thyssenkrupp AG
Duisburg und Essen
− ISIN DE0007500001 −
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden Sie ein zur 25. ordentlichen Hauptversammlung der thyssenkrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. Die Hauptversammlung
findet statt am Freitag, dem 2. Februar 2024, 10:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit - MEZ) im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791
Bochum.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September
2023, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022/2023, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
bereits gebilligt und den Jahres- und Konzernabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit
den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt
1 einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Diese Unterlagen können im Internet unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
eingesehen werden.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr 2022/2023 in Höhe von 94.820.515,11
€ wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie:
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93.379.761,15 € |
Gewinnvortrag: |
1.440.753,96 € |
Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig. Die Auszahlung
ist daher für Mittwoch, den 7. Februar 2024 vorgesehen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2022/2023 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Vorstands
für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum zu entlasten:
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3.1 |
Miguel Ángel López Borrego (ab 1. Juni 2023)
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3.2 |
Oliver Burkhard
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3.3 |
Dr. Klaus Keysberg
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3.4 |
Martina Merz (bis 31. Mai 2023)
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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen
zu lassen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2022/2023 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats
für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum zu entlasten:
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4.1 |
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing E.h. Siegfried Russwurm
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4.2 |
Jürgen Kerner
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4.3 |
Birgit A. Behrendt
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4.4 |
Dr. Patrick Berard (ab 3. Februar 2023)
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4.5 |
Stefan Erwin Buchner
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4.6 |
Dr. Wolfgang Colberg
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4.7 |
Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather
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4.8 |
Angelika Gifford
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4.9 |
Dr. Bernhard Günther
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4.10 |
Achim Hass
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4.11 |
Tanja Jacquemin
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4.12 |
Daniela Jansen
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4.13 |
Christian Julius
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4.14 |
Thorsten Koch
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4.15 |
Katrin Krawinkel (ab 1. Januar 2023)
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4.16 |
Dr. Ingo Luge
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4.17 |
Tekin Nasikkol
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4.18 |
Dr. Verena Volpert
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4.19 |
Ulrich Wilsberg (ab 3. Februar 2023)
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4.20 |
Kirstin Zeidler (ab 7. Juli 2023)
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4.21 |
Friederike Helfer (bis 3. Februar 2023)
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4.22 |
Peter Remmler (bis 3. Februar 2023)
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4.23 |
Dirk Sievers (bis 20. Juni 2023)
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4.24 |
Isolde Würz (bis 31. Dezember 2022)
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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung
abstimmen zu lassen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht
von Zwischenfinanzberichten
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Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor:
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Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2023/2024, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2023/2024 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024/2025,
die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025 erstellt werden, gewählt.
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Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine die Auswahl beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt
wurde.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
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Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich einen Vergütungsbericht
über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der entsprechende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurde
durch den Abschlussprüfer der thyssenkrupp AG formell geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen.
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Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden
Sie unter Ziffer II. dieser Einladung, im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 und unter www.thyssenkrupp.com/de/unternehmen/management/corporate-gover-nance/verguetungsbericht.html.
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 zu billigen.
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
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Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Februar 2024 endet die Amtszeit von Frau Dr. Verena Volpert, die durch
die Hauptversammlung 2021 zum Mitglied des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG gewählt wurde. Es ist deshalb eine Neuwahl durch
die Hauptversammlung erforderlich.
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Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 20 Mitgliedern, von denen zehn von den Aktionären und zehn von den
Arbeitnehmern bestellt werden (§§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz 1976). Von den
zehn von den Aktionären zu bestellenden Mitgliedern werden acht von der Hauptversammlung gewählt. Sieben dieser acht von der
Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder wurden durch die ordentliche Hauptversammlung am 3. Februar 2023 für
drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
beschließt, gewählt. Die verbleibenden zwei Aktionärsvertreter werden gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft von der
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in den Aufsichtsrat entsandt. Im Dezember 2022 wurde Frau Prof. Dr. Dr. h.c.
Ursula Gather von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2028 erneut in den
Aufsichtsrat entsandt. Die Amtszeit des ebenfalls von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung entsandten Aufsichtsratsmitglieds
Herrn Stefan Erwin Buchner endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2026.
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Nach § 96 Abs. 2 AktG müssen mindestens 30 % der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder
Männer sein. Dies sind mindestens sechs der zwanzig Sitze im Aufsichtsrat. Dieser Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt
zu erfüllen, es sei denn, die Seite der Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter widerspricht der Gesamterfüllung. Im
Fall eines Widerspruchs ist der Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer
jeweils vier Frauen und sechs Männer im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG vertreten. Der Mindestanteil wird also derzeit sowohl
insgesamt als auch von der Anteilseignerseite und der Arbeitnehmerseite einzeln erfüllt. Weder die Arbeitnehmerseite noch
die Anteilseignerseite hat gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG Widerspruch gegen die Gesamterfüllung der dargestellten Mindestanteile
erklärt. Daher ist es nicht erforderlich, dass der Mindestanteil von 30 % Frauen bzw. Männern von der Anteilseignerseite einzeln
erfüllt wird. Mit der Wahl der nachfolgend vorgeschlagenen Frau Dr. Verena Volpert wäre dies gleichwohl der Fall.
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der am 2. Februar 2024 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung für drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2025/2026 beschließt, zu wählen:
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Die zur Wiederwahl vorgeschlagene Frau Dr. Verena Volpert verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im
Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Daneben verfügt das amtierende Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Bernhard Günther über Sachverstand
auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf die in den Lagebericht aufzunehmende nichtfinanzielle
Erklärung und ihre Prüfung. Darüber hinaus sind die fachlichen und persönlichen Qualifikationen aller Aufsichtsratsmitglieder,
einschließlich weiterer Qualifikationen im Bereich Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, übersichtlich in der Qualifikationsmatrix
in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt (im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 auf den Seiten 176
und 177).
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Der Wahlvorschlag beruht auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigt das vom Aufsichtsrat
beschlossene Diversitätskonzept einschließlich der Ziele für seine Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium.
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Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Dr. Volpert nicht in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur thyssenkrupp
AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich an der thyssenkrupp AG beteiligten
Aktionär, die gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gegenüber der Hauptversammlung offenzulegen
wären.
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Frau Dr. Volpert hat dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats
aufbringen kann. Soweit sie bereits Mandate in vergleichbaren Gremien wahrnimmt, hat sie gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden
den zeitlichen Aufwand für diese Gremien dargelegt. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist überzeugt, dass diese Gremienarbeit keine
negativen Auswirkungen auf die Aufsichtsratstätigkeit von Frau Dr. Volpert für die thyssenkrupp AG hat.
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Ungeachtet des Umstands, dass in diesem Jahr nur die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung erfolgen
soll, werden sämtliche Wahlen in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex stets im Wege der Einzelwahl
durchgeführt.
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Der Lebenslauf von Frau Dr. Verena Volpert (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG) ist unter Ziffer III.
dieser Einladung beigefügt. Diese Informationen sind außerdem unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ veröffentlicht
und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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8. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung
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Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG ist in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die
Vergütung ist als reine Festvergütung zuzüglich eines Sitzungsgeldes ausgestaltet und entspricht somit der Anregung in G.18
Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 28. April 2022. Die Höhe der (Fest-)Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats bemisst sich nach den Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen, die vom jeweiligen
Mitglied wahrgenommen werden.
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Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde zuletzt durch die Hauptversammlung 2014 angepasst und ist seit dem Geschäftsjahr
2013/2014 unverändert. Auf Grundlage einer unabhängigen externen Überprüfung dieser Vergütung sollen nun einzelne Elemente
der Vergütung des Aufsichtsrats auf ein anhand des externen Benchmark-Vergleichs ermitteltes angemessenes und marktgerechtes
Niveau angehoben werden.
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Unverändert bleibt die Festvergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie des stellvertretenden Vorsitzenden. Lediglich die
Regelung, wonach mit der Festvergütung für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden auch jegliche Tätigkeit
in Ausschüssen abgegolten ist, soll aufgehoben werden. Künftig soll für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden
des Aufsichtsrats lediglich die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen im Präsidium und Personalausschuss abgegolten
sein, während Tätigkeiten in den übrigen Ausschüssen, wie bei den anderen Aufsichtsratsmitgliedern auch, zusätzlich vergütet
wird.
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Die Festvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats soll künftig 70.000 € (bisher: 50.000 €) je Geschäftsjahr betragen.
Die zusätzliche Vergütung für den Vorsitz im Prüfungsausschuss soll künftig 60.000 € (bisher: 40.000 €) und für sonstige Mitglieder
des Prüfungsausschusses 30.000 € (bisher: 20.000 €) ausmachen. Die zusätzliche Vergütung für den Vorsitz in anderen Ausschüssen
soll 35.000 € (bisher: 25.000 €) und für sonstige Mitglieder anderer Ausschüsse 17.500 € (bisher: 12.500 €) betragen.
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Das Sitzungsgeld für Plenums- und Ausschusssitzungen soll auf 1.000 € (bisher: 500 €) erhöht, aber nur einmal gezahlt werden,
wenn mehrere Sitzungen (Plenum oder Ausschüsse) an einem Tag stattfinden.
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 14 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
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(1) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten außer der Erstattung ihrer Auslagen eine jährliche Grundvergütung in Höhe von 70.000
€.
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(2) |
Jedes Mitglied eines Ausschusses - mit Ausnahme des nach § 27 Absatz 3 MitbestG gebildeten Ausschusses und des Prüfungsausschusses
- erhält zusätzlich 17.500 €, der jeweilige Vorsitzende des Ausschusses zusätzlich 35.000 €. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses
erhält zusätzlich 30.000 €, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zusätzlich 60.000 €.
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(3) |
Die jährliche Vergütung beträgt für den Vorsitzenden 200.000 € und für seinen Stellvertreter 150.000 €. Mit dieser Vergütung
ist die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen im Präsidium und Personalausschuss abgegolten.
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(4) |
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört oder
eine Funktion gemäß Absatz (2) oder (3) ausgeübt haben, erhalten je angefangenem Monat eine zeitanteilig geringere Vergütung.
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(5) |
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 € für jede
Sitzungsteilnahme als Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz oder entsprechende Zuschaltung. Finden mehrere Sitzungen
(Plenum oder Ausschüsse) an einem Tag statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
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(6) |
Die auf die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet. Die Gesellschaft
kann die Mitglieder des Aufsichtsrates in den Versicherungsschutz einer auf Kosten der Gesellschaft unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für die Aufsichtsratstätigkeit einbeziehen.
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(7) |
Die Vergütung nach diesem § 14 ist insgesamt nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Die Erstattung der Auslagen erfolgt sofort.
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(8) |
Die Regelungen dieses § 14 gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2023/2024.“
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II. |
Vergütungsbericht (Tagesordnungspunkt 6)
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Im nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz (AktG) werden die Vergütungen der gegenwärtigen und früheren Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG im Geschäftsjahr 2022 / 2023 dargestellt und erläutert.
Um die Einordnung der Angaben in diesem Bericht zu erleichtern und das Verständnis zu fördern, werden im Folgenden auch die
im Geschäftsjahr 2022 / 2023 geltenden Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat in ihren Grundzügen dargestellt.
Ausführliche Informationen dazu finden sich auf der Website der Gesellschaft.
Rückblick auf das Vergütungsjahr 2022 / 2023
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das vorangegangene Geschäftsjahr 2021 / 2022
Den nach den Anforderungen des § 162 AktG erstellten Vergütungsbericht über die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern
des Vorstands und des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG im vorangegangenen Geschäftsjahr 2021 / 2022 gewährte und geschuldete
Vergütung hat die Hauptversammlung am 3. Februar 2023 mit einer Mehrheit von 94,71 % des vertretenen Kapitals gemäß § 120a
Abs. 4 AktG gebilligt. Vorstand und Aufsichtsrat sehen dieses Votum als Bestätigung des seit dem Vergütungsbericht 2020 /
2021 angewandten Formats. Es wird daher auch für den vorliegenden Vergütungsbericht 2022 / 2023 grundsätzlich beibehalten.
Anwendung des Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2022 / 2023
Das aktuelle System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der thyssenkrupp AG, das vom Aufsichtsrat - nach Vorbereitung
durch den Personalausschuss - in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG beschlossen und von der Hauptversammlung
am 5. Februar 2021 mit einer Mehrheit von 96,70 % des vertretenen Kapitals gebilligt wurde, kam für alle im Geschäftsjahr
2022 / 2023 amtierenden Vorstandsmitglieder zur Anwendung. Darüber hinaus wurden den Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 162
AktG im Geschäftsjahr 2022 / 2023 einzelne Vergütungen gewährt, die in früheren Geschäftsjahren unter dem damals geltenden
Vergütungssystem zugesagt worden waren. Diese Vergütungen werden im Folgenden, sofern einschlägig, ebenfalls dargestellt und
erläutert.
Der Personalausschuss überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder und schlägt
dem Aufsichtsrat bei Bedarf Anpassungen vor, um sicherzustellen, dass die Vorstandsmitglieder innerhalb des geltenden Rahmens
ein marktübliches und zugleich wettbewerbsfähiges Vergütungspaket erhalten.
Die Angemessenheit der Vergütung wurde zuletzt im März 2023 von einem unabhängigen externen Vergütungsexperten überprüft.
Dabei wurde die Vergütung der thyssenkrupp Vorstandsmitglieder den Unternehmen des DAX und MDAX unter Berücksichtigung der
Größenkriterien Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung gegenübergestellt; mit Blick auf die laufende Transformation
wurden auch verschiedene Szenarien für die Herauslösung weiterer Geschäftsfelder aus dem rechtlichen Konsolidierungskreis
der thyssenkrupp AG und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden als „Konzern“ bezeichnet) berücksichtigt. Im Ergebnis ist die
Vergütung der thyssenkrupp Vorstandsmitglieder auch nach Realisierung initiierter Portfolio-Anpassungen weiterhin marktüblich.
Die Angemessenheitsüberprüfung im März 2023 beinhaltete auch die Betrachtung der Vorstandsvergütung in Relation zu den Vergütungsstrukturen
innerhalb des Konzerns. Dabei wurde die Entwicklung der Vorstandsvergütung mit der Vergütung des oberen Führungskreises (definiert
als die beiden Managementebenen unterhalb des Vorstands) und der Vergütung der Belegschaft insgesamt (definiert als Durchschnittsvergütung
der Vollzeitbeschäftigten des Konzerns in Deutschland) verglichen. Dabei hat der Personalausschuss keine Anhaltspunkte für
eine unangemessene Entwicklung und kein Erfordernis einer Anpassung festgestellt.
Die vom Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem geltenden Vergütungssystem festgelegten Zielvergütungen der Vorstandsmitglieder
wurden dementsprechend im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht angepasst. Auch für das Geschäftsjahr 2023
/ 2024 ist keine Anpassung der Zielvergütungen geplant.
