt und
geschuldet wird, in dem das frühere Vorstandsmitglied das zuletzt bei der TRATON SE ausgeübte Vorstands- oder Aufsichtsratsamt
beendet hat.
Tabellarische Übersicht
Die folgenden Tabellen weisen individuell für frühere Vorstandsmitglieder, die nach dem Geschäftsjahr 2013 ausgeschieden sind,
die im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung aus. Wie bei den amtierenden zählt auch bei den früheren Vorstandsmitgliedern
die am Anfang des Jahres 2024 für das Geschäftsjahr 2023 ausgezahlte Tantieme sowie der im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlte
Performance-Share-Plan mit der Tranche 2020-2022 zu der im Geschäftsjahr 2023 gewährten Vergütung.
Annette Danielski Mitglied des Vorstands TRATON SE, CFO Austritt 31.03.2023
|
2023 |
|
in T€ |
in % |
Pensionszahlungen |
- |
- |
Grundgehalt |
525 |
39 |
Nebenleistungen |
32 |
2 |
Tantieme 2023 |
797 |
59 |
Entlassungsentschädigungen |
- |
- |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung |
1.354 |
100 |
Versorgungsaufwendungen |
368 |
- |
Joachim Drees Mitglied des Vorstands TRATON SE; CEO MAN SE und MAN Truck & Bus SE Austritt 15.07.2020
|
2023
|
|
in T€ |
in % |
Pensionszahlungen |
- |
- |
Grundgehalt |
700 |
39 |
Nebenleistungen |
55 |
3 |
Tantieme 2023 |
1.063 |
58 |
LTI 2020-2022 (Performance-Share-Plan, 3-jährig; Zielbetrag 930 T€ p.a.; abzüglich Abschlagszahlung1 |
0 |
0 |
Entlassungsentschädigungen |
- |
- |
Zwischensumme - gewährte und geschuldete Vergütung ohne Rückzahlung/Verrechnung2
|
1.818
|
100
|
Rückzahlung/Verrechnung Abschlagszahlung3 |
-604 |
- |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung
|
1.214
|
-
|
Versorgungsaufwendungen |
- |
- |
1 |
Herr Drees hat zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 eine Abschlagszahlung auf den LTI 2020-2022 in Höhe von 744 T€ erhalten.
Die Abschlagszahlung ist keine im Geschäftsjahr 2023 gewährte Vergütung und wird dementsprechend nicht in der Tabelle ausgewiesen.
Der nach Ablauf der Performance-Periode ermittelte Auszahlungsbetrag des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode
2020-2022 blieb jedoch hinter den bereits ausgezahlten Abschlagszahlungen zurück. Im Geschäftsjahr 2023 ist daher kein weiterer
Auszahlungsbetrag des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode 2020-2022 als gewährte Vergütung ausgewiesen.
|
2 |
Zwischensumme ohne Berücksichtigung der Rückzahlung/Verrechnung der Abschlagszahlung, die zu einem negativen Gewährungsbetrag
führt (siehe Fußnote 4). Diese Zwischensumme dient allein der Berechnung der relativen Anteile (in Prozent) der den Vorstandsmitgliedern
im Geschäftsjahr 2023 tatsächlich gewährten Vergütung.
|
3 |
Der LTI 2020-2022 hatte eine Zielerreichung, die zu einem Auszahlungsbetrag in Höhe von 140 T€ geführt hätte und damit hinter
dem Betrag der Herrn Drees bereits im Geschäftsjahr 2021 gewährten Abschlagszahlung zurückbleibt. Herr Drees war daher zur
Rückzahlung des Differenzbetrags in Höhe von 604 T€ verpflichtet, der hier als negativer Gewährungsbetrag dargestellt wird.
Dieser Betrag wurde im Fall von Herrn Drees mit dem Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2022 im Geschäftsjahr 2023
auszuzahlenden Tantieme verrechnet, über deren Höhe im Vergütungsbericht 2022 berichtet wurde; der weitere Differenzbetrag
in Höhe von 49 T€ wurde mit dem in der Tabelle ungekürzt ausgewiesenen Grundgehalt verrechnet.
|
Matthias Gründler Chief Executive Officer TRATON SE Austritt 30.09.2021
|
2023
|
|
in T€ |
in % |
Pensionszahlungen |
- |
- |
Grundgehalt |
729 |
37 |
Nebenleistungen |
17 |
1 |
Tantieme 2023 |
1.101 |
56 |
LTI 2020-2022 (Performance-Share-Plan, 3-jährig; Zielbetrag 1.800 T€ p.a.) |
125 |
6 |
Entlassungsentschädigungen |
- |
- |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung
|
1.972
|
100
|
Versorgungsaufwendungen |
- |
- |
Henrik Henriksson
Mitglied des Vorstands TRATON SE; CEO der Scania CV AB und der Scania AB Austritt 30.04.2021
|
2023
|
in T€1 |
in % |
Pensionszahlungen |
- |
- |
Grundgehalt |
- |
- |
Nebenleistungen |
- |
- |
Tantieme 2023 |
- |
- |
LTI 2020-2022 (Performance-Share-Plan, 3-jährig; Zielbetrag 996 T€ p.a) |
TRATON SE |
30 |
100 |
Scania |
120 |
Entlassungsentschädigungen |
- |
- |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung
|
TRATON SE
|
30
|
100
|
Scania
|
120
|
Gesamt
|
150
|
Versorgungsaufwendungen |
3 |
- |
1 |
vertraglich vereinbarter Wechselkurs 10,30 SEK = 1 € |
Professor Dr. Carsten Intra Mitglied des Vorstands & Arbeitsdirektor TRATON SE; Personalvorstand & Arbeitsdirektor MAN SE und MAN Truck & Bus SE Austritt 15.07.2020
|
2023
|
|
in T€ |
in % |
Pensionszahlungen |
- |
- |
Grundgehalt |
- |
- |
Nebenleistungen |
- |
- |
Tantieme 2023 |
- |
- |
LTI 2020-2022 (Performance-Share-Plan, 3-jährig; Zielbetrag 930 T€ p.a.; abzüglich Abschlagszahlung1)
|
0 |
0 |
Rückzahlung Abschlagszahlung2 |
-327 |
- |
Entlassungsentschädigungen |
- |
- |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung
|
-327
|
- |
Versorgungsaufwendungen |
- |
- |
1 |
Herr Prof. Dr. Intra hat zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 eine Abschlagszahlung auf den LTI 2020-2022 in Höhe von 403 T€
erhalten. Die Abschlagszahlung ist keine im Geschäftsjahr 2023 gewährte Vergütung und wird dementsprechend nicht in der Tabelle
ausgewiesen. Der nach Ablauf der Performance-Periode ermittelte Auszahlungsbetrag des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode
2020-2022 blieb jedoch hinter den bereits ausgezahlten Abschlagszahlungen zurück. Im Geschäftsjahr 2023 ist daher kein weiterer
Auszahlungsbetrag des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode 2020-2022 als gewährte Vergütung ausgewiesen.
|
2 |
Der LTI 2020-2022 hatte eine Zielerreichung, die zu einem Auszahlungsbetrag in Höhe von 76 T€ geführt hätte und damit hinter
dem Betrag der Herrn Prof. Dr. Intra bereits im Geschäftsjahr 2021 gewährten Abschlagszahlung zurückbleibt. Herr Prof. Dr.
Intra war daher zur Rückzahlung des Differenzbetrags in Höhe von 327 T€ verpflichtet, der hier als negativer Gewährungsbetrag
dargestellt wird. Diesen Betrag hat Herr Prof. Dr. Intra zurückgezahlt.
|
Bernd Osterloh Mitglied des Vorstands TRATON SE Austritt 31.03.2023
|
2023
|
|
in T€ |
in % |
Pensionszahlungen |
- |
- |
Grundgehalt |
525 |
38 |
Nebenleistungen |
50 |
4 |
Tantieme 2023 |
797 |
58 |
Entlassungsentschädigungen |
- |
- |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung
|
1.372
|
100
|
Versorgungsaufwendungen |
280 |
- |
Christian Schulz Mitglied des Vorstands TRATON SE, CFO Austritt 30.09.2021
|
2023
|
|
in T€ |
in % |
Pensionszahlungen |
- |
- |
Grundgehalt |
- |
- |
Nebenleistungen |
- |
- |
Tantieme 2023 |
- |
- |
LTI 2020-2022 (Performance-Share-Plan, 3-jährig; Zielbetrag 930T€ p.a.; abzüglich Abschlagszahlung1)
|
0 |
0 |
Rückzahlung/Verrechnung Abschlagszahlung2 |
-604 |
- |
Entlassungsentschädigungen |
- |
- |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung
|
-604
|
- |
Versorgungsaufwendungen |
- |
- |
1 |
Herr Schulz hat zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 eine Abschlagszahlung auf den LTI 2020-2022 in Höhe von 744 T€ erhalten.
Die Abschlagszahlung ist keine im Geschäftsjahr 2023 gewährte Vergütung und wird dementsprechend nicht in der Tabelle ausgewiesen.
Der nach Ablauf der Performance-Periode ermittelte Auszahlungsbetrag des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode
2020-2022 blieb jedoch hinter den bereits ausgezahlten Abschlagszahlungen zurück. Im Geschäftsjahr 2023 ist daher kein weiterer
Auszahlungsbetrag des Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode 2020-2022 als gewährte Vergütung ausgewiesen.
|
2 |
Der LTI 2020-2022 hatte eine Zielerreichung, die zu einem Auszahlungsbetrag in Höhe von 140 T€ geführt hätte und damit hinter
dem Betrag der Herrn Schulz bereits im Geschäftsjahr 2021 gewährten Abschlagszahlung zurückbleibt. Herr Schulz war daher zur
Rückzahlung des Differenzbetrags in Höhe von 604 T€ verpflichtet, die hier als negativer Gewährungsbetrag dargestellt wird.
Dieser Betrag wurde im Fall von Herrn Schulz mit dem Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2022 im Geschäftsjahr 2023
auszuzahlenden Tantieme verrechnet, über deren Höhe im Vergütungsbericht 2022 berichtet wurde; der weitere Differenzbetrag
in Höhe von 49 T€ wurde mit der auszuzahlenden Entschädigung aufgrund des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verrechnet.
|
Herrn Dr. Ing. h.c. Tostmann Mitglied des Vorstands TRATON SE; CEO MAN SE1 und MAN Truck & Bus SE Austritt 24.11.2021
|
2023
|
|
in T€ |
in % |
Pensionszahlungen |
- |
- |
Grundgehalt |
378 |
37 |
Nebenleistungen |
17 |
2 |
Tantieme 2023 |
571 |
55 |
LTI 2020-2022 (Performance-Share-Plan, 3-jährig; Zielbetrag 930 T€ p.a.) |
64 |
6 |
Entlassungsentschädigungen |
- |
- |
Summe - gewährte und geschuldete Vergütung
|
1.030
|
100
|
Versorgungsaufwendungen |
- |
- |
1 |
bis 31.08.2021 (Verschmelzung MAN SE mit TRATON SE) |
Erläuterung
Frau Danielski war bis zum Ablauf des 31. März 2023 zum Vorstandsmitglied der TRATON SE bestellt. Der Dienstvertrag zwischen
Frau Danielski und der TRATON SE besteht bis zum Ablauf des regulären Beendigungszeitpunkts, also bis zum Ablauf des 30. September
2024, fort. Der Anteil an der gewährten und geschuldeten Vergütung des Geschäftsjahres 2023, der auf dem Zeitraum nach dem
Ende der Bestellung von Frau Danielski entfällt, ist in der Tabelle in diesem Abschnitt ausgewiesen.
Herr Drees hat bis zu seinem Ausscheiden mit Wirkung zum Ablauf des 15. Juli 2020 zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Mitglied
des Vorstands der TRATON SE eine Vorstandstätigkeit bei der MAN SE und der MAN Truck & Bus SE ausgeübt. Der Dienstvertrag
zwischen Herrn Drees und der TRATON SE besteht bis zum regulär geplanten Ende, dem 17. Januar 2024, fort. Der Aufsichtsrat
der MAN Truck & Bus SE hat entschieden, dass die MAN Truck & Bus SE der TRATON SE die Aufwendungen für die Vergütung von Herrn
Drees bis zum regulären Ende seiner ursprünglichen Bestellung zum Vorstandsmitglied der MAN Truck & Bus SE, also dem 31. März
2023, in Höhe von 80 % erstattet. Die Differenz zwischen der Abschlagszahlung für den Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode
2020-2022 und dem errechneten Auszahlungsbetrag wurde mit dem Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2022 im Geschäftsjahr
2023 auszuzahlenden Tantieme sowie mit dem im Geschäftsjahr 2023 auszuzahlenden Grundgehalt verrechnet.
Herr Prof. Dr. Intra war bis zum Ablauf des 15. Juli 2020 zum Vorstandsmitglied der TRATON SE bestellt. Zudem war Herr Prof.
Dr. Intra bis zu diesem Zeitpunkt zum Vorstandsmitglied der MAN SE und der MAN Truck & Bus SE bestellt. Mit Wirkung zum Ausscheiden
aus den Vorstandsämtern endeten auch die Dienstverträge mit der TRATON SE und der MAN Truck & Bus SE. Mit der MAN SE bestand
zu keinem Zeitpunkt ein Dienstvertrag. Im Geschäftsjahr 2023 wäre der Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode 2020-2022
zur Auszahlung gekommen. Da der errechnete Auszahlungsbetrag hinter der bereits für den Performance-Share-Plan 2020-2022 gezahlten
Abschlagszahlung zurückblieb, ist die gewährte und geschuldete Vergütung für Herrn Prof. Dr. Intra mit 0€ ausgewiesen. Die
Differenz zwischen der Abschlagszahlung für den Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode 2020-2022 und dem errechneten
Auszahlungsbetrag hat die TRATON SE von Herrn Prof. Dr. Intra zurückgefordert.
Herr Henriksson war bis zum Ablauf des 30. April 2021 zum Mitglied des Vorstands der TRATON SE und zum President und Chief
Executive Officer der Scania CV AB und der Scania AB bestellt. Herr Henriksson hat noch Ansprüche aus Performance-Share-Plänen,
die er während seiner Amtszeit erworben hat.
Herr Schulz ist mit Ablauf des 30. September 2021 aus dem Vorstand der TRATON SE ausgeschieden. Herr Schulz war ursprünglich
bis zum 17. Januar 2024 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Der Dienstvertrag zwischen Herrn Schulz und der TRATON SE bestand
bis zum 31. Dezember 2022 fort. Im Geschäftsjahr 2023 wäre der Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode 2020-2022
zur Auszahlung gekommen. Da der errechnete Auszahlungsbetrag hinter der bereits für den Performance-Share-Plan 2020-2022 gezahlten
Abschlagszahlung zurückblieb, ist die gewährte und geschuldete Vergütung für Herrn Schulz mit 0€ ausgewiesen. Die Differenz
zwischen der Abschlagszahlung für den Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode 2020-2022 und dem errechneten Auszahlungsbetrag
wurde mit dem Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2022 im Geschäftsjahr 2023 auszuzahlenden Tantieme sowie mit der
im Geschäftsjahr 2023 auszuzahlenden Entschädigung aufgrund des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verrechnet.
