ATOSS Software AG
München
Wertpapier-Kenn-Nummer 510 440 ISIN Nr. DE0005104400
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 28. April 2023, 11:00 Uhr (MESZ), im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2022, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022, des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2022 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a sowie 315a HGB
Diese Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
eingesehen werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2022 am 01. März 2023 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses
zu beschließen hat, liegen nicht vor.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 in Höhe von Euro 25.754.345,47
wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,83 je Stückaktie, d. h. in Höhe von insgesamt Euro 22.507.374,88, davon
- |
EUR 14.554.238,88 zur Zahlung einer Regeldividende von EUR 1,83 je Stückaktie sowie
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- |
EUR 7.953.136,00 zur Zahlung einer Sonderdividende von EUR 1,00 je Stückaktie.
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b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung in Höhe von Euro 3.246.970,59
Bis zur Hauptversammlung am 28. April 2023 kann sich durch den Erwerb eigener Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt
sind, die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 2,83
je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet werden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 04. Mai 2023, fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 Entlastung
zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 Entlastung
zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt a.M. – Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023
zu wählen.
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6. |
Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrats. Aus diesem Grund
ist die Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Absatz (1) der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder
sind als Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen (§§ 96 Absatz (1) letzter Fall, 101 Absatz (1) AktG).
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Moritz Zimmermann, wohnhaft in München, General Partner der 42CAP Manager GmbH
Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG
Herr Zimmermann erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation eines Finanzexperten im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG
Herr Zimmermann hält 10.928 Aktien an der Gesellschaft. Außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft
steht er in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. Der Aufsichtsrat sieht Herrn Zimmermann als unabhängig im Sinne des Deutschen
Corporate Governance Kodex an.
Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Zimmermann als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Ergänzende Informationen zu Herrn Zimmermann
Persönliche Daten:
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Geburtsdatum: 29.09.1976 |
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Geburtsort: Köln |
Ausbildung:
- Wirtschaftsstudium an der Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften in St. Gallen (Bachelor of Economics)
- Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
Beruflicher Werdegang:
1998 – 2014 Hybris AG, Mitgründer und Geschäftsführer
2014 – 2017 SAP SE, Senior Vice President Global Presales für SAP Hybris
2017 – 2020 SAP SE, Chief Technology Officer (CTO) für SAP Customer Experience
2021 – heute 42CAP, General Partner
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
- ATOSS Software AG (seit 2019)
Weitere Informationen zu Herrn Zimmermann stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
bereit.
b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München, Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V.
Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG
Baron Vielhauer von Hohenhau erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation eines Finanzexperten im Sinne
von § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG
Baron Vielhauer von Hohenhau hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats
der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder
zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. Der Aufsichtsrat sieht Baron Vielhauer von Hohenhau als unabhängig
im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex an.
Ergänzende Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau:
Persönliche Daten:
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Geburtsdatum: 12.10.1944 |
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Geburtsort: Sagan |
Ausbildung:
- Studium der Betriebswirtschaftslehre in München
- Studium der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre in Berlin
- Tätigkeit als Journalist in Augsburg und München
Beruflicher Werdegang:
1973 - 1983 Handwerkskammer für Schwaben - Referent für Öffentlichkeitsarbeit
1980 - heute Bund der Steuerzahler Landesverband Bayern - Vizepräsident (1980-1983), seit 1984 Präsident
1986 - heute Taxpayers Association of Europe (TAE), Brüssel - Präsident
1988 - heute World Taxpayers Association (WTA), Washington - Gründungsinitiator (1986-1988), Deputy President (1988-2004),
Honorary Deputy President (2004), Vice President (seit 2004)
Unternehmerische Tätigkeiten:
1999 - heute v.H. Wirtschaftsberatungs- und Verwaltungs GmbH, Augsburg
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
- ATOSS Software AG (seit 2001)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
- Europäischer Wirtschaftssenat e.V. (Aufsichtsratsvorsitzender)
Weitere Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
bereit.
c) Klaus Bauer, wohnhaft in Nürnberg, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied
Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG
Herr Bauer erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation eines Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs.
5 AktG auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG
Herr Bauer hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft
in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an
der Gesellschaft beteiligten Aktionären. Der Aufsichtsrat sieht Herrn Bauer als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate
Governance Kodex an.
