EQS-News: Consulting Team Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Consulting Team Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2023 in Hildesheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

26.05.2023 / 15:05 CET/CEST
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Consulting Team Holding Aktiengesellschaft Hildesheim WKN: A1YDBQ
ISIN: DE000A1YDBQ4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Donnerstag, 06. Juli 2023, 11:00 Uhr (MESZ), im Van der Valk Hotel,
Markt 4 (GPS: Jakobistraße), 31134 Hildesheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG zum 31. Dezember 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 in seiner Sitzung am 27. April 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher nicht vorgesehen. Die vorstehenden Unterlagen, die auch bei der Hauptversammlung ausliegen werden, können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen

eingesehen werden. Auf Verlangen wird eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen den Aktionären kostenfrei zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 1.230.853,92 wie folgt zu verwenden

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 0,04 je Aktie auf die 9.648.000
dividendenberechtigten Stückaktien

Euro

385.920,00
Gewinnvortrag Euro 844.933,92

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. Juli 2023, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WTR Huskamp Bredel Partnerschaft mbB, Hannover, zum Prüfer des Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Vergütung des Aufsichtsrates

Die gegenwärtige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung durch Beschluss vom 9. Juli 2018 bewilligt und ist nicht in der Satzung der Gesellschaft festgesetzt. Gemäß Beschluss vom 9. Juli 2018 erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats pro Sitzung 500,00 Euro (maximal 2.000,00 Euro pro Jahr) und der/die Aufsichtsratsvorsitzende pro Sitzung 1.000,00 Euro (maximal 4.000,00 Euro pro Jahr).

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll in der Form angepasst werden, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrats pro Sitzung 625,00 Euro und der Aufsichtsratsvorsitzende pro Sitzung 1.250,00 Euro erhält. Die maximale Vergütung von 2.000,00 Euro pro Jahr für ein Aufsichtsratsmitglied und 4.000,00 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden soll aufgehoben werden.

Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vergütungsbeschluss der Hauptversammlung vom 9. Juli 2018 wird aufgehoben.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält ab dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung am 06. Juli 2023 pro Sitzung, an der sie persönlich teilnehmen, eine Vergütung von 625,00 Euro und der/die Aufsichtsratsvorsitzende pro Sitzung eine solche von 1.250,00 Euro. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag oder an aufeinander folgenden Tagen stattfinden, wird die Vergütung nur einmal gezahlt. Die Vergütung ist zum Ende des Monats, in dem die Aufsichtsratssitzung stattfindet, zu zahlen.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 06. Juli 2023 endet die Mandatsperiode für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Es sind daher drei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Mandatsperiode endet demnach mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt eine Wiederwahl der folgenden Personen vor:

Thomas Bremer, Geschäftsführer, Stadtoldendorf
Sigrid Hütter, Diplom Volkswirtin, Hildesheim
David Lukat, Geschäftsführer, Seulingen

8.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch entsprechende Änderung der Satzung

Die Hauptversammlung hat am 05. September 2017 den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 13. Oktober 2022 das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 6.700.000,00 um bis zu EUR 3.235.000,00 auf bis zu EUR 9.935.000 Aktien durch Ausgabe neuer Stückaktien in der Form der Stammaktien durch Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen. Das genehmigte Kapital ist in der Form ausgeschöpft worden, dass das Grundkapital auf EUR 9.648.000,00 gegen Bareinlage erhöht worden ist. Der Genehmigungszeitraum ist am 13. Oktober 2022 abgelaufen.

Damit die Gesellschaft auch zukünftig die Möglichkeit hat, das Grundkapital flexibel und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung zu erhöhen, soll neues genehmigtes Kapital geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06. Juli 2028 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.500.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2023 festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2023 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023 anzupassen.

§ 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06. Juli 2028 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.500.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2023 festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2023 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023 anzupassen.“

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Consulting Team Holding AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung € 9.648.000,00 und ist eingeteilt in 9.648.000 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechtes

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimmrechts und des Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die über ihr depotführendes Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert haben und von diesem mit dem erstellten Nachweis ihres Anteilbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet wurden.

Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des

15. Juni 2023 (00:00 Uhr MESZ)
(Nachweisstichtag (Record Date)
 

beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des

29. Juni 2023 (24:00 Uhr MESZ)
 

unter der folgenden Adresse zugehen:

Consulting Team Holding AG
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de
 

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Gesellschaft Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 06. Juli 2023 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht nach § 17 Abs. 3 der Satzung durch Bevollmächtigte ausüben lassen oder per Briefwahl abstimmen. Der Stimmbogen wird ihnen zusammen mit der Eintrittskarte zugeschickt.

Zur Ausübung des Stimmrechts per Briefwahl ist die ordnungsgemäße Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär erforderlich. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt unter Verwendung des Stimmbogens, der den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss der Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail an die oben genannte Adresse spätestens bis zum Ablauf des 05. Juli 2023 (24:00 Uhr MESZ, Eingang bei der Gesellschaft) zugehen. Eine Teilnahme trotz vorheriger Briefwahl gilt als Widerruf der im Wege der Briefwahl abgegebenen Stimme.

Auch bei Vollmachterteilung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär. Ein Vollmachtformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte und dem Stimmbogen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft als auch die Weisungen bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, per Telefax oder per E-Mail an die oben genannte Adresse.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen auf der Hauptversammlung erfolgen.

Die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen per Post, per Telefax oder per E-Mail muss der Gesellschaft bis zum 05. Juli 2023 (24:00 Uhr MEZ) übermittelt werden.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 482.400 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 11. Juni 2023 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

Consulting Team Holding AG
Vorstand
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de
 

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter

www.ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen
 

bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden. Diese sind, bei Gegenanträgen mit einer Begründung, ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten und müssen spätestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt bis zum Ablauf des 21. Juni 2023 (24:00 Uhr MESZ) eingegangen sein. Andernfalls werden sie den anderen Aktionären nicht zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Consulting Team Holding AG
Vorstand
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de
 

Über Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich gemacht werden müssen, werden Sie auf der Homepage der Gesellschaft

www.ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen
 

informiert. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Hinweise zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für Spitzenbeträge

Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge gem. § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 8) erstattet. Der Bericht kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen
 

eingesehen werden. Auf Verlangen wird eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen den Aktionären kostenfrei zugesandt.

Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung

Die Gesellschaft verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Aktienzahl, Nummer der Zugangskarte; ggf. Name, Anschrift, Emailadresse des Bevollmächtigten; weitere personenbezogenen Daten, wenn diese uns mitgeteilt werden), um Ihre Teilnahme als Aktionär und/oder Bevollmächtigter an der Hauptversammlung sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung abzuwickeln, um mit Ihnen zu kommunizieren, um aktienrechtliche Anforderungen zu erfüllen sowie die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, werden sie von dem depotführenden Institut im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft übermittelt.

Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Aktien-, Handels-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Durchführung sowie dem geordneten Ablauf der Hauptversammlung und/oder an der effektiven Bearbeitung ggf. an uns gerichteter Anfragen. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung unter Beachtung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach aktienrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt dies bis zu 3 Jahre) nicht mehr erforderlich ist.

Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Darüber hinaus können personenbezogene Daten an weitere Empfänger übermittelt werden, wie beispielsweise Aktionären, welche Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis verlangen.

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Soweit die Verarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einlegen.

 

Hildesheim, im Mai 2023

Der Vorstand



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