Consulting Team Holding Aktiengesellschaft
Hildesheim
WKN: A1YDBQ ISIN: DE000A1YDBQ4 und WKN: A37FT6 ISIN: DE000A37FT66
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der
am Donnerstag, 04. Juli 2024, 11:00 Uhr (MESZ),
im Van der Valk Hotel, Markt 4 (GPS: Jakobistraße), 31134 Hildesheim,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG zum 31. Dezember 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit Beschluss vom 13. Mai 2024 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt
1 ist daher nicht vorgesehen. Die vorstehenden Unterlagen, die auch bei der Hauptversammlung ausliegen werden, können ab dem
Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen |
eingesehen werden. Auf Verlangen wird eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch kostenfrei zugesandt.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.353.757,30 wie folgt zu verwenden
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,05 je Aktie auf die 9.648.000 (WKN: A1YDBQ) dividendenberechtigten Stückaktien
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EUR 482.400,00
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Gewinnvortrag |
EUR 871.357,30 |
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 09. Juli 2024, fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WTR Huskamp Bredel Partnerschaft mbB, Hannover, zum Prüfer des Jahresabschlusses der Consulting
Team Holding AG für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
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Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Consulting Team Holding AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 10.251.000,00
und ist eingeteilt in 10.251.000 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt. Das Grundkapital setzt sich zusammen aus
9.648.000 Stückaktien mit voller Gewinnberechtigung (ISIN DE000A1YDBQ4) und 603.000 Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab
dem 01. Januar 2024 (ISIN DE000A37FT66).
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechtes
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimmrechts und des Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen Aktionärinnen
und Aktionäre berechtigt, die über ihr depotführendes Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert haben und von diesem
mit dem erstellten Nachweis ihres Anteilbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet wurden.
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des
13. Juni 2024 (00:00 Uhr MESZ)
(Nachweisstichtag (Record Date))
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des
27. Juni 2024 (24:00 Uhr MESZ)
unter der folgenden Adresse zugehen:
Consulting Team Holding AG Osterstraße 39 a 31134 Hildesheim Fax: +49 (0) 5121 2899999 E-Mail: info@ct-holding.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst
sein.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Gesellschaft Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die
Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes
gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 04. Juli 2024 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht
nach § 17 Abs. 3 der Satzung durch Bevollmächtigte ausüben lassen oder per Briefwahl abstimmen. Der Stimmbogen wird ihnen
zusammen mit der Eintrittskarte zugeschickt.
Zur Ausübung des Stimmrechts per Briefwahl ist die ordnungsgemäße Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär
erforderlich. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt unter Verwendung des Briefwahlformulars, dass den Aktionären zusammen
mit der Eintrittskarte und dem Stimmbogen übermittelt wird. Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss der Gesellschaft per Post,
per Telefax oder per E-Mail an die oben genannte Adresse spätestens bis zum Ablauf des 03. Juli 2024 (24:00 Uhr MESZ, Eingang
bei der Gesellschaft) zugehen. Falls ein Aktionär selbst oder durch einen Vertreter an der Hauptversammlung teilnimmt, so
ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl abgegebenen Stimme.
Die Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung
ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese werden das Stimmrecht nur nach Maßgabe der auf dem Stimmbogen
erteilten Weisungen ausüben.
Auch bei Vollmachterteilung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär.
Ein Vollmachtformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte und dem Stimmbogen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft als auch die Weisungen
bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, per
Telefax oder per E-Mail an die oben genannte Adresse.
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen auf der Hauptversammlung erfolgen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Ablauf des 03. Juli 2024 (24:00 Uhr MESZ, Eingang
bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die genannte Adresse zu übermitteln. Gleiches gilt für die
Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von mindestens 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der
Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 09. Juni 2024 (24:00 Uhr MESZ),
zugehen. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
Consulting Team Holding AG Vorstand Osterstraße 39 a 31134 Hildesheim Fax: +49 (0) 5121 2899999 E-Mail: info@ct-holding.de
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter
www.ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen
bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der
Tagesordnung und Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden. Diese sind, bei Gegenanträgen
mit einer Begründung, ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten und müssen spätestens
14 Tage vor der Versammlung, das heißt bis zum Ablauf des 19. Juni 2024 (24:00 Uhr MESZ) eingegangen sein. Andernfalls werden
sie den anderen Aktionären nicht zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Consulting Team Holding AG Vorstand Osterstraße 39 a 31134 Hildesheim Fax: +49 (0) 5121 2899999 E-Mail: info@ct-holding.de
Über Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich gemacht werden müssen, werden Sie auf der Homepage
der Gesellschaft
www.ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen
informiert. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse,
Aktienzahl, Nummer der Zugangskarte; ggf. Name, Anschrift, Emailadresse des Bevollmächtigten; weitere personenbezogenen Daten,
wenn diese uns mitgeteilt werden), um Ihre Teilnahme als Aktionär und/oder Bevollmächtigter an der Hauptversammlung sowie
die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung abzuwickeln, um mit Ihnen zu kommunizieren, um aktienrechtliche
Anforderungen zu erfüllen sowie die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit die personenbezogenen
Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, werden sie von dem depotführenden
Institut im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft übermittelt.
Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen aus dem
Aktien-, Handels-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auf der Grundlage von
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Durchführung sowie dem geordneten Ablauf
der Hauptversammlung und/oder an der effektiven Bearbeitung ggf. an uns gerichteter Anfragen. Die personenbezogenen Daten
werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung unter Beachtung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungsfristen (insbesondere
nach aktienrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt dies bis zu 3 Jahre) nicht mehr erforderlich
ist.
Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese ausschließlich
nach Weisung der Gesellschaft. Darüber hinaus können personenbezogene Daten an weitere Empfänger übermittelt werden, wie beispielsweise
Aktionären, welche Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis verlangen.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Soweit die Verarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch
einlegen.
Hildesheim, im Mai 2024
Consulting Team Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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