Ergänzende Informationen zu Herrn Bauer:
Persönliche Daten:
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Geburtsdatum: 29.05.1955 |
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Geburtsort: Heilsbronn |
Ausbildung:
- Ausbildung zum Industriekaufmann in Ansbach
- Ausbildung zum Betriebswirt und Bilanzbuchhalter in Nürnberg
Beruflicher Werdegang:
1972 - 1974 Rheinische Kunststoffwerke GmbH, Worms - Ausbildung zum Industriekaufmann
1976 - 1979 Triumph-Adler Vertriebsgesellschaft m.b.H, Nürnberg - Buchhalter
1979 - 1980 Müller GmbH, Heilsbronn - Leitung Finanzen und Buchhaltung
1980 - 1981 Vereinigte Versicherungsgruppe, Nürnberg
1981 - 1988 Triumph Adler AG, Nürnberg - diverse Funktionen (Group Head Controller, Group Head General Controlling, Departmental
Head Controlling System and Methods, Departmental Head Individual Data Processing)
1989 - 2009 PUMA AG, Herzogenaurach - diverse Funktionen (u.a. Head of Individual Data-Processing, Director IT, Group Controller
PUMA Group, GM Operations and Human Resources, Member of the Group Executive Committee, Senior Executive Vice President IT
Systems, Processes, Strategic Projects)
2009 - 2011 PUMA AG, Herzogenaurach - Mitglied des Vorstands/Chief Operating Officer
2011 - 2012 PUMA SE, Herzogenaurach - Geschäftsführer/Chief Operating Officer
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
- ATOSS Software AG (seit 2013)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat)
- Schwanhäußer Grundbesitz Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat)
Weitere Informationen zu Herrn Bauer stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
bereit.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vom Aufsichtsrat vorstehend benannten Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen können.
Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden im Wege der Einzelwahl durchgeführt.
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 162 Aktiengesetz jährlich einen Vergütungsbericht über
das vorausgegangene Geschäftsjahr zu erstellen und diesen der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Aktiengesetz zur Beschlussfassung
über dessen Billigung vorzulegen.
Der für das Geschäftsjahr 2022 erstellte Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer der ATOSS Software AG formell geprüft
und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer
sind im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt „II. Berichte an die Hauptversammlung“ abgedruckt und von der Einberufung
der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter
https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2022 zu billigen.
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8. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Ermächtigung des Vorstands zur Einberufung virtueller Hauptversammlungen
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts-
sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften wurde im neuen § 118a Aktiengesetz die Möglichkeit geschaffen,
Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Versammlungsort als virtuelle Hauptversammlung
abzuhalten. Für virtuelle Hauptversammlungen, die nach dem 31. August 2023 einberufen werden, ist eine Regelung in der Satzung
erforderlich. Vor diesem Hintergrund soll die Satzung der Gesellschaft um eine Regelung ergänzt werden, gemäß welcher der
Vorstand zeitlich befristet zur Einberufung einer Hauptversammlung in Form der virtuellen Hauptversammlung ermächtigt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 14 der Satzung wird um nachstehenden Absatz 7 ergänzt:
„(7) Der Vorstand ist bis zum 27. April 2028 ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Im Fall der
virtuellen Hauptversammlung findet § 14 Abs. 1 der Satzung keine Anwendung.“
Im Übrigen bleibt § 14 der Satzung unberührt.
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9. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an Hauptversammlungen
Mitgliedern des Aufsichtsrats soll in bestimmten Fällen die Möglichkeit eingeräumt werden, statt physisch im Wege der Bild-
und Tonübertragung an der Hauptversammlung teilzunehmen. Die Satzung soll daher um eine entsprechende Regelung ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 15 der Satzung wird um nachstehenden Absatz 4 ergänzt:
„(4) Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung darf, sofern sie nicht den Vorsitz in der Hauptversammlung
führen, in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen, wenn die physische
Anwesenheit des Aufsichtsratsmitglieds aufgrund rechtlicher Einschränkungen oder gesundheitlicher Risiken nicht möglich oder
nicht vertretbar erscheint oder wenn das Aufsichtsratsmitglied seinen Wohnsitz im Ausland hat oder eine Anwesenheit am Ort
der Hauptversammlung mit einer unangemessen langen Reisedauer verbunden wäre oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung abgehalten wird.“
Im Übrigen bleibt § 15 der Satzung unberührt.