Ferner hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. September 2022 die Leistungskriterien in Bezug auf die erfolgsabhängigen,
variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 festgelegt, sofern sich diese nicht
bereits direkt aus dem geltenden Vergütungssystem ergaben. Diese Leistungskriterien galten gleichermaßen auch für das im Laufe
des Geschäftsjahres neu in den Vorstand eingetretene Mitglied Miguel Ángel López Borrego.
In der vom Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres 2022 / 2023 festgestellten Zielerreichung beim Short-Term Incentive
(STI) zeigen sich einerseits die starke Verbesserung beim Free Cashflow vor M & A, der deutlich über dem Wert des Vorjahres
und auch über dem zu Beginn des Geschäftsjahres gesetzten Ziel liegt, während andererseits der Jahresüberschuss, insbesondere
infolge der Belastungen durch beträchtliche außerplanmäßige Wertminderungsaufwendungen, deutlich unter dem Wert des Vorjahres
und unterhalb des zu Beginn des Geschäftsjahres gesetzten Ziels liegt. Insgesamt beläuft sich die Zielerreichung für die finanziellen
Leistungskriterien für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 so auf rund 56 %. In Bezug auf die individuelle Leistung wurden die vom
Aufsichtsrat gesetzten Ziele insgesamt zu 108,33 % erreicht. Darüber hinaus hat im Geschäftsjahr 2022 / 2023 die Laufzeit
der für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 aufgelegten Tranche des Long-Term Incentive (LTI) geendet. Die zugehörige Auszahlung
beläuft sich auf rund 43 % des damaligen Zielwerts.
Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen
oder bei Vorliegen bestimmter Umstände Anpassungen bei der Zielerreichung vorzunehmen, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen
Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht.
Vorstandspersonalien im Geschäftsjahr 2022 / 2023
In seiner Sitzung am 16. November 2022 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses die Verlängerung des bestehenden
Vorstandsdienstvertrags von Oliver Burkhard um weitere fünf Jahre ab dem 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2028 beschlossen.
Die Vertrags- und Vergütungskonditionen bleiben unverändert, mit der Ausnahme, dass mit Beginn der neuen Bestellperiode die
bisherige Change-of-Control-Zusage entfällt und dass die Regelungen zur Ermittlung einer etwaigen Abfindung auf das Schema,
das für alle ab dem 1. Oktober 2019 neu abgeschlossenen Vorstandsverträge gilt, angepasst wurde.
Am 16. Mai 2023 hat sich der Aufsichtsrat mit Martina Merz darauf verständigt, dass diese ihr Vorstandsmandat zum Ablauf des
31. Mai 2023 einvernehmlich niederlegt, nachdem sie zuvor den Personalausschuss des Aufsichtsrats um Gespräche über eine zeitnahe
Auflösung ihres Vorstandsdienstvertrags gebeten hatte. Aufgrund der nach dem Dienstvertrag geltenden einmonatigen Auslauffrist
endete ihr Dienstverhältnis zum 30. Juni 2023. Den Regelungen des geltenden Vorstandsvergütungssystems entsprechend erhält
Martina Merz die Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 zeitanteilig. Ferner bleiben die noch nicht ausgezahlten virtuellen
Aktien der in den vorangegangenen Geschäftsjahren ausgegebenen Tranchen des Long-Term Incentive (LTI) in voller Höhe erhalten
und kommen zum regulären Ende der Planlaufzeit nach Feststellung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat zur Auszahlung.
Auf eine Ausgleichszahlung aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer
hat Martina Merz verzichtet. Eine betriebliche Altersversorgung war Martina Merz bei Vertragsabschluss nicht zugesagt worden;
das stattdessen gemäß geltendem Vergütungssystem gewährte Versorgungsentgelt für das Kalenderjahr 2023 wurde ihr zeitanteilig
zur Beendigung des Dienstvertrags ausgezahlt. Mit Beendigung des Dienstvertrags endete zudem die Halteverpflichtung für die
von Martina Merz im Rahmen der geltenden Share Ownership Guidelines (SOG) erworbenen thyssenkrupp Aktien.
Ebenfalls in der Sitzung am 16. Mai 2023 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses Miguel Ángel López Borrego
mit Wirkung zum 1. Juni 2023 zum Mitglied sowie zum Vorsitzenden des Vorstands der thyssenkrupp AG bestellt. Der zugehörige
Vorstandsdienstvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren bis zum 31. Mai 2026; die darin vereinbarten Vertrags- und Vergütungskonditionen
entsprechen vollständig dem geltenden Vorstandsvergütungssystem.
Am 6. September 2023 hat Dr. Klaus Keysberg dem Personalausschuss mitgeteilt, für eine Verlängerung seines bis zum 31. Juli
2024, und damit bis zu Vollendung seines 60. Lebensjahres laufenden Vertrags nicht zur Verfügung zu stehen. Vor diesem Hintergrund
hat der Personalausschuss den üblichen Suchprozess gestartet, um dem Aufsichtsrat möglichst zeitnah eine Nachfolgelösung vorschlagen
zu können.
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 übernehmen Miguel Ángel López Borrego und Dr. Klaus Keysberg jeweils in Personalunion die
Positionen des CEO beziehungsweise des CFO des neu geschaffenen Business Segments Decarbon Technologies. Zuvor hatte der Personalausschuss
dies in seiner Sitzung am 7. September 2023 zustimmend zur Kenntnis genommen. Miguel Ángel López Borrego und Dr. Klaus Keysberg
übernehmen diese Aufgaben zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Vorstands der thyssenkrupp AG und ohne hierfür
eine gesonderte Vergütung zu erhalten.
Anwendung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 / 2023
Das gegenüber den Vorjahren unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde vollständig wie in § 14 der Satzung der
Gesellschaft geregelt angewendet.
Die Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 / 2023
Überblick über die Ausgestaltung des Vergütungssystems des Vorstands
Das Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes und den einschlägigen Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) in der im Berichtsjahr geltenden Fassung vom 28. April 2022. Das Vergütungssystem des Vorstands ist
ein wichtiges Element der Ausrichtung von thyssenkrupp und trägt wesentlich zur Förderung der Geschäftsstrategie und Steigerung
der operativen Performance und damit zum langfristigen Erfolg des Konzerns bei. Es soll eine erfolgreiche und nachhaltige
Unternehmensführung unterstützen; daher ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurz- und die langfristige Entwicklung
des Konzerns gekoppelt. Durch die Wahl geeigneter Leistungskriterien werden gleichzeitig wichtige Anreize für die Umsetzung
der strategischen Neuausrichtung von thyssenkrupp gesetzt.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich daher aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Elementen zusammen. Die
Zielgesamtvergütung des Vorstands besteht aus Festvergütung, Versorgungsentgelt bzw. betrieblicher Altersversorgung, Nebenleistungen,
Zielbetrag des Short-Term Incentive (STI) und Zielbetrag des Long-Term Incentive (LTI). Hierbei handelt es sich überwiegend
um erfolgsabhängige Vergütungselemente mit dem Ziel, den Leistungsgedanken des Vergütungssystems zu stärken. Der Anteil des
Zielbetrags des LTI, der einen Zeitraum von vier Jahren umfasst, an der Zielgesamtvergütung ist höher als der des STI, der
eine Laufzeit von einem Jahr hat. Damit wird sichergestellt, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig
orientierter Ziele ergibt, den Vergütungsanteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt und die Vergütungsstruktur
somit insgesamt auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung ausgerichtet ist.
In der folgenden Tabelle werden die grundlegenden Bestandteile des Vergütungssystems und deren Ausgestaltung dargestellt.
Diese Bestandteile und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2022 / 2023 werden im Folgenden im Detail erläutert.
Gesamtübersicht Vergütungsbestandteile
VERGÜTUNGSBESTANDTEIL
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Bemessungsgrundlage/Parameter |
Erfolgsunabhängige Vergütung |
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Festvergütung |
Die Festvergütung der Vorstandsmitglieder wird monatlich anteilig als Gehalt gezahlt |
Nebenleistungen |
Dienstwagen, Sicherheitsleistungen, Versicherungsprämien und Vorsorgeuntersuchungen als Regelleistung; weitere einmalige oder
zeitlich begrenzte (Übergangs-)Leistungen bei Neueintritten mit ausdrücklichem Beschluss des Aufsichtsrats möglich
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Versorgungsentgelt / betriebliche Altersversorgung |
Seit dem 01.10.2019 neu bestellte Vorstandsmitglieder erhalten anstatt der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung ein
jährlich in bar auszuzahlendes Versorgungsentgelt zur Eigenvorsorge; Besitzstandswahrung für Altzusagen
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Erfolgsabhängige Vergütung |
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Short-Term Incentive (STI) |
Zielbonusmodell Basis für die Zielerreichung:
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70 % finanzielle Leistungskriterien des Konzerns:
35 % Jahresüberschuss, 35 % Free Cashflow vor M & A
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30 % individuelle Leistung
(operative und strategische Ziele im Zusammenhang mit der Transformation von thyssenkrupp)
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Aufsichtsrat legt Ziele für die finanziellen Leistungskriterien und Kriterien der individuellen Leistung pro Geschäftsjahr
fest Cap: 200 % des Zielbetrags
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Long-Term Incentive (LTI) |
Aktienbezogene Langfristvergütung Laufzeit: 4 Jahre Basis für die Zielerreichung:
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• |
30 % relativer Total Shareholder Return (TSR)
|
• |
40 % ROCE
|
• |
30 % nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsziele
|
|
|
Aufsichtsrat legt Ziel- und Schwellenwerte für die finanziellen Leistungskriterien und die Nachhaltigkeitsziele vor Ausgabe
der jeweils neuen Tranche fest Cap: 200 % des Zielbetrags
|
Sonstige Vergütungsregelungen |
|
Share Ownership Guidelines (SOG) |
Verpflichtung, Aktien der Gesellschaft im Wert eines Jahresfestgehalts (brutto) zu erwerben und zu halten Bis dieser Betrag erreicht ist, müssen Vorstandsmitglieder jährlich mindestens 25 % des Nettobetrags der mit Ablauf des Geschäftsjahres
ausgezahlten erfolgsabhängigen Vergütung (STI + LTI) in Aktien der Gesellschaft investieren
|
Maximalvergütung |
Begrenzung der für ein Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG: |
|
• |
Vorstandsvorsitzender: 9,0 Mio €
|
• |
Ordentliche Vorstandsmitglieder: 4,5 Mio €
|
|
Abfindungs-Cap |
Abfindungszahlungen von maximal zwei Jahresvergütungen; Vergütung für die Vertragsrestlaufzeit darf nicht überschritten werden |
Malus- und Clawback-Regelung |
Malus: Bei schwerwiegendem Verstoß gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien kann der Aufsichtsrat die variablen Vergütungsbestandteile
(STI / LTI) für den jeweiligen Bemessungszeitraum teilweise reduzieren oder vollständig entfallen lassen Clawback: Möglichkeit des Aufsichtsrats, bereits ausgezahlte variable Vergütungen im Falle eines nachträglichen Bekanntwerdens eines
Malus-Tatbestands oder eines fehlerhaften Konzernabschlusses (Differenzbetrag) zurückzufordern
|
Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile
Festvergütung
Die Festvergütung der Vorstandsmitglieder wird monatlich in gleichen Teilbeträgen gezahlt und stellt für diese ein sicheres
und planbares Einkommen dar. Die aktuelle jährliche Festvergütung beträgt 1.340.000 € für den Vorstandsvorsitzenden und 700.000
€ für ordentliche Vorstandsmitglieder.
Nebenleistungen
Zusätzlich zur Festvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; dies sind als Regelleistung
ein Personenkraftwagen mit Fahrer zur dienstlichen und privaten Nutzung, Sicherheitsleistungen sowie Versicherungsprämien
und medizinische Vorsorgeuntersuchungen. Prinzipiell stehen diese allen Vorstandsmitgliedern gleichermaßen zu, die Höhe variiert
je nach persönlicher Situation.
Ferner kann der Aufsichtsrat im Rahmen des geltenden Vorstandsvergütungssystems in Einzelfällen entscheiden, neu eintretenden
Vorstandsmitgliedern weitere Leistungen zum Übergang zuzusagen, etwa die Erstattung von Umzugskosten oder von Kosten für eine
beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung. In diesem Zusammenhang trägt die Gesellschaft für Miguel Ángel López Borrego
aufgrund der kurzfristigen Übernahme des Vorstandsmandats übergangsweise und bis längstens zum 31. Mai 2024 in angemessenem
Umfang die Kosten einschließlich der hierauf anfallenden Steuern für die Anmietung eines Hotelzimmers oder Apartments im Raum
Essen oder Umgebung.
Versorgungsentgelt und betriebliche Altersversorgung
Wie für alle seit dem 1. Oktober 2019 neu bestellten Vorstandsmitglieder festgelegt, erhalten Miguel Ángel López Borrego und
Dr. Klaus Keysberg anstelle einer betrieblichen Altersversorgung ein Versorgungsentgelt in Form eines festen jährlichen Geldbetrags
zur Eigenvorsorge. Dasselbe galt auch für Martina Merz, die im Laufe des Geschäftsjahres 2022 / 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden
ist. Das Versorgungsentgelt beläuft sich für Vorstandsvorsitzende auf 536.000 € und für ein ordentliches Vorstandsmitglied
auf 280.000 € pro Kalenderjahr und wird regelmäßig im Dezember ausgezahlt. Dadurch wird den Vorstandsmitgliedern ermöglicht,
sich eigenverantwortlich und nach eigenem Ermessen um ihre Altersvorsorge zu kümmern; im Gegenzug entfällt die langfristige
finanzielle Belastung für thyssenkrupp bei Bildung von Rückstellungen für die Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung.
Mit Dr. Klaus Keysberg ist zusätzlich vereinbart, dass die im Zuge seiner früheren Tätigkeit im Konzern erworbene Altersversorgungszusage
nach den Regeln der „Leistungsordnung C des Essener Verbandes“ (im Folgenden LO C-Zusage) unverändert fortgeführt wird. Dr.
Klaus Keysberg erhält demnach ein lebenslanges Ruhegeld, wenn er entweder das Ruhestandsalter erreicht hat oder dauerhaft
arbeitsunfähig ist.
Als zum 1. Februar 2013 erstmals bestelltes Vorstandsmitglied hat Oliver Burkhard auf Grundlage einer beitragsorientierten
Regelung in den Vorjahren Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung zugesagt bekommen, die ihm ebenfalls lebenslang
als Ruhegeld ausgezahlt werden, wenn er das Ruhestandsalter erreicht hat oder dauerhaft arbeitsunfähig ist. Die Höhe des späteren
Ruhegelds definiert sich über den Erwerb jährlicher Versorgungsbausteine und wächst damit über die Dauer der Dienstzeit schrittweise
an. Das dabei vereinbarte maximale Ruhegeldniveau in Höhe von 350.000 € p.a. wurde im Jahr 2019 erreicht, sodass für den Aufbau
dieser Zusage seither keine weiteren Rückstellungen mehr gebildet werden müssen.