Herr Osterloh war bis zum Ablauf des 31. März 2023 zum Vorstandsmitglied der TRATON SE bestellt. Der Dienstvertrag zwischen
Herrn Osterloh und der TRATON SE besteht bis zum Ablauf des regulären Beendigungszeitpunkts, also bis zum Ablauf des 30. April
2024, fort. Der Anteil an der gewährten und geschuldeten Vergütung des Geschäftsjahres 2023, der auf dem Zeitraum nach dem
Ende der Bestellung von Herrn Osterloh entfällt, ist in der Tabelle in diesem Abschnitt ausgewiesen.
Herr Gründler war bis zum Ablauf des 30. September 2021 Mitglied des Vorstands der TRATON SE und zum Vorstandsvorsitzenden
ernannt. Der Dienstvertrag zwischen Herrn Gründler und der TRATON SE hatte bis zum Ablauf des regulären Beendigungszeitpunkts,
also bis zum Ablauf des 15. Juli 2023, Bestand.
Herr Dr. Ing. h.c. Tostmann war bis zum 24. November 2021 zum Mitglied des Vorstands der TRATON SE, bis zum 31. August 2021
zum Vorstandsvorsitzenden der MAN SE und bis zum 24. November 2021 zum Vorstandsvorsitzenden der MAN Truck & Bus SE bestellt.
Der Dienstvertrag zwischen Herrn Dr. Ing. h.c. Tostmann und der TRATON SE hatte bis zum Ablauf des regulären Beendigungszeitpunkts,
also bis zum Ablauf des 15. Juli 2023, Bestand. Der Aufsichtsrat der MAN Truck & Bus SE hat entschieden, dass die MAN Truck
& Bus SE der TRATON SE diese Aufwendung von Herrn Dr. Ing. h.c. Tostmann in Höhe von 80 % erstattet.
Vergleichende Darstellung
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung
der TRATON SE und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr.
Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand folgender Ertragskennzahlen der TRATON SE und der TRATON GROUP ermittelt: HGB-Ergebnis
nach Steuern der TRATON SE, wie es im Geschäftsbericht ausgewiesen wird. Die Operative Rendite der TRATON GROUP entspricht
dem Verhältnis des Operativen Ergebnisses der TRATON GROUP zum Umsatz der TRATON GROUP, wie sie jeweils im Geschäftsbericht
der TRATON SE ausgewiesen werden.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird anhand von zwei Kennzahlen ausgewiesen. Einerseits
wird für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer die durchschnittliche Vergütung
der Arbeitnehmer ermittelt, indem der im Einzelabschluss der TRATON SE ausgewiesene Personalaufwand der TRATON SE um die Vergütung
der Konzernvorstände bereinigt wird. Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die Anzahl der Arbeitnehmer der TRATON SE
(309,4 Arbeitnehmer) auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31. Dezember 2023, ohne Berücksichtigung der Konzernvorstände, geteilt
(Arbeitnehmer der TRATON SE). Zusätzlich wird der im Konzernanhang ausgewiesene Personalaufwand der TRATON GROUP, bereinigt
um die Vergütung der Konzernvorstände, durch die Anzahl der Arbeitnehmer der TRATON GROUP (Gesamtbelegschaft in Höhe von 107.697
gemäß interner Berichterstattung, d.h. inklusive Leistungslöhner, den indirekten Bereich und Auszubildende) geteilt (Arbeitnehmer
TRATON GROUP).
Jährliche Veränderung in % |
2023 gegenüber 20222 |
2022 gegenüber 20212 |
2021 gegenüber 20202 |
Vorstandsvergütung1
|
|
Carlbaum, Mathias3 |
28,8 % |
431,3 % |
- |
Cortes, Antonio Roberto |
-11,1 % |
27,3 % |
-10,6 % |
Danielski, Annette3 |
38,5 % |
597,2 % |
- |
Drees, Joachim |
-32,4 % |
19,5 % |
3,8 % |
Gründler, Matthias |
-19,5 % |
68,8 % |
69,0 % |
Henriksson, Henrik |
-79,7 % |
176,3 % |
-85,0 % |
Intra, Prof. Dr. Carsten |
-168,1 % |
19,4 % |
-59,5 % |
Jackstein, Dr. Michael4 |
- |
- |
- |
Levin, Christian |
-3,2 % |
96,1 % |
25,1 % |
Modahl Nilsson, Catharina4 |
- |
- |
- |
Osterloh, Bernd3 |
34,5 % |
152,2 % |
- |
Schulz, Christian |
-134,1 % |
16,2 % |
6,1 % |
Tostmann, Dr. Andreas |
-22,1 % |
-22,5 % |
96,9 % |
Vlaskamp, Alexander3 |
37,9 % |
1.542,7 % |
- |
Ertragsentwicklung
|
|
HGB Ergebnis nach Steuern der TRATON SE5 |
316,6 % |
- |
- |
Operative Rendite TRATON
GROUP
|
+2,0 ppt. |
+2,6 ppt. |
+0,9 ppt. |
Entwicklung der Arbeitnehmervergütung6
|
|
Arbeitnehmer der TRATON SE |
21,7 % |
-7,0 % |
7,5 % |
Arbeitnehmer der TRATON GROUP |
6,6 % |
0,5 % |
1,1 % |
1 |
„Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG |
2 |
Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2025 lediglich die durchschnittliche
Vergütung über den Zeitraum seit dem Geschäftsjahr 2020 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und nicht die durchschnittliche
Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.
|
3 |
unterjähriger Eintritt im Geschäftsjahr 2021 |
4 |
Eintritt zum 1. April 2023 |
5 |
Prozentuale Veränderung des HGB-Ergebnisses nach Steuern der TRATON SE nicht darstellbar, da in den Geschäftsjahren 2020 bis
2022 ein negatives Ergebnis vorlag
|
6 |
Personalaufwand zusätzlich bereinigt um außerordentliche Projekterfolgsbeteiligung ausgewählter Verantwortlicher im Jahr 2021 |
Peergroup
Die Höhe der Vergütung, der Maximalvergütung sowie der einzelnen Zielsetzungen wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft
und ggf. angepasst. Dazu führt der Aufsichtsrat u.a. einen vertikalen Vergleich mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen
der Arbeitnehmer der Gesellschaft und einen horizontalen Vergleich mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen von Vorstandsmitgliedern
anderer Unternehmen durch. Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich
zu anderen Unternehmen zieht der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen (Peergroup) heran. Diese
Peergroup wird regelmäßig überprüft und angepasst, zuletzt im Dezember 2022. Die Peergroup besteht derzeit aus folgenden Unternehmen:
Caterpillar Inc., Continental AG, Cummins Inc., Daimler Truck AG, Deere & Company, Henkel AG & Co. KGaA, Komatsu Kabushiki
kaisha, Magna International Inc., Mitsubishi Motors Corporation, Paccar Inc., Schaeffler AG, Tata Motors Ltd., Thyssenkrupp
AG, Volvo AB.
Die Unternehmen der Peergroup wurden auf Basis ihrer Größe, Branche sowie regionaler Verteilung ausgewählt und spiegeln die
strategischen Geschäftsfelder und relevantesten Wettbewerber der TRATON SE wider. Um dem Geschäftsmodell der TRATON SE angemessen
Rechnung zu tragen, wurden neben Unternehmen der Automobilbranche auch Wettbewerber aus den Bereichen Industrie sowie Maschinen-
und Anlagebau ausgewählt. Die Vergleichsgruppe bildet dabei eine angemessene Mischung von börsennotierten Unternehmen aus
dem europäischen, amerikanischen sowie asiatischen Raum ab. In dieser Zusammensetzung repräsentiert die Vergleichsgruppe nach
Auffassung des Aufsichtsrats das spezifische Wettbewerbsumfeld der TRATON SE auf dem Absatzmarkt wie auch auf dem Rekrutierungsmarkt
für Top Executives.
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Grundsätze der Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 16 der Satzung der TRATON SE geregelt. Der durch das ARUG II neugefasste
§ 113 Absatz 3 Aktiengesetz sieht vor, dass bei börsennotierten Gesellschaften die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre
über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen hat. Dabei ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende
Vergütung bestätigt. Zudem sind dabei auch Angaben zum System für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu machen.
Zur Vorbereitung des Beschlusses der Hauptversammlung prüfen Vorstand und Aufsichtsrat jeweils, ob die Vergütung, insbesondere
mit Blick auf ihre Höhe und Ausgestaltung, weiterhin im Interesse der TRATON SE liegt und in einem angemessenen Verhältnis
zu den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und zur Lage der TRATON SE steht. Aufsichtsrat und Vorstand haben der ordentlichen
Hauptversammlung am 30. Juni 2021 die bestehende Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Bestätigung und das Vergütungssystem
zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat am 30. Juni 2021 mit 99, 99 % der abgegebenen Stimmen die Vergütung
bestätigt und das Vergütungssystem beschlossen.
Überblick über die Vergütung
Vergütungskomponenten
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht aus einer festen jährlichen Vergütung und dem Sitzungsgeld.
Die feste jährliche Vergütung beträgt 225 T€ für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, 150 T€ für den Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats und 75 T€ für jedes andere Mitglied des Aufsichtsrats.
Für ihre Tätigkeiten in Ausschüssen erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche feste jährliche Vergütung pro Ausschuss,
sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die feste jährliche Vergütung beträgt
für den Ausschussvorsitzenden 80 T€, für den Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden 60 T€ und für die anderen Mitglieder
eines Ausschusses jeweils 40 T€. Nicht berücksichtigt werden Mitgliedschaften im Nominierungsausschuss und im Vermittlungsausschuss
im Sinne von § 27 Abs. 3 MitbestG, sofern ein solcher Vermittlungsausschuss künftig eingeführt werden sollte. Gehört ein Mitglied
des Aufsichtsrats mehreren Ausschüssen an, werden nur die beiden Funktionen in den Ausschüssen vergütet, auf die die höchste
feste jährliche Vergütung entfällt. Damit entspricht die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auch der Empfehlung G.17
des Deutschen Corporate Governance Kodex, der zufolge der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden
Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden
soll.
Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses erhält das jeweilige Mitglied des Aufsichtsrats
ein Sitzungsgeld von 1 T€. Bei mehreren Sitzungen an einem Tag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
Die feste jährliche Vergütung wird fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, die den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr,
für das die Vergütung gezahlt wird, entgegennimmt oder über seine Billigung entscheidet. Die feste jährliche Vergütung wird
zeitanteilig gekürzt, wenn ein Mitglied dem Aufsichtsrat oder dem Ausschuss nicht während des vollen Geschäftsjahres angehört
oder das Amt als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses nicht während des
vollen Geschäftsjahres innehat. Eine auf die Vergütung und auf Auslagen der Mitglieder des Aufsichtsrats ggf. zu entrichtende
Umsatzsteuer erstattet die TRATON SE.
Die TRATON SE sorgt außerdem dafür, dass zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt
besteht.
Für den Zeitraum nach der Beendigung des Amts erhalten ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats von der TRATON SE keine
Vergütung mehr.
Beitrag der Vergütung zur Förderung der langfristigen Entwicklung der TRATON SE
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats berücksichtigt sowohl nach ihrer Struktur als auch nach ihrer Höhe die Anforderungen
an das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds der TRATON SE, insbesondere den damit verbundenen zeitlichen Aufwand sowie die damit
verbundene Verantwortung. Die Vergütung ist marktüblich ausgestaltet und ihre Höhe steht - auch im Vergleich zur Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats anderer börsennotierter Unternehmen vergleichbarer Größe in Deutschland - in einem angemessenen
Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und zur Lage der TRATON SE.
Die Vergütung ermöglicht es, geeignete und qualifizierte Kandidaten für das Amt als Aufsichtsratsmitglied zu gewinnen. Dadurch
trägt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats dazu bei, dass der Aufsichtsrat insgesamt seine Aufgaben zur Überwachung
und Beratung des Vorstands sachgerecht und kompetent wahrnehmen kann. Auch die Beschränkung auf eine Festvergütung trägt diesen
Aufgaben des Aufsichtsrats Rechnung. Die Beschränkung setzt für die Aufsichtsratsmitglieder einen Anreiz, bei der Wahrnehmung
ihrer Überwachungs- und Beratungsaufgaben die Geschäftsführung des Vorstands angemessen zu hinterfragen, ohne sich dabei vorrangig
an der Entwicklung operativer Kennziffern zu orientieren. Gemeinsam mit dem Vorstand fördert der Aufsichtsrat damit die Geschäftsstrategie
sowie die langfristige Entwicklung der TRATON SE. Die Beschränkung auf eine Festvergütung entspricht zudem der Anregung G.18
Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2023
Gewährte und geschuldete Vergütung an die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder
Die folgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der TRATON SE und die den einzelnen
Aufsichtsratsmitgliedern individuell gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023. Dabei liegt dem Begriff „gewährte
und geschuldete“ Vergütung dasselbe Verständnis zugrunde, wie für die Vorstandsmitglieder erläutert. Die in der Tabelle ausgewiesene
Vergütung bildet daher die im Geschäftsjahr 2023 faktisch zugeflossenen Beträge ab, das heißt die Vergütung, die den Aufsichtsratsmitgliedern
für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 gezahlt wird, auch wenn die Vergütung erst im Folgejahr nach
Ablauf der Hauptversammlung fällig wird.
|
Feste Vergütung
|
Tätigkeit in den Ausschüssen
|
Sitzungsgelder
|
Gesamt
|
Vergütungen
aus anderen
Konzernmandaten
|
|
2023 |
2023 |
2023 |
2023
|
2023 |
|
in T€ |
in % |
in T€ |
in % |
in T€ |
in % |
in T€
|
in T€ |
Pötsch, Hans Dieter |
225 |
71 |
80 |
25 |
12 |
4 |
317 |
- |
Lyngsie, Michael2, 3 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Andersson, Ödgärd6 |
56 |
95 |
- |
- |
3 |
5 |
59 |
- |
Bechstädt, Torsten1 |
75 |
52 |
60 |
41 |
10 |
7 |
145 |
- |
Carlquist, Mari2, 3 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Cavallo, Daniela1, 5 |
75 |
84 |
9 |
10 |
6 |
7 |
90 |
- |
Döss, Dr. Manfred2 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Kerner, Jürgen1 |
75 |
60 |
40 |
32 |
10 |
8 |
125 |
21 |
Kilian, Gunnar2 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Kirchmann, Dr. Albert X. |
75 |
91 |
- |
- |
7 |
9 |
82 |
21 |
Kuhn-Piëch, Dr. Julia |
75 |
61 |
40 |
33 |
8 |
7 |
123 |
72 |
Lorentzon, Lisa2, 3 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Luthin, Bo2, 3 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Macpherson, Nina |
75 |
60 |
40 |
32 |
10 |
8 |
125 |
65 |
Porsche, Dr. Dr. Christian |
75 |
60 |
40 |
32 |
10 |
8 |
125 |
72 |
Schmid, Dr. Wolf-Michael |
75 |
91 |
- |
- |
7 |
9 |
82 |
- |
Schnur, Karina1, 4 |
75 |
47 |
71 |
45 |
13 |
8 |
159 |
21 |
Sedlmaier, Josef1 |
75 |
93 |
- |
- |
6 |
7 |
81 |
- |
Wansch, Markus1 |
75 |
91 |
- |
- |
7 |
9 |
82 |
21 |
Witter, Frank |
75 |
45 |
80 |
48 |
10 |
6 |
165 |
- |
1 |
Diese Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsverbundes
an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
|
2 |
Verzichtserklärung hinsichtlich der vollständigen Vergütung 2023 |
3 |
Der Vorstand der TRATON SE hat mit Blick auf die Verzichtserklärungen entschieden, nach der Hauptversammlung 2024 eine Zuwendung
von 512 T€ an die „Scanias Personalstiftelse 1996“ auszuzahlen.
|
4 |
Mitglied des Präsidiums der TRATON SE seit dem 21.03.2023 |
5 |
Mitglied des Präsidiums der TRATON SE bis zum 20.03.2023 |
6 |
Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit dem 04.04.2023 |
Vergleichende Darstellung
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit der
Ertragsentwicklung der TRATON SE und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber
dem Vorjahr.
Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand folgender Ertragskennzahlen der TRATON SE und der TRATON GROUP ermittelt: HGB-Ergebnis
nach Steuern der TRATON SE, wie es im Geschäftsbericht ausgewiesen wird. Die Operative Rendite der TRATON GROUP entspricht
dem Verhältnis des Operativen Ergebnisses der TRATON GROUP zum Umsatz der TRATON GROUP, wie sie jeweils im Geschäftsbericht
der TRATON SE ausgewiesen werden.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird anhand von zwei Kennzahlen ausgewiesen. Einerseits
wird für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer die durchschnittliche Vergütung
der Arbeitnehmer ermittelt, indem der im Einzelabschluss der TRATON SE ausgewiesene Personalaufwand der TRATON SE um die Vergütung
der Konzernvorstände bereinigt wird. Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die Anzahl der Arbeitnehmer der TRATON SE
(309,4 Arbeitnehmer) auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31. Dezember 2023, ohne Berücksichtigung der Konzernvorstände, geteilt
(Arbeitnehmer der TRATON SE). Zusätzlich wird der im Konzernanhang ausgewiesene Personalaufwand der TRATON GROUP, bereinigt
um die Vergütung der Konzernvorstände, durch die Anzahl der Arbeitnehmer der TRATON GROUP (Gesamtbelegschaft in Höhe von 107.697
gemäß interner Berichterstattung, d.h. inklusive Leistungslöhner, den indirekten Bereich und Auszubildende) geteilt (Arbeitnehmer
TRATON GROUP).
Jährliche Veränderung in % |
2023 gegenüber 20222 |
2022 gegenüber 20212 |
2021 gegenüber 2020 |
Aufsichtsratsvergütung1
|
|
Pötsch, Hans Dieter |
1,6 % |
0,0 % |
0,3 % |
Lyngsie, Michael |
0,0 % |
0,0 % |
0,0 % |
Andersson, Ödgärd6 |
- |
- |
- |
Bechstädt, Torsten |
-0,7 % |
0,7 % |
-1,4 % |
Carlquist, Mari |
0,0 % |
0,0 % |
0,0 % |
Cavallo, Daniela3 |
-25,3 % |
73,9 % |
- |
Döss, Dr. Manfred |
0,0 % |
0,0 % |
0,0 % |
Kerner, Jürgen |
2,0 % |
-10,6 % |
-18,8 % |
Kilian, Gunnar |
0,0 % |
0,0 % |
0,0 % |
Kirchmann, Dr. Albert X. |
-0,1 % |
4,0 % |
15,1 % |
Kuhn-Piëch, Dr. Julia |
1,5 % |
27,2 % |
-16,6 % |
Lorentzon, Lisa |
0,0 % |
0,0 % |
0,0 % |
Luthin, Bo |
0,0 % |
0,0 % |
0,0 % |
Macpherson, Nina |
-0,6 % |
0,0 % |
-1,5 % |
Porsche, Dr. Dr. Christian |
4,6 % |
25,3 % |
17,2 % |
Schmid, Dr. Wolf-Michael |
0,0 % |
0,0 % |
-1,2 % |
Schnur, Karina |
24,3 % |
-16,2 % |
-16,0 % |
Sedlmaier, Josef3 |
- |
- |
- |
Wansch, Markus3 |
0,9 % |
43,7 % |
- |
Witter, Frank |
0,0 % |
103,7 % |
- |
Ertragsentwicklung
|
|
HGB Ergebnis nach Steuern der TRATON SE4 |
316,6 % |
- |
- |
Operative Rendite TRATON GROUP |
+2,0 ppt. |
+2,6 ppt. |
+0,9 ppt. |
Entwicklung der Arbeitnehmervergütung5
|
|
Arbeitnehmer der TRATON SE |
21,5 % |
-7,0 % |
7,5 % |
Arbeitnehmer der TRATON GROUP |
6,6 % |
0,5 % |
1,1 % |
1 |
„Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. |
2 |
Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2025 lediglich die durchschnittliche
Vergütung über den Zeitraum seit dem Geschäftsjahr 2020 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und nicht die durchschnittliche
Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.
|
3 |
Eintritt im Geschäftsjahr 2021 bzw. 2022 |
4 |
Prozentuale Veränderung des HGB-Ergebnisses nach Steuern der TRATON SE nicht darstellbar, da in den Geschäftsjahren 2020 bis
2022 ein negatives Ergebnis vorlag
|
5 |
Personalaufwand zusätzlich bereinigt um außerordentliche Projekterfolgsbeteiligung ausgewählter Verantwortlicher im Jahr 2021 |
6 |
Eintritt im Geschäftsjahr 2023 |
Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
An die TRATON SE
Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der TRATON SE, München, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, einschließlich der dazugehörigen Angaben, geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der TRATON SE sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und
der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Vergütungsbericht,
einschließlich der dazugehörigen Angaben aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken
berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens
abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung
der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, einschließlich der dazugehörigen Angaben, in allen wesentlichen Belangen den
Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.
Sonstiger Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Haftungsbeschränkung
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit und Haftung gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem
Prüfungsvermerk beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“
in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017.
München, den 21. Februar 2024
EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Meyer
Wirtschaftsprüfer
|
Hummel
Wirtschaftsprüfer
|
|
Anlage zum Tagesordnungspunkt 7
Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der TRATON SE
A |
GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER DER TRATON SE
Mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder soll die Geschäftsstrategie der TRATON GROUP und deren Umsetzung gefördert werden.
Darüber hinaus soll ein Beitrag zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung geleistet werden. Ziel der „Way Forward“-Strategie
ist es, die TRATON GROUP im Hinblick auf Profitabilität, globale Präsenz und kundenorientierte Innovation zu einem der weltweit
führenden Unternehmen zu machen. Diese Strategie wird durch die Ausrichtung der Vergütung der Vorstandsmitglieder an ausgewählten
wirtschaftlichen Erfolgszielen mit anspruchsvollen Zielsetzungen unterstützt. Die Tantieme ist an den wirtschaftlichen Erfolgszielen
Operative Rendite der TRATON GROUP („RoS“) und Netto-Cashflow des Geschäftsfelds TRATON Operations („NCF“) sowie an der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen (Environmental, Social und Governance, „ESG-Ziele“) ausgerichtet. Die wirtschaftlichen Erfolgsziele fördern das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft. Durch
die Integration der ESG-Ziele wird zudem der Bedeutung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren Rechnung getragen. Dabei
wird durch die Wahl von in der Regel einem Ziel pro ESG-Dimension (Environmental, Social und Governance) eine weitreichende
Abdeckung verschiedener Nachhaltigkeitskomponenten sichergestellt, die bei der TRATON GROUP von hoher strategischer Relevanz
sind.
Um die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der TRATON SE auszurichten, nimmt
die langfristige variable Vergütung einen wesentlichen Anteil an der Gesamtvergütung ein. Die langfristige variable Vergütung
(Langzeitbonus, „LTI“) wird in Form eines Performance Share Plans mit vierjähriger Performance-Periode gewährt. Wirtschaftliches Erfolgsziel ist
die Entwicklung der Earnings per Share („EPS“) der TRATON SE während der Performance Periode. Daneben hängt der Auszahlungsbetrag von der Entwicklung des Aktienkurses
und der ausgeschütteten Dividende der TRATON SE während der
Performance-Periode ab. Das wirtschaftliche Erfolgsziel EPS in Verbindung mit der Aktienkursentwicklung und der ausgeschütteten
Dividende, gemessen über vier Jahre, stellt eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher und fördert das strategische
Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft. Da es sich hierbei um eine wichtige Kennzahl der Aktienbewertung handelt, werden
auch die Interessen der Investoren einbezogen.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist klar und verständlich gestaltet. Es entspricht den Vorgaben des Aktiengesetzes
und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Das angepasste Vergütungssystem gilt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge
ab dem Tag der Hauptversammlung, der dieses angepasste Vergütungssystem zur Billigung vorgelegt wurde, neu abgeschlossen oder
verlängert werden. Werden Dienstverträge nach diesem Zeitpunkt im Jahr 2024 geändert, kann das Vergütungssystem rückwirkend
auf die Zeit seit dem 1. Januar 2024 angewendet werden. Für Vorstandsmitglieder, die bereits vor dem 16. Dezember 2020 bestellt
waren, kann bis zu einer Vertragsverlängerung auch im Fall einer rückwirkenden Anwendung des Vergütungssystems der Performance
Share Plan weiterhin mit einer dreijährigen Performance Periode angewendet werden.
|
B |
DAS VERGÜTUNGSSYSTEM IM EINZELNEN
|
I. |
Vergütungsbestandteile
|
1. |
Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativen Anteil an der Vergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Feste Bestandteile der Vergütung
der Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich die monatlichen Gehaltszahlungen („Fixum“), Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Variable Bestandteile sind die Tantieme mit einem einjährigen Bemessungszeitraum
und der Performance Share Plan mit einem vierjährigen Bemessungszeitraum.
Vergütungsbestandteil
|
Bemessungsgrundlage / Parameter
|
Feste Vergütungsbestandteile
|
Fixum |
jeweils zum Monatsende |
Nebenleistungen |
Insbesondere: |
|
‒ Privatnutzung des ersten Dienstwagens, zweiter und dritter Dienstwagen mit Tankkarte, Fahrerpool in angemessenem Umfang
auch zur privaten Nutzung
|
|
‒ Zuschuss zu Kranken-, Pflege- und Alterssicherung
|
|
‒ Unfallversicherung
|
|
‒ Einrichtung und private Nutzung von Sicherheitsmaßnahmen
|
|
‒ Manager’s Medical Check up
|
|
‒ Jährliche Nebenleistungspauschale für den Vorstandsvorsitzenden
|
|
Betriebliche Altersversorgung (bAV) |
|
‒ Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
|
|
‒ grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres
|
|
‒ beitragsorientiertes, fondsakzessorisches Versorgungssystem
|
|
‒ jährlicher Versorgungsbeitrag von 40 % des vertraglich vereinbarten Fixums
|
|
Variable Vergütungsbestandteile
|
Tantieme |
Plantyp: |
Zielbonus |
Begrenzung: |
200 % des Zielbetrags |
Leistungskriterien: |
|
‒ NCF (50 %),
|
|
‒ RoS (50 %)
|
|
‒ ESG-Ziele (Multiplikator 0,63-1,43)
|
|
Bemessungszeitraum: |
Tantiemegeschäftsjahr |
Auszahlung: |
In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses des Tantiemegeschäftsjahres |
Langzeitbonus (LTI) |
Plantyp: |
Performance Share Plan |
Begrenzung: |
250 % des Zielbetrags |
Leistungskriterium: |
EPS (100 %) |
Performance Periode: |
Vier Jahre vorwärtsgerichtet |
Auszahlung: |
In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses des letzten Jahres der Performance-Periode |
Sonstige Leistungen
|
Sonderzahlung |
|
Ggf. aufgrund gesonderter Vereinbarung mit dem Vorstandsmitglied |
Zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder |
|
|
‒ Ggf. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile
|
|
‒ Ggf. Leistungen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel
|
|
‒ Ggf. Garantie einer Mindestvergütung
|
|
Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems für jedes Vorstandsmitglied eine konkrete Ziel-Gesamtvergütung fest,
die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens
steht und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe
der für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile zusammen. Diese Vergütungsbestandteile sind das Fixum, die
Tantieme, der Performance Share Plan, die Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung, soweit sie von der TRATON
SE gewährt werden. Bei Tantieme und LTI wird jeweils der Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung zugrunde gelegt. Die relativen
Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile werden nachfolgend bezogen auf die Ziel-Gesamtvergütung dargestellt.
|
Feste Vergütung
(grds. Fixum + Nebenleistungen + bAV)
|
Variable Vergütung
|
Tantieme
|
LTI
|
Vorstandsvorsitzender |
ca. 30-45 % |
ca. 20-35 % |
ca. 30-40 % |
Vorstandsmitglieder |
ca. 35-45 % |
ca. 20-30 % |
ca. 30-40 % |
Vorstandsmitglieder, die gleichzeitig zum Vorstandsmitglied einer ausländischen Tochtergesellschaft der TRATON SE bestellt
sind und keine Nebenleistungen und/oder betriebliche Altersversorgung der TRATON SE erhalten
|
ca. 25-45 % |
ca. 25-35 % |
ca. 30-45 % |
Die genannten Anteile können z.B. aufgrund der Gewährung einer Sonderzahlung oder zeitlich begrenzter oder für die gesamte
Dauer des Dienstvertrags vereinbarter Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder nach Ziffer 4 oder der Entwicklung
des Aufwands der vertraglich zugesagten Nebenleistungen und der betrieblichen Altersversorgung sowie für etwaige Neubestellungen
abweichen.
|
2 |
Feste Vergütungsbestandteile
|
2.1 |
Fixum
Die Vorstandsmitglieder erhalten ein Fixum in zwölf gleichen Raten, die jeweils zum Monatsende gezahlt werden.
|
2.2 |
Betriebliche Altersversorgung
Die TRATON SE gewährt den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Die
zugesagten Altersleistungen werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist möglich.
Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt 40 % des vertraglich vereinbarten Fixums.
Aktuell erhalten die Vorstandsmitglieder, die gleichzeitig zum Vorstandsmitglied einer ausländischen Tochtergesellschaft der
TRATON SE bestellt sind, keine betriebliche Altersversorgung der TRATON SE, sondern allein von der ausländischen Tochtergesellschaft.
