EQS-News: Rath AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Rath Aktiengesellschaft 1015 Wien, Walfischgasse 14 FN 83203 h / ISIN AT0000767306 Einladung zur 35. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 13. Mai 2024, um 11:00 Uhr, im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein. TAGESORDNUNG
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 108 Abs. 3 und 4 AktG) spätestens ab 22. April 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.rath-group.com zugänglich:
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110,118 und 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 22. April 2024 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30. April 2024 der Gesellschaft entweder postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per Telefax +43 1 513 44 27-2187 oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung des Aktionärs. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus (siehe oben). Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden. Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-group.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 3. Mai 2024 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 7. Mai 2024 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A-1015 Wien per Telefax: +43 1 513 44 27-2187 per E-Mail: RathHV2024@nhp.at per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 3. Mai 2024 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am letzten Werktag vor der Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen: Per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A-1015 Wien per Telefax: +43 1 513 44 27-2187 Per E-Mail: RathHV2024@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text angeben) Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung Ein Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rath-group.com abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Personenbezogene Angaben wurden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet.
Wien, im April 2024
15.04.2024 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Rath AG |
Walfischgasse 14 | |
1010 Wien | |
Österreich | |
Telefon: | +43 1 513 4427-0 |
Fax: | +43 1 513 4428-87 |
Internet: | www.rath-group.com |
ISIN: | AT0000767306 |
WKN: | 878275 |
Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
|
1875683 15.04.2024 CET/CEST