Talanx Aktiengesellschaft
Hannover
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100 ISIN DE000TLX1005
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft, Hannover,
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am Donnerstag, den 4. Mai 2023 um 10:30 Uhr (MESZ),
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die auf Grundlage von § 26n Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) in Form einer virtuellen Hauptversammlung
gemäß § 118a Aktiengesetz (AktG) ohne eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung,
mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, stattfindet.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich über das passwortgeschützte Aktionärsportal, das über die Internetseite
https://hv-talanx.link-apps.de/imeet
zugänglich ist, elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung teilnehmen,
auf elektronischem Wege die gesamte Versammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie die in dieser Einladung beschriebenen
teilnahmegebundenen Aktionärsrechte ausüben.
Die Reden des Aufsichtsrats- und des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessierten unter
https://www.talanx.com/hv
live verfolgt werden. Unter derselben Internetadresse steht nach der virtuellen Hauptversammlung eine Aufzeichnung dieser
Reden, nicht aber der gesamten virtuellen Hauptversammlung, zur Verfügung.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist HDI-Platz 1, 30659 Hannover.
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für
die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a
des Handelsgesetzbuches und können ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter
https://www.talanx.com/hv
eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung unter der oben genannten
Internetseite zugänglich gemacht und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 1.164.373.000,00 EUR (in Worten:
eine Milliarde einhundertvierundsechzig Millionen dreihundertdreiundsiebzigtausend Euro) wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von 2,00 EUR (in Worten: zwei Euro) Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie:
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506.701.886,00 EUR
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Gewinnvortrag auf neue Rechnung: |
657.671.114,00 EUR |
Bilanzgewinn: |
1.164.373.000,00 EUR |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenabschlüssen und Zwischenlageberichten
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie, wenn und soweit derartige unterjährige
(verkürzte) Abschlüsse und Zwischenlageberichte erstellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht von unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2023
und des unterjährigen (verkürzten) Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2024 zu bestellen.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkungen im Hinblick auf die Auswahl
eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2022
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2022 den Mitgliedern des Vorstands
und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, welcher der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur
Billigung vorgelegt wird. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft,
ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus
erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist
dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2022 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt „Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten“
abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.talanx.com/hv
zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht unter der oben genannten Internetseite auch während der Hauptversammlung zugänglich
sein.
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7. |
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung
der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1 der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen; acht Mitglieder werden durch die Anteilseigner und
acht Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer gewählt.
Die Amtszeiten sämtlicher von der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 gewählten Vertreter der Anteilseigner im derzeitigen Aufsichtsrat
enden gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung am 4. Mai 2023.
Nach § 9 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung regelmäßig
für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn
der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung
kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Um bereits bei der Wahl die Vorgaben der Ziele für die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats angemessen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Altersgrenze und die Zugehörigkeitsdauer,
und um flexibel auf sich ändernde Anforderungen an die Kompetenzen reagieren zu können, soll die vorgeschlagene Amtszeit für
einige der nachstehend genannten Kandidatinnen und Kandidaten nicht die bisher regelmäßige Amtszeit von fünf Jahren umfassen.
Damit wird auch die stufenweise Bildung eines sogenannten „Staggered Board“ für die Zukunft ermöglicht. Herr Haas und Frau
Titzrath sollen für circa fünf Jahre, Herr Dr. Brenk, Herr Dr. Günther und Frau Dr. Reich für circa vier Jahre, und Herr Dr.
Jung, Herr Lohmann sowie Herr Steiner für circa drei Jahre gewählt werden.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG müssen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens ebenso viele
Aufsichtsratsmitglieder Männer sein. Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses der Gesamterfüllung
gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der
Arbeitnehmer jeweils getrennt zu erfüllen, wobei jeweils gemäß § 96 Abs. 2 Satz 4 AktG auf volle Personenzahlen mathematisch
auf- beziehungsweise abzurunden ist. Den acht Vertretern auf Seiten der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens
zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat
insgesamt fünf Frauen und elf Männer an, davon zwei Frauen als Vertreterinnen und sechs Männer als Vertreter der Anteilseigner.
Das Mindestanteilsgebot ist daher derzeit erfüllt. Mit der Wahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten, darunter
zwei Frauen und sechs Männer, wird der jeweilige Mindestanteil von 30 Prozent auch weiterhin erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Talanx AG zu wählen (wobei
die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen soll):
a) Dr. Joachim Brenk, Lübeck Vorstandsvorsitzender der L. Possehl & Co. mbH
b) Dr. Christof Günther, Merseburg Geschäftsführer der InfraLeuna GmbH
c) Herbert Haas, Burgwedel Aufsichtsratsvorsitzender der Talanx AG und des HDI V.a.G.
d) Dr. Hermann Jung, Heidenheim Ehem. Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH
e) Dirk Lohmann, Forch, Schweiz Chairman von Schroders Capital ILS, Schroder Investment Management (Switzerland) AG
f) Dr. Sandra Reich, Gräfelfing Selbständige Unternehmensberaterin
g) Norbert Steiner, Baunatal Ehem. Vorstandsvorsitzender der K+S AG
h) Angela Titzrath, Hamburg Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hafen und Logistik AG
Die vorgeschlagene Kandidatin unter h) und der vorgeschlagene Kandidat unter c) werden für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, gewählt. Die vorgeschlagene Kandidatin unter
f) sowie die vorgeschlagenen Kandidaten unter a) und b) werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, gewählt. Die vorgeschlagenen Kandidaten unter d) und e) sowie der vorgeschlagene
Kandidat unter g) werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2025 beschließt, gewählt. Es ist vorgesehen, dass Herr Herbert Haas im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung wieder
für den Vorsitz im Aufsichtsrat vorgeschlagen wird.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen
die gesetzlichen Vorgaben, die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das vom Aufsichtsrat erarbeitete
Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Die Ziele und das Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der
Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2022 im Konzern-Geschäftsbericht veröffentlicht. Dieser ist über unsere
Internetseite unter
https://www.talanx.com/hv |
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Zwischen mehreren der vorgeschlagenen Kandidaten und der Talanx Aktiengesellschaft, Konzerngesellschaften sowie dem HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G. als einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen bestimmte persönliche
und/oder geschäftliche Beziehungen im Sinne von Empf. C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Insbesondere haben mehrere
Kandidaten einen Sitz im Aufsichtsrat des Mehrheitsaktionärs HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. oder werden
diesem Gremium zur Wahl vorgeschlagen. Ferner üben drei Kandidaten geschäftsführende Tätigkeiten in Unternehmen aus, welche
Mitglied beim HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. sind. Detailliertere Ausführungen hierzu entnehmen Sie
bitte den weiteren Angaben zu Tagesordnungspunkt 7, welche im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt „Weitere Informationen
zu den Tagesordnungspunkten“ im Rahmen der Lebensläufe und Angaben zu bestimmten Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Kandidatinnen
und Kandidaten dargestellt sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen darüber hinaus keine für die Wahlentscheidung
der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten einerseits
und der Talanx Aktiengesellschaft, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten
Aktien an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär andererseits. Ferner bestehen derzeit darüber hinaus keine weiteren
wesentlichen Tätigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten für die Talanx Aktiengesellschaft im Sinne des Deutschen Corporate
Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich zudem bei den Kandidatinnen und Kandidaten vergewissert, dass diese den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Eine Qualifikationsmatrix mit Angaben zu den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten ist über unsere Internetseite unter
https://www.talanx.com/hv |
zugänglich.
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8. |
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 13 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen
Hauptversammlung vorzusehen
Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie
insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt I Nr. 27 2022, S. 1166 ff.) hat die virtuelle
Hauptversammlung eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz erfahren. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen
oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der Talanx Aktiengesellschaft stimmen darin überein, dass sich das virtuelle Hauptversammlungsformat
in den vergangenen drei Hauptversammlungen bewährt hat und die Möglichkeit, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen, auch
künftig erhalten bleiben sollte. Die virtuelle Hauptversammlung in dem durch die entsprechenden Neuregelungen im Aktiengesetz
vorgesehenen Format wahrt dabei nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat auch in Zukunft in angemessener Weise die Rechte
der Aktionäre und sieht in Annäherung an die Präsenzhauptversammlung insbesondere die direkte Interaktion zwischen Aktionären
und Verwaltung während der Hauptversammlung über elektronische Kommunikation vor. Hervorzuheben ist, dass die vorgeschlagene
Satzungsregelung die virtuelle Durchführung der Hauptversammlung nicht unmittelbar anordnet, sondern gemäß § 118a Abs. 1 Satz
1 Alt. 2 AktG den Vorstand dazu ermächtigt, im Vorfeld jeder Hauptversammlung neu zu entscheiden, ob die Versammlung virtuell
oder in Präsenz stattfinden soll.
In der Satzung der Talanx AG soll eine solche Ermächtigung des Vorstands aufgenommen werden, wobei nicht von der im Gesetz
vorgesehenen maximal möglichen Laufzeit von fünf Jahren Gebrauch gemacht werden soll. Stattdessen soll zunächst nur eine Ermächtigung
für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung beschlossen
werden. Für zukünftige Hauptversammlungen soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls
entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten
werden soll. Der Vorstand wird seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre
treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten,
Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen. Dabei wird er auch berücksichtigen, dass es Hauptversammlungen
mit Tagesordnungspunkten geben kann, bei denen eine persönliche Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten geeigneter
sein kann als ein virtuelles Format
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Überschrift von § 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst
„§ 13 Ort, Einberufung, virtuelle Hauptversammlung“
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§ 13 der Satzung der Talanx Aktiengesellschaft wird um folgenden neuen Absatz 3 ergänzt:
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„(3) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller
Hauptversammlungen für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister der
Gesellschaft.“
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9. |
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 14 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer
virtuellen Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Grundsätzlich nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an der Hauptversammlung teil. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG
kann die Satzung jedoch bestimmte Fälle vorsehen, in denen die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an einer Hauptversammlung
im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf. Von dieser Möglichkeit soll für den Fall der virtuellen Hauptversammlung
gemäß § 118a Abs. 2 Satz 2 AktG unter anderem Gebrauch gemacht werden, um den Mitgliedern des Aufsichtsrats ausreichend Flexibilität
zu gewähren.. Sofern eine unmittelbare Interaktion aller oder einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung
erforderlich sein sollte, wird dies durch die direkte Zuschaltung dieser Aufsichtsratsmitglieder im Wege der vorgesehenen
Zwei-Wege-Kommunikation ermöglicht.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 14 der Satzung der Talanx Aktiengesellschaft wird um folgenden neuen Absatz 6 ergänzt:
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„(6) In dem Falle einer virtuellen Hauptversammlung darf die Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Bild-
und Tonübertragung erfolgen; dies gilt jedoch nicht für den Versammlungsleiter, sofern dieser ein Mitglied des Aufsichtsrats
ist.“
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10. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 3 der Satzung
Um eine sachgerechte Durchführung der Hauptversammlung zu gewährleisten, sieht die Satzung bereits vor, wie es inzwischen
der marktüblichen Praxis entspricht, dass der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung
zeitlich angemessen beschränken kann. In einer klarstellenden, formalen Anpassung der Satzung soll dieses Recht des Versammlungsleiters
auch für das im Gesetz in bestimmten Fällen vorgesehene Nachfragerecht statuiert werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, § 15 Absatz 3 der Satzung wie nachfolgend dargelegt zu ändern und neu zu fassen.