Die TRATON SE behält sich jedoch vor, künftig, insbesondere bei Neubestellungen, auch Vorstandmitgliedern, die gleichzeitig
zum Vorstandsmitglied einer ausländischen Tochtergesellschaft der TRATON SE bestellt sind, eine betriebliche Altersversorgung
der TRATON SE zu gewähren.
|
2.3 |
Nebenleistungen
Die TRATON SE stellt grundsätzlich jedem Vorstandsmitglied einen Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung. Die
Vorstandsmitglieder können in angemessenem Umfang einen Fahrer aus dem Pool der TRATON SE auch für private Fahrten nutzen. Daneben können ein zweiter und dritter Dienstwagen mit einer Tankkarte gegen Zahlung einer monatlichen Pauschale in Anspruch
genommen werden. Die Vorstandsmitglieder erhalten daneben typische Nebenleistungen wie z.B. Zuschüsse zu Kranken-, Pflege-
und Alterssicherung, eine Unfallversicherung, den Aufwand für die Einrichtung und private Nutzung von Sicherheitsmaßnahmen
und einen regelmäßigen Manager’s Medical Check up.
Aktuell erhalten die Vorstandsmitglieder, die
gleichzeitig zum Vorstandsmitglied einer ausländischen Tochtergesellschaft der TRATON SE bestellt sind, keine solchen Nebenleistungen
von der TRATON SE, sondern von der ausländischen Tochtergesellschaft. Die TRATON SE behält sich jedoch vor, künftig auch Vorstandmitgliedern,
die gleichzeitig zum Vorstandsmitglied einer ausländischen Tochtergesellschaft der TRATON SE bestellt sind, Nebenleistungen
der TRATON SE zu gewähren. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, dem Vorstandsvorsitzenden pro Geschäftsjahr eine Nebenleistungspauschale
zu gewähren. In Anspruch genommene Nebenleistungen werden auf die Nebenleistungspauschale angerechnet. Soweit die Nebenleistungspauschale
im Geschäftsjahr nicht vollständig ausgeschöpft wird, wird der verbleibende Betrag der Nebenleistungspauschale nach Ablauf
des Geschäftsjahrs ausgezahlt.
Werden Nebenleistungen im Ausland gewährt, ist der Aufsichtsrat berechtigt, zur Berücksichtigung tatsächlicher und rechtlicher
Besonderheiten abweichende Regelungen zu treffen. Übernimmt ein Vorstandsmitglied im Interesse der Gesellschaft langfristig
eine Auslandstätigkeit, ist der Aufsichtsrat berechtigt, dem Vorstandsmitglied zusätzlich auslandsspezifische Nebenleistungen
zu gewähren.
Die TRATON SE erstattet nach vertraglicher Vereinbarung im Einzelfall teilweise zudem die Kosten für eine Unterkunft am Dienstort
und für wöchentliche Familienheimfahrten sowie Relocation Costs, Makler- und Umzugskosten in jeweils begrenzter Höhe. Herr
Cortes erhält zudem eine jährliche Ausgleichszahlung zum Ausgleich der höheren Steuerbelastung in Deutschland.
|
3 |
Variable Vergütungsbestandteile
Nachfolgend werden die variablen Vergütungsbestandteile detailliert beschrieben. Dabei wird verdeutlicht, welcher Zusammenhang
zwischen der Erreichung der Leistungskriterien und den Auszahlungsbeträgen aus der variablen Vergütung besteht. Ferner wird
erläutert, in welcher Form und wann die Vorstandsmitglieder über die gewährten variablen Vergütungsbeträge verfügen können.
|
3.1 |
Tantieme
Die Tantieme ist ein leistungsabhängiger Bonus mit einjährigem Bemessungszeitraum. Maßgeblich für die Bemessung der Zielerreichung
ist zum einen die Entwicklung der finanziellen Erfolgsziele Operative Rendite der TRATON GROUP („RoS“) und der Netto-Cashflow des Geschäftsfelds TRATON Operations („NCF“) (zusammen die „finanziellen Teilziele“). Zum anderen hängt die Tantieme grundsätzlich ab von der Entwicklung von Zielen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance
(Environment, Social, and Governance), die über einen multiplikativen Faktor berücksichtigt werden („ESG-Faktor“). Die Tantieme hängt ab von der Zielerreichung in dem Geschäftsjahr, für welches die Tantieme gewährt wird („Tantiemegeschäftsjahr“).
|
3.1.1 |
Finanzielle Teilziele
Die finanziellen Teilziele RoS und NCF werden jeweils mit 50 % gewichtet.
Die Kennzahl RoS entspricht dem Verhältnis von erwirtschaftetem Operativen Ergebnis zum Umsatz. Maßgeblich sind die jeweils
im Geschäftsbericht der Gesellschaft ausgewiesenen Werte für das Operative Ergebnis und den Umsatz der TRATON GROUP. Bei der
Ermittlung können außerordentliche Entwicklungen (z.B. aufgrund von Veräußerungen oder Akquisitionen) berücksichtigt werden.
Die Kennzahl NCF setzt sich aus dem Cashflow aus der Geschäftstätigkeit und dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit des
laufenden Geschäfts im Geschäftsfeld der TRATON Operations zusammen und gibt den in der Periode erwirtschafteten Mittelüberschuss
aus dem laufenden Geschäft an. Maßgeblich sind die für TRATON Operations ausgewiesenen Werte in der verkürzten Kapitalflussrechnung
im zusammengefassten Lagebericht der TRATON SE.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Gewichtung der finanziellen Teilziele für künftige Geschäftsjahre nach billigem Ermessen
anzupassen.
Der Aufsichtsrat legt für das Tantiemegeschäftsjahr für das finanzielle Teilziel RoS fest:
- |
einen Schwellenwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 50 % entspricht,
|
- |
einen Zielwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 100 % entspricht und
|
- |
einen Maximalwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 180 % entspricht.
|
Für das finanzielle Teilziel NCF legt der Aufsichtsrat für das Tantiemegeschäftsjahr fest:
- |
einen Schwellenwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 0 % entspricht,
|
- |
einen Zielwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 100 % entspricht und
|
- |
einen Maximalwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 180 % entspricht
|
Werte unterhalb des Schwellenwertes entsprechen einem Zielerreichungsgrad von 0 %. Werte zwischen dem Schwellenwert und dem
Zielwert sowie zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert werden linear interpoliert. Zielerreichungen oberhalb von 180 % führen
nicht zu einer Zielerreichung über 180 %.
Der Aufsichtsrat kann den tatsächlich errechneten Teilzielerreichungsgrad des Teilziels NCF in begründeten Ausnahmefällen
anpassen, um eine leistungsgerechte Bewertung des Teilziels NCF sicherzustellen. Begründete Ausnahmefälle sind Akquisitionen,
die signifikante Auswirkungen auf den NCF haben.
Der finanzielle Gesamtzielerreichungsgrad errechnet sich aus der Summe der gewichteten Zielerreichungsgrade der wirtschaftlichen
Erfolgsziele RoS und NCF nach folgender Formel:
Finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad |
= Teilzielerreichungsgrad RoS x 50 % + Teilzielerreichungsgrad NCF x 50 % |
|
3.1.2 |
ESG-Faktor
Maßgebliche Teilziele zur Berechnung des ESG-Faktors sind grundsätzlich das Teilziel Umwelt, das Teilziel Soziales und der
Governance-Faktor (zusammen die „ESG-Teilziele“). Das Teilziel Umwelt berücksichtigt das Kriterium Dekarbonisierung/CO2-Reduktion. Dafür wird das Verhältnis der Anzahl
verkaufter batterieelektrischer Fahrzeuge und brennstoffzellen-elektrischer Fahrzeuge zu der Gesamtzahl verkaufter Fahrzeuge,
ausgenommen des Modells MAN TGE, herangezogen. Für das Teilziel Soziales kann der Aufsichtsrat entweder das Kriterium Stimmungsindex,
das auf einer vom Aufsichtsrat auszuwählenden, geeigneten Methode zur Messung der Entwicklung der Mitarbeiterzufriedenheit
beruht, oder das Kriterium Gender-Index, das auf einer vom Aufsichtsrat auszuwählenden, geeigneten Methode zur Messung der
Entwicklung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in den Unternehmen der TRATON GROUP, oder eine Kombination dieser
Kriterien wählen. Der Governance-Faktor berücksichtigt ferner die Kriterien Compliance & Integrität. Die Kriterien Dekarbonisierung/CO2-Reduktion,
Stimmungsindex/Gender-Index und Compliance & Integrität werden als „ESG-Kriterien“ bezeichnet. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, nach billigem Ermessen einzelne ESG-Teilziele oder die festgelegten ESG-Kriterien
auszutauschen, auszusetzen oder zusätzlich aufzunehmen, wenn andere als die in dieser Ziffer geregelten ESG-Teilziele oder
ESG-Kriterien aus Sicht des Aufsichtsrats besser geeignet sind, die Entwicklung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance
abzubilden und die Vorstandsmitglieder entsprechend zu incentivieren. Dabei soll in der Regel, muss aber nicht in jedem Fall,
jeder der Bereiche Umwelt, Soziales und Governance berücksichtigt werden.
Der Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr für die Teilziele Umwelt und Soziales fest:
- |
einen Mindestwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 0,7 entspricht,
|
- |
einen Zielwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 1,0 entspricht und
|
- |
einen Maximalwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 1,3 entspricht.
|
Werte zwischen dem Mindestwert und dem Zielwert sowie zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert werden linear interpoliert.
Die Teilziele Umwelt und Soziales werden jeweils mit 50 % gewichtet. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, nach billigem Ermessen
die ESG-Teilziele und die ESG-Kriterien innerhalb eines ESG-Teilziels anders zu gewichten.
Der Aufsichtsrat legt nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Governance-Faktor zwischen 0,9 und 1,1 fest. Dabei bewertet der
Aufsichtsrat die kollektive Leistung des Gesamtvorstands und die individuelle Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder hinsichtlich
Integrität und Compliance im Geschäftsjahr.
Der ESG-Faktor errechnet sich grundsätzlich aus der Summe der gewichteten Zielerreichung des Teilziels Umwelt und des Teilziels
Soziales multipliziert mit dem Governance-Faktor nach folgender Formel:
ESG-Faktor |
= [Teilzielerreichungsgrad Umwelt x 50 % + Teilzielerreichungsgrad Soziales x 50 %] x Governance-Faktor (0,9-1,1) |
Tauscht der Aufsichtsrat einzelne ESG-Teilziele oder ESG-Kriterien aus oder setzt der Aufsichtsrat einzelne ESG-Teilziele
oder ESG-Kriterien aus oder nimmt er ESG-Teilziele oder ESG-Kriterien zusätzlich auf, ist das bei der Berechnung entsprechend
zu berücksichtigen.
|
3.1.3 |
Berechnung des Auszahlungsbetrags
Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung anhand folgender Formel ermittelt:
Tantieme |
= individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad x ESG-Faktor. |
Sodann prüft der Aufsichtsrat, ob der Auszahlungsbetrag
aufgrund eines Malus-Tatbestands (dazu unter 3.3) zu kürzen ist. Der so ermittelte Auszahlungsbetrag ist grundsätzlich zur
Zahlung fällig im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Tantiemegeschäftsjahr. Der Auszahlungsbetrag
aus der Tantieme ist auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt.
|
3.1.4 |
Unterjähriger Ein-/Austritt und außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen
Im Falle eines unterjährigen Beginns oder Endes des Dienstverhältnisses oder der Bonusberechtigung im Tantiemegeschäftsjahr
wird der Zielbetrag pro rata temporis gekürzt. Entsprechendes gilt für Zeiten, in denen der Bonusberechtigte bei bestehendem
Dienstverhältnis im Tantiemegeschäftsjahr keinen Anspruch auf Vergütung hat (z.B. wegen Ruhens des Dienstverhältnisses oder
Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung).
Im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen ist die TRATON SE berechtigt, die Bedingungen der Tantieme nach
billigem Ermessen sachgerecht anzupassen. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z.B. eine Akquisition oder
eine Veräußerung einer Gesellschaft oder von Teilen einer Gesellschaft durch ein Unternehmen der TRATON GROUP, wesentliche
Veränderungen der Aktionärsstruktur der TRATON SE oder hohe Inflation sein.
|
3.2 |
3.2 Langzeitbonus (LTI)
Der LTI wird in Form eines Performance Share Plans mit vierjähriger Performance Periode gewährt. Maßgebliches wirtschaftliches
Erfolgsziel ist das EPS der TRATON SE, wie es als testiertes, voll verwässertes Ergebnis je TRATON-Aktie aus fortgeführten
und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen im Geschäftsbericht ausgewiesen wird.
Für jedes Geschäftsjahr wird den Vorstandsmitgliedern zu Beginn des Geschäftsjahres eine Tranche an Performance Shares der
TRATON SE zugeteilt; die Performance Shares sind eine reine Rechengröße. Die Tranche beginnt am 1. Januar des ersten Geschäftsjahres
der Performance-Periode („Gewährungsgeschäftsjahr“) und endet am 31. Dezember des dritten, auf das Gewährungsgeschäftsjahr folgenden Geschäftsjahres. Die Anzahl der bedingt
zuzuteilenden Performance Shares errechnet sich aus dem zum Zeitpunkt der Zuteilung maßgeblichen vereinbarten Zielbetrag dividiert
durch das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der TRATON SE (Wertpapierkennnummer: TRAT0N) im XETRA-Handelssystem
der Deutsche Börse AG (bzw. des dieses ersetzenden Handelssystems) an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar der jeweiligen
Performance-Periode.
Die jährliche EPS-Zielerreichung hängt ab vom testierten, voll verwässerten Ergebnis je TRATON-Aktie aus fortgeführten und
nicht fortgeführten Geschäftsbereichen der Gesellschaft (TRATON Earnings per Share, „TRATON-EPS“). Die durchschnittliche EPS-Zielerreichung über die Performance-Periode ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der jährlichen
EPS-Zielerreichung während der Performance-Periode. Zur Ermittlung der EPS-Zielerreichung legt der Aufsichtsrat zu Beginn
der Performance-Periode fest:
- |
einen EPS-Mindestwert, der einer Zielerreichung von 50 % entspricht,
|
- |
einen EPS-Zielwert, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht und
|
- |
einen EPS-Maximalwert, der einer Zielerreichung von 175 % entspricht.
|
Werte unterhalb des EPS-Mindestwertes entsprechen einem Zielerreichungsgrad von 0 %. Werte zwischen dem EPS-Mindestwert und
dem EPS-Zielwert sowie zwischen dem EPS-Zielwert und dem EPS-Maximalwert werden linear interpoliert. Zielerreichungen oberhalb
von 175 % führen nicht zu einer Zielerreichung über 175 %.