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II. Berichte an die Hauptversammlung
1. Zu Punkt 7 der Tagesordnung: Vergütungsbericht 2022 der ATOSS Software AG
Vergütungsbericht 2022
A. Einleitung
Der vorliegende Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
der ATOSS Software AG und beschreibt die Höhe und Struktur der Vergütung der Organmitglieder im Geschäftsjahr 2022. Der Bericht
richtet sich nach den Anforderungen des § 162 AktG.
Im Juni 2022 ist zudem der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 in Kraft getreten.
Der Aufsichtsrat der ATOSS Software AG legt – auch im Bereich der Vergütung ihrer Organmitglieder – großen Wert auf eine gute
Corporate Governance und Transparenz. Sowohl das Vergütungssystem für den Vorstand sowie das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat
als auch der Vergütungsbericht berücksichtigen die Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen des DCGK.
Der erstellte und geprüfte Vergütungsbericht im Sinne des § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021 wurden von den Aktionären
der ATOSS Software AG am 29. April 2022 mit 81,57 Prozent gebilligt. Anpassungen an der Berichterstattung wurden keine vorgenommen.
B. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2022
Ein klarer Zusammenhang zwischen der Vergütung der Vorstandsmitglieder und deren Leistung (Pay for Performance) ist für den
Aufsichtsrat von entscheidender Bedeutung. Hierzu gehört neben einer starken finanziellen Performance des ATOSS Konzerns auch
das Erreichen von zentralen strategischen Zielen.
Eine detaillierte Darstellung der Zielerreichung der finanziellen und operativen bzw. nichtfinanziellen Leistungskriterien
des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 erfolgt im Abschnitt D.
Im Geschäftsjahr 2022 ist es der ATOSS Software AG erneut gelungen ihren Wachstumskurs fortzusetzen und zugleich die strategischen
Weichen für die verstärkte internationale Ausrichtung des Konzerns und den weiteren Ausbau des Cloudgeschäfts zu stellen.
So stieg der Konzernumsatz um 17% auf Mio. EUR 113,9 (Vj. Mio. EUR 97,1). Das operative Ergebnis erhöhte sich im gleichen
Zeitraum auf Mio. EUR 30,8 (Vj. Mio. EUR 27,2) bei einer EBIT-Marge von 27% (Vj. 28%).
C. Vergütung der Mitglieder des Vorstands
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Der Aufsichtsrat wendet das von der Hauptversammlung am 30. April 2021 mit einer Mehrheit von 86,09% gebilligte und im Folgenden
beschriebene Vergütungssystem auf alle Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern der ATOSS Software AG an, die nach Ablauf von
zwei Monaten nach erstmaliger Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung neu abgeschlossen, geändert oder
verlängert wurden (§ 87a Abs. 2 S. 1 AktG, § 26j Abs. 1 EGAktG). Für alle bereits laufenden Vorstandsdienstverträge gelten
im Einklang mit dem DCGK sowie § 26j EGAktG weiterhin die bestehenden Vergütungsvereinbarungen. Diese sehen bislang keine
Malus-/Claw Back Regelungen vor. Bezüglich der individuellen Vorstandsvergütungsvereinbarungen siehe auch Abschnitt D.
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I. |
Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
Das Vergütungssystem unterstützt die Geschäftsstrategie der ATOSS Software AG, ihre Marktstellung als ein führender Anbieter
für Zeitwirtschafts- und Personaleinsatzsoftwaresysteme weiter zu festigen und durch kontinuierliche Gewinnung von Neukunden
sowie den Ausbau von Bestandskundeninstallationen ein hohes nachhaltiges Wachstum zu generieren.
Das Vergütungssystem setzt Anreize zur Förderung dieser Geschäftsstrategie: Die kurzfristige variable Vergütung (Short Term
Incentive - STI) bemisst sich (vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung) nach den finanziellen Leistungskriterien Umsatz
und EBIT, womit die Ausrichtung auf profitables Wachstum unterstützt wird. Als Teil eines kriterienbasierten Anpassungsfaktors
(sog. Modifier) können zudem operative und nichtfinanzielle Leistungskriterien (einschließlich ESG-Ziele aus den Bereichen
Umweltschutz, Soziales und gute Unternehmensführung) mit strategischer Bedeutung für die Unternehmensentwicklung bei der Bemessung
des STI berücksichtigt werden, wodurch zusätzliche Anreize auch für nachhaltiges Wirtschaften gesetzt werden können. Die an
eine Zielerfüllung in strategisch wichtigen Bereichen anknüpfende Mehrjahrestantieme sowie ein aktienbasiertes Vergütungselement
(Restricted Stock Units) betonen zudem die Orientierung der Vergütung an Leistung und nachhaltiger Wertsteigerung.