§ 15 Absatz 3 der Satzung der Talanx Aktiengesellschaft wird wie folgt neu gefasst (Ergänzung nur in folgender Darstellung
unterstrichen):
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„(3) Der Versammlungsleiter kann das Frage- (einschließlich Nachfrage-) und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen gestalten und beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der
Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für
den einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Redner zu setzen.“
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Die derzeit gültige Satzung ist über unsere Internetseite unter
https://www.talanx.com/hv |
zugänglich. Sie wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten
Vergütungsbericht (zu Tagesordnungspunkt 6)
Vergütungsbericht
Einleitung
Der Vergütungsbericht stellt die Struktur und Systematik der Vergütung für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Talanx AG
dar und enthält detaillierte Informationen zur individuellen Vergütung und zu weiteren Leistungen, die den gegenwärtigen und
ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Talanx AG für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 gewährt und geschuldet
werden. Der Bericht wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft im Einklang mit den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz
(AktG) erstellt und entspricht den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung
vom 28. April 2022. Der Vergütungsbericht wurde durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Anforderungen des
§ 162 Abs. 3 AktG hinausgehend sowohl formell als auch inhaltlich geprüft. Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk des Abschlussprüfers
über die Prüfung des Vergütungsberichts sind auf der Internetseite der Talanx AG
https://www.talanx.com/de/investor_relations/ergebnisse_-_berichte/finanzberichte
verfügbar.
Vergütung des Vorstands
Überblick über das Vergütungssystem
Das aktuelle Vergütungssystem des Vorstands gilt seit dem 1. Januar 2021. Es entspricht den gesetzlichen und regulatorischen
Anforderungen und den Empfehlungen des DCGK und wurde von der Hauptversammlung der Talanx AG am 6. Mai 2021 mit einer Mehrheit
von 96,5 % gebilligt. Bei wesentlichen Änderungen am Vergütungssystem, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem
der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Aufgrund der Billigung des Vergütungsberichts durch die Hauptversammlung im
Jahr 2022 mit einer Mehrheit von 92,1 % bestand keine Veranlassung, das Vergütungssystem, dessen Umsetzung oder die Art und
Weise der Berichterstattung zu hinterfragen oder zu ändern. Hinweise in Gesprächen mit Investoren haben wir zum Anlass genommen,
im diesjährigen Vergütungsbericht die Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2022 in Bezug auf die variable Vergütung
noch ausführlicher darzustellen. Wir zeigen zusätzlich zu den Auszahlungen mehrjähriger variabler Vergütungsbestandteile im
Jahr 2022 auch die aktuellen Bestände, die in den nächsten Jahren aus der mehrjährigen variablen Vergütung zur Auszahlung
anstehen. Das Vergütungssystem ist insgesamt transparent und verständlich strukturiert und berücksichtigt die Erwartungen unserer Investoren
und weiterer wichtiger Stakeholder. Die Vergütung besteht aus festen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgsabhängigen)
Bestandteilen. Hierbei stehen die hohe Relevanz der variablen Vergütung und die Stärkung des Pay-for-Performance-Gedankens
im Vordergrund. Die variable Vergütung basiert auf finanziellen und nicht finanziellen Leistungskriterien, die aus der Konzernstrategie
der Talanx abgeleitet und vom Vorstand beeinflussbar sind. Dabei werden zur Leistungsmessung auch Nachhaltigkeitskriterien
berücksichtigt, die eine nachhaltige und langfristige Wertentwicklung der Gesellschaft unterstützen. Zudem ist die Vorstandsvergütung
durch einen starken Aktienbezug infolge der Nutzung eines Performance Share Plans und einer relativen Erfolgsmessung der Performance
der Talanx Aktie im Vergleich zu unseren Wettbewerbern eng an den Interessen unserer Investoren ausgerichtet. Malus- und Clawback-Regelungen
ermöglichen die Reduzierung bzw. Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile im Falle schwerwiegender Compliance-Verstöße.
Die wesentlichen Bestandteile des Vergütungssystems sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst:
Grundsätze der Vorstandsvergütung
Die Strategie des Talanx Konzerns ist auf eine langfristige Wertsteigerung im Sinne der Stakeholder des Konzerns (insbesondere
Investoren, Kunden und Mitarbeiter) ausgerichtet. Daher fokussieren wir uns bei der Vorstandsvergütung auf die Grundsätze
Kontinuität, Finanzkraft und Profitabilität. Die Vorstandsvergütung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung unserer
Konzernstrategie sowie zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung des Talanx Konzerns. Die Vergütung stellt eine transparente,
leistungsbezogene und stark am langfristigen Unternehmenserfolg orientierte Anreizwirkung sicher, die insbesondere von aus
der Konzernstrategie abgeleiteten Leistungskriterien sowie der Wertentwicklung der Aktie der Talanx AG, auch im relativen
Wettbewerbsvergleich, abhängt. Eine zu starke Risikoneigung wird dabei verhindert. Die Mitglieder des Vorstands werden unter Berücksichtigung der Lage der Gesellschaft sowie entsprechend ihrer Leistung und
ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs vergütet. Die Vorschriften des AktG, die Regelungen des Artikels 275 der Delegierten
Verordnung (EU) 2015/35 mit den Änderungen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/2283 und des Versicherungsaufsichtsgesetzes
in Verbindung mit der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich
(VersVergV) sowie die Empfehlungen für die Vergütung für Mitglieder des Vorstands in Abschnitt G des DCGK bilden hierfür den
regulatorischen Rahmen. Bei der Festlegung der Vergütung für den Vorstand der Talanx AG orientiert sich der Aufsichtsrat an den folgenden Leitlinien:
Vergütungsstruktur
Der Leistungsbezug (Pay-for-Performance) und die langfristige Ausrichtung stehen als zentrale Gedanken der Vorstandsvergütung
der Talanx im Vordergrund. Um den Pay-for-Performance-Gedanken zu stärken, besteht die Ziel-Direktvergütung (Summe aus Festvergütung und Zielbeträgen
der variablen Vergütungsbestandteile) zu 40 % aus der Festvergütung und zu 60 % aus variablen Vergütungsbestandteilen. Die
variable Vergütung besteht aus einem Short-Term Incentive (STI) sowie einem Long-Term Incentive (LTI) mit einer Performanceperiode
von vier Jahren. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung des Talanx Konzerns ausgerichtet. Der STI hat
einen Anteil von 40 % an den variablen Vergütungsbestandteilen und trägt somit 24 % zur Ziel-Direktvergütung bei. Auf den
LTI mit einem Anteil von 60 % an den variablen Vergütungsbestandteilen entfallen 36 % der Ziel-Direktvergütung.
Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat auf der Grundlage des Vergütungssystems nach Empfehlungen des
Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten festgelegt. Bei der Festlegung der Vergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat die
Verantwortung und die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder, ihre individuelle Leistung, die wirtschaftliche Lage sowie
den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Die Üblichkeit der Vergütung im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Unternehmen (horizontaler Vergleich) sowie im Hinblick
auf die Vergütungshöhe und -struktur innerhalb der Gesellschaft (vertikaler Vergleich) wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung
am 8. November 2022 überprüft. Als Vergleichsgruppe für den horizontalen Vergütungsvergleich wurden hierbei die Unternehmen
des MDAX (exklusive der Talanx AG) zum Stand vom 1. September 2022 herangezogen. Zudem wurde als weitere Indikation die Vergütung
des Vorstands einem Vergleich mit einer individuellen Vergleichsgruppe, bestehend aus relevanten Wettbewerbern, unterzogen.
Diese Vergleichsgruppe wird auch in der mehrjährigen variablen Vergütung zur Messung des relativen Total Shareholder Return
genutzt. Der vertikale Vergleich stützt sich auf die Relation der Vergütung des Vorstands zur Vergütung der Gesamtbelegschaft
der Talanx. Dabei wurden sowohl der Status quo als auch die zeitliche Entwicklung der Vergütungsrelationen betrachtet. Der
Aufsichtsrat hat für die Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen
externen und von Vorstand und Unternehmen unabhängigen Vergütungsberater hinzuzuziehen.
Festsetzung der Zielvergütung
Jedem Vorstandsmitglied wird eine marktübliche Zielvergütung vertraglich zugesagt. Diese richtet sich nach seinem Verantwortungsbereich
und seinen für die Tätigkeit relevanten Kenntnissen und Erfahrungen. Feste und variable Vergütungsbestandteile stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Der feste Bestandteil hat einen
ausreichend hohen Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung, sodass es dem Unternehmen ermöglicht wird, eine flexible Bonuspolitik
anzuwenden, einschließlich der Möglichkeit, überhaupt keine variable Vergütung zu zahlen. Vorstandsmitglieder haben so keinen
Anreiz, zugunsten höherer Bonuszahlungen unangemessen hohe Risiken einzugehen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Zielvergütungen für jedes Vorstandsmitglied für das Geschäftsjahr 2022 dar. Die Zielvergütung
umfasst die für das Geschäftsjahr zugesagte Vergütung, die im Falle einer 100 %-Zielerreichung gewährt wird.
Vergütungsrelationen (Pay Ratios)
Im Berichtsjahr betrug die Ziel-Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden das 32-Fache der Ziel-Gesamtvergütung des Durchschnitts
aller Mitarbeiter (ohne Vorstand). Die Ziel-Gesamtvergütung des Durchschnitts aller Vorstandsmitglieder belief sich auf das
23-Fache der Ziel-Gesamtvergütung des Durchschnitts aller Mitarbeiter (ohne Vorstand). Die Ziel-Gesamtvergütung des Durchschnitts
aller Mitarbeiter bezieht sich auf die Belegschaft des Talanx Konzerns in Deutschland.
Einhaltung der Maximalvergütung
Der Aufsichtsrat hat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG für jedes Vorstandsmitglied eine betragsmäßige Höchstgrenze für die
Summe aus Festvergütung, Nebenleistungen, STI und LTI sowie Altersversorgungsaufwand festgelegt („Maximalvergütung“). Die
Maximalvergütung begrenzt sämtliche Auszahlungen, die aus der Zusage für ein Geschäftsjahr resultieren, unabhängig vom Zeitpunkt
ihres Zuflusses. Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 6.000.000 EUR, für den Geschäftsbereichsvorstand
Rückversicherung 5.000.000 EUR und für alle anderen Vorstandsmitglieder 4.000.000 EUR. Die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2022 kann final erst nach der Auszahlung der für das Jahr 2022 zugeteilten
Tranche des LTI im Kalenderjahr 2027 berichtet werden. Sollte die Auszahlung aus dem LTI zu einem Übersteigen der Maximalvergütung
führen, wird der Auszahlungsbetrag entsprechend gekürzt, um die Einhaltung der Maximalvergütung sicherzustellen.
Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2022
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bestandteile des Vergütungssystems der Talanx im Geschäftsjahr 2022 und
die damit verbundenen Zielsetzungen:
Feste Vergütungsbestandteile
Festvergütung
Die Festvergütung wird in zwölf gleichen Monatsraten bar ausgezahlt. Sie orientiert sich insbesondere an dem Aufgabenspektrum
und der Berufserfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Nebenleistungen
Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich bestimmte nicht leistungsbezogene Nebenleistungen in marktüblichem Rahmen, die
in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Für die Dauer der Vorstandsbestellung wird ein Fahrzeug zur dienstlichen und privaten
Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Dienstwagens erfolgt
durch das Vorstandsmitglied. Des Weiteren gewährt die Gesellschaft ihren Vorstandsmitgliedern im Rahmen von Gruppenverträgen
Versicherungsschutz in angemessener Höhe (Unfall-, Reisegepäck- und D&O-Versicherung). Wenn ein neues Vorstandsmitglied einen Bonus des Vorarbeitgebers verliert, werden in Ausnahmefällen Sign-on- bzw. Recruitment-Boni
bezahlt. Der Ausgleich verlorener variabler Vergütungsbestandteile des Vorarbeitgebers erfolgt in der Regel in mehreren Teilzahlungen
und ist an Auszahlungsvoraussetzungen geknüpft.