Am Ende der Performance-Periode wird die finale Anzahl an Performance Shares berechnet, in dem die zu Beginn der Performance-Periode
bedingt zugeteilten Performance Shares mit dem arithmetischen Mittel der jährlichen EPS-Zielerreichungen über die Performance-Periode
multipliziert werden. Zur Berechnung des Auszahlungsbetrags wird zunächst die finale Anzahl an Performance Shares multipliziert
mit der Summe aus
- |
dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse an den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Performance-Periode und
|
- |
den während der Performance-Periode pro Aktie ausgezahlten Dividenden; Dividenden werden nicht verzinst oder reinvestiert.
|
Sodann prüft der Aufsichtsrat, ob der errechnete Betrag wegen eines Malus-Tatbestandes (dazu unter Ziffer 3.3) zu kürzen ist.
Der so ermittelte Auszahlungsbetrag ist grundsätzlich zur Zahlung fällig im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses
der Gesellschaft für das letzte Jahr der Performance-Periode. Der Auszahlungsbetrag ist auf 250 % des Zielbetrags begrenzt.
Im Falle eines unterjährigen Beginns oder einer unterjährigen Beendigung des Dienstverhältnisses oder der Teilnahmeberechtigung
am Performance Share Plan im Gewährungsgeschäftsjahr wird der Zielbetrag - und damit die Anzahl der zugeteilten Performance
Shares - pro rata temporis gekürzt. Entsprechendes gilt für Zeiten, in denen der Planteilnehmer bei bestehendem Dienstverhältnis
im Gewährungsgeschäftsjahr keinen Anspruch auf Vergütung hat (z.B. wegen Ruhens des Dienstverhältnisses oder Arbeitsunfähigkeit
ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung). Endet das Dienstverhältnis aufgrund dauerhafter Invalidität oder Tod, werden alle zugeteilten
Performance Shares, deren Performance-Periode noch nicht geendet hat, unverzüglich ausgezahlt.
Sämtliche Performance Shares einer laufenden Performance-Periode verfallen ersatz- und entschädigungslos in den folgenden
Fällen (sog. Bad-Leaver-Fälle):
- |
Das Dienstverhältnis endet vor Ende der Performance-Periode durch außerordentliche Kündigung aus einem vom Vorstandsmitglied
verschuldeten wichtigen Grund nach § 626 BGB durch die Gesellschaft oder wegen Widerrufs der Bestellung als Vorstandsmitglied
wegen grober Pflichtverletzung.
|
- |
Das Dienstverhältnis endet vor Ende der Performance-Periode infolge einer Amtsniederlegung oder durch eine Eigenkündigung
des Vorstandsmitglieds oder durch einen von ihm gewünschten Aufhebungsvertrag, ohne dass die Amtsniederlegung, die Eigenkündigung
oder der Aufhebungsvertrag durch eine Pflichtverletzung der Gesellschaft oder gesundheitliche Beeinträchtigungen des Vorstandsmitglieds
oder eines engen Familienmitglieds veranlasst ist.
|
- |
Das Vorstandsmitglied verstößt vor Ende der Performance-Periode gegen das während der Dauer des Dienstverhältnisses bestehende
Wettbewerbsverbot oder - sofern vereinbart - gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
|
Im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen ist die TRATON SE berechtigt, die Bedingungen des Performance
Share Plan nach billigem Ermessen sachgerecht anzupassen. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z.B. eine
Akquisition oder eine Veräußerung einer Gesellschaft oder von Teilen einer Gesellschaft durch ein Unternehmen der TRATON GROUP,
wesentliche Veränderungen der Aktionärsstruktur der TRATON SE oder hohe Inflation sein.
|
3.3 |
Malus- und Clawbackregelung für die variable Vergütung
Im Falle eines relevanten Fehlverhaltens („Malus-Tatbestand“) des Vorstandsmitglieds während des für die variable Vergütung maßgeblichen Bemessungszeitraums - bei der Tantieme während
des Tantiemegeschäftsjahres und beim Performance Share Plan während der vierjährigen Performance-Periode - kann der Aufsichtsrat
den Auszahlungsbetrag nach billigem Ermessen um bis zu 100 % kürzen („Malus“). Ein Malus-Tatbestand kann in einem individuellen Fehlverhalten oder einem Organisationsverschulden liegen. Sollte sich
ein Malus-Tatbestand in einem Jahr ereignen, das in den Bemessungszeitraum mehrerer variabler Vergütungsbestandteile fällt,
kann der Malus für jeden dieser variablen Vergütungsbestandteile festgelegt werden, d.h. es können insbesondere auch mehrere
variable Vergütungsbestandteile mit mehrjährigen Bemessungszeiträumen einem Malus aufgrund desselben Malus-Tatbestands unterliegen.
Im Falle des nachträglichen Bekanntwerdens bzw. der nachträglichen Aufdeckung eines Malus-Tatbestands, der bei anfänglichem
Bekanntwerden zu einem Malus von 100% berechtigt hätte, ist die Gesellschaft berechtigt, den Bruttobetrag des Auszahlungsbetrags
nach billigem Ermessen in voller Höhe zurückzufordern. Dies gilt für den Performance Share Plan und für die Tantieme für jeden
Bemessungszeitraum, in den das Jahr des Malus-Tatbestands fällt. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn seit der Auszahlung
des variablen Vergütungsbestandteils mehr als drei Jahre vergangen sind.
|
4 |
Sonstige Leistungen
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, den Vorstandsmitgliedern zusätzlich eine angemessene Sonderzahlung zu gewähren. Hierzu schließt
der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr eine individuelle Vereinbarung mit dem Vorstandsmitglied, in der der
Aufsichtsrat die Leistungskriterien für die Sonderzahlung festlegt. Voraussetzung für eine solche Sonderzahlung ist, dass
das Vorstandsmitglied herausragende und außergewöhnlichen Leistungen erbringt und die Sonderzahlung daher nach Auffassung
des Aufsichtsrats im Unternehmensinteresse liegt und der Gesellschaft einen zukunftsbezogenen Nutzen bringt. Nach Ablauf des
Geschäftsjahres, in dem der Bemessungszeitraum der Sonderzahlung endet, legt der Aufsichtsrat die Höhe des zu gewährenden
Sonderbonus in Abhängigkeit von der Zielerreichung fest. Dabei müssen die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder auch
unter Berücksichtigung der Sonderzahlung in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft stehen.
Ferner ist der Aufsichtsrat berechtigt, neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer
des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen zu gewähren. Diese Leistungen können z.B. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler
Vergütung bei
einem früheren Dienst-/Arbeitgeber oder sonstiger finanzieller Nachteile sowie Leistungen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel
oder die Garantie einer Mindestvergütung sein.
Der Aufsichtsrat kann mit Vorstandsmitgliedern im Einzelfall ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren, für dessen
Einhaltung die TRATON SE dem Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung im marktüblichen Umfang zusagt.
Der Aufsichtsrat kann mit Vorstandsmitgliedern, deren Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG unter Zusicherung
der Wiederbestellung vorübergehend widerrufen wird, vereinbaren, dass diese Vorstandsmitglieder während der Unterbrechung
der Amtszeit einzelne Vergütungsbestandteile weiterhin erhalten.
|
II. |
Maximalvergütung
Die Gesamtvergütung eines Geschäftsjahres ist nach oben absolut begrenzt („Maximalvergütung“). Zur Gesamtvergütung gehören grundsätzlich das für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlte Fixum, die Service Cost der
betrieblichen Altersversorgung für das jeweilige Geschäftsjahr, die für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten Nebenleistungen,
die für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte und im Folgejahr ausgezahlte Tantieme, der im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlte
Performance Share Plan, dessen Performance Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet, sowie eine etwaige
für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung.
Sofern der Aufsichtsrat neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags
vereinbarte Leistungen nach Ziffer I.4 gewährt, fließen auch diese Leistungen für das Geschäftsjahr, für das sie gewährt werden,
in die Maximalvergütung ein.
Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximalvergütung brutto EUR 8.500.000. Für die ordentlichen Vorstandsmitglieder
beträgt die Maximalvergütung brutto EUR 5.000.000.
Dabei bezieht sich die Maximalvergütung bei den Vorstandsmitgliedern, die gleichzeitig zum Vorstandsmitglied einer ausländischen
Tochtergesellschaft der TRATON SE bestellt sind, auf die Gesamtvergütung der TRATON SE und der jeweiligen Tochtergesellschaft
zusammen.
Überschreitet die Vergütung die Maximalvergütung, werden die variablen Vergütungsbestandteile proportional gekürzt.
Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von Tantieme und LTI relativ zum jeweiligen
Zielbetrag auf 200 % bzw. 250 % begrenzt.
|
III. |
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte
|
1. |
Laufzeiten vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte
|
1.1 |
Laufzeiten der Dienstverträge
In der Regel werden Vorstandsmitglieder bei einer Erstbestellung für drei Jahre bestellt. Der Wiederbestellungszeitraum beträgt
in der Regel fünf Jahre.
|
1.2 |
Koppelungsklausel
Wird die Bestellung zum Vorstandsmitglied gemäß § 84 Abs. 4 AktG widerrufen, endet grundsätzlich auch der Dienstvertrag. Ist
der Widerrufsgrund nicht zugleich ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB, endet der Dienstvertrag grundsätzlich
erst mit Ablauf einer Frist von 12 Monaten zum Monatsende ab Erklärung des Widerrufs bzw. mit dem Ende der Laufzeit des Dienstvertrags,
sofern diese früher endet. Gleiches gilt bei einer wirksamen Amtsniederlegung und grundsätzlich bei einer einvernehmlichen
Beendigung.
|
2. |
Entlassungsentschädigungen
Bei Widerruf der Bestellung gemäß § 84 Abs. 4 AktG und bei einvernehmlicher Beendigung der Bestellung, ohne dass ein wichtiger
Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der Bruttobezüge
für die Restlaufzeit des Dienstvertrags, höchstens jedoch in Höhe von zwei Bruttojahreseinkommen (Abfindungs-Cap).
Das für die Berechnung der Abfindungssumme maßgebliche Jahreseinkommen setzt sich aus dem Fixum des Vorjahres zuzüglich der
für das Vorjahr festgesetzten variablen Vergütungsbestandteile zusammen. Vorjahr ist das Geschäftsjahr, das dem Jahr, in dem
die Bestellung zum Vorstandsmitglied endet, vorausgegangen ist. Gelangt der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach pflichtgemäßem
Ermessen zu dem Ergebnis, dass die Berücksichtigung des Vorjahres unangemessen ist, wird stattdessen auf die voraussichtliche
Vergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Die Abfindung verringert sich um vertragliche Vergütungen, die die Gesellschaft
für die Zeit ab Beendigung der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags zahlt. Sie verringert sich ferner um etwaige anderweitige
Einkünfte, die das Vorstandsmitglied erzielt.
Die Abfindung wird in zwölf monatlichen Bruttoteilbeträgen in gleicher Höhe ab dem Ende des Dienstvertrags gezahlt. Betrug
die ursprüngliche Restlaufzeit des Dienstvertrags ab Ende der Bestellung weniger als 24 Monate, verringert sich die Zahl der
Raten entsprechend. Eine von der Gesellschaft nach dem Ende des Dienstvertrags möglicherweise gezahlte Karenzentschädigung
wird auf die monatlichen Teilbeträge angerechnet. Wird das Vorstandsmitglied bei der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen
des Volkswagen Konzerns im Rahmen eines Arbeits- / Dienstverhältnisses weiterbeschäftigt, besteht kein Anspruch auf Zahlung
einer Abfindung.
|
IV. |
Berücksichtigung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer bei der Festsetzung des Vergütungssystems
Bei der Festsetzung des Vergütungssystems sowie der konkreten Höhe der Vergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die
Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat den oberen Führungskreis (TRATON SE und MAN
Truck & Bus, jeweils Beschäftigte in Deutschland) definiert und vom Vorstand einerseits und der Gesamtbelegschaft (TRATON
SE und MAN Truck & Bus, jeweils Beschäftigte in Deutschland) andererseits abgegrenzt. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten
Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung prüft der Aufsichtsrat insbesondere, ob sich aus Veränderungen der Relationen
der Vergütung von Vorstand, oberem Führungskreis und Gesamtbelegschaft Anpassungsbedarf in Bezug auf die Vorstandsvergütung
ergibt. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Entwicklung der Vergütungen der beschriebenen Gruppen im Zeitablauf.
|
V. |
Verfahren zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems
Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder. Das Präsidium ist
zuständig, den Beschluss des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems
vorzubereiten. Hierzu bereitet das Präsidium einen Bericht und einen Beschlussvorschlag vor. Der Aufsichtsrat überprüft das
Vergütungssystem nach pflichtgemäßem Ermessen, spätestens aber alle vier Jahre. Dabei führt der Aufsichtsrat einen Marktvergleich
durch und berücksichtigt insbesondere Veränderungen des Unternehmensumfelds, die wirtschaftliche Gesamtlage und Strategie
des Unternehmens, Veränderungen und Trends der nationalen und internationalen Corporate Governance Standards und die Entwicklung
der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer gemäß Ziffer B.IV. Bei Bedarf zieht der Aufsichtsrat externe
Vergütungsexperten und andere Berater hinzu. Dabei achtet der Aufsichtsrat auf die Unabhängigkeit der externen Vergütungsexperten
und Berater vom Vorstand und vom Unternehmen und trifft Vorkehrungen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Der Aufsichtsrat legt das von ihm beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens
aber alle vier Jahre, zur Billigung vor. Billigt die Hauptversammlung das vorgelegte System nicht, legt der Aufsichtsrat der
Hauptversammlung spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung
vor.
Der Aufsichtsrat und das Präsidium stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass mögliche Interessenkonflikte der an den
Beratungen und Entscheidungen über das Vergütungssystem beteiligten Aufsichtsratsmitglieder vermieden und gegebenenfalls aufgelöst
werden. Dabei ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsratsvorsitzenden offen zu legen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende legt ihn betreffende Interessenkonflikte seinem Stellvertreter offen. Über den Umgang mit einem
bestehenden Interessenkonflikt wird im Einzelfall entschieden. Insbesondere kommt in Betracht, dass ein Aufsichtsratsmitglied,
das von einem Interessenkonflikt betroffen ist, an einer Sitzung oder einzelnen Beratungen und Entscheidungen des Aufsichtsrats
oder des Personalausschusses nicht teilnimmt.
Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem (Verfahren und Regelungen zur Vergütungsstruktur) und dessen
einzelnen Bestandteilen sowie von den Bedingungen einzelner Vergütungsbestandteile abweichen oder neue Vergütungsbestandteile
einführen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der TRATON SE notwendig ist. Der Aufsichtsrat behält sich
solche Abweichungen insbesondere für außergewöhnliche Umstände vor, wie zum Beispiel eine Wirtschafts- oder Unternehmenskrise.
Bei einer Wirtschaftskrise kann der Aufsichtsrat insbesondere von den Planbedingungen der Tantieme und/oder des Performance
Share Plan abweichen.
|
Anlage zum Tagesordnungspunkt 8
Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der TRATON SE
I. |
Vergütungsbestandteile
|
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht aus einer festen jährlichen Vergütung und einem Sitzungsgeld.
