Logwin AG
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, ZIR Potaschberg, 5, an de Längten R.C.S. Luxemburg Nr. B40.890
Einladung
zur ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG am 16. April 2024
Mitteilung an alle Aktionäre
Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG („die Gesellschaft“) mitgeteilt, dass eine
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 16. April 2024 um 10.00 Uhr und eine
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 16. April 2024 im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
im Novotel Luxembourg Kirchberg, 6, Rue du Fort Niedergrünewald, L-2226 Luxemburg,
stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Logwin AG
1 Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
2 Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
3 Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
4 Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr sowie
der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers
5 Verwendung des Ergebnisses der Logwin AG für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
6 Ausschüttung an die Aktionäre
7 Genehmigung der Grundsätze der Vergütung für den Verwaltungsrat der Logwin AG
8 Vorlage des Vergütungsberichts der Logwin AG für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
9 Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2023 beendeten Geschäftsjahres
10 Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern
11 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
12 Rückkauf eigener Aktien
13 Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG
1 Anpassung der Zahl der Aktien in die das genehmigte Kapital eingeteilt ist von einer Million fünfhundertneuntausend einhundertfünf
(1.509.105) Aktien auf eine Million fünfhundertundsechstausend vierhundertneunundachtzig (1.506.489) Aktien undVerlängerung
der Genehmigung an den Verwaltungsrat, für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung, welche die
Verlängerung des genehmigten Kapitals beschließt (nämlich am 16. April 2024) und endend am fünften (5) Jahrestag nach der
Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger
Recueil électronique des sociétés et associations
(Luxemburger Handelsblatt), das gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der in der Satzung der
Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im Rahmen des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
erhöhen.
2 Änderung von Artikel 5 (2) und (3) der Satzung der Gesellschaft im Einklang mit dem Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen
Hauptversammlung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:
„(2) Zusätzlich zum gezeichneten Kapital aus Absatz 1 dieses Artikels gibt es ein genehmigtes Kapital der Gesellschaft in
Höhe von insgesamt 68.700.000 (achtundsechzig Millionen siebenhunderttausend), eingeteilt in weitere eine Million fünfhundertundsechstausend
vierhundertneunundachtzig (1.506.489) neu auszugebende Aktien ohne Nennwert.
(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft,
welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschlossen hat (nämlich am 16. April 2024) und endend am fünften (5) Jahrestag
nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger Recueil électronique des
sociétés et associations (Luxemburger Handelsblatt), das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien ohne Nennwert
mit oder ohne Agio („prime d’émission“) gegen Bar-und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um eine Million fünfhundertundsechstausend
vierhundertneunundachtzig (1.506.489) Aktien zu erhöhen. Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein Bezugsrecht zu Gunsten
der Aktionäre. Falls Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen von Absatz 5.“
3 Einziehung beziehungsweise Annullierung mit sofortiger Wirkung von fünftausendeinhundertachtzig (5.180) bestehenden Aktien
ohne Nennwert, die durch die Gesellschaft gehalten werden, so dass das Aktienkapital der Gesellschaft in zwei Millionen achthundertneunundsiebzigtausendzweihundertfünfzehn
(2.879.215) Aktien eingeteilt wird, bei gleichzeitiger Erhöhung des gezeichneten Aktienkapitals auf den Betrag von einhunderteinunddreißig
Millionen dreihunderttausend Euro (EUR 131.300.000) durch Überführung eines Betrages von zweihundertfünfunddreißigtausendsiebenhundertsiebenundneunzig
Euro und achtzig Euro Cent (EUR 235.797,80) aus der Agioreserve an das Kapitalkonto ohne Ausgabe von neuen Aktien.
4 Änderung von Artikel 5 (1) der Satzung der Gesellschaft im Einklang mit dem Tagesordnungspunkt 3 der außerordentlichen
Hauptversammlung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:
„(1) Das Grundkapital (gezeichnetes Aktienkapital) der Gesellschaft beträgt einhunderteinunddreißig Millionen dreihunderttausend
Euro (EUR 131.300.000). Es ist eingeteilt in zwei Millionen achthundertneunundsiebzigtausend zweihundertfünfzehn (2.879.215)
voll eingezahlte Aktien ohne Nennwert.“
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung
werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss mindestens die Hälfte des gezeichneten Aktienkapitals anwesend oder vertreten
sein. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 2.884.395 Namensaktien.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz
vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften („Gesetz
über Aktionärsrechte“) die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlungen verlangen und haben
das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlungen einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher
Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem
Weg an folgende Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 288 antraege@linkmarketservices.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten.
Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 27. März 2024 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an den Hauptversammlungen teilnehmen und abstimmen,
die mit Ablauf des 02. April 2024 (24:00 Uhr MESZ) („Luxemburgischer Stichtag“) Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen
hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung
bei den Hauptversammlungen nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der jeweiligen Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und gegebenenfalls
der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur
Teilnahme an den Hauptversammlungen möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse demnach bis spätestens am 09. April 2024 zugehen:
Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 288 agm@linkmarketservices.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag
in das Aktienregister. Es ist der Satzung der Gesellschaft entsprechend die Verpflichtung jedes Aktionärs der Gesellschaft,
seine ordnungsgemäße Eintragung in das Aktionärsregister sicherzustellen.
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als Depotstelle tätig ist, im Aktienregister eingetragen ist, muss diese, falls
dies noch nicht erfolgt ist, schriftlich bestätigen, dass die jeweiligen Aktien zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem
eines ihrer Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird, kann die Gesellschaft die Ausübung der Rechte an diesen
Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im Aktienregister eingetragen
ist, beziehungsweise sind. Diese Bestätigung muss der Gesellschaft unter der obenstehenden Adresse ebenfalls spätestens bis
zum 09. April 2024 zugehen.
Vollmachtserteilung
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen
beschrieben, bis zum 09. April 2024 anmelden. Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig
erteilten Vollmacht zur Teilnahme an den Hauptversammlungen zugelassen.
Stimmrechtsvertreter
Die Logwin AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor den Hauptversammlungen zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, können hierzu das der Eintrittskarte
zu den Hauptversammlungen beiliegende Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten
der Tagesordnung verwenden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis
zum 09. April 2024 anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene
Formular muss spätestens am Montag, 15. April 2024, an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg eingehen:
Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 288 agm@linkmarketservices.de
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht
ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht der Eintrittskarte
beiliegend ein Formular, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird.
Hinweis zu den Unterlagen der Hauptversammlungen
Der vollständige und ungekürzte Text der nachfolgenden Unterlagen der Hauptversammlungen sind auf Nachfrage an folgender Anschrift
auf postalischem oder elektronischem Weg erhältlich:
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Einladung zur den Hauptversammlungen
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Beschlussvorlage
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Geschäftsordnung für Hauptversammlungen der Aktionäre
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Jahresabschluss und Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
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Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
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Bericht des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
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Grundsätze der Vergütung für den Verwaltungsrat der Logwin AG
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Vergütungsbericht für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
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Eintrittskarte einschließlich Weisungsformular an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
und Vollmachtformular
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Datenschutzerklärung der Aktionäre
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Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 288 agm@linkmarketservices.de
Des Weiteren stellt die Gesellschaft ihren Aktionären während eines ununterbrochenen Zeitraums ab dem Tag dieser Einladung
bis zum Tag der Hauptversammlungen (einschließlich) die oben genannten Unterlagen (ausgenommen Eintrittskarte) auf ihrer Internetseite
www.logwin-logistics.com
zur Verfügung.
Hinweis zur Information über die Hauptversammlungen
Informationen bezüglich der Hauptversammlungen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.logwin-logistics.com
abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an:
Logwin AG Investor Relations ZIR Potaschberg 5, an de Längten L-6776 Grevenmacher
Luxemburg, 13. März 2024
Logwin AG
Der Verwaltungsrat
Logwin AG ZIR Potaschberg 5, an de Längten 6776 Grevenmacher Luxemburg Tel. +352 71 96 90-1112 Fax +352 71 96 90-1359 ir-info@logwin-logistics.com www.logwin-logistics.com Logwin-Aktie WKN A2DR54 ISIN LU1618151879 R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
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