B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
München
Eindeutige Kennung des Ereignisses:
[5afd9374c88aef11b53a00505696f23c]
ISIN: DE0001262152
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
9. Dezember 2024 um 10:00 Uhr (MEZ)
(Einlass ab 9:30 Uhr (MEZ))
im
Konferenzzentrum München, Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33, 80636 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023/2024 und des Lageberichts der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses 2023/2024 und des Lageberichts des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a S. 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. Ab Einberufung
der Hauptversammlung sind die Unterlagen über unsere Internetseite
www.bs-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich. Alle vorzulegenden Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung
erläutert.
|
2. |
Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 zur Erörterung
Vorstand und Aufsichtsrat haben jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung zur Billigung oder
Erörterung vorzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht über die im Geschäftsjahr 2023/2024 jedem Mitglied
des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer
geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Da die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs.
1 HGB die Voraussetzungen des § 120a Abs. 5 AktG erfüllt, wird der Vergütungsbericht der Hauptversammlung nicht zur Beschlussfassung
über die Billigung, sondern unter eigenem Tagesordnungspunkt zur Erörterung vorgelegt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
zu Tagesordnungspunkt 2 ist deshalb nicht erforderlich.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 und der Vermerk über dessen Prüfung
durch den Abschlussprüfer sind in dieser Einladung abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an und während
der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bs-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024 einzeln Entlastung zu
erteilen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024 Entlastung zu erteilen.
|
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu wählen.
|
6. |
Beschlussfassung zur Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt.
Danach beträgt die jährliche feste Vergütung für ein einfaches Mitglied des Aufsichtsrats EUR 10.000 und für den Vorsitzenden
EUR 20.000. Diese Regelung zur Höhe der Vergütung besteht seit dem Jahr 2008, d.h. seit über 15 Jahren.
Daneben sieht die Satzungsregelung vor, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihre Auslagen erstattet erhalten und die Gesellschaft
die Prämien für die Einbeziehung der Mitglieder des Aufsichtsrats in eine D&O-Versicherung trägt.
Sonstige Vergütungsbestandteile (wie Tantiemen oder Sitzungsgelder) sieht die Satzungsregelung nicht vor.
Die Höhe der Vergütung soll angesichts des in den letzten 15 Jahren erheblich gestiegenen Umfangs und der Komplexität der
Aufsichtsratstätigkeit mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 moderat auf eine feste Vergütung von EUR 15.000 für ein
einfaches Aufsichtsratsmitglied und auf EUR 30.000 für den Vorsitzenden erhöht werden.
Neben der festen Vergütung, der Auslagenerstattung und der Einbeziehung in die D&O-Versicherung soll es auch weiterhin keine
sonstigen Vergütungsbestandteile wie Tantiemen oder Sitzungsgelder geben. Dies dient der vom wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft
und der Häufigkeit der Aufsichtsratssitzungen unbeeinflussten Wahrnehmung der Überwachungs- und Beratungstätigkeit.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 15 der Satzung („Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder“) wie folgt neu zu
fassen:
„1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste jährliche Vergütung von EUR 15.000.
Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags. Die Gesellschaft trägt außerdem die Prämien für die Einbeziehung der Aufsichtsratsmitglieder
in eine D&O-Versicherung.
2. Die feste Vergütung ist zahlbar am Tage nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Beschluss fasst.
3. Einem während eines Geschäftsjahres ausscheidenden Aufsichtsratsmitglied wird die feste Vergütung zeitanteilig gewährt.“
|
Teilnahmebedingungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 4 und 5 der Satzung der Gesellschaft
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3
AktG aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss
des 22. Tages vor der Versammlung, also auf den Geschäftsschluss des 17. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), („Nachweisstichtag“) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 2. Dezember 2024, 24:00 Uhr (MEZ), über einen der folgenden Kontaktwege zugehen:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme-
und stimmberechtigt, es sei denn, er hat sich vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat,
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Der Aktionär kann sein Stimmrecht sowie seine sonstigen Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben
lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Stimmrechtsberatern, Aktionärsvereinigungen oder sonstigen geschäftsmäßig Handelnden
(Bevollmächtigung gemäß § 135 AktG) gelten besondere gesetzliche Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Aktionäre, die eine
Vollmacht nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren und die Form
der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 des WpHG, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich
auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird. Dieses steht auch unter
www.bs-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und
ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen nachfolgend genannte
Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Zusammen mit der Eintrittskarte
erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Dieses steht auch unter
www.bs-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen
in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung
des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollten
aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 8. Dezember 2024, 24:00 Uhr (MEZ), bei den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter der im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“
genannten Postadresse, oder E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Vollmachtserteilung eingehen. Die persönliche Teilnahme
an der Hauptversammlung gilt als Widerruf bereits erteilter Weisungen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Hierzu
kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Das Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht
auch unter
www.bs-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Abgabe von Briefwahlstimmen eine ordnungsgemäße Anmeldung
und der Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich sind.