Altersversorgung
Mit Ausnahme des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Leue, der eine endgehaltsbezogene Zusage auf ein jährliches Ruhegehalt hat,
haben die Vorstandsmitglieder eine beitragsorientierte Versorgungszusage. Weitere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt
„Leistungen im Falle des Ausscheidens“.
Variable Vergütungsbestandteile
Die variablen Vergütungsbestandteile bestehen aus einem Short-Term Incentive (STI), dessen Bemessungsgrundlage das jeweilige
Geschäftsjahr darstellt, sowie einem Long-Term Incentive (LTI) mit einer Performanceperiode von vier Jahren. Die Leistungskriterien zur Messung und Beurteilung der Zielerreichung sind aus der Unternehmensstrategie der Talanx abgeleitet.
Dazu sind die variablen Vergütungsbestandteile so ausgestaltet, dass sie die langfristige Entwicklung des Talanx Konzerns
fördern. Die nachstehende Übersicht stellt die enge Verknüpfung zwischen den Leistungskriterien und den weiteren Aspekten
der variablen Vergütung und der Unternehmensstrategie dar und erläutert, auf welche Weise die variable Vergütung die langfristige
Entwicklung der Talanx fördert. Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich keine garantierte variable Vergütung.
Short-Term Incentive (STI)
a) Grundlagen
Der STI ist auf den geschäftlichen Erfolg der Talanx im jeweiligen Geschäftsjahr ausgerichtet. Neben dem finanziellen Leistungskriterium
Eigenkapitalrendite (Return on Equity – RoE) des Talanx Konzerns gemäß Talanx Konzernabschluss („Konzern-RoE“) wird bei der
Ermittlung des Auszahlungsbetrags ein individueller Zu- bzw. Abschlag berücksichtigt, der sowohl finanzielle als auch nicht
finanzielle Leistungskriterien, insbesondere Nachhaltigkeitsziele und -risiken, umfasst und neben der Gesamtverantwortung
des Vorstands auch die jeweiligen Geschäftsbereichsverantwortungen der einzelnen Vorstandsmitglieder berücksichtigt. Damit
trägt der STI der Zielsetzung einer hohen und stabilen Eigenkapitalrendite des Talanx Konzerns Rechnung, fördert die Umsetzung
vorstands- bzw. ressortspezifischer strategischer Fokusthemen und bezieht die Interessen unserer Investoren, Kunden, Mitarbeiter
und weiterer wichtiger Stakeholder ein.
Grundlage für die Auszahlung des STI bildet der vertraglich festgelegte STI-Zielbetrag, dem eine Gesamtzielerreichung von
100 % zugrunde liegt. Die Gesamtzielerreichung (inklusive des individuellen Zu- bzw. Abschlags) kann Werte zwischen 0 % und
200 % des STI-Zielbetrags annehmen. Somit ist der Auszahlungsbetrag aus dem STI auf 200 % des Zielbetrags begrenzt.
b) Finanzielles Leistungskriterium
Maßgebliches finanzielles Leistungskriterium für den STI ist mit einer Gewichtung von 100 % der Konzern-RoE im Vergleich mit
einer strategischen Zielrendite, die auf Basis des risikofreien Zinses der zehnjährigen Bundesanleihen im Fünf-Jahres-Durchschnitt
zuzüglich eines ambitionierten Renditeaufschlags ermittelt wird. Der Konzern-RoE ist einer der zentralen Leistungsindikatoren
im Steuerungssystem der Talanx und als solcher auch in der Vergütung des Vorstands implementiert. Talanx verfolgt das Ziel
einer hohen Eigenkapitalrendite. Der Konzern ist dabei auf eine langfristige Wertsteigerung ausgerichtet. Durch die Verwendung
des Konzern-RoE als maßgebliches Leistungskriterium für den STI werden entsprechend Anreize gesetzt, um diese Zielsetzung
zu erreichen. Der Zielwert für den Konzern-RoE sowie der Zielkorridor mit oberem und unterem Schwellenwert werden vom Aufsichtsrat jeweils
im Voraus für das kommende Geschäftsjahr festgelegt. Der Zielwert orientiert sich dabei an der zum Zeitpunkt seiner Festlegung
geltenden strategischen Zielrendite des Talanx Konzerns. Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat für den Konzern-RoE einen Zielwert (100 % Zielerreichung) von 800 Basispunkten
über dem risikofreien Zinssatz festgelegt. Dies steht im Einklang mit dem angestrebten Ziel, durch eine Eigenkapitalrendite
von mindestens 800 Basispunkten über dem risikofreien Zinssatz eine nachhaltige Wertschaffung zu erzielen. Der untere Schwellenwert
ist festgelegt als der risikofreie Zins ohne Renditeaufschlag, während der obere Schwellenwert auf 1.600 Basispunkte über
dem risikofreien Zinssatz festgelegt wurde. Der risikofreie Zinssatz der zehnjährigen deutschen Staatsanleihen im Fünf-Jahres-Durchschnitt betrug per Ende 2022 0,37 %.
Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich daraus ein Ziel-RoE von 837 Basispunkten. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Konzern-RoE
von 12,85 % (1.285 Basispunkten) erzielt. Dies entspricht einer Zielerreichung des Leistungskriteriums Konzern-RoE von 153,52 %.
Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. November 2022 den Zielwert für die Konzern-RoE (strategische
Zielrendite) von 800 auf 900 Basispunkte über dem risikofreien Zinssatz angehoben, um dem erwarteten Anstieg der RoE-Kennzahl
durch die Umstellung auf den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 17 Rechnung zu tragen.
c) Individueller Zu- bzw. Abschlag
Durch einen individuellen Zu- bzw. Abschlag auf die Zielerreichung des Leistungskriteriums Konzern-RoE kann der Aufsichtsrat
zusätzlich zum finanziellen Erfolg des Talanx Konzerns den individuellen Beitrag des Vorstandsmitglieds und gegebenenfalls
des von ihm verantworteten Geschäftsbereichs zum Ergebnis sowie die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen im Rahmen des STI
berücksichtigen. Die Festlegung der Höhe des Zu- bzw. Abschlags, die sich in einer Bandbreite von –25 Prozentpunkten bis +25 Prozentpunkten
bewegen kann, erfolgt durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Kriterien und Kennzahlen zur Ermittlung des
individuellen Zu- bzw. Abschlags werden vom Aufsichtsrat jeweils im Voraus für das kommende Geschäftsjahr festgelegt und den
Mitgliedern des Vorstands mitgeteilt. Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat für die einzelnen Vorstandsmitglieder die folgenden Kriterien und Kennzahlen
sowie auf dieser Basis im Anschluss an das Geschäftsjahr die folgenden individuellen Zu- bzw. Abschläge festgelegt:
d) Gesamtzielerreichung und Auszahlung aus dem STI 2022
Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtzielerreichung sowie den sich hieraus ergebenen Auszahlungsbetrag pro Vorstandsmitglied
für den STI 2022:
Darüber hinaus erhält Herr Henchoz als Vorstandsvorsitzender der Hannover Rück SE Auszahlungen aus dem STI des Vergütungssystems
der Hannover Rück SE. Die Systematik des STI ist dabei analog zu der Systematik der Talanx ausgestaltet. Die Zielerreichung
des Leistungskriteriums Konzern-RoE richtet sich nach dem erreichten RoE der Hannover Rück SE. Für das Geschäftsjahr 2022
hat der Aufsichtsrat der Hannover Rück für den Konzern-RoE der Hannover Rück einen Zielwert (100 % Zielerreichung) von 900
Basispunkten über dem risikofreien Zinssatz festgelegt. Der risikofreie Zinssatz der zehnjährigen deutschen Staatsanleihen
im Fünf-Jahres-Durchschnitt betrug per Ende 2022 0,37 %. Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich daher für die Hannover Rück
ein Ziel-RoE von 937 Basispunkten. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Hannover Rück einen Konzern-RoE von 14,1 % (1410 Basispunkten)
erzielt. Dies entspricht einer Zielerreichung des Leistungskriteriums Konzern-RoE von 150,5 %. Der individuelle Zu- und Abschlag wird dabei vom Aufsichtsrat der Hannover Rück auf Basis von vorab festgelegten Kriterien
festgesetzt. Die folgende Tabelle zeigt die Auszahlungen aus dem STI der Hannover Rück SE für Herrn Henchoz im Detail.
Long-Term Incentive (LTI)
a) Grundlagen
Der LTI leistet einen zentralen Beitrag zur Angleichung der Interessen des Vorstands mit denen unserer Aktionäre. Durch eine
relative Erfolgsmessung der Performance der Talanx Aktie werden Anreize zur langfristigen Outperformance unserer Wettbewerber
am Kapitalmarkt gesetzt. Der LTI ist in Form eines Performance Share Plans ausgestaltet und incentiviert damit die Wertsteigerung der Talanx Aktie
im Sinne unserer Investoren. Die Höhe der Zuteilung des LTI (LTI-Zuteilungswert) basiert auf dem vertraglich vereinbarten
LTI-Zielbetrag und ist abhängig von der im Rahmen des STI für das jeweilige Geschäftsjahr festgestellten Zielerreichung des
finanziellen Leistungskriteriums Konzern-RoE sowie dem durch den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr festgelegten individuellen
Zu- bzw. Abschlag (Gesamtzielerreichung).
Auf Basis der Gesamtzielerreichung des STI 2022 erfolgt im Geschäftsjahr 2023 die Zuteilung der LTI-Tranche 2022 (Talanx Performance
Shares 2022). Die Anzahl der zugeteilten Talanx Performance Shares ergibt sich aus dem LTI-Zuteilungswert sowie dem durchschnittlichen
Aktienkurs der Talanx über einen Zeitraum von 15 Börsenhandelstagen vor bis 15 Börsenhandelstagen nach der Konzern-Bilanzaufsichtsratssitzung
im Jahr der Zuteilung. Die Talanx Performance Shares haben eine Laufzeit von insgesamt vier Jahren („Performanceperiode“).
Die Auszahlung der LTI-Tranche 2022 erfolgt im Anschluss an die vierjährige Performanceperiode im Kalenderjahr 2027. Die folgende Tabelle stellt die Zuteilungswerte der LTI-Tranche 2022 dar.
Am Ende der vierjährigen Performanceperiode wird zunächst der Auszahlungsbasisbetrag basierend auf der Aktienkursentwicklung
der Talanx Aktie berechnet. Dieser ergibt sich aus der zugeteilten Anzahl der Talanx Performance Shares und dem durchschnittlichen
Aktienkurs der Talanx AG über einen Zeitraum von 15 Börsenhandelstagen vor bis 15 Börsenhandelstagen nach der Konzern-Bilanzaufsichtsratssitzung
im Jahr des Ablaufs der vierjährigen Performanceperiode zuzüglich der während der Performanceperiode gezahlten Dividenden.