Das Ruhestandsalter ist im Fall von Oliver Burkhard das vollendete 60. Lebensjahr, sofern zu diesem Zeitpunkt kein Dienstverhältnis
mit der Gesellschaft mehr besteht. Da das Dienstverhältnis von Dr. Klaus Keysberg nicht über den 31. Juli 2024, und damit
nicht über die Vollendung seines 60. Lebensjahres hinaus verlängert wird, kann Dr. Klaus Keysberg seine Altersleistung ab
Beendigung seines laufenden Vorstandsvertrags in Anspruch nehmen.
Laufende Ruhegeldzahlungen werden im Fall von Oliver Burkhard um 1 % pro Jahr erhöht und im Fall der LO C-Zusage von Dr. Klaus
Keysberg regelmäßig vom Essener Verband überprüft und gegebenenfalls den veränderten Verhältnissen angepasst.
Die Hinterbliebenenversorgung sieht bei den Ruhegeldzusagen eine Zahlung von 60 % des Ruhegelds für den Ehe- bzw. Lebenspartner
und von 20 % für jedes unterhaltsberechtigte Kind vor; sie beträgt insgesamt maximal 100 % des regulären Ruhegeldanspruchs.
Die aufgewandten oder zurückgestellten Beträge sowie die Barwerte der Altersversorgungszusagen zum 30. September 2023 für
die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 amtierenden Vorstandsmitglieder stellen sich wie folgt dar:
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG DES VORSTANDS 2022 / 2023
|
|
Miguel Ángel López Borrego |
Oliver Burkhard |
Dr. Klaus Keysberg1) |
Martina Merz |
|
|
Vorsitzender des Vorstands seit 01.06.2023
|
Ordentliches Vorstandsmitglied seit 01.02.2013
|
Ordentliches Vorstandsmitglied seit 01.10.2019
|
Vorsitzende des Vorstands 01.10.2019 - 31.05.2023
|
in Tsd € |
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
Beträge nach IFRS |
Versorgungsaufwand |
- |
-
|
6 |
3
|
155 |
559
|
- |
- |
Barwert der Verpflichtung |
- |
-
|
5.646 |
5.244
|
375 |
874
|
- |
- |
Beträge nach HGB |
Versorgungsaufwand |
- |
-
|
5 |
5
|
123 |
598
|
- |
- |
Barwert der Verpflichtung |
- |
-
|
9.060 |
9.098
|
3.679 |
4.501
|
- |
- |
1) Wie oben dargestellt, ist mit Dr. Klaus Keysberg zusätzlich vereinbart, dass die im Zuge seiner früheren Tätigkeit im thyssenkrupp
Konzern erworbene Altersversorgungszusage nach den Regeln der „Leistungsordnung C des Essener Verbandes“ unverändert fortgeführt
wird. Die im Rahmen dieser Zusage in der Vergangenheit erworbenen Ansprüche sind bei den Angaben zum Versorgungsaufwand und
zum Barwert der Verpflichtung nach HGB mit zu berücksichtigen, während die entsprechenden Angaben nach IFRS ausschließlich
auf die im Zuge der Fortführung der Zusage während der Vorstandstätigkeit neu erworbenen Ansprüche abstellen.
Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile
Short-Term Incentive (STI) 2022 / 2023
Funktionsweise
Der STI ist das kurzfristige variable Vergütungselement; es hat eine Laufzeit von einem Jahr. Die Höhe des STI bemisst sich
zu 70 % an der Entwicklung zweier gleichgewichteter finanzieller Kernsteuerungsgrößen des Konzerns - des Jahresüberschusses
und des Free Cashflow vor M & A - und zu 30 % an individuellen Leistungszielen.
Die Auszahlung aus dem STI berechnet sich wie folgt:
Der maximale Auszahlungsbetrag aus dem STI ist auf insgesamt 200 % des Zielbetrags begrenzt. Es gibt keine garantierte Mindestzielerreichung;
die Auszahlung kann daher auch komplett entfallen.
Beitrag zur langfristigen Entwicklung des Konzerns
Der STI soll die fortlaufende Umsetzung der operativen Ziele sicherstellen, deren Erreichen als Grundlage für die langfristige
Entwicklung des Konzerns von wesentlicher Bedeutung ist. Dabei betonen die finanziellen Leistungskriterien Jahresüberschuss
und Free Cashflow vor M & A die konsequente Steigerung der Leistungsfähigkeit aller Geschäfte. Sie setzen Anreize in den Bereichen,
in denen der größte Hebel zur Verbesserung des Cashflows erwartet wird. Im Hinblick auf die strategische Neuausrichtung von
thyssenkrupp wird die Steigerung der Profitabilität der Geschäftsbereiche incentiviert.
Zusätzlich kann über die Berücksichtigung der individuellen Leistung ein Schwerpunkt auf kollektive und individuelle Transformations-
und Turnaround-Ziele gelegt werden, um so einen noch stärkeren Anreiz für den erfolgreichen Umbau von thyssenkrupp zu setzen.
Finanzielle Leistungskriterien
Vor Beginn des Geschäftsjahres hat der Aufsichtsrat die Ziel- und die Schwellenwerte für die beiden finanziellen Leistungskriterien
beschlossen. Der Zielwert des jeweiligen finanziellen Leistungskriteriums ist aus der Unternehmensplanung abgeleitet und entspricht
einer Zielerreichung von 100 %. Der untere Schwellenwert beträgt 0 %, die Zielerreichung ist auf einen oberen Schwellenwert
von 200 % begrenzt.
Für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 gelten im Hinblick auf die jeweiligen finanziellen Leistungskriterien die im Folgenden dargestellten
Zielerreichungskurven.
In Bezug auf die für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 maßgeblichen finanziellen Leistungskriterien hat der Aufsichtsrat nach
Abschluss des Geschäftsjahres folgende Zielerreichungen festgestellt:
STI 2022 / 2023 ZIELERREICHUNG HINSICHTLICH DER FINANZIELLEN LEISTUNGSKRITERIEN
Leistungskriterium |
Schwellenwert für 0 % Zielerreichung |
Zielwert für 100 % Zielerreichung |
Schwellenwert für 200 % Zielerreichung |
Ergebnis 2022 / 2023
|
Zielerreichung in %
|
Jahresüberschuss (Mio €) |
82 |
582 |
1.582 |
- 1.986,39
|
0,00
|
Free Cashflow vor M & A (Mio €) |
- 250 |
250 |
1.250 |
363,15
|
111,32
|
Individuelle Leistung
Um die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder zu bewerten, hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 die
in der folgenden Tabelle aufgeführten Ziele festgelegt. Diese orientieren sich nicht nur an operativen, sondern vor allem
an strategischen Aspekten und gelten für alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Damit soll der Anspruch unterstrichen werden,
dass der Vorstand als Team agiert und die vom Aufsichtsrat vorgegebenen Prioritäten gemeinsam angeht. Des Weiteren hat der
Aufsichtsrat bewusst auf eine im Vorhinein vorgegebene Gewichtung der Ziele verzichtet, um Unterschiede in Bezug auf die tatsächliche
Relevanz nach Ablauf des Geschäftsjahres sachgemäß berücksichtigen zu können. Die maximale Zielerreichung der individuellen
Leistung beträgt ebenfalls 200 %.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres hat der Aufsichtsrat auf Grundlage der erzielten Ergebnisse die zugehörigen Zielerreichungen
festgelegt, die ebenfalls der untenstehenden Tabelle zu entnehmen sind. Auch hier hat der Aufsichtsrat den Vorstand bewusst
als Team betrachtet und die Zielerreichungen für das abgelaufene Geschäftsjahr für alle Vorstandsmitglieder gemeinsam festgelegt.
Dabei wurden die einzelnen Ziele jeweils gleich gewichtet.
STI 2022 / 2023 - ERREICHUNG DER INDIVIDUELLEN ZIELE
Ziel |
|
Erfolge 2022 / 2023 |
Zielerreichung
2022 / 2023
|
1 |
Ermöglichen einer Verselbstständigung von Steel Europe und von Marine Systems durch Schaffen der entsprechenden Voraussetzungen |
Steel Europe: Intensivierung der Gespräche mit potenziellen Investoren mit erster Due Diligence / Forcierung der Carve out-Fähigkeit Marine Systems: Start und Vorantreiben der „Road to independence“ mit erheblichen Fortschritten bei der Carve out-Fähigkeit / Intensive Gespräche
mit politischen Entscheidern zu möglichen Partnerschaften sowie zur Lösung der Frage der Garantien
|
85,00 %
|
2a |
Fortsetzung der Portfolio-Aktivitäten mit Schwerpunkt beim Segment Multi Tracks |
Erfolgreicher Börsengang thyssenkrupp nucera / Weiterentwicklung von Polysius und Uhde zu wesentlichen Elementen der Dekarbonisierungsstrategie |
120,00 %
|
2b |
Entwicklung eines Zielbildes für den künftigen thyssenkrupp Konzern auf Basis der Zielbilder für die einzelnen Geschäfte |
Berücksichtigung der Zäsur mit Wechsel beim Vorstandsvorsitz im Mai 2023. Seitdem Entwicklung eines Zielbildes unter dem neuen
Vorstandsvorsitzenden weit vorangetrieben. Weitere Ausdifferenzierung und Befassung im Aufsichtsrat jedoch erst im neuen Geschäftsjahr
möglich.
|
|
3 |
Forcierung der Aktivitäten zur Gewinnung und Bindung von Talenten und Potenzialen mit Schwerpunkt auf technischem Hintergrund |
Zielgruppenspezifische (z.B. E/E, IT Professionals) sowie übergreifende imagebildende Employer Branding Kampagnen zur Positionierung
von thyssenkrupp als Arbeitgeber, darunter die „Green Kampagne“ unter dem Dach von #GENERATIONTK; Verstärkte Social Media
Aktivitäten und Ausbau Active Sourcing zielgruppenspezifisch für IT & Tech Professionals / Stärkung der gewerblichen Ausbildungspipeline
inkl. verkürztem Bewerbungsprozess / Aufbau segmentübergreifender Communities zur Bindung von Digitalisierungs- & Tech-Experten
/ regionenspezifische Initiativen, z.B. zur Gewinnung weiblicher Tech Talente in China sowie zur Stärkung und Ausbau des TecCenters
Indien
|
120,00 %
|
|
|
Gesamt
|
108,33 %
|
Zielerreichung STI 2022 / 2023
Für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 ergeben sich für den STI damit die folgende Gesamtzielerreichung und die folgenden individuellen
Auszahlungsbeträge:
STI 2022 / 2023 ZUSAMMENFASSUNG
|
|
Zielbetrag (€) |
Zielerreichung Jahresüberschuss (Gewichtung: 35 %)
|
Zielerreichung FCF vor M & A (Gewichtung: 35 %)
|
Zielerreichung Individuelle Leistung (Gewichtung: 30 %)
|
Gesamtziel-erreichung
|
Auszahlungs-betrag (€)
|
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
Miguel Ángel López Borrego
|
416.667 |
0,00 % |
111,32 % |
108,33 % |
71,46 %
|
297.754
|
|
Oliver Burkhard |
680.000 |
0,00 % |
111,32 % |
108,33 % |
71,46 %
|
485.935
|
|
Dr. Klaus Keysberg
|
680.000 |
0,00 % |
111,32 % |
108,33 % |
71,46 %
|
485.935
|
Frühere Mitglieder des Vorstands |
Martina Merz |
937.500 |
0,00 % |
111,32 % |
108,33 % |
71,46 %
|
669.947
|
Die Beträge, die sich aus der obenstehenden Tabelle ergeben, werden im Dezember 2023 an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt.
STI 2022 / 2023 als Teil der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung
Wie schon im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 wird im vorliegenden Bericht beim Ausweis der im Geschäftsjahr
gewährten und geschuldeten Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG in Bezug auf den STI nicht auf die im Berichtsjahr erfolgte Auszahlung
für das vorangegangene Geschäftsjahr abgestellt, sondern es wird die Vergütung ausgewiesen, deren zugrunde liegende Tätigkeit
im Berichtsjahr vollständig erbracht worden ist. Insofern wird - im Sinne einer periodengerechten Zuordnung - der STI 2022
/ 2023 als Teil der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung ausgewiesen, auch wenn die Auszahlung,
wie dargestellt, erst im Dezember 2023 und damit im darauffolgenden Geschäftsjahr 2023 / 2024 erfolgt. Diese Darstellungsweise
hat das Ziel, die Klarheit und Verständlichkeit des Vergütungsberichts zu fördern und geht einher mit der Marktpraxis bezogen
auf § 162 AktG, die sich im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs „gewährt und geschuldet“ entwickelt hat.
Ausblick auf die individuellen Ziele für den STI 2023 / 2024
Für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 hat der Aufsichtsrat das folgende individuelle Ziel für den STI festgelegt, das wiederum
für alle Vorstandsmitglieder gemeinsam gilt:
• |
Konsequente Verfolgung des Performance-Programms „APEX“ mit einem transparenten und zeitnahen Monitoring nach Hebeln, Maßnahmen
und Geschäften. Dabei Messung des Fortschritts vor allem an der für 2023 / 2024 geplanten Bereinigten EBIT-Marge für den Konzern
sowie an der Erreichung des für 2023 / 2024 geplanten Free Cashflows vor M & A.
|
Long-Term Incentive (LTI) 2022 / 2023
Funktionsweise
Das zweite erfolgsabhängige Vergütungselement ist der LTI, der mit einer Laufzeit von vier Jahren auf eine langfristige Anreizwirkung
ausgerichtet ist. Der LTI ist zudem aktienbasiert ausgestaltet; hierdurch werden die Interessen des Vorstands und die der
Aktionäre noch besser in Einklang miteinander gebracht.
Der LTI wird in jährlichen Tranchen ausgegeben. Vor Ausgabe der jeweils neuen Tranche legt der Aufsichtsrat anspruchsvolle
Ziel- und Schwellenwerte für die folgenden drei additiv verknüpften Leistungskriterien fest, sofern sich diese nicht bereits
direkt aus dem geltenden Vergütungssystem ergeben:
• |
Relativer Total Shareholder Return (TSR) (Gewichtung: 30 %)
|
• |
Return on Capital Employed (ROCE) (Gewichtung: 40 %)
|
• |
Nachhaltigkeit (Gewichtung: 30 %)
|
Die Ziel- und Schwellenwerte bleiben über die gesamte vierjährige Laufzeit der Tranche gültig; während der vierjährigen Laufzeit
stellt der Aufsichtsrat nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres fest, ob und in welchem Umfang die Ziele erreicht worden sind
(Details zur Bestimmung der jährlichen Zielerreichungsgrade finden sich weiter unten).