Die feste jährliche Vergütung beträgt EUR 300.000 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, EUR 200.000 für den
Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und EUR 100.000 für jedes andere Aufsichtsratsmitglied. Für ihre Tätigkeiten
in Ausschüssen erhalten Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche feste jährliche Vergütung pro Ausschuss, sofern der Ausschuss
mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die feste jährliche Vergütung beträgt für den Ausschussvorsitzenden
EUR 100.000, für den Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden EUR 75.000 und für die anderen Mitglieder eines Ausschusses
jeweils EUR 50.000. Nicht berücksichtigt werden Mitgliedschaften im Nominierungsausschuss und im Vermittlungsausschuss im
Sinne von § 27 Abs. 3 MitbestG, sofern ein solcher Vermittlungsausschuss künftig eingeführt werden sollte. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied
mehreren Ausschüssen an, werden nur die beiden Funktionen in den Ausschüssen vergütet, auf die die höchste feste jährliche
Vergütung entfällt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder entspricht auch der Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate
Governance Kodex, der zufolge der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats
sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden soll.
Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses erhält das jeweilige Mitglied ein Sitzungsgeld
von EUR 1.000; bei mehreren Sitzungen am gleichen Tag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
Die feste jährliche Vergütung sowie das Sitzungsgeld werden fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, die den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung bzw. das Sitzungsgeld gezahlt werden, entgegennimmt oder über seine Billigung
entscheidet. Die feste jährliche Vergütung wird zeitanteilig gekürzt, wenn ein Mitglied dem Aufsichtsrat oder dem Ausschuss
nicht während des vollen Geschäftsjahrs angehört oder das Amt als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
oder eines Ausschusses nicht während des vollen Geschäftsjahrs innehat. Eine auf die Vergütung und auf Auslagen der Aufsichtsratsmitglieder
ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet die TRATON SE.
Die TRATON SE sorgt außerdem dafür, dass zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt
besteht.
II. |
Beitrag der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung
der TRATON SE
|
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt sowohl nach ihrer Struktur als auch nach ihrer Höhe die Anforderungen
an das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds der TRATON SE, insbesondere den damit verbundenen zeitlichen Aufwand sowie die damit
verbundene Verantwortung. Die Vergütung ist marktüblich ausgestaltet und ihre Höhe steht - auch im Vergleich zur Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats anderer börsennotierter Unternehmen vergleichbarer Größe in Deutschland sowie im konzerninternen
Vergleich - in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der TRATON SE. Die Vergütung
ermöglicht es, geeignete und qualifizierte Kandidaten für das Amt als Aufsichtsratsmitglied zu gewinnen. Dadurch trägt die
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder dazu bei, dass der Aufsichtsrat insgesamt seine Aufgaben zur Überwachung und Beratung
des Vorstands sachgerecht und kompetent wahrnehmen kann. Auch die Beschränkung auf eine Festvergütung trägt diesen Aufgaben
des Aufsichtsrats Rechnung. Die Beschränkung setzt für die Aufsichtsratsmitglieder einen Anreiz, bei der Wahrnehmung ihrer
Überwachungs- und Beratungsaufgaben die Geschäftsführung des Vorstands angemessen zu hinterfragen, ohne sich dabei vorrangig
an der Entwicklung operativer Kennziffern zu orientieren. Gemeinsam mit dem Vorstand fördert der Aufsichtsrat damit die Geschäftsstrategie
sowie die langfristige Entwicklung der TRATON SE. Die Beschränkung auf eine Festvergütung entspricht zudem der Anregung G.18
Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
III. |
Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems
|
Die Hauptversammlung setzt die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in der Satzung
oder durch Beschluss fest. Aktuell ist die Vergütung in der Satzung festgesetzt.
Die Hauptversammlung beschließt mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Dabei ist auch
ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt. Zur Vorbereitung des Beschlusses der Hauptversammlung prüfen
Vorstand und Aufsichtsrat jeweils, ob die Vergütung, insbesondere mit Blick auf ihre Höhe und Ausgestaltung, weiterhin im
Interesse der TRATON SE liegt und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage
der TRATON SE steht. Hierzu kann der Aufsichtsrat auch einen horizontalen Marktvergleich durchführen. Dabei kann sich der
Aufsichtsrat von einem externen Vergütungsexperten beraten lassen. Bei Bedarf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung
eine geeignete Anpassung der Vergütung vor. Das Präsidium bereitet die Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor; das
betrifft grundsätzlich auch die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Vergütungssystems.
Die Vorbereitung und Vorlage von Beschlussvorschlägen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder obliegt Vorstand und Aufsichtsrat
gemäß der gesetzlichen Kompetenzordnung. Das führt zu einer gegenseitigen Kontrolle der beiden Organe.
Anlage zum Tagesordnungspunkt 9
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie Empfehlungen C.13 und C.14 DCGK 2023
Nachfolgend sind die Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen abgedruckt. Diese enthalten zugleich
die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen) sowie die Angaben nach den Empfehlungen
C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022").
I. |
Hans Dieter Pötsch
Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019 Vorsitzender des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019 Vorsitzender des Präsidiums des Aufsichtsrats der TRATON SE
|
a. |
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
28. März 1951 |
Wohnort: |
Wolfsburg |
Nationalität: |
Österreichisch |
Ausgeübter Beruf: |
Vorstandsvorsitzender der Porsche Automobil Holding SE und Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswagen Aktiengesellschaft |
|
b. |
Beruflicher Werdegang
Seit 2015 |
Vorstandsvorsitzender der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart |
Seit 2015 |
Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg |
2009 - Januar 2022 |
Vorstand für Finanzen der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart |
2003 - 2015 |
Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Geschäftsbereich 'Finanzen und Controlling' |
1995 - 2002 |
Vorstandsvorsitzender der Dürr AG, Stuttgart, zusätzlich verantwortlich für die Zentralfunktionen Qualität, Unternehmensplanung,
Interne Revision und Unternehmenskommunikation
|
1991 - 1995 |
Vorstandsvorsitzender der Traub AG, Reichenbach |
1987 - 1991 |
Geschäftsführer Finanzen & Verwaltung der Trumpf GmbH & Co. KG, Ditzingen |
1984 - 1987 |
Leiter des Bereichs Konzerncontrolling der BMW AG, München |
1979 - 1984 |
Mitarbeiter im Bereich Controlling der BMW AG, München |
|
c. |
Ausbildung / Akademischer Werdegang
1973 - 1979 |
Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der Technischen Hochschule Darmstadt |
|
d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
• |
AUDI AG, Ingolstadt
|
• |
Bertelsmann Management SE, Gütersloh
|
• |
Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh
|
• |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart
|
• |
Volkswagen Aktiengesellschaft (Vorsitzender), Wolfsburg
|
• |
Wolfsburg AG, Wolfsburg
|
|
e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
Autostadt GmbH, Wolfsburg
|
• |
Porsche Austria Gesellschaft m.b.H. (Vors.), Salzburg, Österreich
|
• |
Porsche Holding Gesellschaft m.b.H. (Vors.), Salzburg, Österreich
|
• |
Porsche Retail GmbH (Vors.), Salzburg,
Österreich
|
• |
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH (stellv. Vors.), Wolfsburg
|
|
f. |
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
• |
Herr Pötsch ist Vorstandsvorsitzender der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, die mit 53,3% an den Stammaktien der Volkswagen
Aktiengesellschaft beteiligt ist. Herr Pötsch ist ferner Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswagen Aktiengesellschaft, die
mittelbar wesentlich an der TRATON SE beteiligt ist.
|
• |
Zwischen der Porsche Automobil Holding SE und der Volkswagen Aktiengesellschaft sowie einigen mit diesen verbundenen Unternehmen
und der TRATON SE bestehende geschäftliche Beziehungen werden im Abschnitt „Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden
Unternehmen und Personen“ im Anhang zum Konzernabschluss offengelegt.
|
|
II. |
Ödgärd Andersson
Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit April 2023
|
a. |
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
1. Mai 1972 |
Wohnort: |
Göteborg, Schweden |
Nationalität: |
Schwedisch und US-amerikanisch |
Ausgeübter Beruf: |
Vorsitzende des Vorstands der Zenseact AB (Schweden) |
|
b. |
Beruflicher Werdegang
Seit November 2020 |
Chief Executive Officer, Zenseact AB, Göteborg, Schweden |
März 2021 - Mai 2023 |
Unabhängiges Mitglied des Board of Directors der Sleep Cycle AB, Göteborg, Schweden |
Oktober 2020 - November 2021 |
Member of the Board, Volvo Cars Tech Fund, Göteborg, Schweden |
Mai 2019 - Oktober 2020 |
Chief Digital Officer, Volvo Cars Corporation, Göteborg, Schweden
|
Mai 2017 - Februar 2020 |
Unabhängiges Mitglied des Board of Directors, Opus Group AB, Göteborg, Schweden |
2016 - 2019 |
Vice President Vehicle Software and Electronics, Volvo Cars Corporation, Göteborg, Schweden
|
2011 - 2016 |
Vice President, Head of Packet Core R&D, Ericsson und Head of Ericsson Site, Göteborg, Schweden
|
2000 - 2011 |
Management bei Ericsson AB, Göteborg, Schweden und Silicon Valley, USA
|
1997 - 2000 |
Entwicklung und Projektleitung für Funkbasisstationen und frühe Generationen von WiFi/WLAN |
|
c. |
Ausbildung / Akademischer Werdegang
2020 |
Executive Program, Singularity University Santa Clara, USA
|
2013 - 2014 |
Executive Program, Stanford Palo Alto, USA
|
2008 - 2009 |
Executive Training, Boston University USA und IMD Lausanne, Schweiz
|
1991 - 1996 |
Master of Science (M.Sc.), Chalmers University Göteborg, Schweden
|
|
d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
|
e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
|
f. |
Weitere Tätigkeiten
• |
Royal Swedish Academy of Engineering Sciences
|
• |
Business Executives Council der Royal Swedish Academy of Engineering Sciences
|
|
III. |
Dr. Manfred Döss
Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
|
a. |
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
20. Februar 1958 |
Wohnort: |
Wolfsburg |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausgeübter Beruf: |
Mitglied des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE (Recht und Compliance) und der Volkswagen Aktiengesellschaft (Integrität
und Recht)
|
|
b. |
Beruflicher Werdegang
Seit Februar 2022 |
Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Geschäftsbereich ‚Integrität und Recht' |
Seit Januar 2016 |
Mitglied des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, Geschäftsbereich ‚Recht und Compliance‘ |
2016 - Februar 2022 |
Leiter Konzern Rechtswesen der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg |
2013 - 2015 |
Leiter Recht der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart |
2005 - 2009 |
Verwaltungsratsmitglied der American Water Works Co. Inc., Voorhees, USA |
2005 - 2013 |
Leiter der Rechtsabteilung der RWE AG, Essen |
1996 - 2004 |
Leiter der Rechtsabteilung der Metallgesellschaft AG (heute Gea AG) |
1990 - 1996 |
Mitarbeiter in der Rechtsabteilung der Metallgesellschaft AG (heute Gea AG) und ab 1994 zudem Vertreter der leitenden Angestellten
im Aufsichtsrat der Metallgesellschaft AG
|
|
c. |
Ausbildung / Akademischer Werdegang
Mai 1990 |
Promotion zum Dr. jur. |
1987 - 1990 |
Assistent an der Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz |
1984 - 1987 |
Referendarzeit |
1978 - 1984 |
Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz |
|
d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
• |
AUDI AG, Ingolstadt (Aufsichtsratsvorsitzender)
|
|
e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
Grizzlys Wolfsburg GmbH, Wolfsburg
|
|
f. |
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
• |
Herr Dr. Döss ist Vorstandsmitglied der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, die mit 53,3% an den Stammaktien der Volkswagen
Aktiengesellschaft beteiligt ist. Herr Dr. Döss ist ferner Vorstandsmitglied der Volkswagen Aktiengesellschaft, die mittelbar
wesentlich an der TRATON SE beteiligt ist.
|
• |
Zwischen der Porsche Automobil Holding SE und der Volkswagen Aktiengesellschaft sowie einigen mit diesen verbundenen Unternehmen
und der TRATON SE bestehende geschäftliche Beziehungen werden im Abschnitt „Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden
Unternehmen und Personen“ im Anhang zum Konzernabschluss offengelegt.
|
|
IV. |
Gunnar Kilian
Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
|
a. |
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
31. Januar 1975 |
Wohnort: |
Lehre |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausgeübter Beruf: |
Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft (Personal und Truck & Bus) |
|
b. |
Ausbildung / Akademischer und beruflicher Werdegang
Seit Juli 2020 |
Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, mit der Verantwortlichkeit für den Bereich Truck & Bus |
Seit April 2018 |
Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, mit Zuständigkeit für den Bereich Personal |
2013 - April 2018 |
Generalsekretär und Geschäftsführer des Konzernbetriebsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg |
2012 - 2013 |
Büro des Aufsichtsratsvorsitzenden der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg |
2006 - 2012 |
Pressesprecher des Konzernbetriebsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg |
2003 - 2006 |
Leitung Abgeordnetenbüro beim Deutschen Bundestag |
2000 - 2003 |
Referent für Öffentlichkeitsarbeit bei der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg |
1999 - 2000 |
Verantwortlicher Redakteur |
1995 - 1999 |
Zeitungsvolontariat |
|
c. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
• |
AUDI AG, Ingolstadt
|
• |
MAN Energy Solutions SE, Augsburg (Vorsitzender)
|
• |
MAN Truck & Bus SE, München
|
• |
PowerCo SE, Salzgitter
|
• |
Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg (Vorsitzender)
|
• |
Wolfsburg AG, Wolfsburg
|
|
d. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
Autostadt GmbH, Wolfsburg (Vorsitzender)
|
• |
FAW-Volkswagen Automotive Co. Limited, Changchun, China
|
• |
Scania AB, Södertälje, Schweden
|
• |
Scania CV AB, Södertälje, Schweden
|
• |
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg
|
• |
Volkswagen Immobilien GmbH, Wolfsburg (Vorsitzender)
|
|
e. |
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
• |
Herr Kilian ist Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, die mittelbar wesentlich an der TRATON SE beteiligt
ist. Zwischen der Volkswagen Aktiengesellschaft sowie einigen mit diesen verbundenen Unternehmen und der TRATON SE bestehende
geschäftliche Beziehungen werden im Abschnitt „Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ im
Anhang zum Konzernabschluss offengelegt.
|
• |
Herr Kilian ist Mitglied des Aufsichtsrats der MAN Truck & Bus SE mit Sitz in München sowie Mitglied des Board of Directors
der Scania AB und der Scania CV AB, jeweils mit Sitz in Södertälje, Schweden. Bei der MAN Truck & Bus SE, der Scania AB und
der Scania CV AB handelt es sich um Tochtergesellschaften der TRATON SE.