Die Wertentwicklung spiegelt also die Gesamtaktionärsrendite vollständig wider. Darüber hinaus erhält Herr Henchoz als Vorstandsvorsitzender der Hannover Rück SE Auszahlungen aus dem LTI des Vergütungssystems
der Hannover Rück SE. Die Systematik des LTI ist dabei analog zu der Systematik der Talanx ausgestaltet.
Der finale Auszahlungsbetrag ergibt sich aus dem Auszahlungsbasisbetrag und der Zielerreichung des relativen Total Shareholder
Return („relativer TSR“), gemessen gegenüber einer Vergleichsgruppe. Der Auszahlungsbetrag für den LTI ist auf 200 % des LTI-Zuteilungswertes
begrenzt und kann somit insgesamt maximal 400 % des LTI-Zielbetrags betragen – solange die Summe aller Vergütungsbestandteile
die Maximalvergütung nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG nicht überschreitet.
b) Finanzielles Leistungskriterium
Maßgebliches Leistungskriterium für den finalen Auszahlungsbetrag des LTI ist der relative TSR. Durch den relativen TSR wird
ein externes, auf den Kapitalmarkt ausgerichtetes Leistungskriterium in die variable Vergütung integriert, welches eine relative
Erfolgsmessung sowie die Angleichung der Interessen von Vorstand und Aktionären ermöglicht. Der relative TSR bildet die Entwicklung
des Aktienkurses der Talanx während der vierjährigen Performanceperiode einschließlich Bruttodividenden im Vergleich zu der
Vergleichsgruppe, bestehend aus relevanten Wettbewerbern der Versicherungsbranche (sogenannte Peergroup), ab. Somit setzt
der LTI Anreize zur Erzielung einer langfristig und nachhaltig starken Performance der Talanx Aktie am Kapitalmarkt. Die Zielerreichung für den relativen TSR wird durch einen Vergleich des TSR der Aktie der Talanx AG im Vergleich zu den Aktien
der Unternehmen der Vergleichsgruppe während der vierjährigen Performanceperiode ermittelt. Hierzu wird der TSR der Talanx
Aktie in der jeweiligen Performanceperiode dem ungewichteten durchschnittlichen TSR der Vergleichsgruppe gegenübergestellt.
Die Vergleichsgruppe wird vor Beginn jeder Performanceperiode einer neuen LTI-Tranche durch den Aufsichtsrat überprüft. Für
die LTI-Tranche 2022 besteht sie aus den folgenden Unternehmen:
Entspricht der TSR der Talanx Aktie dem ungewichteten durchschnittlichen TSR der Vergleichsgruppe, so beträgt die Zielerreichung
für den relativen TSR 100 %. Jeder Prozentpunkt, um den der TSR der Talanx Aktie den ungewichteten durchschnittlichen TSR
der Vergleichsgruppe über- bzw. unterschreitet, führt zu einer Erhöhung bzw. Verminderung der Zielerreichung in entsprechender
Höhe (lineare Skalierung). Liegt der TSR der Talanx Aktie um 100 Prozentpunkte oder mehr über dem ungewichteten durchschnittlichen
TSR der Vergleichsgruppe, so beträgt die Zielerreichung für den relativen TSR 200 %. Eine weitere Steigerung des relativen
TSR führt dann zu keiner weiteren Erhöhung der Zielerreichung. Liegt der TSR der Talanx Aktie um 100 Prozentpunkte oder mehr
unter dem ungewichteten durchschnittlichen TSR der Vergleichsgruppe, so beträgt die Zielerreichung für den relativen TSR 0 %.
Die Zielerreichung für die LTI-Tranche 2022 wird nach Ablauf der Performanceperiode im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2027 offengelegt.
Auszahlungen aus mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteilen
Im Geschäftsjahr 2022 ist es zu Auszahlungen aus mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteilen des alten Vergütungssystems
gekommen, das bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 zur Anwendung kam. In diesem bestand die variable Vergütung für ein Geschäftsjahr
aus einem Konzernbonus und einem Individualbonus sowie bei Vorstandsmitgliedern mit der Verantwortung für einen Geschäftsbereich
aus einem Geschäftsbereichsbonus. Der für jedes Vorstandsmitglied festgesetzte Betrag wurde zu 60 % nach Ablauf des jeweiligen
Geschäftsjahres ausgezahlt, während 20 % in eine sogenannte Bonusbank eingestellt und weitere 20 % als virtuelle Aktien (Talanx
Share Awards) zugeteilt wurden. Die auf Basis der Zielerreichung der variablen Vergütung des Geschäftsjahres 2017 im Geschäftsjahr
2018 zugeteilten Talanx Share Awards (Talanx Share Awards 2017) sowie der auf Basis der Zielerreichung der variablen Vergütung
des Geschäftsjahres 2018 im Geschäftsjahr 2019 in die Bonusbank eingestellte Betrag (Bonusbank 2018) wurden im Jahr 2022 ausgezahlt.
a) Talanx Share Awards 2017
Nach Festsetzung der variablen Vergütung für ein Geschäftsjahr erfolgte nach dem bisherigen Vergütungssystem eine automatische
Zuteilung der Talanx Share Awards im Gegenwert von 20 % der festgesetzten variablen Vergütung. Der Wert der Aktie bei Zuteilung
wurde anhand des ungewichteten arithmetischen Mittelwerts der XETRA-Schlusskurse der fünf Handelstage vor bis fünf Handelstage
nach der Konzern-Bilanzaufsichtsratssitzung ermittelt. Nach einer Sperrfrist von vier Jahren erfolgt die Auszahlung des auf
den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Wertes der Talanx Share Awards. Der Wert der Aktie wird dabei ebenfalls anhand des ungewichteten
arithmetischen Mittelwerts der XETRA-Schlusskurse der fünf Handelstage vor bis fünf Handelstage nach der Konzern-Bilanzaufsichtsratssitzung
ermittelt. Zusätzlich wird die Summe aller während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividenden je Aktie ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2022 ist die Sperrfrist der im Geschäftsjahr 2018 auf Basis der variablen Vergütung 2017 zugeteilten Talanx
Share Awards geendet und der ermittelte Wert ausgezahlt worden. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Auszahlungen aus den Talanx Share Awards 2017:
b) Bonusbank 2018
Im Geschäftsjahr 2022 ist ferner der im Geschäftsjahr 2019 auf Basis der variablen Vergütung 2018 in die Bonusbank eingestellte
Betrag zur Auszahlung gekommen. Zur Auszahlung steht jeweils derjenige positive Betrag an, der drei Jahre vor dem Auszahlungszeitpunkt eingestellt wurde,
soweit er den Saldo der Bonusbank unter Berücksichtigung der Gutschriften/Belastungen bis einschließlich derjenigen für das
letzte abgelaufene Geschäftsjahr nicht übersteigt. Anstehende, nicht durch einen positiven Saldo der Bonusbank gedeckte Auszahlungen
verfallen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Auszahlungen aus der Bonusbank 2018:
Überblick über mehrjährige variable Vergütungsbestandteile
Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteile:
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Bestände, die in den nächsten Jahren aus der mehrjährigen variablen
Vergütung zur Auszahlung anstehen:
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Bestände, die in den nächsten Jahren aus der mehrjährigen variablen
Vergütung der Hannover Rück SE für Herrn Henchoz zur Auszahlung anstehen:
Malus und Clawback, Risikoadjustierung
Verstößt ein Vorstandsmitglied vorsätzlich gegen eine seiner wesentlichen Sorgfaltspflichten nach § 93 AktG, eine wesentliche
dienstvertragliche Pflicht oder sonstige wesentliche Handlungsgrundsätze der Gesellschaft, z. B. aus dem Verhaltenskodex oder
den Compliance-Richtlinien, so kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen die noch nicht ausbezahlte variable Vergütung
teilweise oder vollständig einbehalten („Malus“) oder den Bruttobetrag der bereits ausbezahlten variablen Vergütung teilweise
oder vollständig zurückfordern („Clawback“). Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn der maßgebliche Verstoß mehr als
fünf Jahre zurückliegt. Bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigt der Aufsichtsrat die Schwere des Verstoßes, den Grad des Verschuldens des
Vorstandsmitglieds sowie den der Gesellschaft entstandenen materiellen und immateriellen Schaden. Ein Vorstandsmitglied hat ferner eine bereits ausbezahlte variable Vergütung zurückzubezahlen, falls und soweit sich nach
der Auszahlung herausstellt, dass der der Berechnung des Auszahlungsbetrages zugrunde liegende testierte und festgestellte
Konzernabschluss fehlerhaft war und daher nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften korrigiert werden muss und unter
Zugrundelegung des korrigierten testierten Konzernabschlusses sowie des jeweils maßgeblichen Vergütungssystems ein geringerer
oder kein Auszahlungsbetrag aus der variablen Vergütung geschuldet worden wäre. Eine Beschränkung oder ein vollständiger Entfall der Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile sind ferner im Falle einer
bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in der die Auszahlung
untersagt oder beschränkt wird (etwa: wenn die Eigenmittel geringer sind oder geringer zu werden drohen als die Solvabilitätskapitalanforderung),
möglich, ferner wenn dies nach Artikel 275 Abs. 2 Buchst. e der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10.
Oktober 2014 erforderlich ist. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte weder eine Rückforderung oder Reduzierung noch kam es zu einer Beschränkung bzw. einem Entfall
der Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile.
Leistungen im Falle des Ausscheidens
Altersversorgung
Dem Vorstandsvorsitzenden, Herrn Leue, wurden eine Pensionszusage über ein lebenslanges Ruhegeld, das auf Antrag mit Vollendung
des 65. Lebensjahres teilweise als einmaliges Alterskapital ausgezahlt werden kann, sowie eine Hinterbliebenenrente erteilt.
Die Höhe der Versorgungsleistungen ermittelt sich anhand eines dienstzeitabhängigen Prozentsatzes von 20 % bis maximal 50 %
des versorgungsfähigen Einkommens (zuletzt erhaltener monatlicher Gehaltsbezug). Bei Ruhegeldbezug vor Vollendung des 65.
Lebensjahres werden anderweitige Einkünfte zu 50 % auf das Ruhegeld angerechnet. Laufende Renten werden jährlich entsprechend
der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst. Den übrigen Vorstandsmitgliedern wurden beitragsorientierte Versorgungszusagen über eine Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsrente
erteilt. Auf Antrag des Vorstandsmitglieds wird die Altersleistung als einmalige Kapitalleistung erbracht. Die Versorgungsleistungen
werden über die HDI Unterstützungskasse e. V. gewährt. Diese schließt zur Finanzierung der Leistungen entsprechende Rückdeckungsversicherungen
ab. Die Höhe der Versorgungsleistungen entspricht den Leistungen der Rückdeckungsversicherungen auf Basis der von der Gesellschaft
jährlich geleisteten Finanzierungsbeiträge in Höhe von 25 % des versorgungsfähigen Einkommens (jährliche Festvergütung). Laufende
Renten werden jährlich um 1 % ihres letzten (Brutto-)Betrags erhöht. Die Pensionsanwartschaften gemäß IAS 19 für die aktuellen Vorstandsmitglieder sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Variable Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
Short-Term Incentive (STI)
Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds im Laufe eines Geschäftsjahres aus einem anderen als einem vom Vorstandsmitglied
zu vertretenden wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB, hat der Planteilnehmer für dieses Geschäftsjahr Anspruch auf einen
zeitanteiligen STI. Endet das Dienstverhältnis vor Ende des Geschäftsjahres durch außerordentliche Kündigung durch die Gesellschaft
aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB, entfällt der Anspruch auf den STI für
dieses Geschäftsjahr ersatz- und entschädigungslos.
