EQS-News: SG Holding AG & Co. KG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SG Holding AG & Co. KG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.01.2025 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

19.12.2024 / 15:05 CET/CEST
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SG Holding AG & Co. KG i.L. Stuttgart Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden die Gesellschafter der SG Holding AG & Co. KG i.L. zur ordentlichen Gesellschafterversammlung der SG Holding AG & Co. KG i.L. am
31. Januar 2025, um 10:00 Uhr

in die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart - Raum 3.77 - ein.

Einlass ab 09:30 Uhr.

Tagesordnung

1.

Bericht des Liquidators über den Stand der Liquidation

2.

Feststellung des vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft (PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart) geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, den vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr festzustellen.

3.

Verwendung des Jahresergebnisses für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, den Jahresfehlbetrag 2023 der Gesellschaft in Höhe von EUR 622.755,37 mit dem Gewinnvortrag von EUR 11.088.203,79 zusammenzufassen und auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Entlastung der Komplementärin für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung des Liquidators Roland Ochs für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

6.

Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 17. Juli 2013 in Bezug auf die Regelungen zur Leitung der Gesellschafterversammlung und der Beschlussmängelklage

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrags zu beschließen:

§ 7 Absatz 7 wird wie folgt neu gefasst:

 

"Die Komplementärin oder eine von der Komplementärin bevollmächtigte Person, leitet die Gesellschafterversammlung."

§ 8 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:

 

"Beschlussmängel (einschließlich der Nichtigkeits-, Anfechtungs- und Unwirksamkeitsgründe) eines Gesellschafterbeschlusses können nur innerhalb von acht (8) Wochen nach dem Tag der Gesellschafterversammlung durch Klage geltend gemacht werden. Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten."

7.

Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 17. Juli 2013 in Bezug auf den Beirat

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, folgende Änderung des Gesellschaftsvertrags zu beschließen:

§ 10 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

 

"Die Gesellschaft verfügt über keinen Beirat."

8.

Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 17. Juli 2013 in Bezug auf die Aufstellung des Jahresabschlusses

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, folgende Änderung des Gesellschaftsvertrags zu beschließen:

§ 11 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

"Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), aufgestellt. Die Gesellschaft richtet sich hinsichtlich der Vorschriften zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach den jeweils für ihre Größenklasse gemäß §§ 267 f. HGB geltenden Bestimmungen. Die vorstehende Regelung gilt erstmals für das am 31. Dezember 2025 ablaufende Geschäftsjahr."

9.

Wahl des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Teilnahmevoraussetzungen

Kommanditisten sind gem. § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags zur Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie im Gesellschafterbuch oder im Handelsregister der Gesellschaft als namentlich bekannte Kommanditisten eingetragen sind oder wenn sie spätestens bis zum Ablauf des fünften Werktags vor dem Versammlungstag der Gesellschaft (Nachweistag) ihre Aktionärsstellung bzw. Rechtsnachfolge in die Aktionärsstellung bei der früheren SG-Holding Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister bzw. ihre Kommanditistenstellung bei der Gesellschaft nachweisen. Samstage gelten nicht als Werktage im Sinne des vorstehenden Satzes.

Die der Gesellschaft namentlich bekannten Kommanditisten können sich gemäß § 7 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrags in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Die Vollmacht muss der Komplementärin in Schriftform übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular fügen wir zur etwaigen Verwendung bei. Die von Ihnen gegebenenfalls bevollmächtigte Person muss das Original der Vollmacht bei der Einlasskontrolle vorzeigen und abgeben.

Zum Zwecke der Einlasskontrolle haben Kommanditisten bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.

Organisatorisches

Um eine reibungslose Organisation der Gesellschafterversammlung zu gewährleisten, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mittels beigefügtem Formular mitteilen, ob Sie an der Gesellschafterversammlung teilnehmen werden. Diese Angabe ist natürlich freiwillig und unverbindlich, würde uns aber die Vorbereitung erleichtern.

Damit Sie den Weg zur Gesellschafterversammlung finden, legen wir dieser Einladung eine Anfahrtsskizze bei.

Abschließender Hinweis

Diese persönliche Einladung zur Gesellschafterversammlung ist nach § 7 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrags allen namentlich bekannten Kommanditisten zu übersenden. Namentlich bekannte Kommanditisten sind diejenigen Kommanditisten, die im Gesellschafterbuch der Gesellschaft oder im Handelsregister als namentlich bekannte Kommanditisten eingetragen sind oder ihre Kommanditistenstellung nach § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen haben. Die Gesellschaft bemüht sich seit Eintragung des Formwechsels um laufende Aktualisierung des Handelsregisters aufgrund von Veränderungen im Bestand der Kommanditisten. Gleichwohl kann es sein, dass Personen oder Gesellschaften unser Einladungsschreiben erhalten, obwohl sie nicht mehr Kommanditisten sind. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, hat diese Einladung für Sie keine Gültigkeit.

 

Stuttgart, im Dezember 2024

Roland Ochs
Liquidator



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