|
|
f. |
Weitere Tätigkeiten
• |
Vorsitzender des Lateinamerika-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft;
|
• |
Mitglied des Kuratoriums der Volkswagen Belegschaftsstiftung, Wolfsburg.
|
|
V. |
Dr. Albert Xaver Kirchmann
Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
|
a. |
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
16. Dezember 1956 |
Wohnort: |
Lindau/Bodolz |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausgeübter Beruf: |
Selbständiger Industrieberater |
|
b. |
Beruflicher Werdegang
Seit 2017 |
selbstständiger Industrieberater, Chief-Executive Advisor / Vorsitzender der A.X.K. Group |
2009 - 2016 |
Weitere Vorstandspositionen bei der deutschen Industrie- und Handelskammer und dem European Business Council in Japan sowie
bei der Japan Automobile Manufacturers Association
|
2009 - 2016 |
CEO und Chairman von Daimler Trucks Asia und Präsident von Mitsubishi FUSO Truck & Bus Corporation, Mitglied im Daimler Truck
Board, Chief Representative Officer für Daimler in Japan
|
2004 - 2009 |
Leiter Finance & Controlling, Geschäfts- und Produktplanung von Daimler Trucks & Buses, Mitglied im Bereichsvorstand |
1997 - 2004 |
Leitung Strategie und Controlling im Geschäftsbereich Powertrain |
1991 - 1997 |
Leitung Controlling Mercedes-Benz in Spanien und Export Vans |
1984 - 1990 |
Assistent der Werkleitung LKW Wörth, Leiter Kalkulation LKW, Leiter Controlling PKW Bremen der Daimler AG |
|
c. |
Ausbildung / Akademischer Werdegang
1982 - 1984 |
Militärdienst bei der Luftwaffe und Promotion Wirtschaftsingenieurwesen, Universität Karlsruhe |
1977 - 1981 |
Studium Wirtschaftsingenieurwesen, Universität Karlsruhe |
|
d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
• |
MAN Truck & Bus SE, München
|
• |
Stremler AG, Lindau (stellv. Vorsitzender)
|
|
e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
Sumida Corporation, Tokio, Japan
|
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
|
|
• |
Herr Dr. Kirchmann ist Mitglied des Aufsichtsrats der MAN Truck & Bus SE mit Sitz in München. Bei der MAN Truck & Bus SE handelt
es sich um eine Tochtergesellschaft der TRATON SE.
|
|
VI. |
Dr. Julia Kuhn-Piëch
Mitglied im Aufsichtsrat der TRATON SE seit Januar 2019
|
a. |
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
8. April 1981 |
Wohnort: |
Salzburg, Österreich |
Nationalität: |
Österreichisch |
Ausgeübter Beruf: |
Immobilienmanagerin |
|
b. |
Beruflicher Werdegang
Seit 2014 - heute |
Als Gesellschafterin und Aufsichtsrätin mit unternehmensrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen befasst. 10 Jahre
Kenntnisse in den Bereichen LKW und BUS.
|
Seit 2009 - heute |
Selbstständige Immobilienmanagerin, unternehmerische Erfahrung in Planung, Organisation und Abwicklung von Projekten im Immobilien-
und Bausektor
|
|
c. |
Ausbildung / Akademischer Werdegang
2017 |
Universität Wien-Juridicum Abschluss Doktorat der Rechtswissenschaften, Wien (berufsbegleitend)
|
2010 |
Technische Universität Wien Abschluss Universitätslehrgang Immobilientreuhandwesen und Liegenschaftsmanagement, Wien
|
2007 |
Universität Wien-Juridicum Abschluss Studium der Rechtswissenschaften
|
|
d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
• |
AUDI AG, Ingolstadt
|
• |
MAN & Truck Bus SE, München
|
|
e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
Scania AB, Södertälje, Schweden
|
• |
Scania CV AB, Södertälje, Schweden
|
|
f. |
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
• |
Frau Dr. Kuhn-Piëch ist Mitglied des Aufsichtsrats der MAN Truck & Bus SE mit Sitz in München sowie Mitglied des Board of
Directors der Scania AB und der Scania CV AB, jeweils mit Sitz in Södertälje, Schweden. Bei der MAN Truck & Bus SE, der Scania
AB und der Scania CV AB handelt es sich um Tochtergesellschaften der TRATON SE.
|
• |
Die Familien Porsche und Piëch sind über die von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschende
Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären
abgeschlossenen Konsortialvertrags. Zwischen Frau Dr. Kuhn-Piëch und jenen Familiengesellschaftern, die über die von ihnen
mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschende Gesellschafter der Porsche Automobil Holding
SE sind, bestehen Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades. Die Porsche
Automobil Holding SE wiederum ist mittelbar über weitere Gesellschaften wesentlich an der TRATON SE beteiligt.
|
• |
Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats und anderen zur Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgeschlagenen Kandidaten
ist Frau Dr. Kuhn-Piëch wie folgt verwandt:
- |
Cousine (2. Grades) von Herrn Dr. Dr. Christian Porsche.
|
|
• |
Mit Organmitgliedern von mittelbar an der TRATON SE wesentlich beteiligten Aktionären bestehen Verwandtschaftsverhältnisse
unterschiedlichen Grades.
|
|
g. |
Weitere Tätigkeiten
• |
Mitglied des Kuratoriums der Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt
|
|
VII. |
Nina Macpherson
Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
|
a. |
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
1. März 1958 |
Wohnort: |
Stocksund, Schweden |
Nationalität: |
Schwedisch |
Ausgeübter Beruf: |
Mitglied des Board of Directors der Scania AB und Scania CV AB |
|
b. |
Beruflicher Werdegang
2011 - 2018 |
Senior Vice President und Chefsyndikus für den Ericsson-Konzern, Schweden |
1996 - 2011 |
Verschiedenen Positionen bei Ericsson, unter anderem als Vice President und stellvertretende Leiterin des Konzernbereichs
Recht und Leiterin der Rechtsabteilung und der Bereiche Finanzen, Versicherungen und M&A sowie Trade Compliance
|
1988 - 1996 |
Rechtsanwältin, Anwaltskanzlei Rydin & Carlsten Advokatbyra AB |
1985 - 1988 |
Rechtberaterin bei Rederi AB Reut |
1982 - 1985 |
Unternehmensrechtsanwältin bei Salén Shipping Companies mit Schwerpunkt auf allgemeinem Seerecht |
|
c. |
Ausbildung / Akademischer Werdegang
1977 - 1983 |
Studium der Rechtswissenschaften der Universität Stockholm, Abschluss Master of Laws (LLM) |
|
d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
|
e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
M&K Industrials AB (Stellv. Mitglied), Stockholm, Schweden
|
• |
Netel Holding AB, Stockholm, Schweden
|
• |
Scandinavian Enviro Systems AB, Göteborg, Schweden
|
• |
Scania AB, Södertälje, Schweden
|
• |
Scania CV AB, Södertälje, Schweden
|
|
f. |
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
• |
Frau Macpherson ist Mitglied des Board of Directors der Scania AB und der Scania CV AB, jeweils mit Sitz in Södertälje, Schweden.
Bei der Scania AB und der Scania CV AB handelt es sich um Tochtergesellschaften der TRATON SE.
|
|
g. |
Weitere Tätigkeiten
• |
Stiftung Ecocide Law Alliance (Vorsitzende)
|
• |
Mitglied des Swedish Securities Council
|
|
VIII. |
Dr. Dr. Christian Porsche
Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
|
a. |
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
21. März 1974 |
Wohnort: |
Salzburg, Österreich |
Nationalität: |
Österreichisch |
Ausgeübter Beruf: |
Facharzt für Neurologie in eigener Praxis |
|
b. |
Beruflicher Werdegang
Seit 2020 |
Mitglied des Aufsichtsrats der MAN Truck & Bus SE, München und Mitglied des Board of Directors der Scania AB und der Scania
CV AB, Södertälje, Schweden
|
Seit 2015 |
Geschäftsführer der Neckar GmbH und der Familie WP Holding GmbH, beide Salzburg, Österreich |
Seit 2015 |
Niedergelassener Neurologe in eigener Praxis „APEXMED“, Salzburg, Österreich |
2015 - 2017 |
Mitglied des Aufsichtsrats der MAN SE, München |
2014 - 2017 |
Mitglied des Board of Directors der Scania AB und der Scania CV AB, Södertälje, Schweden |
2013 - 2017 |
Mitglied des Aufsichtsrats der MAN Truck & Bus AG, München |
2013 - 2014 |
Facharzt für Neurologie in der Christian-Doppler Klinik, Salzburg, Österreich |
|
c. |
Ausbildung / Akademischer Werdegang
2020 - 2022 |
"Challenge of Leadership" der INSEAD |
2013 |
Erlangung des Titels „Facharzt für Neurologie“ |
2007 - 2013 |
Assistenzarzt an Kliniken in Würzburg, Erlangen, Salzburg und Hallein |
2009 |
Management Acceleration Programme der INSEAD |
2007 |
Promotion zum „Dr. rer. nat.“ (Biologie) an der Universität Würzburg |
2005 - 2006 |
Fernlehrgang BWL im Krankenhaus an der Universität Nürnberg-Erlangen |
2001 - 2006 |
Stipendiat des MD/PhD-Programms in Würzburg, in diesem Rahmen Biologieaufbaustudium und experimentelle Laborarbeit |
2002 |
Promotion zum „Dr. med.“ an der Freien Universität Berlin |
1994 - 2001 |
Studium der Humanmedizin an der Freien Universität & Humboldt Universität Berlin |
|
d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
• |
MAN Truck & Bus SE, München
|
|
e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
Scania AB, Södertälje, Schweden
|
• |
Scania CV AB, Södertälje, Schweden
|
|
f. |
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
• |
Herr Dr. Dr. Porsche ist Mitglied des Aufsichtsrats der MAN Truck & Bus SE mit Sitz in München sowie Mitglied des Board of
Directors der Scania AB und der Scania CV AB, jeweils mit Sitz in Södertälje, Schweden. Bei der MAN Truck & Bus SE, der Scania
AB und der Scania CV AB handelt es sich um Tochtergesellschaften der TRATON SE.
|
• |
Herr Dr. Dr. Christian Porsche ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar
gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines
zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags.
Die Porsche Automobil Holding SE hält 53,3 % der Stammaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft.
|
• |
Dr. Dr. Christian Porsche ist einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Familie WP Holding GmbH, Salzburg, Österreich.
|
• |
Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft und anderen zur Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgeschlagenen
Kandidaten ist Herr Dr. Dr. Christian Porsche wie folgt verwandt:
- |
Cousin (2. Grades) von Frau Dr. Julia Kuhn-Piëch.
|
|
• |
Mit Organmitgliedern von mittelbar an der TRATON SE wesentlich beteiligten Aktionären bestehen Verwandtschaftsverhältnisse
unterschiedlichen Grades.
|
|
IX. |
Dr. Wolf-Michael Schmid
Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
|
a. |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
22. November 1947 |
Wohnort: |
Helmstedt |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausgeübter
Beruf:
|
Geschäftsführer/Gesellschafter verschiedener Gesellschaften u.a. der Ingenieur Otto Meyer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
& Co. KG, Hannover („Ing. Otto Meyer GmbH & Co. KG“) und Dr. W.-M. Schmid GmbH, Helmstedt
|
|
b. |
Beruflicher Werdegang
Seit 2012 - heute |
Geschäftsführer/Gesellschafter der ISH Immobilien Schmid Helmstedt GmbH, Helmstedt |
Seit 2012 - heute |
Geschäftsführer der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH, Magdeburg, einer Tochtergesellschaft der Ing. Otto Meyer GmbH & Co.
KG, Hannover
|
Seit 1995 - heute |
Geschäftsführer/Gesellschafter der Schmid Immobilien Verwaltungs GmbH, Helmstedt |
Seit 1987 - heute |
Geschäftsführer/Gesellschafter der Dr. W.-M. Schmid GmbH, Helmstedt |
Seit 1975 - heute |
Geschäftsführer/Gesellschafter der Ing. Otto Meyer GmbH & Co. KG, Hannover |
Seit 2013 - heute |
Aufsichtsratsvorsitzender der BRW Finanz AG, Braunschweig |
2006 - 2015 |
Präsident der IHK Braunschweig |
1996 - 2005 |
1. Stellv. Präsident der IHK Braunschweig |
1994 - 2022 |
Mitglied des Aufsichtsrates der Öffentlichen Versicherung Braunschweig |
1986 - 1990 |
ehrenamtlicher Richter am Niedersächsischen Finanzgericht Hannover |
1982 - 2014 |
Geschäftsführer/Gesellschafter der Baesmann & Schmid GmbH, Helmstedt |
1976 - 1982 |
Geschäftsführer der Hellmut Schmid Speditionsgesellschaft mbH, Helmstedt |
1975 - 1995 |
Prokurist der Schmid Immobilien Verwaltungs GmbH, Helmstedt |
1974 - 1975 |
Prokurist der Ing. Otto Meyer GmbH & Co. KG, Hannover |
1973 - 1975 |
Assistent der Geschäftsleitung der Hellmut Schmid Speditionsgesellschaft mbH, Helmstedt |
|
c. |
Ausbildung/Akademischer Werdegang
1978 |
Promotion an der TU Braunschweig: „Verkehrswirtschaftlicher Strukturwandel und Möglichkeiten zur Stabilisierung des gewerblichen
Straßengüterfernverkehrs“
|
1973 |
Staatsexamen |
1968 - 1972 |
Studium der Betriebswirtschaft an der TU Berlin und Georg-August Universität Göttingen |
|
d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
• |
BRW Finanz AG, Braunschweig (Vorsitzender)
|
|
e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
|
f. |
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
• |
Herr Dr. Schmid ist Gesellschafter und Geschäftsführer von drei Gesellschaften im Bereich Automotive Aftermarket, die Bosch-,
MAN- und Scania-Wartungs- und Servicestellen betreiben. Zwischen der Ing. Otto Meyer GmbH & Co. KG, Hannover, sowie der Magdeburg
Nutzfahrzeug-Service GmbH, Magdeburg, einer Tochtergesellschaft der Ing. Otto Meyer GmbH & Co. KG, und der MAN Truck & Bus
Deutschland GmbH sowie der Scania Vertrieb und Service GmbH mit Sitz in Koblenz bestehen Service Partnerverträge. Die Ing.