Long-Term Incentive (LTI)
Endet das Dienstverhältnis oder das Vorstandsmandat vor Ende der Performanceperiode aus einem anderen als den nachfolgend
genannten Gründen vor Ende eines Geschäftsjahres, hat der Planteilnehmer für dieses Geschäftsjahr Anspruch auf einen zeitanteiligen
LTI. Die Ermittlung und Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile erfolgt in diesem Fall regulär gemäß den Bestimmungen
der Planbedingungen für den LTI. Eine vorzeitige Auszahlung vor Ende der jeweiligen Performanceperiode des LTI ist in diesen
Fällen nicht vorgesehen. Endet das Dienstverhältnis oder das Vorstandsmandat im Laufe des Geschäftsjahres durch Amtsniederlegung oder Eigenkündigung
des Vorstandsmitglieds (Ausnahme: Amtsniederlegung oder Kündigung durch das Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund), die Nichtannahme
eines Verlängerungsangebots zu zumindest gleichen Vertragsbedingungen durch das Vorstandsmitglied (Ausnahme: Das Vorstandsmitglied
hat das 60. Lebensjahr vollendet und dem Vorstand zwei Mandatsperioden als Mitglied angehört), außerordentliche fristlose
Kündigung des Dienstvertrags des Vorstandsmitglieds durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund oder Widerruf der Bestellung
des Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund i. S. v. § 84 Abs. 3 AktG (Ausnahme: Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung),
so verfallen alle bedingt zugeteilten Talanx Performance Shares ersatz- und entschädigungslos.
Abfindung
Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands sehen keine Abfindungsansprüche vor. Zusagen für Leistungen aus Anlass der
vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels sind in den Dienstverträgen der Mitglieder des
Vorstands ebenfalls nicht vorgesehen.
Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2022
Gegenwärtige Vorstandsmitglieder
Die nachfolgende Tabelle stellt die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162
AktG dar. Als gewährte Vergütung wird diejenige Vergütung angegeben, für die die Tätigkeit im Berichtsjahr vollständig erbracht
worden ist. Die geschuldete Vergütung umfasst diejenige Vergütung, die fällig, aber noch nicht faktisch zugeflossen ist. Im
Ausweis des Geschäftsjahres 2022 handelt es sich dabei um:
• |
die im Geschäftsjahr 2022 ausbezahlte Festvergütung
|
• |
die im Geschäftsjahr 2022 angefallenen Nebenleistungen
|
• |
den für das Geschäftsjahr 2022 festgestellten STI mit Auszahlung im Jahr 2023
|
• |
den für das Geschäftsjahr 2018 in die Bonusbank eingestellten Betrag, der im Geschäftsjahr 2022 ausgezahlt wurde
|
• |
die für das Geschäftsjahr 2017 zugeteilten Share Awards, die im Geschäftsjahr 2022 ausgezahlt wurden
|
Ergänzend wird als Teil der Vorstandsvergütung der Versorgungsaufwand der Altersversorgungszusagen für das Geschäftsjahr 2022
in der Tabelle ausgewiesen. Zudem enthält die Tabelle die relativen Anteile der einzelnen Vergütungskomponenten an der gesamten gewährten und geschuldeten
Vergütung.
Frühere Vorstandsmitglieder
Im Folgenden wird die im Geschäftsjahr 2022 den früheren Mitgliedern des Vorstands der Talanx gewährte und geschuldete Vergütung
gemäß § 162 AktG ausgewiesen:
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und derer Hinterbliebenen, für die 10 (10) Pensionsverpflichtungen bestanden,
beliefen sich im Berichtsjahr auf 2 (2) Mio. EUR. Insgesamt sind für Pensionsverpflichtungen 34 (47) Mio. EUR zurückgestellt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Grundsätze der Aufsichtsratsvergütung
Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Gesellschaft
geregelt. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde von der Hauptversammlung der Talanx am 6. Mai 2021 mit einer Zustimmung
von 99,9 % beschlossen und kommt seit dem 1. Januar 2021 zur Anwendung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine reine Festvergütung, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken und
eine unbeeinflusste Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsfunktion zu gewährleisten. Die Festvergütung für jedes Mitglied
des Aufsichtsrats beträgt 100.000 EUR. Entsprechend der Empfehlung des DCGK wird der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden
und der stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzenden und Mitglieder von Ausschüssen durch eine
zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache der Festvergütung
eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds, jeder seiner Stellvertreter das Eineinhalbfache. Den Mitgliedern des Finanz- und Prüfungsausschusses
und des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten wird jeweils eine weitere Vergütung in Höhe von 25.000 EUR pro Mitglied gewährt.
Die Vorsitzenden dieser Ausschüsse erhalten das Zweifache dieses Betrages. Das Sitzungsgeld beträgt 1.000 EUR je Sitzung und
wird bei mehreren Sitzungen an einem Tag nur einmal gezahlt, wobei auch die Teilnahme über Telefon- oder Videokonferenz zum
Bezug von Sitzungsgeld berechtigt. Das Sitzungsgeld wird jeweils am Tag der Sitzung gezahlt. Ferner werden die Mitglieder
des Aufsichtsrats in eine im Interesse und auf Kosten der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung) für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter des Talanx Konzerns einbezogen. Die Gesellschaft erstattet
außerdem jedem Aufsichtsratsmitglied seine Auslagen.
Gewährte und geschuldete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die gewährte und geschuldete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2022 ist nachfolgend nach den einzelnen
Vergütungsbestandteilen aufgeschlüsselt dargestellt. Zudem enthält die Tabelle die relativen Anteile der Vergütungsbestandteile
an der Gesamtvergütung.
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
In Einklang mit den Anforderungen des § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG zeigt die nachfolgende Tabelle eine vergleichende Darstellung
der Vergütungsentwicklung der Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und der Arbeitnehmer sowie der Ertragsentwicklung
der Gesellschaft. Für die Darstellung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung wird auf die gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162
AktG abgestellt. Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die Belegschaft des Talanx Konzerns in Deutschland
abgestellt. Die dargestellte Vergütung der Arbeitnehmer umfasst den Personalaufwand (exklusive Aufwand für Vorstandsvergütung)
für Löhne und Gehälter, Nebenleistungen, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, dem Geschäftsjahr zuzurechnende variable
Vergütungsbestandteile sowie im Fall von aktienbasierter Vergütung die im Geschäftsjahr zugeflossenen Beträge.
Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
An die Talanx AG, Hannover
Wir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Talanx AG, Hannover, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Talanx AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und
der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten
oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter
– falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt
der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich
der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben.
Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit, der von den gesetzlichen
Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten, geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung
des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, ein schließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Verwendungsbeschränkung
Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der Talanx AG geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke
der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung
bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren Prüfungsvermerk besteht gemäß diesem Auftrag allein der Gesellschaft
gegenüber. Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage und/oder Vermögens-)Entscheidungen
treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir demzufolge keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung; insbesondere sind
keine Dritten in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen aus einem Vertrag auch Dritten
entgegengehalten werden können, ist nicht abbedungen.
Hannover, den 13. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Mathias Röcker
Wirtschaftsprüfer
|
Janna Brüning
Wirtschaftsprüferin
|
|
Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatinnen und -kandidaten
(zu Tagesordnungspunkt 7)
Dr. Joachim Brenk
Lübeck Vorsitzender des Vorstands der L. Possehl & Co. mbH
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1961 Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
Seit 2017 L. Possehl & Co. mbH – Vorsitzender des Vorstands
2009 - 2017 L. Possehl & Co. mbH – Mitglied des Vorstands (seit 2013 stv. Vorsitzender des Vorstands)
2004 - 2009 Homag Group AG – verschiedene Vorstandspositionen; zuletzt Sprecher des Vorstands
1992 - 2004 Neumag GmbH/Neumünster – verschiedene Positionen; zuletzt Geschäftsführer
1989 - 1992 Muhr & Bender GmbH & Co. KG – verschiedene Positionen; zuletzt Entwicklungsingenieur
Ausbildung
Studium des Maschinenbaus an der RWTH Aachen Promotion zum Dr.-Ing.
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Harburg-Freudenberger Maschinenbau GmbH (Vorsitz) Hako GmbH (Vorsitz) HDI Global SE 1)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Brenk der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie
V.a.G. am 22. Juni 2023 zur Wahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie
V.a.G. 2) vorzuschlagen. Ferner ist Herr Dr. Brenk Vorsitzender des Vorstands der L. Possehl mbH & Co, einem Mitgliedsunternehmen des
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.
1) Konzernmandat
2) Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G ist ein wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligter
Aktionär, d.h. ein Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
Dr. Christof Günther
Leuna Geschäftsführer der InfraLeuna GmbH
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1969 Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
Seit 2012 InfraLeuna GmbH – Alleiniger Geschäftsführer
2009 - 2012 ILE InfraLeuna Energiegesellschaft mbH – Geschäftsführer
2004 - 2008 InfraLeuna GmbH – Leiter Vertrieb
2000 - 2004 E.ON Energiekonzern – verschiedene Führungspositionen
1997 - 2000 Prof. Homburg und Partner GmbH – Senior Consultant mit den Beratungsschwerpunkten Marketing- und Vertriebsstrategie
1987 - 1988 VEB Reparaturwerk „Clara Zetkin“ – Prüffeldmonteur
1985-1987 VEB Reparaturkwerk „Clara Zetkin“ – Ausbildung zum Elektromaschinenbauer
Ausbildung
Studium der Elektrotechnik und Betriebswirtschaftslehre an der TU Ilmenau und Berlin Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Mannheim
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Wohnungsgenossenschaft Aufbau e.G., Merseburg
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Günther der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. am 22. Juni 2023 zur Wahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. 1) vorzuschlagen. Ferner ist Herr Dr. Günther Geschäftsführer der InfraLeuna GmbH, einem Mitgliedsunternehmen des HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G.
1) Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. ist ein wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligter
Aktionär, d.h. ein Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
Herbert K. Haas
Burgwedel Aufsichtsratsvorsitzender
Erstmals gewählt: 08.05.2018 Gewählt bis: 04.05.2023
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1954 Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
2006 - 2018 Talanx AG und HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. – Vorsitzender des Vorstands
2002 - 2006 Talanx AG und HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. – Mitglied des Vorstands
1994 Hannover Rückversicherung AG und E+S Rückversicherung AG – Mitglied des Vorstands
1989 Hannover Rückversicherung AG und E+S Rückversicherung AG – Abteilungsdirektor Finanzwesen, Beteiligungen, Controlling, Steuern
1985 Insurance Corporation of Hannover, USA – Vice President Finance und Chief Financial Officer
1984 Hannover Rückversicherung AG –Referatsleiter Beteiligungsverwaltung
1982 E+S Rückversicherung AG – Vorstandsassistent
1980 Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen – Referent in der Abteilung „Finanzaufsicht über Schaden- und Unfall- sowie
Rückversicherungsunternehmen“
Ausbildung
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der TU Berlin
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. 1) (Vorsitz) Talanx AG 2) (Vorsitz) Hannover Rück SE 2) 3) (stv. Vorsitz)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Herr Haas ist seit dem 13. Juni 2018 Vorsitzender des Aufsichtsrats des Mehrheitsaktionärs HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. und es ist beabsichtigt, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. am 22. Juni 2023 seine Wiederwahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G. vorzuschlagen.
1) Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft besteht bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h.
einem Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
2) Börsennotiert
3) Konzernmandat
Dr. Hermann Jung
Heidenheim Ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH
Erstmals gewählt: 06.05.2013 Gewählt bis: 04.05.2023
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1955 Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
2000 – 2016 Voith GmbH – Mitglied der Geschäftsführung, verantwortlich für Finanzen & Controlling
1994 – 2000 Voith Sulzer Papiertechnik GmbH – Geschäftsführer, verantwortlich für Finanzen & Controlling; Geschäftsführer Marketing &
Organisationsentwicklung
1991 – 1994 J. M. Voith GmbH – Bereichsleiter Finanz- & Rechnungswesen
1989 – 1991 Voith S. A., Brasilien – Chief Financial Officer
1988 – 1989 Scharmann Machine Tool Corporation, USA – Vice President Finance
1986 – 1987 Voith Morden, Inc., USA – Accounting Manager
1985 – 1986 J. M. Voith GmbH – Kfm. Trainee
Ausbildung
Studium des Wirtschafsingenieurwesens an der TU Darmstadt Promotion zum Dr. rer. pol.
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. 1) Talanx AG 2)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Verwaltungsrat Dachser Group SE & Co. KG
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Herr Dr. Jung ist seit dem 12. Juni 2013 Mitglied des Aufsichtsrats des Mehrheitsaktionärs HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. und es ist beabsichtigt, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. am 22. Juni 2023 seine Wiederwahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G. vorzuschlagen.
1) Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft besteht bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h.
einem Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
2) Börsennotiert
Dirk Lohmann
Forch, Schweiz Chairman von Schroders Capital ILS, Schroder Investment Management (Switzerland) AG
Erstmals gewählt: 06.05.2013 Gewählt bis: 04.05.2023
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1958 Nationalität: deutsch/schweizerisch
Beruflicher Werdegang
seit 2022 Schroder Investment Management (Switzerland) AG – Chairman von Schroders Capital ILS
2019 – 2022 Schroder Investment Management (Switzerland) AG – Leiter des Geschäftsbereichs Schroder Secquaero
2007 - 2019 Secquaero Advisors AG – Vorsitzender der Geschäftsführung
2006 Lohmann Convergence Capital Advisory – Direktor
2005 – 2007 Securis I Fonds – Direktor
2001 – 2005 Converium Holding AG – Vorsitzender des Vorstands
1997 – 2001 Zurich Financial Services Gruppe – verschiedene Positionen; zuletzt Mitglied des Vorstands
1980 – 1997 Hannover Rückversicherung AG – verschiedene Positionen; zuletzt Mitglied des Vorstands
Ausbildung
Studium der Politik- und Volkswirtschaft an der University of Michigan Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Talanx AG 1)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Verwaltungsrat Schroder Investment Management (Switzerland) AG Board of Directors:
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Ambrosia Re IC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re (Guernsey) ICC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re Vinyard IC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re Regent IC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re Rivaner IC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re Cloudy Bay IC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re Solaris IC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re Arvine IC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re Concord IC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re Amaral IC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re Melnik IC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re SILO IC Ltd., Guernsey
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Secquaero Re Corvina IC Ltd., Guernsey
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Zweigelt Holdings Ltd., Guernsey
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Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
1) Börsennotiert
Dr. Sandra Reich
Gräfelfing Selbstständige Unternehmensberaterin für Sustainable Finance
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1977 Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
Seit 2019 Dr. Sandra Reich Unternehmensberatung, Gräfelfing – Inhaberin
2018 - 2019 NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen GmbH, München – Direktorin
2016 - 2017 Norddeutsche Landesbank, Singapur – Head of German Desk Asia Pacific
2009 - 2016 BÖAG Börsen AG, Hamburg und Hannover – Mitglied des Vorstands Börse Hamburg und Börse Hannover - Geschäftsführerin
2004 - 2009 BÖAG Börsen AG – verschiedene Positionen; zuletzt stv. Vorstandsmitglied
1999 - 2003 Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG – Kundenberaterin
1995 - 1999 Sparkasse Parchim-Lübz – Ausbildung zur Bankkauffrau, Kundenberaterin
Ausbildung
Studium Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Nordostniedersachsen, Lüneburg Promotion zum Dr. jur. an der Carl von Ossietzky Universität, Oldenburg
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Aurubis AG 1), Hamburg Chancen eG, Berlin
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
1) Börsennotiert
Norbert Steiner
Baunatal Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der K+S AG
Erstmals gewählt: 06.05.2013 Gewählt bis: 04.05.2023
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1954 Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
2007 – 2017 K+S AG – Vorsitzender des Vorstands
2000 – 2007 K+S AG – Mitglied des Vorstands
1993 – 2000 K+S AG – Leitung des Bereichs Recht, Steuern und Versicherungen
1988 – 1993 BASF AG – Leiter der Unterabteilung Zölle und Verbrauchsteuern
1983 – 1988 BASF AG – Zentralabteilung Steuern und Zölle
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg 2. juristisches Staatsexamen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. 1) Talanx AG 2)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Herr Steiner ist seit dem 12. Juni 2013 Mitglied des Aufsichtsrats des Mehrheitsaktionärs HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. und es ist beabsichtigt, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. am 22. Juni 2023 seine Wiederwahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G. vorzuschlagen.
1) Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft besteht bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h.
einem Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
2) Börsennotiert
Angela Titzrath
Hamburg Vorsitzende des Vorstands der Hamburger Hafen und Logistik AG
Erstmals gewählt: 08.05.2018 Gewählt bis: 04.05.2023
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1966 Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang
seit 2017 Hamburger Hafen und Logistik AG – Vorsitzende des Vorstands
seit 2016 Hamburger Hafen und Logistik AG – Mitglied des Vorstands
2014 – 2016 Investorin; Unternehmerin; Beirätin
2012 – 2014 Deutsche Post AG – Vorstand Personal und Arbeitsdirektorin
2011 – 2012 Daimler AG, Geschäftsbereich Busse – Vorstand Vertrieb; Evobus AG – Geschäftsführung
2005 – 2011 Daimler AG – Vice President Executive Management Development
2002 – 2005 Mercedes-Benz Vitoria, Spanien – Mitglied der Unternehmensleitung
2000 – 2002 DaimlerChrysler AG – Bereichsleitung Konzernstrategie
1999 – 2000 DaimlerChrysler Bank – Geschäftsführung; DC Finanzdienstleistungen Europa –
Mitglied der Geschäftsführung; DaimlerChrysler AG – Leitung des Post Merger Integrationsteams Daimler + Chrysler
1996 – 1999 Credit of Canada, Kanada – Geschäftsführerin, CEO; MB Credit Corporation, USA – Mitglied der Geschäftsführung; Daimler-Benz
InterServices Debis AG – Mitglied der Nordamerikanischen Geschäftsführung
1994 – 1995 Daimler-Benz InterServices Debis AG – Assistentin des Vorstands; Leiterin interne und externe Kommunikation
1991 – 1994 Mercedes-Benz Finanziaria S.p.A., Italien – Leiterin Operatives und Strategisches Controlling
1989 – 1991 Institut für Unternehmensführung, Ruhr-Universität Bochum – Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Ausbildung
Studium der Wirtschaftswissenschaften/Romanischen Philologie an der Ruhr-Universität Bochum
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Deutsche Lufthansa AG 1) Evonik AG 1) Talanx AG 1) HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. 2)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kompetenzschwerpunkte:
Siehe Qualifikationsmatrix im Anschluss an die Lebensläufe
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):
Frau Titzrath ist seit dem 13. Juni 2018 Mitglied des Aufsichtsrats des Mehrheitsaktionärs HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. und es ist beabsichtigt, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G. am 22. Juni 2023 ihre Wiederwahl für die kommende Amtsperiode des Aufsichtsrats des HDI Haftpflichtverband
der Deutschen Industrie V.a.G. vorzuschlagen. Ferner ist Frau Titzrath Vorsitzende des Vorstands der Hamburger Hafen und Logistik
AG, einem Mitgliedsunternehmen des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.
1) Börsennotiert
2) Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft besteht bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h.
einem Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
Informationen gemäß Tabelle 3 Block E Ziffern 3, 4 und 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 vom 3. September 2018
Die zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 10 zugänglich zu machenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.talanx.com/hv
zugänglich.
Dort stehen den Aktionären auch weitere Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Tagesordnung sowie zu den
Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte zur Verfügung.
Die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 bis (einschließlich) 5 sowie 7 bis (einschließlich) 10 hat verbindlichen Charakter,
die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 empfehlenden Charakter. Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis (einschließlich) 10 können
die Aktionäre mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen oder sich der Stimme enthalten.
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft
gemäß § 118a AktG in Verbindung mit § 26n Abs. 1 EGAktG als virtuelle Hauptversammlung, also ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten.
Die virtuelle Hauptversammlung wird am 4. Mai 2023 ab 10:30 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem Aktionärsportal unter
https://hv-talanx.link-apps.de/imeet
übertragen. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zuvor
anmelden (siehe unten unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“).
Die Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats
werden zusätzlich live in Bild und Ton auf der Internetseite der Talanx Aktiengesellschaft unter
https://www.talanx.com/hv
übertragen und können somit auch von sonstigen Interessierten verfolgt werden. Eine Videoaufzeichnung hiervon ist im Nachgang
an die virtuelle Hauptversammlung unter derselben Internetseite abrufbar. Ton- oder Bildmitschnitte sind im Übrigen nicht
zulässig.
Im Interesse einer umfassenden Vorbereitungsmöglichkeit für die Ausübung der Aktionärsrechte plant die Gesellschaft bereits
im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung, nämlich am 27. April 2023, den wesentlichen Inhalt des Berichts des Vorstands
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.talanx.com/hv
auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen. Modifikationen für den Tag der virtuellen Hauptversammlung bleiben vorbehalten.
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, den Mitgliedern des Vorstands und
des Aufsichtsrats, des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
am Geschäftssitz der Talanx Aktiengesellschaft statt. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir Sie um besondere Beachtung der nachstehenden
Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten. Angesichts der neuen gesetzlichen
Rahmenbedingungen ergeben sich wesentliche Änderungen gegenüber der Hauptversammlung 2022.
Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung
Die Gesellschaft hat einen Internetservice zur Hauptversammlung eingerichtet. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich
über das Aktionärsportal elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der virtuellen
Hauptversammlung teilnehmen, ihre Aktionärsrechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben und die gesamte virtuelle Hauptversammlung
live in Bild und Ton verfolgen. Das Aktionärsportal ist zugänglich über die Internetseite
https://hv-talanx.link-apps.de/imeet
Detailinformationen hierzu finden Sie in dem den Einladungsunterlagen beigefügten Antwortformular sowie im Internet unter
https://www.talanx.com/hv
Die Aktionäre finden in den ihnen übersandten Einladungsunterlagen die persönlichen Zugangsdaten, um das Aktionärsportal zu
nutzen.
Das Aktionärsportal wird voraussichtlich ab dem 24. März 2023 freigeschaltet.