Zu Beginn jeder Tranche wird den Vorstandsmitgliedern eine bestimmte Anzahl virtueller Aktien zunächst vorläufig zugeteilt.
Diese wird ermittelt durch Division des Ausgangswerts (Zielbetrag) durch den durchschnittlichen Kurs der thyssenkrupp Aktie,
berechnet als das arithmetische Mittel der Schlusskurse an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor Beginn des Geschäftsjahres,
für das die jeweilige LTI-Tranche begeben wird; dabei wird kaufmännisch auf ganze Stücke auf- oder abgerundet. Die vorläufig
zugeteilte Anzahl virtueller Aktien kann somit von Jahr zu Jahr schwanken.
Die Anzahl virtueller Aktien, die den Vorstandsmitgliedern nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit final zugeteilt wird, bestimmt
sich unter Berücksichtigung der Gewichtung der Leistungskriterien als das arithmetische Mittel der vier jahresbezogenen Zielerreichungsgrade.
Diese Gesamtzielerreichung wird mit der Anzahl der vorläufig zugeteilten virtuellen Aktien multipliziert, um die finale Anzahl
der erdienten virtuellen Aktien zu berechnen.
Um den finalen Auszahlungsbetrag zu bestimmen, wird die am Ende der Laufzeit erreichte finale Anzahl virtueller Aktien mit
dem durchschnittlichen Kurs der thyssenkrupp Aktie, berechnet als das arithmetische Mittel der Schlusskurse an den letzten
30 Börsenhandelstagen des letzten Geschäftsjahres der vierjährigen Laufzeit, multipliziert. Anstelle einer Barauszahlung kann
der LTI durch Entscheidung des Aufsichtsrats auch ganz oder teilweise in Aktien der thyssenkrupp AG gewährt werden.
Die tatsächliche Auszahlung aus dem LTI berechnet sich damit wie folgt:
Der so errechnete Auszahlungsbetrag ist auf 200 % des LTI-Zielbetrags begrenzt.
Beitrag zur langfristigen Entwicklung des Konzerns
Der Aktienbezug des LTI ermöglicht die Teilhabe der Vorstandsmitglieder an der relativen und der absoluten Entwicklung des
Aktienkurses, sodass die Ziele des Managements und die Interessen der Aktionäre noch stärker in Einklang miteinander gebracht
werden. Hierdurch erhält der Vorstand einen Anreiz, den Unternehmenswert langfristig und nachhaltig zu steigern. Mit der Berücksichtigung
des relativen Total Shareholder Return wird zudem ein externes, auf den Kapitalmarkt ausgerichtetes Leistungskriterium genutzt,
das einen Vergleich mit relevanten Wettbewerbern ermöglicht. Dadurch wird ein Anreiz zur langfristigen Outperformance der
Wettbewerber gesetzt.
Der ROCE als weiteres finanzielles Leistungskriterium dient der Portfoliooptimierung und setzt die Anreize so, dass vornehmlich
die profitablen Geschäfte von thyssenkrupp weitergeführt werden. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit des Konzerns zusätzlich
gestärkt.
Die Berücksichtigung nichtfinanzieller Nachhaltigkeitskriterien im LTI betont die soziale und ökologische Verantwortung von
thyssenkrupp sowie das Ziel einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung.
Zugeteilte virtuelle Aktien für die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 aufgelegte LTI-Tranche
Für die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 aufgelegte LTI-Tranche wurden den Vorstandsmitgliedern insgesamt 777.171 virtuelle Aktien
(Wertrechte) vorläufig zugeteilt:
LTI-TRANCHE 2022 / 2023 - ZUTEILUNG
|
|
LTI-Zielbetrag (€) |
Zuteilungskurs (€) (ø Kurs der thyssenkrupp Aktie)
|
Anzahl vorläufig
zugeteilter virtueller Aktien
|
Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt (€)1) |
Maximale Anzahl virtueller Aktien (200 % Zielerreichung)
|
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
Miguel Ángel López Borrego
|
666.667 |
5,49 |
121.433
|
635.095 |
242.866 |
|
Oliver Burkhard |
1.050.000 |
5,49 |
191.257
|
671.312 |
382.514 |
|
Dr. Klaus Keysberg |
1.050.000 |
5,49 |
191.257
|
671.312 |
382.514 |
Frühere Mitglieder des Vorstands |
Martina Merz |
1.500.000 |
5,49 |
273.224
|
959.016 |
546.448 |
1) Die Gewährung an Oliver Burkhard, Dr. Klaus Keysberg und Martina Merz erfolgte zum Stichtag 13. Oktober 2022. Die Gewährung
an Miguel Ángel López Borrego erfolgte aufgrund des unterjährigen Eintritts im Geschäftsjahr 2022 / 2023 zum Stichtag 1. Juni
2023. Dadurch ergeben sich für die virtuellen Aktien unterschiedliche Zeitwerte zum Gewährungszeitpunkt.
Finanzielle Leistungskriterien für die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 aufgelegte LTI-Tranche
Die nachfolgend dargestellten Ziel- und Schwellenwerte für die beiden Leistungskriterien relativer Total Shareholder Return
(TSR) und Return on Capital Employed (ROCE) gelten über die gesamte vierjährige Laufzeit der Tranche:
Beim relativen TSR sind die Ziel- und die Schwellenwerte für den Vergleich der Performance von thyssenkrupp mit der TSR-Performance
der Unternehmen des STOXX® Europe 600 Basic Resources im geltenden Vergütungssystem bereits fest verankert. Die TSR-Performance berechnet sich pro
Geschäftsjahr anhand der Aktienkursentwicklung zuzüglich ausgeschütteter Dividenden. Für den Start- und den Endwert wird der
durchschnittliche Aktienkurs, berechnet als das arithmetische Mittel der Schlusskurse an den letzten 30 Börsenhandelstagen
vor Beginn bzw. vor Ende des Geschäftsjahres, herangezogen. Auf dieser Grundlage wird die TSR-Performance aller Unternehmen
einschließlich thyssenkrupp in eine Rangfolge gebracht. Die Zielerreichung bestimmt sich sodann aus der Positionierung von
thyssenkrupp auf der obenstehenden Zielerreichungskurve, gemessen als Perzentilrang, wobei bei Zwischenwerten auf das jeweils
volle Perzentil aufgerundet wird.
Den Zielwert und die Schwellenwerte für den ROCE hat der Aufsichtsrat vor Beginn der Zuteilung der Tranche 2022 / 2023 auf
Grundlage der jeweiligen Renditeerwartungen festgelegt. Die Zielerreichung wird für jedes Geschäftsjahr während der vierjährigen
Laufzeit im Vergleich zum vor Beginn der Tranche festgelegten Zielwert gemessen und anhand der obenstehenden Zielerreichungskurve
festgestellt.
Nachhaltigkeitsziele für die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 aufgelegte LTI-Tranche
Neben den finanziellen Leistungskriterien TSR-Performance und ROCE werden beim LTI zu 30 % Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt,
die in der Regel auch im Rahmen der Unternehmenssteuerung bei thyssenkrupp als sogenannte Indirekt Finanzielle Ziele (Indirect
Financial Targets, IFTs) formuliert sind. Dafür hat der Aufsichtsrat vor Ausgabe der im Berichtsjahr aufgelegten LTI-Tranche
2022 / 2023 aus einem Kriterienkatalog die folgenden zwei gleich gewichteten konkreten Nachhaltigkeitsziele im Sinne von Leistungskriterien
ausgewählt, die sich insbesondere auf den Themenbereich „Mitarbeiter und Gesellschaft“ beziehen:
• |
Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen auf 17 % auf Konzernebene bis 2025 / 2026 (Gewichtung: 15 %).
|
• |
Erreichung eines Employee Net Promoter Scores (eNPS) auf Konzernebene von > 0 bis 2025 / 2026 (Gewichtung: 15 %).
|
Der thyssenkrupp employee Net Promoter Score (eNPS), der im Rahmen des jährlichen „Employee Pulse Check“ erhoben wird, ist
ein Indikator zur Mitarbeiterzufriedenheit, ausgedrückt in der Bereitschaft, thyssenkrupp als Arbeitgeber weiterzuempfehlen.
Konkret basiert der NPS auf dem Antwortverhalten auf die Frage „Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie Ihr Unternehmen einem
Freund/einer Freundin als Arbeitgeber weiterempfehlen?“. Dabei wird die Antwort auf einer Skala von 0 bis 10 gegeben, bei
der 0 für „sehr unwahrscheinlich“ und 10 für „sehr wahrscheinlich“ steht. Berechnet wird der eNPS als Differenz zwischen dem
prozentualen Anteil der Antworten in den beiden höchstmöglichen Kategorien 9 und 10 (sog. „Promotoren“) und dem prozentualen
Anteil der Antworten in den vier niedrigstmöglichen Kategorien 0 bis 3 (sog. „Detraktoren“). Ein eNPS von > 0 bedeutet demnach,
dass unter den im Rahmen des Employee Pulse Check eingegangenen Antworten der Anteil der Promotoren den Anteil der Detraktoren
überwiegt, d.h. es gibt mehr zustimmende als ablehnende Antworten.
Die Nachhaltigkeitsziele sind mittels konkret messbarer Kennzahlen formuliert, für die der Aufsichtsrat die folgenden Ziel-
und Schwellenwerte beschlossen hat; diese gelten für die gesamte vierjährige Laufzeit der Tranche. Die Zielerreichung wird
über die vierjährige Laufzeit jährlich vom Aufsichtsrat innerhalb einer Spannweite von 0 bis 200 % festgelegt; Grundlage sind
die im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten Ergebnisse.
Jahresbezogene Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien für die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 laufenden LTI-Tranchen
Wie dargestellt, werden die Zielerreichungen der für den LTI zugrunde gelegten Leistungskriterien jahresbezogen ermittelt,
wobei eine etwaige Auszahlung jeweils erst nach Ablauf der vierjährigen Performance-Periode fällig ist. Für das Geschäftsjahr
2022 / 2023 hat der Aufsichtsrat folgende Zielerreichungen festgelegt:
LTI 2020 / 2021 - 2023 / 2024: JAHRESBEZOGENE ZIELERREICHUNG 2022 / 20231)
Leistungskriterium |
Gewichtung |
Schwellenwert für 0 % Zielerreichung
|
Zielwert für 100 % Zielerreichung
|
Schwellenwert für 200 % Zielerreichung
|
Ergebnis 2022 / 2023
|
Zielerreichung
|
Relativer Total Shareholder Return (Perzentil) |
30 % |
25 |
50 |
75 |
84
|
200,00 %
|
Return on Capital Employed (%) |
40 % |
0,00 |
4,00 |
8,50 |
- 9,28
|
0,00 %
|
Unfallrate pro 1 Mio Arbeitsstunden |
15 % |
3,20 |
2,60 |
2,20 |
2,41
|
147,50 %
|
Anteil von Frauen in Führungspositionen (%) |
15 % |
13,00 |
14,00 |
15,00 |
14,61
|
161,00 %
|
Gesamt |
100 % |
|
|
|
|
106,28 %
|
1) Zu den Zielen sowie den Ziel- und Schwellenwerten der im Geschäftsjahr 2020 / 2021 aufgelegten LTI-Tranche siehe die detaillierten
Ausführungen im Vergütungsbericht 2020 / 2021
LTI 2021 / 2022 - 2024 / 2025: JAHRESBEZOGENE ZIELERREICHUNG 2022 / 20231)
Leistungskriterium |
Gewichtung |
Schwellenwert für 0 % Zielerreichung
|
Zielwert für 100 % Zielerreichung
|
Schwellenwert für 200 % Zielerreichung
|
Ergebnis 2022 / 2023
|
Zielerreichung
|
Relativer Total Shareholder Return (Perzentil) |
30 % |
25 |
50 |
75 |
84
|
200,00 %
|
Return on Capital Employed (%) |
40 % |
5,00 |
10,00 |
15,00 |
- 9,28
|
0,00 %
|
Emissionsintensität2) (t CO2-Äquivalent pro 1 Mio € Umsatz p.a.)
|
15 % |
38,50 |
36,50 |
34,50 |
31,18
|
200,00 %
|
Testierte Produktionsmenge bilanziell CO2 -reduzierten Stahls (kt p.a.)3) |
15 % |
20,00 |
50,00 |
100,00 |
75,97
|
151,94 %
|
Gesamt |
100 % |
|
|
|
|
112,79 %
|
1) Zu den Zielen sowie den Ziel- und Schwellenwerten der im Geschäftsjahr 2021 / 2022 aufgelegten LTI-Tranche siehe die detaillierten
Ausführungen im Vergütungsbericht 2021 / 2022
2) Berechnet auf Basis der Scope 1 und Scope 2 Emissionen auf Ebene des Konzerns ohne Berücksichtigung von Steel Europe
3) Vormalige Benennung als bilanziell klimaneutraler Stahl
LTI 2022 / 2023 - 2025 / 2026: JAHRESBEZOGENE ZIELERREICHUNG 2022 / 2023
Leistungskriterium |
Gewichtung |
Schwellenwert für 0 % Zielerreichung
|
Zielwert für 100 % Zielerreichung
|
Schwellenwert für 200 % Zielerreichung
|
Ergebnis 2022 / 2023
|
Zielerreichung
|
Relativer Total Shareholder Return (Perzentil) |
30 % |
25 |
50 |
75 |
84
|
200,00 %
|
Return on Capital Employed (%) |
40 % |
5,60 |
11,20 |
16,80 |
- 9,28
|
0,00 %
|
Anteil von Frauen in Führungspositionen (%) |
15 % |
13,00 |
14,00 |
15,00 |
14,61
|
161,00 %
|
Employee Net Promoter Score |
15 % |
- 23,00 |
- 8,00 |
2,00 |
- 4,00
|
140,00 %
|
Gesamt |
100 % |
|
|
|
|
105,15 %
|
Long-Term Incentive (LTI) 2019 / 2020
Finale Zielerreichung der LTI-Tranche 2019 / 2020
Die Laufzeit der für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 begebenen LTI-Tranche, die auf dem damals gültigen Vergütungssystem basiert,
begann zum 1. Oktober 2019 und endete am 30. September 2022. Ausschlaggebende Performance-Bedingungen waren hier die Wertgenerierung
- gemessen an der Kennzahl thyssenkrupp Value Added (tkVA) für die dreijährige Laufzeit - sowie die Entwicklung des Kurses
der thyssenkrupp Aktie im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022 / 2023, sodass die Performance-Periode erst im Berichtsjahr
endete. Siehe dazu auch die detaillierten Ausführungen im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2019 / 2020.