Briefwahlstimmen können bis zum 8. Dezember 2024, 24:00 Uhr (MEZ), unter der vorgenannten, im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“ angegebenen Adresse
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt ebenfalls als Widerruf bereits
abgegebener Briefwahlstimmen.
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht mit Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmacht mit Weisungen an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen eingehen, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten/Weisungen
in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per E-Mail und 2. in Papierform eingehende Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten/Weisungen.
Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den Hinweisen auf dem mit der Eintrittskarte übersandten bzw. auf der Internetseite
verfügbaren Formular entnehmen.
Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht zurzeit 310.497 Aktien) oder einen
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht zurzeit 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen;
der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also
der 8. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der B+S
Banksysteme Aktiengesellschaft zu richten. Wir bitten, folgende Adresse zu verwenden:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft - Vorstand - Elsenheimerstraße 57 80687 München Deutschland
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten werden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.bs-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung
zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der
Versammlung, d.h. spätestens bis zum 24. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), an folgende Adresse zu richten:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft Hauptversammlung Elsenheimerstraße 57 80687 München Deutschland Fax: +49 (0)89 741 19 - 599 E-Mail: ir@bs-ag.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter
www.bs-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
veröffentlichen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG
genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag
nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Abschlussprüfer enthält und bei
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
beigefügt sind. Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
sollen beigefügt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nur dann berücksichtigt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das
Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren
betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des B+S Banksysteme-Konzerns und der in den B+S Banksysteme-Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Nach § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während
ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einen einzelnen Tagesordnungspunkt oder
für einen Redner zu setzen. Die zeitlichen Beschränkungen müssen angemessen sein.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auch unter der
Internetadresse
www.bs-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite
www.bs-ag.com/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar.
Vergütungsbericht
Dieser Vergütungsbericht fasst die Grundsätze und Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und für den Aufsichtsrat
der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zusammen, wie sie von der Hauptversammlung am 9. Februar 2023 gebilligt wurden. Der
Bericht berücksichtigt die Anforderungen des § 162 AktG und gibt Auskunft über die im Geschäftsjahr 2023/2024 gewährte und
geschuldete Vergütung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates.
Der Vergütungsbericht wurde von Aufsichtsrat und Vorstand erstellt. Der Bericht und der gesonderte Vermerk nach § 162 AktG
werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus mehreren Vergütungsbestandteilen: dem Grundgehalt, der variablen Vergütung
sowie aus Nebenleistungen. Das Grundgehalt wird als erfolgsunabhängige Grundvergütung in zwölf monatlichen Beträgen ausgezahlt.
Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen durch die private Dienstwagennutzung und
Zuschüsse zur Sozialversicherung. Grundlage für die Berechnung des variablen Vergütungsbestandteils ist jeweils der vom Aufsichtsrat
gebilligte Konzernabschluss nach IFRS. Durch die variable Vergütung soll der Vorstand an der positiven Entwicklung des Unternehmens
partizipieren. Durch die Bezugnahme auf den Bestand wiederkehrender Einkünfte soll die Vergütung die langfristige Entwicklung
der Gesellschaft fördern.