Das Vergütungssystem gibt zudem den Rahmen für eine angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder vor, die es ermöglicht,
qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen und langfristig an die ATOSS Software AG zu binden.
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II. |
Maximalvergütung
Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung des Gesamtvorstands (Summe aller von der Gesellschaft für sämtliche
amtierenden Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr insgesamt aufgewendeten Vergütungsbeträge, einschließlich Jahresgrundgehalt,
variablen Vergütungsbestandteilen, Nebenleistungen und Versorgungsaufwand) ist – unabhängig davon, in welchem Geschäftsjahr
ein Vergütungselement ausbezahlt wird – auf einen absoluten Maximalbetrag begrenzt („Maximalvergütung“). Die Maximalvergütung
beträgt Mio. EUR 2 bei zwei Vorstandsmitgliedern bzw. Mio. EUR 4 bei drei oder mehr Vorstandsmitgliedern.
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III. |
Vergütungsbestandteile und Leistungskriterien für variable Vergütungsbestandteile im Überblick
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1. |
Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relative Anteile an der Ziel-Gesamtvergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die festen Bestandteile
der Vergütung der Vorstandsmitglieder umfassen ein festes Jahresgehalt sowie verschiedene mögliche Nebenleistungen und Versorgungsleistungen.
Variable Bestandteile sind die an kurzfristigen Jahreszielen orientierte variable Vergütung (Short Term Incentive - STI),
die Mehrjahrestantieme und die aktienbasierte Vergütungskomponente (Restricted Stock Units).
Der Anteil der festen Vergütungskomponenten (Jahresgehalt, Nebenleistungen, Versorgungsaufwand) an der Ziel-Gesamtvergütung
liegt bei 50% bis 75%. Nebenleistungen und Versorgungsaufwand belaufen sich jeweils auf 0% bis 15% der Ziel-Gesamtvergütung.
Der Anteil der variablen Vergütungskomponenten an der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei 25% bis 50%. Die variable Vergütung besteht
zu 10% bis 40% aus einer Vergütung mit jahresbezogener Bemessungsgrundlage, zu 10% bis 40% aus einer Vergütung mit mehrjähriger
Bemessungsgrundlage und zu 10% bis 40% aus einer aktienbasierten Vergütung.
Abweichend davon liegt der Anteil der festen Vergütungskomponenten an der Ziel-Gesamtvergütung bei 75% bis 95% für ein Vorstandsmitglied,
dem direkt oder indirekt mehr als 10% der Aktien an der ATOSS Software AG gehören; entsprechend verändert ist in diesem Fall
der Anteil der variablen Vergütungskomponenten an der Ziel-Gesamtvergütung, wobei diese keine aktienbasierte Vergütungskomponente
umfassen müssen.
Übersicht über die Vergütungsstruktur mit ihren kurzfristigen und langfristigen Vergütungskomponenten und deren Anteilen
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2. |
Feste Vergütungsbestandteile
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2.1 |
Festes Jahresgehalt
Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt in zwölf monatlichen Raten, die jeweils zum Ende eines Monats ausgezahlt
werden.
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2.2 |
Versorgungsregelung
Zugunsten der Vorstandsmitglieder gewährt die Gesellschaft als Regelaltersvorsorge eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche
Altersvorsorge bspw. in Form eines beitragsorientierten Plans auf Rückdeckungsversicherungsbasis. Die Gesellschaft leistet
monatliche bzw. jährliche Beiträge gemäß dem beitragsorientierten Plan an eine Unterstützungskasse. Die Höhe der Beiträge
und weitere Einzelheiten werden im Vorstandsdienstvertrag und/oder einer gesonderten Pensionszusage festgelegt.
Abweichend davon besteht für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Andreas F.J. Obereder eine als leistungsorientierter Plan zu
qualifizierende unverfallbare Pensionszusage. Als Versorgungsleistungen sind eine Altersrente (lebenslänglich ab Vollendung
des 65. Lebensjahres), eine vorgezogene Altersrente, eine Invaliditätsrente oder eine Hinterbliebenenversorgung vorgesehen.