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Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
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Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (d. h. zur elektronischen Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung)
und zur Ausübung des Stimmrechts und der weiteren teilnahmegebundenen Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bis spätestens 27. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs),
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unter der Postadresse:
Talanx Aktiengesellschaft c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
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oder elektronisch über die Internetseite:
https://hv-talanx.link-apps.de/imeet
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oder unter dem Link:
https://www.talanx.com/hv
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oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
talanx.hv@linkmarketservices.de
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angemeldet haben und zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen
sind.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zu der virtuellen Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Eine Verfügung kann jedoch Auswirkungen auf die Berechtigung
zur elektronischen Zuschaltung und die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten im Wege elektronischer Kommunikation
haben, da hierfür der Aktienbestand laut Aktienregister zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich ist. Dieser
wird dem Bestand des Aktienregisters am 27. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), (= technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenanntes Technical Record Date) entsprechen, da aus abwicklungstechnischen
Gründen zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Ende des Tages der virtuellen Hauptversammlung, d. h. vom 28. April 2023,
00:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 4. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden.
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Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
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Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – zum
Beispiel einen Intermediär (wie etwa ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine Person,
die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet – ausüben zu lassen.
Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Dies kann postalisch oder per E-Mail bis zum 3. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte
Antwortformular. Außerdem steht hierfür bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung am 4. Mai 2023 das Aktionärsportal unter
https://hv-talanx.link-apps.de/imeet
zur Verfügung.
Bereits erteilte Vollmachten können bis zu den zuvor genannten Zeitpunkten jederzeit geändert oder widerrufen werden. Bei
mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang; unabhängig hiervon ist eine elektronische
Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal vor einer postalisch oder per E-Mail erteilten Vollmacht stets vorrangig, so
dass eine eventuelle anderweitige Vollmachtserteilung mit der gleichen Aktionärsnummer unabhängig von dem Zeitpunkt ihres
Zugangs dann gegenstandslos ist.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG genannten
Person oder Institution richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen.
Bitte wenden Sie sich an den betreffenden Intermediär, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 Abs. 8
AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren. Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann
er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene
Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Für die Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte gelten die in dieser Einberufung
enthaltenen Hinweise zum Stimmrecht und zur Stimmabgabe sowie zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte entsprechend.
Die Gesellschaft hat gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung Dr. Florian Schmidt (Group Legal) und Bernhard Krebs (Group Governance/Corporate
Office) als Stimmrechtsvertreter mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, benannt, die ebenfalls mit der Stimmabgabe bevollmächtigt
werden können. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der
vom Aktionär oder Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens 3. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, soweit eine ordnungsgemäße Anmeldung erfolgt ist.
Außerdem steht auch hier das Aktionärsportal unter
https://hv-talanx.link-apps.de/imeet
zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung am 4. Mai 2023 möglich
sein werden.
Auch hier gilt, dass bereits erteilte Vollmachten und Weisungen bis zu den zuvor genannten Zeitpunkten jederzeit geändert
oder widerrufen werden können. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang; unabhängig
hiervon ist eine elektronische Vollmachts- und Weisungserteilung über das Aktionärsportal vor einer postalisch oder per E-Mail
erteilten Vollmacht und Weisung stets vorrangig, so dass eine eventuelle anderweitige Vollmachts- und Weisungserteilung mit
der gleichen Aktionärsnummer unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Zugangs dann gegenstandslos ist.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt
der Einzelabstimmung.
Wir bitten Aktionäre zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während
der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Auskunfts- oder sonstigen Verlangen, Anträgen, Wahlvorschlägen,
Stellungnahmen, Redebeiträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.
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Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
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Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen
am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend
den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind. Stimmabgaben per Briefwahl sowie Änderungen oder Widerrufe von Briefwahlstimmen
können bis spätestens 3. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, soweit eine ordnungsgemäße Anmeldung erfolgt ist.
Außerdem steht auch hier das Aktionärsportal unter
https://hv-talanx.link-apps.de/imeet
zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung
am 4. Mai 2023 möglich sein wird.
Bereits erteilte Stimmabgaben können bis zu den zuvor genannten Zeitpunkten jederzeit geändert oder widerrufen werden. Bei
mehrfach eingehenden Stimmabgaben hat die zuletzt eingegangene Stimmabgabe Vorrang; unabhängig hiervon ist eine elektronische
Briefwahl über das Aktionärsportal vor einer postalisch oder per E-Mail erfolgten Stimmabgabe stets vorrangig, so dass eine
eventuelle anderweitige Stimmabgabe mit der gleichen Aktionärsnummer unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Zugangs dann gegenstandslos
ist.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden
Punkt der Einzelabstimmung.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Talanx Aktiengesellschaft
zu richten und muss der Gesellschaft unter der unten im Absatz „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 126, 127, 130a Abs. 5 Satz 3 AktG “ angegebenen Adresse spätestens am 3. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Anderweitig adressierte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und, dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite
https://www.talanx.com/hv
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 126, 127, 130a Abs. 5 Satz 3 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, vor der virtuellen Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§
126 Abs. 1, 127 AktG).
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 AktG, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126
Abs. 2, § 127 Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter
https://www.talanx.com/hv
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich
des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung.
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf der
Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit einer Begründung versehen werden.
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen müssen der Gesellschaft
spätestens am 19. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
werden nicht nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich gemacht.
Talanx Aktiengesellschaft, z. Hd. Leiter Group Governance/Corporate Office
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postalisch: HDI-Platz 1, 30659 Hannover
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per Telefax: +49 511 3747 112209
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elektronisch: hauptversammlung@talanx.de
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Gemäß § 126 Abs. 4 AktG gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 Abs. 1 bis 3 bzw. § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldete
Aktionäre können das Stimmrecht zu dem Antrag oder Wahlvorschlag ausüben, soweit die in dieser Einberufung dargestellten Voraussetzungen
für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind.
Wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß
zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.
Darüber hinaus können elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG Anträge
und Wahlvorschläge auch im Rahmen ihres Rederechts (vgl. dazu im Detail unten im Abschnitt „Rederecht in der Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und Abs. 6 AktG“) in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation stellen.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen einer Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen,
bleibt unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit
Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 und 1d AktG
Den elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären ist ein Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1
Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt, d. h., ihnen ist auf Verlangen in der virtuellen
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Ebenso steht ihnen in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation ein Nachfragerecht zu allen
vom Vorstand in der virtuellen Hauptversammlung gegebenen Antworten gemäß § 131 Abs. 1d AktG zu.
Es ist beabsichtigt, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegen wird, dass das Auskunftsrecht, ebenso
wie auch das Nachfragerecht, in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das Aktionärsportal
ausgeübt werden dürfen.
Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann dieser gemäß § 131 Abs. 5 AktG verlangen, dass seine Frage und der Grund,
aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die notarielle Niederschrift aufgenommen werden; im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung
wird gewährleistet, dass jeder elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionär sein Verlangen im Wege der elektronischen
Kommunikation über das Aktionärsportal übermitteln kann.
Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden, ist
diese Auskunft jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der virtuellen Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG). Im Rahmen
der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass jeder elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionär sein
Verlangen im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal übermitteln kann.
Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Die ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre haben gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a
Abs. 1 bis 4 AktG das Recht, bis spätestens 28. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Solche Stellungnahmen
sind der Gesellschaft in Textform ausschließlich über das Aktionärsportal einzureichen.
Wir bitten den Umfang von Stellungnahmen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um den Aktionären eine ordnungsgemäße Sichtung
der Stellungnahmen zu ermöglichen. Als Orientierung sollte ein Umfang von 10.000 Zeichen dienen. Wir werden zugänglich zu
machende Stellungnahmen von Aktionären, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des einreichenden Aktionärs,
für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre im Aktionärsportal unter
https://hv-talanx.link-apps.de/imeet
bis spätestens 29. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), veröffentlichen.
Im Rahmen der eingereichten Stellungnahmen enthaltene Anträge und Wahlvorschläge, Verlangen, Fragen und Widersprüche gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung werden in der virtuellen Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen bzw.
Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts, das Stellen von Verlangen sowie die Einlegung von Widersprüchen
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen
möglich.
Rederecht in der Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 AktG
Den elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären ist in der Versammlung ein Rederecht gemäß §§
118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 AktG im Wege der Videokommunikation eingeräumt. Eine entsprechende Bild- und Tonübertragung
muss durch den Aktionär gewährleistet werden. Redebeiträge können ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung über das Aktionärsportal
angemeldet werden und können beispielsweise auch Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie Auskunftsverlangen
und Nachfragen nach §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG enthalten.
Aktionäre benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (z. B. PC, Laptop, Tablet oder Smartphone),
welches über eine (integrierte oder externe) Kamera und ein (integriertes oder externes) Mikrofon verfügt, auf die jeweils
vom Browser aus zugegriffen werden kann. Eine Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf dem Endgerät ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen (z. B. zu kompatiblen Browsern) können im Aktionärsportal abgerufen werden.
Weitere Informationen über das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung finden Sie im Aktionärsportal.
Vorbehalt der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Videokommunikation gemäß § 130a Abs. 6 AktG sowie zeitlich angemessene Gestaltung
und Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der
virtuellen Hauptversammlung und vor einem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit
nicht sichergestellt ist.
Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen gestalten und beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der virtuellen Hauptversammlung oder während
ihres Verlaufs einen zeitlichen angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den einzelnen Tagesordnungspunkt
sowie für den einzelnen Redner zu setzen.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 Nr. 1 AktG
Den elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären wird gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245
Nr. 1 AktG ein Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt.
Ein solcher Widerspruch ist der Gesellschaft in Textform über das Aktionärsportal einzureichen, und zwar zwischen dem Beginn
und dem Ende der virtuellen Hauptversammlung am 4. Mai 2023.
Hinweis zur Aktionärshotline
Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft können Sie sich per E-Mail an
talanx.hv@linkmarketservices.de
wenden. Zusätzlich steht Ihnen Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer
0800 7823200 aus Deutschland (kostenfrei) oder +49 89 21027 333 aus dem Ausland zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter
https://www.talanx.com/hv
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126, § 127, § 130a, § 131, § 245 Nr. 1 AktG i. V.
m. § 118a AktG finden sich auch im Internet unter
https://www.talanx.com/hv
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 253.350.943 Stück. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung beträgt 253.350.943.
Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind
Die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die
Internetseite
https://www.talanx.com/hv
zugänglich. Hier finden Sie zudem die weiteren Informationen gemäß § 124a AktG.
Geschlechterneutrale Sprache
Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung weitgehend auf eine geschlechterspezifische Sprache
verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind hierbei als geschlechterneutral zu verstehen.
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Talanx Aktiengesellschaft
Im Folgenden stellen wir Ihnen spezifische Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Talanx Aktiengesellschaft und deren
Vertretern, zur Registrierung und Nutzung unseres Aktionärsportals sowie zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung zur Verfügung.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeine Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.talanx.com/de/datenschutz
1. |
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung/Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
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Talanx Aktiengesellschaft HDI-Platz 1 30659 Hannover +49 511 3747-2227 ir@talanx.com
Den Datenschutzbeauftragten der Talanx Aktiengesellschaft erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem
Zusatz - Datenschutzbeauftragter - oder per E-Mail unter
privacy@talanx.com
2. |
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, verarbeitete Datenkategorien
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Die Talanx Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Aktiengesetzes (AktG).