Für das Leistungskriterium tkVA hatte der Aufsichtsrat einen Zielwert von 3.000 Mio € festgelegt. Nach Ablauf der Performance-Periode
leitet sich die Zielerreichung und der sich daraus ergebende Auszahlungsbetrag wie folgt her:
ZIELERREICHUNG DER LTI-TRANCHE 2019 / 20201) - HERLEITUNG
Performance-Ziele |
thyssenkrupp Value Added (tkVA) Kursentwicklung der thyssenkrupp Aktie
|
tkVA Performance-Zeitraum |
2019 / 2020 - 2021 / 2022 |
Relevanter Aktienkurs |
Ø Aktienkurs Q1 GJ 2022 / 2023 ggü. Ø Aktienkurs Q1 GJ 2019 / 2020 |
Verknüpfung |
Multiplikativ |
Mögliche Zielerreichung |
0 - 250 % |
Vorläufig gewährte Anzahl virtueller Aktien |
Zielbetrag: 1.050.000 € Ø Aktienkurs Q1 GJ 2019 / 2020: 12,50 €
|
84.000 virtuelle Aktien |
Zielerreichung tkVA |
Der tatsächlich im Durchschnitt erreichte tkVA liegt 6,7 Mio € unter dem Ziel-tkVA; dies führt zu einer Verringerung der Anzahl
zugeteilter virtueller Aktien um 0,67 %
|
Endgültig gewährte Anzahl virtueller Aktien |
(100 % - 0,67 %) x 84.000 virtuelle Aktien = 83.437 virtuelle Aktien |
Auszahlung |
83.437 virtuelle Aktien Ø Aktienkurs Q1 GJ 2022 / 2023: 5,37 €
|
448.056,69 € |
1) Am Beispiel eines ordentlichen Vorstandsmitglieds mit einem Ausgangswert von 1.050.000 €
LTI 2019 / 2020 als Teil der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung
Wie dargestellt, endete die Performance-Periode der LTI-Tranche 2019 / 2020 zum 31. Dezember 2022 mit Feststellung der Aktienkursentwicklung
im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022 / 2023. Damit waren die Performance-Bedingungen für eine etwaige Auszahlung erst
zu diesem Zeitpunkt erfüllt, sodass - im Sinne einer periodengerechten Zuordnung - die Auszahlung aus dem LTI 2019 / 2020
als Teil der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG ausgewiesen wird.
Aufgrund des erreichten tkVA und der Aktienkursentwicklung wurden an die untenstehend aufgeführten gegenwärtigen und früheren
Mitglieder des Vorstands im Januar 2023 die folgenden Beträge ausgezahlt:
LTI-TRANCHE 2019 / 2020 - ZUSAMMENFASSUNG
|
|
Ausgangswert (€) |
Ø Aktienkurs Q1 GJ 2019 / 2020 (€)
|
Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien
|
tkVA-Zielerreichung |
Anzahl endgültig zugeteilter virtueller Aktien
|
Ø Aktienkurs Q1 GJ 2022 / 2023 (€)
|
Auszahlungsbetrag (€)
|
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
Oliver Burkhard |
1.050.000 |
12,50 |
84.000 |
99,33 % |
83.437 |
5,37 |
448.056,69
|
|
Dr. Klaus Keysberg |
1.050.000 |
12,50 |
84.000 |
99,33 % |
83.437 |
5,37 |
448.056,69
|
Frühere Mitglieder des Vorstands |
Johannes Dietsch |
525.000 |
12,50 |
42.000 |
99,33 % |
41.719 |
5,37 |
224.031,03
|
|
Martina Merz |
2.000.000 |
12,50 |
160.000 |
99,33 % |
158.928 |
5,37 |
853.443,36
|
Miguel Ángel López Borrego gehörte dem Vorstand der thyssenkrupp AG im Geschäftsjahr 2019 / 2020 noch nicht an, sodass er
aus der damals für den Vorstand aufgelegten Tranche auch keine Auszahlungen erhalten hat.
Ausblick auf die Nachhaltigkeitsziele für die LTI-Tranche 2023 / 2024
Für die im Geschäftsjahr 2023 / 2024 aufzulegende LTI-Tranche mit Laufzeit 2023 / 2024 bis 2026 / 2027 hat der Aufsichtsrat
das folgende Nachhaltigkeitsziel ausgewählt:
• |
Erreichung einer High Risk Supplier Reduction (HSR) auf Konzernebene auf 36,4 % bis 2026 / 2027 (Gewichtung: 30 %).
|
Über die neu entwickelte Kennzahl „High Risk Supplier Reduction (HSR)“, die ab dem laufenden Geschäftsjahr analog zur Integration
in die Langfristvergütung auf Konzernebene als neues Indirekt Finanzielles Ziel (IFT) implementiert wird, berichten wir künftig,
wie wir Nachhaltigkeitsrisiken mit Hilfe unserer Maßnahmen in unserem Lieferantenportfolio reduzieren und ersetzen damit das
bisherige IFT zur Anzahl der durchgeführten Nachhaltigkeitsaudits. Konkret zeigt die HSR den Anteil der Lieferanten an der
Grundgesamtheit der potenziell risikobehafteten Lieferanten, die gemäß der im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
(LkSG) erstmalig durchgeführten Risikoanalyse als risikobehaftet gelten. Durch die angestrebte Reduktion möchten wir das Risiko
für Verletzungen der im LkSG beschriebenen Rechtspositionen mit Blick auf Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitssicherheit
innerhalb unseres Lieferantenportfolios noch weiter verringern. Soweit ferner bei der einmal jährlich sowie anlassbezogen
durchgeführte Risikoanalyse Risiken festgestellt werden, sind diese unabhängig von der im Rahmen der HSR verfolgten Zielsetzung
durch unverzüglich eingeleitete Maßnahmen im Einklang mit den Vorgaben des Gesetzes schnellstmöglich zu reduzieren.
Sonstige Vergütungsregelungen
Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines)
Alle Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, thyssenkrupp Aktien insgesamt im Wert einer jährlichen Festvergütung (brutto)
zu erwerben und diese für die Dauer ihrer Bestellung zu halten. Hierdurch werden die Interessen des Vorstands sowie der Aktionäre
noch weiter angeglichen und die nachhaltige und langfristige Entwicklung von thyssenkrupp wird zusätzlich honoriert. Der jährliche
Investitionsbetrag beläuft sich auf 25 % der Netto-Auszahlung aus den erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen (STI und LTI),
bis das vorgesehene Investitionsvolumen erreicht ist. Maßgeblich für die Erfüllung der Aktienerwerbs- und Haltepflicht ist
der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Im Rahmen des oben beschriebenen Programms wurden im Geschäftsjahr 2022 / 2023 aus dem im Dezember 2022 für das Geschäftsjahr
2021 / 2022 gezahlten STI sowie aus der im Januar 2023 erfolgten Auszahlung aus der für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 ausgegebenen
LTI-Tranche Aktien erworben. Für Miguel Ángel López Borrego sind aufgrund des unterjährigen Eintritts zum 1. Juni 2023 im
Geschäftsjahr 2022 / 2023 keine Auszahlungen aus STI und LTI fällig gewesen, sodass im Rahmen der SOG noch keine Aktien erworben
wurden. Der erstmalige Erwerb von Aktien erfolgt hier im Geschäftsjahr 2023 / 2024 aus dem im Dezember 2023 zur Auszahlung
fälligen STI für das Geschäftsjahr 2022 / 2023. Demgegenüber endete für Martina Merz mit Ablauf ihres Dienstvertrags zum 30.
Juni 2023 auch die Halteverpflichtung für die im Rahmen der geltenden Share Ownership Guidelines (SOG) erworbenen thyssenkrupp
Aktien. Zukünftige Erwerbsverpflichtungen bestehen ebenfalls nicht mehr.
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Umfang der getätigten Investitionen und den Grad der Erfüllung der Verpflichtungen im Geschäftsjahr
2022 / 2023:
AKTIENHALTEVORSCHRIFTEN: INVESTITIONEN UND GRAD DER ERFÜLLUNG 2022 / 2023
|
Status quo per 30.09.2022 |
Investition im GJ 2022 / 2023 |
Status quo per 30.09.2023
|
|
Anzahl Aktien im Depot
|
Getätigte Investitionen (€) |
in % der Aktienhaltevorschrift |
Anzahl Aktien |
Angerechneter Wert (€) |
Anzahl
Aktien im Depot
|
Getätigte
Investitionen (€)
|
in % der Aktienhaltevorschrift
|
Miguel Ángel López Borrego1) |
- |
- |
- |
- |
- |
-
|
-
|
0
|
Oliver Burkhard |
47.140 |
466.703 |
67 |
16.170 |
108.086 |
63.310
|
574.789
|
82
|
Dr. Klaus Keysberg |
14.172 |
123.830 |
18 |
16.170 |
108.086 |
30.342
|
231.916
|
33
|
Martina Merz2) |
26.051 |
227.624 |
28 |
30.309 |
202.597 |
56.360
|
430.221
|
32
|
1) Miguel Ángel López Borrego hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass er am 12. Mai 2023 privat 238.000 thyssenkrupp Aktien für
einen Betrag von insgesamt 1.513.680 € erworben hat. Von der bestehenden Möglichkeit, diese Aktien in das SOG-Programm einzubringen,
hat Miguel Ángel López Borrego auf eigenen Wunsch hin keinen Gebrauch gemacht, sodass es unverändert bei der Erwerbs- und
Halteverpflichtung im Wert einer jährlichen Festvergütung (1.340.000 € brutto) für die Dauer der Bestellung bleibt.
2) Die Angabe zum Status quo 2023 von Martina Merz bezieht sich auf den Zeitpunkt zum Ende des Dienstvertrags zum 30. Juni 2023,
mit dem auch die Halteverpflichtung für die im Rahmen der geltenden SOG bisher erworbenen thyssenkrupp Aktien geendet ist.
Einhaltung der Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist in zweierlei Hinsicht begrenzt. Zum einen sind für die erfolgsabhängigen Bestandteile
jeweils Höchstgrenzen festgelegt, die sich im aktuellen Vergütungssystem sowohl für den STI als auch für den LTI auf je 200
% des Zielbetrags belaufen. Für die in den früheren Geschäftsjahren bis einschließlich 2019 / 2020 zugesagten erfolgsabhängigen
Vergütungen liegt die maximale Auszahlung dagegen weiterhin bei 200 % des Zielbetrags für den STI und 250 % des Zielbetrags
für den LTI. Diese Höchstgrenzen wurden in Bezug auf die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten erfolgsabhängigen
Vergütungen in allen Fällen eingehalten, wie den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen ist:
EINHALTUNG DER MAXIMALVERGÜTUNGEN BEI DER IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTEN UND GESCHULDETEN ERFOLGSABHÄNGIGEN VERGÜTUNG
DER GEGENWÄRTIGEN VORSTANDSMITGLIEDER
|
|
Miguel Ángel López Borrego |
Oliver Burkhard |
Dr. Klaus Keysberg |
|
|
Vorsitzender des Vorstands seit 01.06.2023
|
Ordentliches Vorstandsmitglied seit 01.02.2013
|
Ordentliches Vorstandsmitglied seit 01.10.2019
|
in Tsd € |
|
Zielvergütung |
Max. |
Auszahlung
|
Zielvergütung |
Max. |
Auszahlung
|
Zielvergütung |
Max. |
Auszahlung
|
Einjährige variable Vergütung |
STI 2022 / 2023 |
417 |
833 |
298
|
680 |
1.360 |
486
|
680 |
1.360 |
486
|
Mehrjährige variable Vergütung |
LTI 2019 / 2020 |
- |
- |
-
|
1.050 |
2.625 |
448
|
1.050 |
2.625 |
448
|
EINHALTUNG DER MAXIMALVERGÜTUNGEN BEI DER IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTEN UND GESCHULDETEN ERFOLGSABHÄNGIGEN VERGÜTUNG
DER FRÜHEREN VORSTANDSMITGLIEDER
|
|
Johannes Dietsch |
Martina Merz |
|
|
Ordentliches Vorstandsmitglied 01.02.2019 - 31.03.2020
|
Vorsitzende des Vorstands 01.10.2019 - 31.05.2023
|
in Tsd € |
|
Zielvergütung |
Max. |
Auszahlung
|
Zielvergütung |
Max. |
Auszahlung
|
Einjährige variable Vergütung |
STI 2022 / 2023 |
- |
- |
-
|
938 |
1.875 |
670
|
Mehrjährige variable Vergütung |
LTI 2019 / 2020 |
525 |
1.313 |
224
|
2.000 |
5.000 |
853
|
Zum anderen hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, die den tatsächlich
auszuzahlenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr zugesagten Vergütung (bestehend aus Jahresfestvergütung,
Versorgungsentgelt bzw. Altersversorgung, Nebenleistungen, Auszahlung aus STI und Auszahlung aus LTI sowie jegliche sonsitge
Vergütungen) beschränkt. Für Vorstandsvorsitzende beläuft sich die Maximalvergütung auf 9,0 Mio €, für die ordentlichen Vorstandsmitglieder
auf je 4,5 Mio €. Diese Maximalvergütung kann stets erst rückblickend überprüft werden, wenn die Auszahlung aus der für das
jeweilige Geschäftsjahr aufgelegten LTI-Tranche feststeht. Im Geschäftsjahr 2022 / 2023 endete die Laufzeit der für das Geschäftsjahr
2019 / 2020 aufgelegten LTI-Tranche, sodass erst jetzt abschließend über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr
2019 / 2020 berichtet werden kann. Diese entsprach hinsichtlich Höhe und Definition der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 geltenden
Maximalvergütung und wurde für alle der damals amtierenden Vorstandsmitglieder eingehalten, wie der folgenden Tabelle zu entnehmen
ist:
EINHALTUNG DER MAXIMALVERGÜTUNGEN BEI DER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019 / 2020 ZUGESAGTEN GESAMTVERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN UND
DER FRÜHEREN VORSTANDSMITGLIEDER
|
|
Martina Merz |
Oliver Burkhard |
Johannes Dietsch |
Dr. Klaus Keysberg |
|
|
Vorsitzende des Vorstands 01.10.2019 - 31.05.2023
|
Ordentliches Vorstandsmitglied seit 01.02.2013
|
Ordentliches Vorstandsmitglied 01.02.2019 - 31.03.2020
|
Ordentliches Vorstandsmitglied seit 01.10.2019
|
in Tsd € |
|
Zielvergütung |
Maximalvergütung |
Auszahlung
|
Zielvergütung |
Maximalvergütung |
Auszahlung
|
Zielvergütung1) |
Maximalvergütung1) |
Auszahlung
|
Zielvergütung |
Maximalvergütung |
Auszahlung
|
Erfolgsunabhängige Vergütung |
Festvergütung 2019 / 20202) |
1.307 |
1.307 |
1.307
|
683 |
683 |
683
|
350 |
350 |
350
|
683 |
683 |
683
|
|
Nebenleistungen 2019 / 2020 |
93 |
93 |
93
|
79 |
79 |
79
|
17 |
17 |
17
|
81 |
81 |
81
|
|
Versorgungsentgelt 2019 / 2020 |
536 |
536 |
536
|
- |
- |
-
|
- |
- |
-
|
280 |
280 |
280
|
Summe |
|
1.936 |
1.936 |
1.936
|
762 |
762 |
762
|
367 |
367 |
367
|
1.044 |
1.044 |
1.044
|
Einjährige variable Vergütung |
STI 2019 / 2020 |
1.250 |
2.500 |
0
|
680 |
1.360 |
0
|
-3) |
-3) |
-3) |
680 |
1.360 |
0
|
Mehrjährige variable Vergütung |
LTI 2019 / 2020 |
2.000 |
5.000 |
853
|
1.050 |
2.625 |
448
|
525 |
1.313 |
224
|
1.050 |
2.625 |
448
|
Summe |
|
5.186 |
9.436 |
2.789
|
2.492 |
4.747 |
1.210
|
892 |
1.680 |
591
|
2.774 |
5.029 |
1.492
|
Sonstiges |
Sondervergütung 2019 / 20204) |
500 |
500 |
500
|
200 |
200 |
200
|
- |
- |
-
|
200 |
200 |
200
|
Summe |
|
5.686 |
9.936 |
3.289
|
2.692 |
4.947 |
1.410
|
892 |
1.680 |
591
|
2.974 |
5.229 |
1.692
|
Altersversorgung |
Versorgungsaufwand 2019 / 2020 |
- |
- |
-
|
1 |
1 |
1
|
145 |
145 |
145
|
360 |
360 |
360
|
Gesamtvergütung |
|
5.686 |
9.000 |
3.289
|
2.693 |
4.500 |
1.411
|
1.037 |
2.250 |
736
|
3.334 |
4.500 |
2.052
|
1) Aufgrund des unterjährigen Austritts von Johannes Dietsch wurden die Ziel- und die Maximalvergütung für das Geschäftsjahr
2019 / 2020 zeitanteilig abgegrenzt. 2) Martina Merz, Oliver Burkhard und Dr. Klaus Keysberg haben vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der
damit verbundenen Kurzarbeit in der Belegschaft auf eigene Initiative für die drei Monate Mai bis Juli 2020 auf je 10 % des
monatlichen Bruttogehalts verzichtet. 3) Johannes Dietsch hat im Zuge seines Austritts auf sämtliche Ansprüche auf eine etwaigen STI für das Geschäftsjahr 2019 /
2020 verzichtet. 4) Martina Merz, Oliver Burkhard und Dr. Klaus Keysberg haben für ihre besonderen Leistungen im Geschäftsjahr 2019 / 2020 gemäß
den Regelungen des damals geltenden Vergütungssystems eine einmalige Sondervergütung erhalten. Zu den Hintergründen und Einzelheiten
siehe die detaillierten Ausführungen im Vergütungsbericht 2019 / 2020 und auf der Hauptversammlung 2021.