Für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens besonders bedeutende Indikatoren sind die Sicherheit und Verfügbarkeit der
Rechenzentren sowie der Bestand wiederkehrender Einkünfte. Abhängig von der Entwicklung dieser Indikatoren sowie vom Konzern-EBIT
nach IFRS des abgeschlossenen Geschäftsjahres wird eine variable Vergütung entsprechend der nachfolgenden Tabelle ermittelt:
Ziel |
Zielgröße |
Variable Vergütung Peter Bauch in TEUR
|
Variable Vergütung Simon Berger in TEUR
|
Rechenzentrumssicherheit und Rechenzentrumsverfügbarkeit im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr |
Größer 99 % |
18 |
10 |
Bestand wiederkehrender Einkünfte aus Wartung und ASP im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr |
Größer oder gleich Vorjahreswert |
27 |
0 |
EBIT des letzten Geschäftsjahres
|
|
negativ - 500 TEUR |
0 |
0 |
|
501 - 1.000 TEUR |
13,5 |
13,5 |
|
1.001 - 1.500 TEUR |
27 |
27 |
|
über 1.501 TEUR |
45 |
45 |
Die variable Vergütung ist für Herrn Peter Bauch mit einem Drittel der Maximalvergütung brutto begrenzt, für Herrn Simon Berger
mit TEUR 55 brutto. Daraus folgt eine Maximalvergütung von TEUR 450 brutto (Zieljahreseinkommen) zuzüglich Nebenleistungen
für Herrn Peter Bauch und eine Maximalvergütung von TEUR 275 brutto (Zieljahreseinkommen) zuzüglich Nebenleistungen für Herrn
Simon Berger, welche, wie in der nachfolgenden Übersicht ersichtlich ist, nicht überschritten wurde. Die variable Vergütung
wird in dem Monat zur Zahlung fällig, der dem Monat folgt, in dem der Konzernabschluss der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
gebilligt wird.
Der Aufsichtsrat überprüft in regelmäßigen Abständen die Zusammensetzung der Vergütung des Vorstands in Hinblick auf die persönliche
Leistung, die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens, sowie die Üblichkeit der Vergütung
unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.
Die Vergütung für beide Vorstandsmitglieder wird zum Teil von der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, und zum Teil
von der B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Österreich, gewährt und geschuldet.
Im Falle der Beendigung eines Vorstandsvertrages infolge eines Kontrollwechsels gewährt die Gesellschaft jedem Vorstandsmitglied
das Zieljahreseinkommen bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Vorstandsvertrages, maximal jedoch für 36
Monate.
Vergütung des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung der Gesellschaft geregelt und wurde in der Hauptversammlung am
21. Januar 2021 gebilligt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung von EUR 10.000,00 und
keine erfolgsorientierte Komponente. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Einem während eines Geschäftsjahres
ausscheidenden Aufsichtsratsmitglied wird die Vergütung zeitanteilig gewährt.
Vergütungsbestandteile Übersicht1
1 Entsprechend der Andienungsmethode.
Gegenwertige Vorstandsmitglieder: |
Feste Bestandteile |
Variable Bestandteile
|
Gesamt- vergütung
|
In TEUR |
Festgehalt |
Neben- leis- tungen
|
Summe |
Summe |
|
Peter Bauch |
300 |
28 |
328 |
63 |
391 |
in % |
76,7% |
7,2 % |
83,9 % |
16,1 % |
100 % |
Simon Berger |
220 |
15 |
235 |
55 |
290 |
in % |
75,8 % |
5,2 % |
81,0 % |
19,0 % |
100 % |
Summe Vorstand |
520 |
43 |
563 |
118 |
681 |
in % |
76,4 % |
6,3 % |
82,7 % |
17,3 % |
100 % |
Gegenwertige Aufsichtsratsmitglieder: |
Feste Bestandteile |
Variable Bestandteile
|
Gesamt- vergütung
|
In TEUR |
Festgehalt |
Neben- leis- tungen
|
Summe |
Summe |
|
Dr. Johann Bertl |
14 |
0 |
14 |
0 |
14 |
in % |
100 % |
0 % |
100 % |
0 % |
100 % |
Mag. Hanna Spielbüchler |
10 |
0 |
10 |
0 |
10 |
in % |
100 % |
0 % |
100 % |
0 % |
100 % |
Wilhelm Berger (ab 08 2023)
|
15 |
0 |
15 |
0 |
15 |
in % |
100 % |
0 % |
100 % |
0 % |
100 % |
Thomas Mayrhofer (von 02.-07.2023)
|
1 |
0 |
1 |
0 |
1 |
in % |
100 % |
0 % |
100 % |
0 % |
100 % |
Summe Aufsichtsrat |
40 |
0 |
40 |
0 |
40 |
in % |
100 % |
0 % |
100 % |
0 % |
100 % |
Summe gegenwärtige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder |
560 |
43 |
603 |
118 |
721 |
Im Geschäftsjahr 2023/24 ergaben sich keine Sachverhalte, die eine Rückforderung von Vergütungsbestandteilen ermöglichen oder
erfordern.
