EQS-News: STRABAG SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
STRABAG SE Villach, FN 88983 h ISIN AT000000STR1 ISIN AT0000A36HJ5
Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 20. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE am Freitag, dem 14.6.2024, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit), im Tech Gate Vienna, 1220 Wien, Donau-City-Str. 1, Veranstaltungssaal 0.1. I. TAGESORDNUNG
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 24.5.2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com zugänglich:
jeweils für das Geschäftsjahr 2023;
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 4.6.2024 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet. Inhaberaktien Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 11.6.2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform: Per Post oder Boten: STRABAG SE Per SWIFT: COMRGB2L (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 2 genügen lässt: Per Telefax: +49 89 30903 73907 Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de, wobei die Depotbestätigungen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. [Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt werden: Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 4.6.2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Namensaktien Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionärinnen oder Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft spätestens am 11.6.2024 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht: Per Post oder Boten: STRABAG SE Per Telefax: +49 89 30903 73907 Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de, wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: COMRGB2L Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Identitätsnachweis Die Aktionärinnen bzw. Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. STRABAG SE behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW. EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, der oder die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu bestellen, der oder die im Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär hat, den oder die er oder sie vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten: STRABAG SE Per Telefax: +49 89 30903 73907 Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Die Vollmachten müssen spätestens bis 13.6.2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionärinnen bzw. Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem bzw. seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionärinnen bzw. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. bei der Hauptversammlung die Aktionärinnen und Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft bis spätestens 13.6.2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, ausschließlich an einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. vom IVA unter Tel. +43 1 8763343, Telefax +43 1 8763343-39 oder E-Mail beckermann.strabag@computershare.de. V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre nach § 62 Abs 1 SE-Gesetz iVm § 109 AktG Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 24.5.2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Herr Marco Reiter, MSc, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse investor.relations@strabag.com oder per SWIFT an die Adresse COMRGB2L zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt die ISIN der Aktien, also AT000000STR1 bzw. ISIN AT0000A36HJ5, im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen bzw. Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen. 2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zur Tagesordnung nach Art 53 SE-VO iVm § 110 AktG Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 5.6.2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 22422-1177 oder an 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Herr Marco Reiter, MSc, oder per E-Mail an investor.relations@strabag.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen. Die Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com veröffentlicht. 3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre nach Art 53 SE-VO iVm § 118 AktG Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich (nach Maßgabe der Sitzungsleitung durch die Vorsitzende der Hauptversammlung). Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an +43 1 22422-1177 oder per E-Mail an investor.relations@strabag.com übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von der Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 4. Anträge von Aktionärinnen bzw. Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. 5. Informationen auf der Internetseite Die Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.strabag.com zugänglich. VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 118.221.982,-- und ist zerlegt in 118.221.982 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.779.006 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 115.442.976 Stimmrechte. 2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird in Bild und Ton in Echtzeit im Internet öffentlich übertragen. Alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft und interessierte Personen können die Hauptversammlung daher am 14.6.2024 ab ca. 10:00 Uhr (Wiener Zeit) live im Internet unter www.strabag.com verfolgen. 3. Sicherheitsvorkehrungen Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen (u.a. Garderobenpflicht) zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9:00 Uhr (Wiener Zeit). 4. Information für Aktionärinnen und Aktionäre zur Datenverarbeitung Die STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen bzw. Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen bzw. Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen bzw. Aktionären und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz, insbesondere der §§ 111 – 114, 117 und 120 AktG, zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern durch Aufzeichnung und öffentliche Übertragung der Hauptversammlung im Internet unter www.strabag.com erfolgt gemäß § 102 Abs 4 AktG iVm § 19 Abs 3 und 4 der Satzung der STRABAG SE auf Grundlage der durch das Aktiengesetz und die Satzungsregelung zugelassenen berechtigten Interessen gemäß Artikel 6 (1) f) DSGVO. Für die Verarbeitung ist die STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die STRABAG SE bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der STRABAG SE nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich notwendig, hat die STRABAG SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt eine Aktionärin bzw. Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und Einsicht verlangen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die STRABAG SE ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionärinnen bzw. Aktionären gegen die STRABAG SE oder umgekehrt von der STRABAG SE gegen Aktionärinnen bzw. Aktionären erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionärinnen bzw. Aktionäre gegenüber der STRABAG SE unentgeltlich über die E-Mail-Adresse investor.relations@strabag.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: STRABAG SE Zudem steht den Aktionärinnen bzw. Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden. Wien, im Mai 2024 Der Vorstand
15.05.2024 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | STRABAG SE |
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1220 Wien | |
Österreich | |
Telefon: | +43 1 22422 – 1089 |
Fax: | +43 1 22422 - 1177 |
E-Mail: | investor.relations@strabag.com |
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