Leistungen bei Vertragsbeendigung
Abfindungsregelungen
In den Vorstandsdienstverträgen sind Abfindungsregelungen vereinbart, die den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex entsprechen. Im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer auf Veranlassung
der Gesellschaft kann das Vorstandsmitglied eine Ausgleichszahlung erhalten.
Die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmt sich in den seit 1. Oktober 2019 abgeschlossenen oder verlängerten Dienstverträgen
nach der Summe des Jahresfestgehalts und des tatsächlich ausgezahlten STI für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie des Jahresfestgehalts
und des voraussichtlichen STI für das laufende Geschäftsjahr, in dem der Vorstandsdienstvertrag endet, beträgt aber nicht
mehr als die Summe der Jahresfestgehälter und der voraussichtlichen STI-Leistungen für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags.
Sonstige Bezüge wie insbesondere Altersvorsorgeaufwendungen, LTI und Sachleistungen werden nicht berücksichtigt.
Davon abweichend bestand für Oliver Burkhard als vor dem 1. Oktober 2019 erstmals bestelltes Vorstandsmitglied bisher die
Regelung, dass sich die Parteien auf die Höhe einer etwaigen Ausgleichszahlung im Anlassfall einigen, wobei eine solche Zahlung
keinesfalls die im Folgenden genannten Höchstgrenzen übersteigen darf: Eine Ausgleichsleistung beträgt höchstens die Summe
des Wertes aus dem Zweifachen des zuletzt gültigen Jahresfestgehalts, dem tatsächlich ausgezahlten STI für das abgelaufene
Geschäftsjahr sowie dem voraussichtlichen STI für das laufende Geschäftsjahr, in dem der Vorstandsdienstvertrag endet, und
dem Zweifachen des zuletzt gültigen Zielbetrags des LTI. Ist der Wert dieser vorgenannten Leistungen für die Restlaufzeit
des Vorstandsdienstvertrags geringer als diese Summe, ist dieser geringere Wert die Höchstgrenze. Ab Beginn der neuen Bestellperiode
zum 1. Oktober 2023 entfällt diese Regelung und die Höhe einer etwaigen Ausgleichszahlung bestimmt sich nach dem allgemeinen
Schema, das für alle ab dem 1. Oktober 2019 abgeschlossenen oder verlängerten Dienstverträge gilt.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist derzeit in den Vorstandsdienstverträgen nicht vereinbart.
Change of Control
In den seit 1. April 2020 abgeschlossenen oder verlängerten Vorstandsdienstverträgen sind keine Zusagen für Leistungen aus
Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change
of Control) vereinbart.
Vor dem 1. April 2020 abgeschlossene Vorstandsdienstverträge (Oliver Burkhard, Dr. Klaus Keysberg) enthalten entsprechende
Zusagen, nach denen im Falle eines Unternehmenskontrollwechsels die Vorstandsmitglieder das Recht haben, innerhalb eines Zeitraums
von sechs Monaten ab dem Kontrollwechsel mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ihr Amt als Mitglied des Vorstands
aus wichtigem Grund niederzulegen und ihren Dienstvertrag zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts
gelten Abfindungsregeln, die vorsehen, dass Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit aufgrund eines
Kontrollwechsels zwei Jahresvergütungen, jedoch beschränkt auf Festgehalt und STI, nicht überschreiten und nicht mehr als
die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Das Sonderkündigungsrecht und der Anspruch auf Abfindung bestehen nicht,
wenn es sich um einen Kontrollwechsel durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung handelt. Wie bereits dargestellt,
entfällt diese Regelung für Oliver Burkhard ab Beginn der neuen Bestellperiode zum 1. Oktober 2023.
Malus/Clawback
Bei schwerwiegenden Verstößen von Vorstandsmitgliedern gegen geltendes Recht oder die jeweils geltenden gesellschafts- oder
konzerninternen Vorgaben und Richtlinien hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, noch nicht ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile
teilweise zu reduzieren oder vollständig entfallen zu lassen sowie - bei nachträglichem Bekanntwerden - bereits ausgezahlte
variable Vergütungsbestandteile ganz oder teilweise zurückzufordern. Letzteres gilt auch im Falle einer Auszahlung variabler
Vergütungsbestandteile auf Grundlage eines fehlerhaften Konzernabschlusses für den aufgrund einer korrigierten Festsetzung
festgestellten Differenzbetrag.
Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Geschäftsjahr keinen Anlass festgestellt, um von der im Vergütungssystem vorgesehenen
Möglichkeit Gebrauch zu machen, variable Vergütungsbestandteile zu reduzieren, vollständig entfallen zu lassen oder zurückzufordern.
Leistungen Dritter
Im vergangenen Geschäftsjahr wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen eines Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als
Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.
Vergütung für Aufsichtsratsmandate innerhalb und außerhalb des thyssenkrupp Konzerns
Den Vorstandsmitgliedern Miguel Ángel López Borrego, Dr. Klaus Keysberg und Martina Merz wurden für die Wahrnehmung ihrer
Mandate im Aufsichtsrat der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA im vergangenen Geschäftsjahr Vergütungen gewährt, die entsprechend
den Regelungen des geltenden Vorstandsvergütungssystems verrechnet werden und damit nicht zu höheren Gesamtbezügen führen.
Auf einen Ausweis in den tabellarischen Übersichten zur im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung
der Vorstandsmitglieder wurde daher unter dem Aspekt der Klarheit und Verständlichkeit verzichtet.
Weitere Vergütungen für die Wahrnehmung konzerninterner Aufsichtsratsmandate wurden im vergangenen Geschäftsjahr keinem Vorstandsmitglied
gewährt. Dasselbe gilt für die Wahrnehmung externer Aufsichtsratsmandate im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit und im
Interesse von thyssenkrupp.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Vorstands
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten
festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Es handelt
sich dabei um die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gezahlte Jahresfestvergütung und die gewährten Nebenleistungen,
das für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gezahlte Versorgungsentgelt, den im Dezember 2023 zur Auszahlung fälligen, für die
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten STI und die Auszahlung aus dem für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 ausgegebenen
LTI, dessen Performance-Periode im Geschäftsjahr 2022 / 2023 geendet ist. Laufende Aufwendungen für Altersversorgungzusagen
der Vorstandsmitglieder für die Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr bleiben bei dieser Betrachtung definitionsgemäß außer
Ansatz, sind jedoch als freiwillige Zusatzangabe separat ausgewiesen.
IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN MITGLIEDER DES VORSTANDS
|
|
Miguel Ángel López Borrego |
Oliver Burkhard |
Dr. Klaus Keysberg |
|
|
Vorsitzender des Vorstands seit 01.06.2023
|
Ordentliches Vorstandsmitglied seit 01.02.2013
|
Ordentliches Vorstandsmitglied seit 01.10.2019
|
|
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
|
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd €
|
in %
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd €
|
in %
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd €
|
in %
|
Erfolgsunabhängige Vergütung |
Festvergütung |
- |
- |
447
|
48
|
700 |
30 |
700
|
40
|
700 |
49 |
700
|
36
|
|
Nebenleistungen |
- |
- |
8
|
1
|
48 |
2 |
123
|
7
|
58 |
4 |
57
|
3
|
|
Versorgungsentgelt |
- |
- |
179
|
19
|
- |
- |
-
|
-
|
280 |
20 |
280
|
14
|
Summe |
|
- |
- |
633
|
68
|
748 |
32 |
823
|
47
|
1.038 |
73 |
1.037
|
53
|
Einjährige variable Vergütung |
STI 2021 / 2022 |
- |
- |
-
|
-
|
377 |
16 |
-
|
-
|
377 |
27 |
-
|
-
|
|
STI 2022 / 2023 |
- |
- |
298
|
32
|
- |
- |
486
|
28
|
- |
- |
486
|
25
|
Mehrjährige variable Vergütung |
LTI 2018 / 2019 |
- |
- |
-
|
-
|
1.230 |
52 |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
|
LTI 2019 / 2020 |
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
448
|
26
|
- |
- |
448
|
23
|
Summe |
|
- |
- |
931
|
100
|
2.355 |
100 |
1.757
|
100
|
1.415 |
100 |
1.971
|
100
|
Sonstiges |
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
Gesamtvergütung nach § 162 AktG |
|
- |
- |
931
|
100
|
2.355 |
100 |
1.757
|
100
|
1.415 |
100 |
1.971
|
100
|
Versorgungsaufwand1) |
|
- |
- |
-
|
-
|
6 |
- |
3
|
-
|
155 |
- |
559
|
-
|
Gesamtvergütung zzgl. Versorgungsaufwand1) |
|
- |
- |
931
|
-
|
2.361 |
- |
1.760
|
-
|
1.570 |
- |
2.530
|
-
|
1) Als freiwillige Zusatzangabe, Ausweis nach IFRS
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Vorstandsmitglieder
Die folgenden Tabellen enthalten die den früheren Mitgliedern des Vorstands, die ihre Tätigkeit innerhalb der letzten zehn
Geschäftsjahre beendet haben, im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile
einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG. Es handelt sich dabei um die für eine Tätigkeit im Geschäftsjahr
2022 / 2023 gezahlte Jahresfestvergütung und gewährten Nebenleistungen, das für eine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023
gezahlte Versorgungsentgelt, den im Dezember 2023 zur Auszahlung fälligen, für eine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023
gewährten STI und die Auszahlung aus dem für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 ausgegebenen LTI, dessen Performance-Periode im
Geschäftsjahr 2022 / 2023 geendet ist. Hinzu kommen für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 bezogene Versorgungsleistungen.
IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES VORSTANDS (1 / 2)
|
|
Martina Merz |
Johannes Dietsch |
Dr. Donatus Kaufmann |
|
|
Vorsitzende des Vorstands 01.10.2019 - 31.05.2023
|
Ordentliches Vorstandsmitglied 01.02.2019 - 31.03.2020
|
Ordentliches Vorstandsmitglied 01.02.2014 - 30.09.2019
|
|
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
|
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd €
|
in %
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd €
|
in %
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd €
|
in %
|
Erfolgsunabhängige Vergütung |
Festvergütung |
1.340 |
52 |
1.005
|
34
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
|
Nebenleistungen |
24 |
1 |
18
|
1
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
|
Versorgungsentgelt |
536 |
21 |
402
|
14
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
Summe |
|
1.900 |
73 |
1.425
|
48
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
Einjährige variable Vergütung |
STI 2021 / 2022 |
693 |
27 |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
|
STI 2022 / 2023 |
- |
- |
670
|
23
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
Mehrjährige variable Vergütung |
LTI 2018 / 2019 |
- |
- |
-
|
-
|
820 |
100 |
-
|
-
|
1.113 |
100 |
-
|
-
|
LTI 2019 / 2020 |
- |
- |
853 |
29
|
-
|
- |
224 |
40
|
-
|
- |
- |
-
|
|
Summe |
|
2.593 |
100 |
2.948
|
100
|
820 |
100 |
224
|
40
|
1.113 |
100 |
-
|
-
|
Sonstiges |
Bezug Altersversorgung |
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
|
Auszahlung Alterskapital1) |
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
333
|
60
|
- |
- |
1.846
|
100
|
|
Auszahlung DC2) |
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
-
|
-
|
Gesamtvergütung nach § 162 AktG |
|
2.593 |
100 |
2.948
|
100
|
820 |
100 |
557
|
100
|
1.113 |
100 |
1.846
|
100
|
Versorgungsaufwand3) |
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
|
-
|
- |
- |
|
-
|
Gesamtvergütung zzgl. Versorgungsaufwand3) |
|
2.593 |
- |
2.948
|
-
|
820 |
- |
557
|
-
|
1.113 |
- |
1.846
|
-
|
1) Johannes Dietsch und Dr. Donatus Kaufmann erhalten ihre Altersversorgung nicht als laufende Renten, sondern in Form eines
Einmalkapitals ausgezahlt. 2) Deferred Compensation: durch Entgeltumwandlung zusätzlich erworbenen Versorgungsleistungen 3) Als freiwillige Zusatzangabe, Ausweis nach IFRS
IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES VORSTANDS (2 / 2)
|
|
Dr. Heinrich Hiesinger |
|
|
Stellv. Vorsitzender des Vorstands 01.10.2010 - 20.01.2011 Vorsitzender des Vorstands 21.01.2011 - 06.07.2018
|
|
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
|
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd €
|
in %
|
Sonstiges |
Bezug Altersversorgung |
695 |
100 |
749
|
100
|
Gesamtvergütung nach § 162 AktG |
|
695 |
100 |
749
|
100
|
Zielvergütung und Ist-Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands für das abgelaufene Geschäftsjahr
Die folgende Tabelle stellt als freiwillige Zusatzangabe der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung
nach § 162 AktG der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands die jeweilige Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 gegenüber.