Ehemalige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhalten keine Vergütung.
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
|
2019/20
|
2020/21
|
2021/22
|
2021/22
angepasst2
|
2022/23
|
2023/24
|
Vorstandsvergütung in TEUR
|
Wilhelm Berger
|
333 |
333 |
395 |
335 |
81 |
0 |
Veränderung zum Vorjahr in % |
-23 % |
0 % |
19 % |
1 % |
-76 % |
-100 % |
Peter Bauch
|
328 |
325 |
385 |
325 |
430 |
391 |
Veränderung zum Vorjahr in % |
-22 % |
-1 % |
18 % |
0 % |
32 % |
-9 % |
Simon Berger
|
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
290 |
Veränderung zum Vorjahr in % |
|
|
|
|
|
100 % |
Aufsichtsratsvergütung in TEUR
|
Dr. Johann Bertl
|
15 |
20 |
20 |
|
20 |
14 |
Veränderung zum Vorjahr in % |
50 % |
33 % |
0 % |
|
0 % |
-30 % |
Mag. Hanna Spielbüchler
(ab 4.2019)
|
5 |
10 |
10 |
|
10 |
10 |
Veränderung zum Vorjahr in % |
|
100 % |
0 % |
|
0 % |
0 % |
Wilhelm Berger
|
0 |
0 |
0 |
|
0 |
15 |
Veränderung zum Vorjahr in % |
|
|
|
|
|
100 % |
Thomas Mayerhofer
(von 2.-7.2023)
|
0 |
0 |
0 |
|
4 |
1 |
Veränderung zum Vorjahr in % |
|
|
|
|
0 % |
-75 % |
Dr. Werner Steinwender
(bis 2.2023)
|
10 |
10 |
10 |
|
6 |
0 |
Veränderung zum Vorjahr in % |
0 % |
0 % |
0 % |
|
-40 % |
-100 % |
Dr. Herbert Kofler (bis 3.2019)
|
10 |
- |
- |
|
- |
|
Veränderung zum Vorjahr in % |
-50 % |
|
|
|
|
|
|
2019/20
|
2020/21
|
2021/22
|
2021/22
angepasst
|
2022/23
|
2023/24
|
Ertragsentwicklung der Gesellschaft
|
Bilanzverlust in TEUR
|
-1.639 |
-1.359 |
-1.464 |
|
-1.379 |
-1.250 |
Veränderung zum Vorjahr in % |
-14 % |
17 % |
-8 % |
|
6 % |
9 % |
Jahresüberschuss in TEUR
|
-201 |
281 |
-105 |
|
84 |
129 |
Veränderung zum Vorjahr in % |
-459 % |
240 % |
-137 % |
|
180 % |
54 % |
Durchschnittliche Mitarbeitervergütung je FTE (AG)3
|
Veränderung zum Vorjahr in % |
1,1 % |
4,4 % |
0,5 % |
|
0,0 % |
1,5 % |
2 Aufgrund einer Abweichung vom abgestimmten Vergütungssystem wurden die Vorstandsverträge rückwirkend zum 1. Juli 2021 angepasst.
Die sich daraus ergebende Überbezahlung wurde zurückbezahlt bzw. mit Vergütungen des folgenden Geschäftsjahres verrechnet.
3 Die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalentbasis bezieht alle Arbeitnehmer
der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, die während des gesamten Berichtszeitraumes von 2018 bis 2024 durchgehend beschäftigt
waren, ein.
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis
zum 30. Juni 2024 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und
der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben
wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse
aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
München, den 16. Oktober 2024
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Göller
Wirtschaftsprüfer
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Ruoff
Wirtschaftsprüfer
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Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten:
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die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien
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Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
B+S Banksysteme AG Elsenheimerstraße 57 80687 München Deutschland Fax: +49 (0)89 741 19 - 599 E-Mail: datenschutz@bs-ag.com
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17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene
Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.209.933,00 und ist eingeteilt
in 6.209.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung somit 6.209.933. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien.
München, im Oktober 2024
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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