Die Aktien der Talanx Aktiengesellschaft sind auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien. Nach § 67 AktG sind bei der
Ausgabe von derartigen Namensaktien personenbezogene Daten in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen. Bei diesen
handelt es sich um Vor- und Nachnamen, postalische und elektronische Adressdaten, Geburtsdatum des Aktionärs sowie Nennung
der Stückzahl oder Aktiennummer. Der Aktionär ist nach § 67 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, diese Angaben der Gesellschaft
mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel durch die Kreditinstitute, die beim Erwerb bzw. Verkauf und bei der Verwahrung
der Aktien mitwirken. Die Übermittlung an die Talanx Aktiengesellschaft durch die Kreditinstitute erfolgt über die Clearstream
Banking AG, Frankfurt am Main, die als Zentralverwahrer die technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften und die Verwahrung
der Aktien für die Kreditinstitute wahrnimmt. Soweit Aktionäre personenbezogene Daten von Bevollmächtigten oder Vertretern
der Talanx Aktiengesellschaft mitteilen (z.B. im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung), werden diese Daten entsprechend
erhoben und gespeichert (regelmäßig Vor- und Nachname sowie Anschrift).
Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt vorrangig zu aktien-, handels- und steuerrechtlichen Zwecken wie
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Identifikation der Aktionäre bzw. deren Vertreter,
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Kommunikation und Zusammenarbeit mit Aktionären,
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Bearbeitung von geltend gemachten Aktionärsrechten,
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Führung des Aktienregisters,
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Registrierung und Nutzung eines Aktionärsportals (weitere Informationen finden Sie unten),
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Durchführung und Abwicklung von Hauptversammlungen (weitere Informationen finden Sie unten),
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- |
Erfüllung gesetzlicher Archivierungspflichten (weitere Informationen finden Sie unten).
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Die Datenverarbeitungen basieren auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 c) und Abs. 4 DSGVO i. V. m. dem Aktiengesetz. So ist
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre für Zwecke der Identifikation, der Kommunikation
mit den Aktionären, der Ausübung der Rechte der Aktionäre, der Führung des Aktienregisters und für die Zusammenarbeit mit
den Aktionären Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO i. V. m. § 67e Abs. 1 AktG.
In Einzelfällen verarbeitet die Talanx Aktiengesellschaft Ihre Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6
Abs. 1 f) DSGVO. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn personenbezogene Daten zu statistischen Zwecken verarbeitet werden,
etwa zur Entwicklung der Aktionärsstruktur oder der Handelsvolumina oder wenn bei Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre aufgrund
ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über Bezugsangebote ausgenommen werden müssen, um Wertpapiervorschriften
solcher Länder einzuhalten.
Soweit Sie das elektronische Anmeldeverfahren zur Hauptversammlung über unser Aktionärsportal nutzen, verarbeiten wir insoweit
Ihre Daten mit Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie können
Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass es uns
im Falle Ihres Widerrufs ggf. ganz oder teilweise nicht mehr möglich ist, Ihnen das Aktionärsportal zur Verfügung zu stellen.
Soweit Sie Stellungnahmen zur Hauptversammlung elektronisch über unser Aktionärsportal zur Verfügung stellen, verarbeiten
wir Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO i. V. m. § 130a Abs. 1, Abs. 3 AktG.
Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten, werden Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen darüber vorher informiert.
Hauptversammlung
Es besteht die Möglichkeit, sich freiwillig für den Versand der Hauptversammlungsunterlagen an die eigene E-Mail-Adresse zu
entscheiden. Aktionäre müssen sich dafür im Registrierungstool des Aktionärsportals registrieren. Zur erfolgreichen Durchführung
der Registrierung benötigt und verarbeitet die Talanx Aktiengesellschaft die Aktionärsnummer, den Aktionärsnamen und die E-Mail-Adresse
(sowie optional die Telefonnummer). Nach erfolgreicher Registrierung speichert die Talanx Aktiengesellschaft die erforderlichen
Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) im Aktienregister und verarbeitet diese zur Versendung von Hauptversammlungsunterlagen
an die der Gesellschaft bekannte E-Mail-Adresse des jeweiligen Aktionärs. Ohne die Bereitstellung der Daten im Registrierungstool
des Aktionärsportals kann die Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden und der Versand der Hauptversammlungsunterlagen
an die E-Mail-Adresse ist nicht möglich. In diesem Fall wird die Talanx Aktiengesellschaft die Hauptversammlungsunterlagen
weiterhin an die Postanschrift senden.
Die Talanx Aktiengesellschaft verarbeitet im Rahmen der Anmeldung eines Aktionärs für die Hauptversammlung die erforderlichen
im Aktienregister gespeicherten sowie die vom Aktionär angegebenen bzw. aus diesem Anlass von seiner Depotbank übermittelten
Daten (insbesondere Vor- und Nachnamen, Wohnort oder Adresse, E-Mail-Adresse Aktienanzahl, Aktiengattung sowie Besitzart).
Die Hauptversammlung wird im Jahr 2023 virtuell abgehalten, die hierfür erforderlichen Datenverarbeitungen sind gemäß § 26n
Abs. 1 EGAktG und § 118a Abs. 1 AktG gerechtfertigt.
Soweit die Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten erfolgt, verarbeitet die Talanx
Aktiengesellschaft die in der Vollmachtserteilung angegebenen personenbezogenen Daten des Aktionärs sowie Vor- und Nachname,
Wohnort oder Adresse und E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten. Im Falle der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen
von der Talanx Aktiengesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden zudem die erteilten Weisungen verarbeitet und die
Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei Jahre nachprüfbar festgehalten.
In der Hauptversammlung wird im Fall der Vertretung von Stimmrechten durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
gem. § 129 AktG ein Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden personenbezogenen Daten geführt: Vor- und Nachname sowie Wohnort
des vertretenen Aktionärs und seines Vertreters, Aktienanzahl, Aktiengattung, Anzahl der Stimmrechte und Besitzart. Sofern
ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die Talanx Aktiengesellschaft diese Gegenstände
unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen.
Ebenso wird die Talanx Aktiengesellschaft Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen
gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der Talanx Aktiengesellschaft
zugänglich machen (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG).
3. |
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
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Externe Dienstleister:
Zur Führung des Aktienregisters sowie zur technischen Abwicklung der Hauptversammlung bedient sich die Talanx Aktiengesellschaft
folgender externer Dienstleister:
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Link Market Services GmbH:
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Verwaltung und technische Führung des Aktienregisters
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Organisation der Hauptversammlungen, Druck und Versand der Aktionärsmitteilungen
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Durchführung und technische Ausführung der Hauptversammlung (im Wesentlichen: Teilnahmeüberprüfung, technische Infrastruktur
für Abstimmungen und Dokumentation der Hauptversammlungen)
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GAHRENS + BATTERMANN GmbH & Co. KG:
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Zuschaltung von Aktionären zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, Videostreaming
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Weitere Empfänger:
Im Rahmen der Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft wird ein Teilnehmerverzeichnis erstellt, welches persönliche
Daten der Teilnehmer enthält. Dieses Verzeichnis kann während der Hauptversammlung von anderen Aktionären der Gesellschaft
eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG). Zudem werden bei der Ausübung von Aktionärsrechten personenbezogene Daten nach gesetzlichen
Vorschriften offengelegt. Dies erfolgt beispielsweise im Rahmen der Bekanntmachung der Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung
(§ 124 Abs. 1 AktG) sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären (§§ 126, 127 AktG). Wenn Aktionären ein Fragerecht
während der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation ermöglicht wird, wird dies offengelegt und
die Verarbeitung erfolgt gemäß § 131 Abs. 1 und Abs. 1f AktG. Darüber hinaus kann es gesetzlich notwendig werden, dass Ihre
personenbezogenen Daten an weitere Empfänger wie etwa an Behörden zur Erfüllung bestimmter Tatbestände übermittelt werden
(z. B. beim Überschreiten gesetzlich vorgegebener Stimmrechtsschwellen, an Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
4. |
Datenübermittlung in ein Drittland
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Eine Übermittlung personenbezogener Daten von Aktionären in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist nicht
vorgesehen. Sollten Ihre personenbezogenen Daten jedoch in Drittländer übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung nur, soweit
dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien
(z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU- Standardvertragsklauseln) vorhanden sind oder dies
aufgrund einer gesetzlich anerkannten Ausnahme für bestimmte Fälle erlaubt ist, z.B. wenn Aktionärsmitteilungen auch an Aktionäre
in Drittstaaten übermittelt werden und diese Mitteilungen personenbezogene Daten enthalten (insb. Anträge zur Hauptversammlung
unter Nennung des Namens des Antragsstellers) oder soweit zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
erforderlich.
Bevor eine solche Übermittlung vorgenommen wird, werden Sie auf Basis der gesetzlichen Vorschriften informiert.
5. |
Dauer bzw. Kriterien für Festlegung der Dauer der Datenspeicherung
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Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und soweit
nicht andere gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten. Entsprechende Nachweis-
und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus § 257 Handelsgesetzbuch, § 147 Abgabenordnung und § 8 Geldwäschegesetz.
Die im Aktienregister gespeicherten Daten werden während der Haltedauer gespeichert und nach vollständiger Veräußerung Ihrer
Anteile auf Grundlage der gesetzlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zehn Jahre gespeichert und im Anschluss anonymisiert.
Sofern rechtliche Ansprüche von Ihnen geltend gemacht werden oder von der Talanx Aktiengesellschaft erhoben werden, führt
dies zu einer Speicherung der personenbezogenen Daten. Grundsätzlich dient dies zur Klärung der Ansprüche und der Durchsetzung
in Einzelfällen. Auf Basis der gesetzlichen Verjährungsrechtsgrundlagen kann dies zu einer Speicherung von drei bis dreißig
Jahren führen (§ 199 BGB).
Für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen anfallen, beträgt die Speicherdauer regelmäßig
bis zu drei Jahre. Sofern Sie den von der Gesellschaft zur Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen,
ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Daten, die dem Nachweis der Bevollmächtigung dienen, nachprüfbar festzuhalten und drei
Jahre zugriffsgeschützt aufzubewahren (§ 134 Abs. 3 Satz 5 AktG). Sofern möglich, werden Ihre personenbezogenen Daten anonymisiert.
Aufbewahrungsfristen beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das fristauslösende Ereignis stattfindet (z.B. Ende
der Aktionärseigenschaft).
6. |
Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
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Eine automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling ist aktuell nicht vorgesehen. Sofern eine automatisierte Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich
auf Sie beziehen, zu bewerten oder zu analysieren bzw. vorherzusagen, spricht man von Profiling. Bei Änderungen wird Sie die
Talanx Aktiengesellschaft entsprechend den rechtlichen Vorgaben hierüber informieren.
Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen.
Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen
bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Erteilte Einwilligungen können
Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Unser Aktionärsportal erreichen Sie direkt über
https://hv-talanx.link-apps.de/imeet
oder über die Interseite der Gesellschaft unter
https://www.talanx.com/hv
Im Aktionärsportal haben Sie Zugriff auf die wesentlichen zu Ihrer Person im Aktienregister verzeichneten Angaben und können
uns unter unserer oben genannten Adresse etwaige Berichtigungen mitteilen. Darüber hinaus steht Ihnen die E-Mail-Adresse
talanx.hv@linkmarketservices.de
für die Übermittlung von Nachrichten zur Verfügung.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung bei unserem Datenschutzbeauftragten
unter der oben genannten Adresse widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung
sprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe
für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen. Oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie haben die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten (Kontaktdaten siehe oben) oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde
zu wenden.
Die für die Talanx Aktiengesellschaft zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover Telefon: +49 511 120 45 00 Telefax: +49 511 120 45 99 E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Hannover, im März 2023
Talanx Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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