Diese umfasst die für das Geschäftsjahr zugesagte Zielvergütung, die im Falle einer Zielerreichung von 100 % gewährt wird,
ergänzt um die Angaben der individuell erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen.
ZIELVERGÜTUNG GEGENÜBER GEWÄHRTER UND GESCHULDETER VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
2022 / 2023
|
|
Miguel Ángel López Borrego |
Oliver Burkhard |
Dr. Klaus Keysberg |
|
|
Vorsitzender des Vorstands seit 01.06.2023
|
Ordentliches Vorstandsmitglied seit 01.02.2013
|
Ordentliches Vorstandsmitglied seit 01.10.2019
|
in Tsd € |
|
Zielvergütung1) |
Minimalvergütung |
Maximalvergütung1) |
gewährt und geschuldet
|
Zielvergütung |
Minimalvergütung |
Maximalvergütung |
gewährt und geschuldet
|
Zielvergütung |
Minimalvergütung |
Maximalvergütung |
gewährt und geschuldet
|
Erfolgsunabhängige Vergütung |
Festvergütung |
447 |
447 |
447 |
447
|
700 |
700 |
700 |
700
|
700 |
700 |
700 |
700
|
|
Nebenleistungen |
8 |
8 |
8 |
8
|
123 |
123 |
123 |
123
|
57 |
57 |
57 |
57
|
|
Versorgungsentgelt |
179 |
179 |
179 |
179
|
- |
- |
- |
-
|
280 |
280 |
280 |
280
|
Summe |
|
633 |
633 |
633 |
633
|
823 |
823 |
823 |
823
|
1.037 |
1.037 |
1.037 |
1.037
|
Einjährige variable Vergütung |
STI 2022 / 2023 |
417 |
0 |
833 |
298
|
680 |
0 |
1.360 |
486
|
680 |
0 |
1.360 |
486
|
Mehrjährige variable Vergütung |
LTI 2019 / 2020 |
- |
- |
- |
-
|
- |
- |
- |
448
|
- |
- |
- |
448
|
|
LTI 2022 / 2023 |
667 |
0 |
1.333 |
-
|
1.050 |
0 |
2.100 |
-
|
1.050 |
0 |
2.100 |
-
|
Summe |
|
1.717 |
633 |
2.800 |
931
|
2.553 |
823 |
4.283 |
1.757
|
2.767 |
1.037 |
4.497 |
1.971
|
Sonstiges |
|
- |
- |
- |
-
|
- |
- |
- |
-
|
- |
- |
- |
-
|
Gesamtvergütung |
|
1.717 |
633 |
3.000 |
931
|
2.553 |
823 |
4.500 |
1.757
|
2.767 |
1.037 |
4.500 |
1.971
|
1) Wegen des unterjährigen Eintritts von Miguel Ángel López Borrego wurden die Ziel- und die Maximalvergütung für das Geschäftsjahr
2022 / 2023 zeitanteilig abgegrenzt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 / 2023
Grundlagen des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 14 der Satzung geregelt und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten
Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
stets dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht.
Gemäß § 14 der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch auf eine feste jährliche Grundvergütung sowie ein Sitzungsgeld.
Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bemisst sich nach den Aufgaben des Mitglieds im Aufsichtsrat beziehungsweise
in dessen Ausschüssen. Die Vergütungsregelung berücksichtigt damit insbesondere auch die Vorgaben des DCGK. Durch die feste
Grundvergütung, die Vergütung zusätzlicher Ausschusstätigkeit, Sitzungsgelder und den Verzicht auf eine erfolgsabhängige Aufsichtsratsvergütung
soll insbesondere auch die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder gefördert werden. Durch die sachdienliche Ausübung der
Kontroll- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats soll die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gefördert werden.
Ausgestaltung und Anwendung des Vergütungssystems des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 / 2023
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine feste jährliche Grundvergütung in Höhe
von 50.000 €. Für den Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt die jährliche Vergütung 200.000 € und für seinen Stellvertreter 150.000
€. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten.
Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss - mit Ausnahme des nach § 27 Abs. 3
MitbestG gebildeten Ausschusses und des Prüfungsausschusses - einen Zuschlag von 12.500 € auf die jährliche Grundvergütung,
der jeweilige Vorsitzende des Ausschusses einen Zuschlag von 25.000 €. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält einen
Zuschlag in Höhe von 20.000 € auf die jährliche Grundvergütung, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen Zuschlag von
40.000 €.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nur für einen Teil des Geschäftsjahres angehören, erhalten
eine zeitanteilige Vergütung.
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 € für jede Sitzungsteilnahme
als Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz oder entsprechende Zuschaltung.
Im Geschäftsjahr 2022 / 2023 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in allen Aspekten wie in § 14 der Satzung der
Gesellschaft geregelt angewendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile
für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
Die folgenden Tabellen stellen die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten
und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG
dar. Zwar ist gemäß § 14 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft die Aufsichtsratsvergütung insgesamt erst nach Ablauf des Geschäftsjahres
fällig, jedoch wird, wie schon im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 / 2022, die im vorliegenden Bericht dargestellte
Aufsichtsratsvergütung - im Sinne einer periodengerechten Zuordnung sowie auch aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit
und im Interesse der Konsistenz mit dem Ausweis der Vorstandsvergütung - konsequent dem Geschäftsjahr zugeordnet, in dem die
zugrunde liegende Tätigkeit erbracht wurde.
Bei der folgenden Darstellung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten
Vergütung handelt es sich demzufolge um die im Geschäftsjahr 2023 / 2024 zur Auszahlung fällige, bezüglich der Höhe und dem
Anspruch nach jedoch bereits feststehende Grundvergütung und Vergütung für Ausschussmitgliedschaften für die Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2022 / 2023 sowie das für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023 angefallene Sitzungsgeld.
IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
|
Grundvergütung |
Vergütung für Ausschusstätigkeit |
Sitzungsgeld |
Vergütung aus Mandaten bei Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG
|
Gesamtvergütung nach § 162 AktG
|
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
|
in € |
in % |
in €
|
in %
|
in € |
in % |
in €
|
in %
|
in € |
in % |
in €
|
ein %
|
in € |
in % |
in €
|
in %
|
in € |
in % |
in €
|
in %
|
Friederike Helfer1) |
50.000 |
49 |
20.833
|
50
|
45.000 |
44 |
18.750
|
45
|
8.000 |
8 |
2.500
|
6
|
- |
- |
-
|
-
|
103.000 |
100 |
42.083
|
100
|
Peter Remmler1) |
50.000 |
60 |
20.833
|
63
|
12.500 |
15 |
5.208
|
16
|
4.500 |
5 |
1.500
|
5
|
16.500 |
20 |
5.428
|
16
|
83.500 |
100 |
32.970
|
100
|
Dirk Sievers2) |
50.000 |
36 |
37.500
|
41
|
70.000 |
51 |
43.125
|
47
|
18.500 |
13 |
11.000
|
12
|
- |
- |
-
|
-
|
138.500 |
100 |
91.625
|
100
|
Isolde Würz3) |
50.000 |
94 |
12.500
|
96
|
- |
- |
-
|
-
|
3.000 |
6 |
500
|
4
|
- |
- |
-
|
-
|
53.000 |
100 |
13.000
|
100
|
Insgesamt |
200.000 |
91.667
|
127.500 |
-
|
34.000 |
15.500
|
16.500 |
5.428
|
378.000 |
179.678
|
1) Mitglied des Aufsichtsrats bis 03.02.2023 2) Mitglied des Aufsichtsrats bis 20.06.2023 3) Mitglied des Aufsichtsrats bis 31.12.2022
IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
|
Grundvergütung |
Vergütung für Ausschusstätigkeit |
Sitzungsgeld |
Vergütung aus Mandaten bei Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG |
Gesamtvergütung nach § 162 AktG
|
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
2021 / 2022 |
2022 / 2023
|
|
in € |
in % |
in €
|
in %
|
in € |
in % |
in €
|
in %
|
in € |
in % |
in €
|
in %
|
in € |
in % |
in €
|
in %
|
in € |
in % |
in €
|
in %
|
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm, Vorsitzender |
200.000 |
91 |
200.000
|
92
|
- |
- |
-
|
-
|
19.500 |
9 |
17.000
|
8
|
- |
- |
-
|
-
|
219.500 |
100 |
217.000
|
100
|
Jürgen Kerner, stellv. Vorsitzender
|
150.000 |
90 |
150.000
|
92
|
- |
- |
-
|
-
|
16.500 |
10 |
13.500
|
8
|
- |
- |
-
|
-
|
166.500 |
100 |
163.500
|
100
|
Birgit A. Behrendt |
50.000 |
94 |
50.000
|
81
|
- |
- |
8.333
|
13
|
3.000 |
6 |
3.500
|
6
|
- |
- |
-
|
-
|
53.000 |
100 |
61.833
|
100
|
Dr. Patrick Berard1) |
- |
- |
33.333
|
93
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
2.500
|
7
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
35.833
|
100
|
Stefan Erwin Buchner |
50.000 |
95 |
50.000
|
78
|
- |
- |
8.333
|
13
|
2.500 |
5 |
5.500
|
9
|
- |
- |
-
|
-
|
52.500 |
100 |
63.833
|
100
|
Dr. Wolfgang Colberg |
50.000 |
94 |
50.000
|
73
|
- |
- |
13.333
|
20
|
3.000 |
6 |
5.000
|
7
|
- |
- |
-
|
-
|
53.000 |
100 |
68.333
|
100
|
Prof. Dr. Dr. h. c. Ursula Gather
|
50.000 |
62 |
50.000
|
61
|
25.000 |
31 |
25.000
|
31
|
5.500 |
7 |
6.500
|
8
|
- |
- |
-
|
-
|
80.500 |
100 |
81.500
|
100
|
Angelika Gifford |
50.000 |
94 |
50.000
|
93
|
- |
- |
-
|
-
|
3.000 |
6 |
3.500
|
7
|
- |
- |
-
|
-
|
53.000 |
100 |
53.500
|
100
|
Dr. Bernhard Günther |
50.000 |
38 |
50.000
|
40
|
65.833 |
50 |
57.500
|
46
|
16.000 |
12 |
17.500
|
14
|
- |
- |
-
|
-
|
131.833 |
100 |
125.000
|
100
|
Achim Hass |
50.000 |
85 |
50.000
|
84
|
- |
- |
-
|
-
|
3.000 |
5 |
3.500
|
6
|
6.000 |
10 |
5.800
|
10
|
59.000 |
100 |
59.300
|
100
|
Tanja Jacquemin |
50.000 |
67 |
50.000
|
66
|
20.000 |
27 |
20.000
|
26
|
5.000 |
7 |
6.000
|
8
|
- |
- |
-
|
-
|
75.000 |
100 |
76.000
|
100
|
Daniela Jansen |
50.000 |
72 |
50.000
|
67
|
15.000 |
22 |
19.167
|
26
|
4.500 |
6 |
5.500
|
7
|
- |
- |
-
|
-
|
69.500 |
100 |
74.667
|
100
|
Christian Julius |
29.167 |
84 |
50.000
|
83
|
- |
- |
-
|
-
|
1.500 |
4 |
3.500
|
6
|
3.943 |
11 |
6.800
|
11
|
34.610 |
100 |
60.300
|
100
|
Thorsten Koch |
8.333 |
89 |
50.000
|
79
|
- |
- |
4.167
|
7
|
500 |
5 |
4.000
|
6
|
493 |
5 |
5.450
|
9
|
9.326 |
100 |
63.617
|
100
|
Katrin Krawinkel2) |
- |
- |
37.500
|
93
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
3.000
|
7
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
40.500
|
100
|
Dr. Ingo Luge |
50.000 |
63 |
50.000
|
61
|
25.000 |
31 |
25.000
|
31
|
5.000 |
6 |
6.500
|
8
|
- |
- |
-
|
-
|
80.000 |
100 |
81.500
|
100
|
Tekin Nasikkol |
50.000 |
60 |
50.000
|
48
|
12.500 |
15 |
27.500
|
27
|
4.500 |
5 |
9.000
|
9
|
17.000 |
20 |
16.750
|
16
|
84.000 |
100 |
103.250
|
100
|
Dr. Verena Volpert |
50.000 |
56 |
50.000
|
52
|
33.333 |
38 |
40.000
|
42
|
5.500 |
6 |
6.000
|
6
|
- |
- |
-
|
-
|
88.833 |
100 |
96.000
|
100
|
Ulrich Wilsberg1) |
- |
- |
33.333
|
55
|
- |
- |
11.875
|
20
|
- |
- |
4.500
|
7
|
- |
- |
10.613
|
18
|
- |
- |
60.321
|
100
|
Kirstin Zeidler3) |
- |
- |
12.500
|
74
|
- |
- |
-
|
-
|
- |
- |
500
|
3
|
- |
- |
3.784
|
23
|
- |
- |
16.784
|
100
|
Insgesamt |
987.500 |
1.166.667
|
196.666 |
260.208
|
98.500 |
126.500
|
27.436 |
49.197
|
1.310.102 |
1.602.572
|
1) Mitglied des Aufsichtsrats seit 03.02.2023 2) Mitglied des Aufsichtsrats seit 01.01.2023 3) Mitglied des Aufsichtsrats seit 07.07.2023
Die Arbeitnehmervertreter, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, haben erklärt, ihre Vergütung nach den Richtlinien des
Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen
und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern
auf Vollzeitäquivalenzbasis dar, wobei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aller Unternehmen
des Konzerns in Deutschland im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt wird. Die interne Vergleichsgruppe wird bewusst auf Deutschland
beschränkt, zum einen wegen des externen Vergleichs der thyssenkrupp Vorstandsvergütung mit der der Unternehmen des DAX und
MDAX und zum anderen, weil hier die meisten Mitarbeiter beschäftigt sind.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS
|
Gewährte und geschuldete Vergütung 2022 / 2023 |
Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 / 2022 |
Veränderung 2022 / 2023
ggü. 2021 / 2022
|
Veränderung 2021 / 2022 ggü. 2020 / 2021
|
Veränderung 2020 / 2021 ggü. 2019 / 2020
|
Veränderung 2019 / 2020 ggü. 2018 / 2019
|
Veränderung 2018 / 2019 ggü. 2017 / 2018
|
|
in Tsd € |
in Tsd € |
absolut
|
in %
|
absolut |
in % |
absolut |
in % |
absolut |
in % |
absolut |
in % |
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Miguel Ángel López Borrego |
931 |
- |
931
|
-
|
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Oliver Burkhard |
1.757 |
2.355 |
- 598
|
- 25
|
127 |
6 |
1.074 |
93 |
- 247 |
- 18 |
- 494 |
- 26 |
Dr. Klaus Keysberg |
1.971 |
1.415 |
556
|
39
|
- 631 |
- 31 |
802 |
64 |
1.244 |
- |
- |
- |
Frühere Mitglieder des Vorstands |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Johannes Dietsch |
557 |
820 |
- 263
|
- 32
|
820 |
- |
- 1.169 |
- 100 |
688 |
143 |
481 |
- |
Dr. Heinrich Hiesinger |
749 |
695 |
54
|
8
|
- 793 |
- 53 |
1.083 |
267 |
- 1.645 |
- 80 |
- 4.811 |
- 70 |
Dr. Donatus Kaufmann |
1.846 |
1.113 |
733
|
66
|
605 |
119 |
- 1.662 |
- 77 |
783 |
56 |
- 508 |
- 27 |
Martina Merz |
2.948 |
2.593 |
355
|
14
|
- 1.045 |
- 29 |
1.202 |
49 |
2.436 |
- |
- |
- |
Arbeitnehmer |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ø Arbeitnehmer in Deutschland |
71 |
68 |
4
|
6
|
3 |
4 |
2 |
4 |
- 2 |
- 4 |
1 |
2 |
Ertragsentwicklung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Jahresüberschuss des Konzerns (Mio €) |
- 1.986 |
1.220 |
- 3.206
|
--
|
1.245 |
++ |
- 9.617 |
-- |
9.852 |
++ |
- 320 |
- |
Jahresüberschuss der thyssenkrupp AG (Mio €) |
- 1.783 |
2.103 |
- 3.886
|
--
|
2.754 |
++ |
- 362 |
- |
1.518 |
++ |
- 3.386 |
-- |
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
|
Gewährte und geschuldete Vergütung 2022 / 2023 |
Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 / 2022 |
Veränderung 2022 / 2023 ggü. 2021 / 2022
|
Veränderung 2021 / 2022 ggü. 2020 / 2021 |
Veränderung 2020 / 2021 ggü. 2019 / 2020 |
Veränderung 2019 / 2020 ggü. 2018 / 2019 |
Veränderung 2018 / 2019 ggü. 2017 / 2018 |
|
in € |
in € |
absolut
|
in %
|
absolut |
in % |
absolut |
in % |
absolut |
in % |
absolut |
in % |