Das Versorgungsniveau (Altersrente) beträgt ca. 55% des derzeitigen Festgehalts. Die Versorgungsregelung für Herrn Obereder
kann auch im Falle möglicher zukünftiger Vertragsänderungen oder -verlängerungen fortgesetzt werden.
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2.3 |
Nebenleistungen
Zusätzlich können den Vorstandsmitgliedern vertraglich festgelegte Nebenleistungen gewährt werden. Die Gesellschaft kann jedem
Vorstandsmitglied ein angemessenes Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können bis
zu 50% der für eine private Kranken- und Pflegeversicherung gezahlten Beiträge gewährt werden (beschränkt auf den Arbeitgeberzuschuss,
der sich ergäbe, wenn das Vorstandsmitglied gesetzlich kranken- und pflegeversichert wäre). Altersvorsorgeleistungen der Vorstandsmitglieder
können ebenfalls i.H.v. bis zu 50% bezuschusst werden (begrenzt auf bis zu 50% der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,
die sich ergäben, wenn das Vorstandsmitglied gesetzlich rentenversichert wäre). Ferner bestehen für die Vorstandsmitglieder
eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit dem gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt sowie eine Unfallversicherung.
Für den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Andreas F.J. Obereder, trägt die Gesellschaft die Kosten einer Dread Disease Versicherung.
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3. |
Variable Vergütungsbestandteile
Nachfolgend werden die variablen Vergütungsbestandteile beschrieben. Soweit einschlägig, werden dabei die jeweiligen Leistungskriterien
benannt und deren Zusammenhang zur Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft erläutert. Ergänzend
wird auch auf die Methoden zur Beurteilung der Zielerreichung hinsichtlich der Leistungskriterien eingegangen.
Die variablen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer Jahrestantieme (STI), einer Mehrjahrestantieme und einer aktienbasierten
Vergütungskomponente in Form von Restricted Stock Units.
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3.1 |
Jahrestantieme (STI)
Den Vorstandsmitgliedern wird der STI als erfolgsabhängige Tantieme mit einjährigem Bemessungszeitraum gewährt. Der Auszahlungsbetrag
des STI bei 100%iger Zielerreichung („Zielbetrag“ oder „Ziel-STI“) wird im Vorstandsdienstvertrag festgelegt.
Zahlungen aus dem STI hängen im ersten Schritt von finanziellen Leistungskriterien (z.B. Umsatz und Ertrag), gegebenenfalls
ergänzt durch operative und/oder strategische Jahresziele, ab. Im zweiten Schritt berücksichtigt der Aufsichtsrat über einen
sogenannten Modifier (Faktor: 0,9 bis 1,1) die Erreichung anderer operativer und/oder nichtfinanzieller Jahresziele, die auch
ESG-Ziele (aus den Bereichen Umweltschutz, Soziales und gute Unternehmensführung) umfassen können, sowie gegebenenfalls auch
etwaige außergewöhnliche Entwicklungen.
Die aus den Leistungskriterien errechnete Gesamtzielerreichung wird mit dem Modifier (0,9 bis 1,1) und dem festgelegten Zielbetrag
(in Euro) multipliziert und ergibt den Auszahlungsbetrag. Der jährliche Auszahlungsbetrag des STI ist auf maximal 200% (bzw.
maximal 220% im Falle einer Anwendung des Modifiers mit dem Faktor 1,1) des Zielbetrags begrenzt. Der Auszahlungsbetrag ist
einen Monat nach Aufstellung des Konzernabschlusses der ATOSS Software AG für das vorangegangene Geschäftsjahr im Einverständnis
mit dem Aufsichtsrat zahlbar und einen Monat nach Billigung des Konzernabschlusses zur Auszahlung fällig.
Im Vorstandsdienstvertrag können monatliche Vorauszahlungen von maximal 50% des Ziel-STI (Basis: Zielerreichung 100%) vorgesehen
werden.
Leistungskriterien
Soweit im Vorstandsdienstvertrag nicht anders vereinbart, beziehen sich die finanziellen Leistungskriterien auf den Umsatz
(ATOSS Konzern) und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) (ATOSS Konzern). Mehrere festgelegte finanzielle Leistungskriterien
werden untereinander gleich gewichtet, soweit der Aufsichtsrat nicht etwas Abweichendes bestimmt.