Otto Meyer GmbH & Co. KG, Hannover, sowie die Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH, Magdeburg, gehören damit zum Netz von 212
Servicepartnern für Fahrzeuge der Marke MAN.
|
|
X. |
Frank Witter
Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
|
a. |
Persönliche Daten
Geburtsdatum: |
29. Mai 1959 |
Wohnort: |
Braunschweig |
Nationalität: |
Deutsch |
Ausgeübter Beruf: |
Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Aufsichtsratsmitglied |
|
b. |
Beruflicher Werdegang
Oktober 2015 - März 2021 |
Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Bereiche Finanzen und Controlling, ab 2018 auch IT |
September 2008 - September 2015
|
Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Financial Services AG, Wolfsburg |
2007 - 2008 |
President und Chief Financial Officer (CFO) der Volkswagen Credit Inc. & Regional Manager für die amerikanischen Märkte der
Volkswagen Financial Services AG
|
2005 - 2007 |
Chief Executive Officer (CEO) und Chief Financial Officer (CFO) der Volkswagen of America Inc. & der Volkswagen Canada Inc. |
2002 - 2004 |
Chief Financial Officer (CFO) der Volkswagen of America Inc. & Volkswagen Canada Inc. sowie deren Tochtergesellschaften |
2001 - 2002 |
Corporate Treasurer SAirGroup, Zürich, Schweiz |
1998 - 2001 |
Corporate Treasurer der Volkswagen of America Inc., Auburn Hills, Michigan, USA, & der Volkswagen Canada Inc. sowie deren
Tochtergesellschaften
|
1992 - 1998 |
Volkswagen Aktiengesellschaft, Kapitalmarktgeschäfte in der Konzern Treasury, Wolfsburg |
1986 - 1992 |
Hauptgruppenleiter Sonderfinanzierungen (Treasury) BASF AG, Ludwigshafen |
|
c. |
Ausbildung / Akademischer Werdegang
1980 - 1986 |
Studium der Wirtschaftswissenschaften, Diplom Ökonom, Universität Hannover |
1978 - 1980 |
Ausbildung zum Sparkassenkaufmann, Sparkasse Hannover |
|
d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
• |
Deutsche Bank AG, Frankfurt a. M.
|
|
e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
CGI Inc., Montreal, Kanada
|
• |
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg
|
|
f. |
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
• |
Herr Witter ist ehemaliges Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, die mittelbar wesentlich an der TRATON
SE beteiligt ist. Zwischen der Volkswagen Aktiengesellschaft sowie einigen mit diesen verbundenen Unternehmen und der TRATON
SE bestehende geschäftliche Beziehungen werden im Abschnitt „Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und
Personen“ im Anhang zum Konzernabschluss offengelegt.
|
|
III. |
Weitere Angaben zur Einberufung
|
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen
Informationen nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, Art. 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und Abs. 4, § 127, § 130a, § 131 Abs. 1, § 118a
Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i.V.m. § 245 AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.traton.com/hauptversammlung abrufbar. Unter derselben Internetadresse werden nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse
bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 500.000.000 Euro und ist eingeteilt
in 500.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hat keine eigenen
Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte somit
jeweils auf 500.000.000.
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
öffentliche Übertragung in Bild und Ton
Der Vorstand der TRATON SE hat in Ausübung der ihm in § 17a der Satzung eingeräumten
Ermächtigung entschieden, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG ohne physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist daher ausgeschlossen.
Im Hinblick auf die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung bitten wir Sie um besondere Beachtung
der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten.
Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird eine Zugangskarte mit den individuellen Zugangsdaten zugeschickt, mit denen die
Aktionäre das unter der Internetadresse www.traton.com/hauptversammlung zugängliche Aktionärsportal nutzen können. Mit dieser
Zugangskarte können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten die gesamte Hauptversammlung über das unter
der Internetadresse
www.traton.com/hauptversammlung
zugängliche Aktionärsportal live in Bild und Ton verfolgen und sich über das Aktionärsportal zur Hauptversammlung, insbesondere
zur Ausübung ihres Stimmrechts, zuschalten sowie ihre weiteren Aktionärsrechte ausüben.
Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege
der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können über das Aktionärsportal unter anderem ihr Stimmrecht
ausüben, Vollmachten erteilen, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einreichen sowie ihr Auskunfts- und Rederecht
ausüben. Schließlich können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung
zugeschaltet sind, über das Aktionärsportal im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse
der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars erklären.
Passwortgeschütztes Aktionärsportal
Unter der Internetadresse www.traton.com/hauptversammlung hat die Gesellschaft ein passwortgeschütztes Aktionärsportal eingerichtet,
das ab dem 23. Mai 2024 zugänglich ist. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den individuellen Zugangsdaten,
die Sie mit Ihrer Zugangskarte erhalten, einloggen.
Voraussetzungen für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und zur elektronischen Zuschaltung über das Aktionärsportal
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 6. Juni 2024 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft
angemeldet und dieser ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes, in der Regel vom depotführenden Institut (Letztintermediär) erstellt, muss sich auf den
Geschäftsschluss des 22. Mai 2024 (24.00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) beziehen. Ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist in
jedem Fall ausreichend.
Es wird darauf hingewiesen, dass § 18 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft derzeit vorsieht, dass sich der Nachweis
des Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen hat. Durch das Gesetz zur Finanzierung
von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) wurde § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG dahingehend geändert,
dass sich der Nachweis des Anteilsbesitzes nicht wie bisher auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen
muss, sondern auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung. Eine materielle Änderung der Frist ist hiermit
nicht verbunden. Um in Zukunft eine textliche Abweichung der Satzung der Gesellschaft zu dem neuen Gesetzeswortlaut zu vermeiden,
wird der Hauptversammlung die Anpassung von § 18 Abs. 3 Satz 3 der Satzung unter Tagesordnungspunkt 10.1. vorgeschlagen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere
des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre,
die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sich weder zur Hauptversammlung zuschalten noch ihre Aktionärsrechte,
insbesondere das Stimmrecht, ausüben können. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung
ihrer Aktionärsrechte, insbesondere ihres Stimmrechts, berechtigt.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen jeweils der Textform (§ 126b BGB) und müssen der Gesellschaft
rechtzeitig zugegangen sein. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft zum Ablauf des
6. Juni 2024 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse zugehen:
TRATON SE c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse
werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern Zugangskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung
einschließlich der individuellen Zugangsdaten für das Aktionärsportal zum Zwecke der Zuschaltung zur Hauptversammlung und
zur Ausübung der Aktionärsrechte übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre
gebeten, möglichst frühzeitig Zugangskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten
anzufordern. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen von dem jeweiligen depotführenden
Institut an die Gesellschaft versendet. Aktionäre, die rechtzeitig eine Zugangskarte bei ihren depotführenden Instituten angefordert
haben, brauchen insoweit nichts weiter zu veranlassen.
Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (elektronische Briefwahl).
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl das
unter der Internetadresse www.traton.com/hauptversammlung erreichbare passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft
zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das Aktionärsportal ist ab dem 23. Mai 2024 bis zu dem vom Versammlungsleiter
im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können Sie
auch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt etwaige
zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Erhält die Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand mehrere Stimmabgaben per elektronischer Briefwahl, wird die zuletzt
erteilte Stimmabgabe als verbindlich erachtet.
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung
ihres Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind jeweils eine fristgemäße Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung
des Stimmrechts bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder etwaigen
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderung sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter
bedürfen der Textform (§ 126b BGB); sie sind nur auf den nachfolgend beschriebenen Wegen möglich:
Im Vorfeld der Hauptversammlung ist die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter mittels des Vollmachts-
und Weisungsformulars möglich. Das entsprechende Formular kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.traton.com/hauptversammlung
zum Download heruntergeladen werden, postalisch unter der Adresse TRATON SE, c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG,
Computershare Operations Center, 80249 München, Deutschland oder per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de angefordert
werden.
Die mittels Vollmachts- und Weisungsformular vorgenommene Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und Erteilung von Weisungen
an sie bereits im Vorfeld der Hauptversammlung müssen aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 12. Juni 2024, 24.00
Uhr (MESZ) (Datum des Eingangs), zugehen. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter mittels Vollmachts- und Weisungsformular sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
TRATON SE c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch elektronisch über das Aktionärsportal
der Gesellschaft bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Erhalten die Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand mehrere Vollmachten und
Weisungen oder erhalten sie diese auf verschiedenen Übermittlungswegen, wird die zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit
den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende
Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. per Aktionärsportal und 2. in Papierform. Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die
Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand auch elektronische Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die elektronischen
Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die Stimmrechtsvertreter werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen
Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.
Aufträge zu Redebeiträgen, zur Ausübung des Auskunftsrechts, zu Stellungnahmen, zum Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen,
zu Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift sowie zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch Intermediäre, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen bevollmächtigten Dritten,
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
erforderlich. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,
Aktionärsvereinigungen oder sonstige geschäftsmäßig Handelnde) sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die
eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung
bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Wird die Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
nicht erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, bedarf es des Nachweises
der Bevollmächtigung (z.B. die Vollmacht im Original oder in Kopie) gegenüber der Gesellschaft, soweit sich nicht aus § 135
AktG etwas anderes ergibt. Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft ist der Gesellschaft an die folgende Adresse zu übermitteln:
TRATON SE c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Bevollmächtigung eines Dritten im Vorfeld der Hauptversammlung soll aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis
12. Juni 2024, 24.00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail ist auch bis
zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung noch möglich.
Auch die Änderung oder der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es kann postalisch unter der Adresse TRATON SE, c/o Computershare Deutschland
GmbH & Co. KG, Computershare Operations Center, 80249 München, Deutschland, oder per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de
angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.traton.com/hauptversammlung
heruntergeladen werden. Vollmachten können bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt
am Tag der Hauptversammlung auch elektronisch über das Aktionärsportal erteilt bzw. widerrufen werden.
Die Rechteausübung durch einen Bevollmächtigten sowie die Zuschaltung über das Aktionärsportal setzen voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Zugangskarte versandten individuellen Zugangsdaten erhält. Auch in diesem Fall ist der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist auf den oben beschriebenen
Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellten,
die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung
des Stimmrechts bei der Aktionärs-Hotline oder unter der oben genannten Adresse der Anmeldestelle zu melden.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122
Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder allein oder zusammen den anteiligen
Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen
müssen der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind dabei nicht mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf des 13. Mai 2024 (24.00 Uhr MESZ), zugehen. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende Ergänzungsverlangen an die folgende
Adresse zu richten:
TRATON SE Hauptversammlung/T-FL Hanauer Str. 26, 80992 München Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse www.traton.com/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1 und Abs. 4, § 127 AktG
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) und zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
(Tagesordnungspunkt 9) machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es einer
Begründung nicht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind jeweils ausschließlich an die folgende
Adresse zu richten:
TRATON SE Hauptversammlung/T-FL Hanauer Str. 26, 80992 München Deutschland E-Mail: hv-antrag.traton@traton.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse mindestens 14
Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also
bis spätestens zum Ablauf des 29. Mai 2024 (24.00 Uhr MESZ), zugegangen sind, werden unter den weiteren Voraussetzungen der
§§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und insbesondere im Fall von Gegenanträgen der Begründung sowie etwaiger
Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.traton.com/hauptversammlung zugänglich gemacht (§ 126
Abs. 1 Satz 3, § 127 Satz 1 AktG).
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen,
wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.traton.com/hauptversammlung dargestellt. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn
sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
die zusätzlichen Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Gemäß § 126 Abs. 4 AktG gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 Abs. 1 bis Abs. 3 AktG bzw. § 127
AktG zugänglich zu machen sind, als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß
legitimiert oder nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung
nicht behandelt werden.
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Vor der Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation
einreichen. Solche Stellungnahmen können der Gesellschaft im Wege elektronischer Kommunikation in Textform ausschließlich
über das unter der Internetadresse www.traton.com/hauptversammlung zugängliche Aktionärsportal übermittelt werden und müssen
spätestens bis zum 7. Juni 2024, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen. Der Umfang einer Stellungnahme darf 10.000
Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Es sind nur Stellungnahmen zulässig, in denen sich der Aktionär bzw. der
Bevollmächtigte selbst äußert. Der Name des Aktionärs bzw. des Bevollmächtigten wird bei der Veröffentlichung in dem unter
der Internetadresse www.traton.com/hauptversammlung zugänglichen Aktionärsportal offengelegt.
Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten in dem unter
der Internetadresse www.traton.com/hauptversammlung zugänglichen Aktionärsportal spätestens bis zum 8. Juni 2024, 24.00 Uhr
(MESZ), veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im genannten Aktionärsportal veröffentlicht.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde,
die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält, oder
wenn der einreichende Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten
lassen wird.
Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Vorab-Einreichung von Fragen nach § 131
Abs. 1a AktG. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet,
es sei denn, sie werden im Wege der Videokommunikation in der Hauptversammlung gestellt. Auch in Stellungnahmen enthaltene
Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich
auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen beziehungsweise zu stellen oder zu erklären.
Auskunfts-, Antrags- und Rederecht gemäß § 130a Abs. 5 und 6, § 131 Abs. 1 AktG
Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zur Versammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können im Wege
elektronischer Kommunikation vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Es ist vorgesehen,
dass der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1
AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, das heißt im Rahmen von Redebeiträgen, ausgeübt
werden darf. Der Versammlungsleiter wird hierzu während der Hauptversammlung weitergehende Hinweise erteilen. Eine anderweitige
Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung
vorgesehen.
Daneben haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zur Versammlung zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten
in der Hauptversammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation über das Aktionärsportal. Redebeiträge können ab 9.30
Uhr am Tag der Hauptversammlung über das unter der Internetadresse www.traton.com/hauptversammlung zugängliche Aktionärsportal
angemeldet werden. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung erläutern.
Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG dürfen
Bestandteil des Redebeitrags sein.
Die Ausübung des Auskunfts-, Antrags- und Rederechts im Wege der Videokommunikation erfordert ein internetfähiges Endgerät
(z.B. PC, Laptop, Tablet, Smartphone) mit Kamera, Lautsprecher bzw. Kopfhörer und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten
auf der einen Seite und der Gesellschaft auf der anderen Seite in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und
diese zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Weitere Hinweise zu den technischen Voraussetzungen
und zum technischen Ablauf von Redebeiträgen finden sich im unter der Internetadresse www.traton.com/hauptversammlung zugänglichen
Aktionärsportal.
Erklärung von Widersprüchen zur Niederschrift des Notars
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind,
können von Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter über das unter der Internetadresse
www.traton.com/hauptversammlung zugängliche Aktionärsportal im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars erklären.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung am Donnerstag, 13. Juni 2024, ab 10.00 Uhr (MESZ)
in Bild- und Tonübertragung unter der Internetadresse www.traton.com/hauptversammlung über das Aktionärsportal verfolgen.
Die Eröffnung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstands können auch von sonstigen Interessierten unter www.traton.com/hauptversammlung
live über das Internet verfolgt werden. Unter derselben Internetadresse steht nach der Hauptversammlung eine Aufzeichnung
der Eröffnung durch den Versammlungsleiter und der Rede des Vorstands, nicht aber der gesamten Hauptversammlung, zur Verfügung.
Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung verarbeitet die TRATON SE personenbezogene Daten.
Einzelheiten zum Hintergrund und zum Umgang der Verarbeitung sowie zu den entsprechenden Bestimmungen und Rechten gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) finden Sie auf unserer Internetseite unter https://traton.com/de/datenschutz.html.
München, im April 2024
TRATON SE
Der Vorstand
|