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm, Vorsitzender |
217.000 |
219.500 |
- 2.500
|
- 1
|
1.500 |
1 |
- 12.000 |
- 5 |
194.250 |
543 |
35.750 |
- |
Jürgen Kerner, stellv. Vorsitzender
|
163.500 |
166.500 |
- 3.000
|
- 2
|
- 500 |
0 |
38.500 |
30 |
128.500 |
- |
- |
- |
Birgit A. Behrendt |
61.833 |
53.000 |
8.833
|
17
|
1.000 |
2 |
11.000 |
27 |
41.000 |
- |
- |
- |
Dr. Patrick Berard |
35.833 |
- |
35.833
|
-
|
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Stefan Erwin Buchner |
63.833 |
52.500 |
11.333
|
22
|
18.167 |
53 |
34.333 |
- |
- |
- |
- |
- |
Dr. Wolfgang Colberg |
68.333 |
53.000 |
15.333
|
29
|
1.000 |
2 |
- 5.000 |
- 9 |
7.333 |
15 |
49.667 |
- |
Prof. Dr. Dr. h. c. Ursula Gather
|
81.500 |
80.500 |
1.000
|
1
|
500 |
1 |
- 4.500 |
- 5 |
- 6.500 |
- 7 |
32.333 |
55 |
Angelika Gifford |
53.500 |
53.000 |
500
|
1
|
1.000 |
2 |
1.167 |
2 |
50.833 |
- |
- |
- |
Dr. Bernhard Günther |
125.000 |
131.833 |
- 6.833
|
- 5
|
- 12.167 |
- 8 |
29.875 |
26 |
114.125 |
- |
- |
- |
Achim Hass |
59.300 |
59.000 |
300
|
1
|
1.600 |
3 |
- 3.000 |
- 5 |
1.000 |
2 |
- 16.650 |
- 22 |
Tanja Jacquemin |
76.000 |
75.000 |
1.000
|
1
|
500 |
1 |
- 3.500 |
- 4 |
1.000 |
1 |
1.000 |
1 |
Daniela Jansen |
74.667 |
69.500 |
5.167
|
7
|
47.667 |
218 |
21.833 |
- |
- |
- |
- |
- |
Christian Julius |
60.300 |
34.610 |
25.690
|
74
|
34.610 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Thorsten Koch |
63.617 |
9.326 |
54.291
|
582
|
9.326 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Katrin Krawinkel |
40.500 |
- |
40.500
|
-
|
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Dr. Ingo Luge |
81.500 |
80.000 |
1.500
|
2
|
0 |
0 |
8.417 |
12 |
71.583 |
- |
- |
- |
Tekin Nasikkol |
103.250 |
84.000 |
19.250
|
23
|
500 |
1 |
68.584 |
460 |
- 8.482 |
- 36 |
- 32.917 |
- 58 |
Dr. Verena Volpert |
96.000 |
88.833 |
7.167
|
8
|
21.500 |
32 |
67.333 |
- |
- |
- |
- |
- |
Ulrich Wilsberg |
60.321 |
- |
60.321
|
-
|
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Kirstin Zeidler |
16.784 |
- |
16.784
|
-
|
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Friederike Helfer |
42.083 |
103.000 |
- 60.917
|
- 59
|
500 |
0 |
23.750 |
30 |
78.750 |
- |
- |
- |
Peter Remmler |
32.970 |
83.500 |
- 50.530
|
- 61
|
500 |
1 |
- 3.500 |
- 4 |
750 |
1 |
- 750 |
- 1 |
Dirk Sievers |
91.625 |
138.500 |
- 46.875
|
- 34
|
1.500 |
1 |
2.000 |
1 |
- 7.500 |
- 5 |
142.500 |
- |
Isolde Würz |
13.000 |
53.000 |
- 40.000
|
- 75
|
1.000 |
2 |
- 3.000 |
- 5 |
1.000 |
2 |
- 1.000 |
- 2 |
Arbeitnehmer |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ø Arbeitnehmer in Deutschland |
71.367 |
67.569 |
3.798
|
6
|
2.880 |
4 |
2.460 |
4 |
- 2.294 |
- 4 |
991 |
2 |
Ertragsentwicklung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Jahresüberschuss des Konzerns (Mio €) |
- 1.986 |
1.220 |
- 3.206
|
--
|
1.245 |
++ |
- 9.617 |
-- |
9.852 |
++ |
- 320 |
- |
Jahresüberschuss der thyssenkrupp AG (Mio €) |
- 1.783 |
2.103 |
- 3.886
|
--
|
2.754 |
++ |
- 362 |
- |
1.518 |
++ |
- 3.386 |
-- |
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum
30. September 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse
aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Düsseldorf, den 21. November 2023
KPMG
AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Marc Ufer
Wirtschaftsprüfer
|
Dr. Markus Zeimes
Wirtschaftsprüfer
|
III. |
Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 7
|
Lebenslauf Dr. Verena Volpert
Persönliche Daten
• |
Geburtsjahr: 1960
|
• |
Geburtsort: Lennestadt
|
• |
Nationalität: Deutsch
|
• |
Beruf: Steuerberaterin
|
Ausbildung
• |
Studium Betriebswirtschaftslehre (Dipl.-Kfm.) und Promotion (Dr. rer. pol.) Universität - GH - Siegen
|
• |
Steuerberaterexamen
|
Beruflicher Werdegang
• |
1984 Wissenschaftliche Mitarbeiterin - Universität - GH - Siegen, Lehrstuhl für Finanzierung
|
• |
1988 Wissenschaftliche Mitarbeiterin - Universität Augsburg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre
|
• |
1988 Vorstandsassistentin Finanzvorstand - Bertelsmann AG, Gütersloh (internationales Medienunternehmen)
|
• |
1989 Referentin Finanzen / Sonderaufgaben - Bertelsmann AG, Gütersloh
|
• |
1992 Leiterin Vorstandsbüro CFO - Bertelsmann AG, Gütersloh
|
• |
1996 Leiterin Corporate Finance - Bertelsmann AG, Gütersloh
|
• |
1998 Bereichsleiterin Finanzen - Bertelsmann AG, Gütersloh
|
• |
2006 Senior Vice President Group Finance - E.ON SE, Essen (Börsennotierter Energieversorger)
Leitung des Finanzbereiches, der Treasury, Asset Management, Corporate Finance, Finance Controlling, Financial Settlements und Versicherungen umfasste.
Projekte:
- |
Digitalisierung E.ONTreasury
|
- |
Green Finance
|
- |
Integration E.ON und innogy Finanzen
|
|
• |
2020 Steuerberaterin
|
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
• |
thyssenkrupp AG (seit 2020, gewählt bis 2024)*)
|
• |
Vibracoustic SE, Darmstadt (seit 2016)
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Unabhängigkeit (C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der
thyssenkrupp AG vor.
*) Börsennotiertes Unternehmen
IV. |
Weitere Angaben zur Einberufung
|
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 622.531.741 Stückaktien eingeteilt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien,
so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 622.531.741 Stück beträgt.
|
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 12. Januar 2024, 00:00 Uhr MEZ (Nachweisstichtag),
Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom Letztintermediär
gemäß § 67c Abs. 3 AktG auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum 26. Januar 2024,
24:00 Uhr MEZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
Anmeldestelle:
thyssenkrupp AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des
Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes
Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär
grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung von der Anmeldestelle ausgestellt.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die zum Zeitpunkt dieser Einberufung geltende Regelung zum Nachweisstichtag in § 123
Absatz 4 Satz 2 AktG kurzfristig durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz
- ZuFinG) dahingehend geändert werden soll, dass der Zeitpunkt des Nachweises des Anteilsbesitzes bei Inhaberaktien statt
bisher vom „Beginn des 21. Tages“ durch den „Geschäftsschluss des 22. Tages“ vor der Versammlung ersetzt wird. Eine inhaltliche
Änderung ist hiermit ausweislich der Gesetzesmaterialien nicht verbunden. Bis zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Einberufung
beim Bundesanzeiger war das Zukunftsfinanzierungsgesetz noch nicht verkündet.
Gemäß § 123 Abs. 4 S. 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich
dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt, sofern sie sich insoweit nicht bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
|
3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben (elektronische Briefwahl). Hierzu ist die rechtzeitige Anmeldung wie unter vorstehender Ziffer 2 beschrieben erforderlich.
Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem, welches die
Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung zur Verfügung stellt
(InvestorPortal). Zugang zum InvestorPortal erhalten die rechtzeitig angemeldeten Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte. Die Stimmabgabe
per elektronischer Briefwahl einschließlich einer Änderung der Stimmabgabe über das InvestorPortal ist ab dessen Freischaltung
bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 12. Januar 2024 freigeschaltet.
Die elektronische Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung
gilt als Widerruf der bereits im InvestorPortal abgegebenen elektronischen Briefwahlstimmen.
Auch bevollmächtigte Personen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter
Ziffer 4).
Bitte beachten Sie, dass per elektronischer Briefwahl keine Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder anderweitige Erklärungen entgegengenommen
werden.
|
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung
oder eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs
- wie unter vorstehender Ziffer 2 beschrieben - Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder
Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte
abgedruckte Formular verwendet werden. Darüber hinaus kann die Vollmacht unter Verwendung der Daten der Eintrittskarte über
das InvestorPortal bis zum Tag der Hauptversammlung erteilt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Außerdem wird rechtzeitig angemeldeten Aktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das InvestorPortal erfolgen.
Vollmachten oder Weisungen an die Stimmrechtsvertreter über das InvestorPortal können vor und auch noch während der Hauptversammlung
erteilt werden, müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Zugang zum InvestorPortal erhalten die rechtzeitig
angemeldeten Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte.
Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
auch am Sonderschalter im Eingangsbereich möglich.
Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Vollmachtserteilung
und Weisung an die Stimmrechtsvertreter.
|
5. |
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der thyssenkrupp AG sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters
am 2. Februar 2024 ab 10:00 Uhr MEZ in voller Länge live im Internet unter http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung
verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen
auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG.
|
6. |
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € am Grundkapital
erreichen (letzteres entspricht 195.313 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung schriftlich zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind.
Letztmöglicher Zugangstermin ist daher der 2. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
|
Vorstand der thyssenkrupp AG
Investor Relations (HV)
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
|
|
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB
per E-Mail: hv-antrag@thyssenkrupp.com
|
|
|
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit
findet § 70 AktG Anwendung.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung
veröffentlicht und bekannt gemacht.
|
7. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge
von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht
werden sollen, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
thyssenkrupp AG Investor Relations thyssenkrupp Allee 1 45143 Essen Telefax: +49 201 845-6900365 E-Mail: hv-antrag@thyssenkrupp.com
Bis spätestens zum 18. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ, bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den Voraussetzungen des § 126 AktG bzw. des § 127 AktG genügen und den
anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, unter Namensangabe des Aktionärs im Internet unter http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung
einschließlich einer etwaigen Begründung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Vorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.
|
8. |
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
|
9. |
Stellungnahmen von Aktionären
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird auf freiwilliger Basis die
Möglichkeit eingeräumt, bis zum 30. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.
Die Einreichung hat in Textform und in deutscher Sprache über das InvestorPortal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen zudem
maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Pro Aktionär kann nur eine Stellungnahme eingereicht werden.
Die Gesellschaft wird fristgerecht eingereichte Stellungnahmen spätestens bis zum 31. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ, unter Nennung
des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
zugänglich machen. Widerspricht der Aktionär der Namensnennung, wird die Stellungnahme nicht zugänglich gemacht.
Stellungnahmen werden darüber hinaus auch nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen)
umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der
Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (im Sinne
des § 126 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten
Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen
(dazu Ziffer IV.7.) sowie die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu Ziffer IV.8.) sind ausschließlich auf den in dieser Einladung
jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
|
10. |
Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in der Versammlung
am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.
|
11. |
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten
über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen.
Die thyssenkrupp AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren
Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung: www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/.
|
12. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 124a AktG / Ergänzende Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen,
insbesondere zu den Rechten der Aktionäre, zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur elektronischen Briefwahl und zur Vollmachts-
und Weisungserteilung, stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur elektronischen Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung
erhalten die Aktionäre auch mit der Eintrittskarte zugesandt.
Die Einladung ist am 19. Dezember 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
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Duisburg und Essen, im Dezember 2023
thyssenkrupp AG
Der Vorstand
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