Mit den Leistungskriterien Umsatz und EBIT knüpft der STI an wesentliche finanzielle Kennzahlen zur Messung von Wachstum und
Profitabilität des ATOSS Konzerns an, die auf Konzernebene und in einzelnen Bereichen zur Steuerung des Unternehmens eingesetzt
werden. Die Anbindung an diese finanziellen Leistungskriterien gewährleistet somit die strategische Ausrichtung des STI.
Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat Zielvorgaben für die finanziellen Leistungskriterien fest,
die aus der Konzernplanung für das jeweilige Geschäftsjahr abgeleitet werden. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Gesamtzielerreichung
auf Grundlage der Zielerreichung in den einzelnen Leistungskriterien (z.B. Umsatz und EBIT) berechnet. Die Zielerreichung
wird vom Aufsichtsrat durch Vergleich der Ist-Werte mit den Zielvorgaben (Budget-Werte) des jeweiligen Geschäftsjahres ermittelt.
Die Bandbreite der möglichen Zielerreichungen der finanziellen Leistungskriterien liegt zwischen 0% und 200%. In Abhängigkeit
von den Zielwerten (Budget-Werte entsprechen 100% Zielerreichung) der finanziellen Leistungskriterien wird ein Schwellenwert
und ein Maximalwert festgelegt. Liegt der tatsächlich erzielte Wert des jeweiligen Geschäftsjahres auf oder unterhalb des
Schwellenwerts, ist der Zielerreichungskorridor verfehlt und die Zielerreichung beträgt 0%. Liegt der tatsächlich erreichte
Wert auf oder oberhalb des Maximalwerts, ergibt sich ein maximaler Zielerreichungsgrad von 200%. Innerhalb des Schwellen-
und Maximalwerts entwickelt sich der Zielerreichungsgrad linear. Die Übererfüllung des Umsatzziels kann vertraglich auf eine
Umsatz-EBIT-Relation beschränkt werden (Beispiel: Eine Übererfüllung ist insoweit beschränkt, als der Konzernumsatz das 20-fache
des EBIT nicht überschreiten darf).
Neben finanziellen Leistungskriterien kann der Aufsichtsrat auch Jahresziele als operativ und/oder strategisch ausgerichtete
Leistungskriterien festlegen, welche die individuelle oder kollektive Leistung der Vorstandsmitglieder berücksichtigen, soweit
dies im Vorstandsdienstvertrag vorgesehen ist. In diesem Fall entsprechen die inhaltlichen Vorgaben für diese Jahresziele
den Vorgaben für die Ziele der Mehrjahrestantieme; auf die jeweiligen Darstellungen im Rahmen der Mehrjahrestantieme wird
insoweit Bezug genommen (s.u. Ziff. III.3.2). Um eine hinreichend differenzierte Incentivierung zu gewährleisten, können für
die Jahrestantieme (STI) nur konkrete Ziele festgelegt werden, die von den im Rahmen der Mehrjahrestantieme festgelegten konkreten
Zielen abweichen.
Die Aufnahme von Jahreszielen ermöglicht es dem Aufsichtsrat, zusätzliche individuelle oder kollektive Anreize zur Erfüllung
spezifischer Ziele mit wesentlicher Bedeutung für die operative und/oder strategische Unternehmensentwicklung zu setzen.
Die Zielfestlegung nimmt der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der am Kapitalmarkt kommunizierten Unternehmensstrategie
nach pflichtgemäßem Ermessen vor und legt dabei auch fest, ob und in welchem Umfang individuelle Ziele für einzelne Vorstandsmitglieder
oder kollektive Ziele für alle Vorstandsmitglieder maßgeblich sind. Mehrere festgelegte operative und/oder strategische Ziele
werden untereinander gleich gewichtet, soweit der Aufsichtsrat nicht etwas Abweichendes bestimmt.
Die Zielerreichung wird durch den Aufsichtsrat auf Basis geeigneter quantitativer oder qualitativer Erhebungen nach pflichtgemäßem
Ermessen beurteilt. Die mögliche Zielerreichung liegt zwischen 0% und 200%.
Eine nachträgliche Änderung der Zielvorgaben für das Geschäftsjahr erfolgt nicht.
Die Auszahlung des STI kann vertraglich zudem von der Einhaltung nachstehender finanzieller Auszahlungsbedingungen abhängig
gemacht werden:
• |
Der geprüfte Einzelabschluss der ATOSS Software AG für das jeweilige Geschäftsjahr weist einen Bilanzgewinn (HGB) aus; und/oder
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• |
das EBIT auf Konzernebene in dem jeweiligen Geschäftsjahr ist positiv.
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Ferner kann die Auszahlung des STI insoweit beschränkt werden, als der Gesamtbetrag aller an die Vorstandsmitglieder zu leistenden
variablen Vergütungselemente nicht mehr als 50% des in dem jeweiligen Geschäftsjahr nach Maßgabe des geprüften Einzelabschlusses
der ATOSS Software AG ausgewiesenen Bilanzgewinns (HGB) beträgt; etwaige diese Begrenzung überschreitende STI-Beträge werden
bei allen Vorstandsmitgliedern gleichmäßig gekürzt.
Kriterienbasierter Anpassungsfaktor
Zudem ist ein Modifier als kriterienbasierter Anpassungsfaktor (Faktor: 0,9 bis 1,1) als fester Bestandteil des STI vorgesehen.
Mittels des kriterienbasierten Anpassungsfaktors werden Jahresziele mit strategischer Bedeutung für die Unternehmensentwicklung
berücksichtigt, die insbesondere auch nichtfinanzielle Leistungskriterien (einschließlich ESG-Ziele) berücksichtigen können.
Vorbehaltlich gegebenenfalls vereinbarter Konkretisierungen im Vorstandsdienstvertrag entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem
Ermessen über die Auswahl der für den kriterienbasierten Anpassungsfaktor relevanten Leistungskriterien. Konkrete Ziele, die
gegebenenfalls bereits als Leistungskriterien des STI oder der Mehrjahrestantieme vorgesehen sind, können im Anpassungsfaktor
nicht erneut berücksichtigt werden.
Durch die mögliche Aufnahme von ESG-Zielen wie beispielsweise einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit oder Umweltaspekten (z.B.
CO2-Ausstoß) können zudem Anreize gesetzt werden, auch im operativen Geschäft nachhaltig und im Sinne aller Stakeholder der
ATOSS Software AG zu handeln. Hinsichtlich der Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
durch sonstige Ziele mit strategischer Bedeutung wird auf die Ausführungen zu den STI-Leistungskriterien verwiesen.
Zudem kann vereinbart werden, dass der Modifier auch außergewöhnliche Entwicklungen berücksichtigt. Dies ermöglicht eine Berücksichtigung
etwaiger Sondersituationen (etwa außergewöhnliche, weitreichende Änderungen der Wirtschaftssituation), die in den Leistungskriterien
nicht hinreichend erfasst sind.
Der Aufsichtsrat legt vor Beginn jedes Geschäftsjahres für den Modifier Jahresziele mit strategischer Bedeutung, gegebenenfalls
einschließlich nichtfinanzieller ESG-Ziele, und deren Gewichtung fest.
Der Modifier wird durch den Aufsichtsrat anhand geeigneter quantitativer oder qualitativer Erhebungen nach pflichtgemäßem
Ermessen abhängig vom Grad der Erfüllung der festgelegten Leistungskriterien und dem etwaigen Auftreten außergewöhnlicher
Entwicklungen festgelegt. Dabei kann der Faktor des Modifiers zwischen 0,9 und 1,1 liegen. Die Leistungskriterien und die
Beurteilung, inwieweit die Jahresziele erreicht wurden, werden im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr, in dem eine Zielerreichung
festgestellt wurde, erläutert. Gleiches gilt für eine etwaige Berücksichtigung außergewöhnlicher Entwicklungen.
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3.2 |
Mehrjahrestantieme
Neben dem STI wird den Vorstandsmitgliedern eine von qualitativen Einzelzielen abhängige Mehrjahrestantieme gewährt. Der Bemessungszeitraum
berücksichtigt die Vertragslaufzeit des Vorstandsmitglieds (Vertragszeitraum) und die in den Vertragszeitraum fallenden Kalenderjahre
bzw. Rumpfkalenderjahre (sog. Zielperioden) und sieht eine gestreckte Auszahlung eines Teilbetrags in Abhängigkeit von der
mehrjährigen durchschnittlichen Zielerreichung vor. Der pro Geschäftsjahr bei 100%iger Zielerreichung gewährte Betrag der
Mehrjahrestantieme wird im Vorstandsdienstvertrag festgelegt.
Die Festlegung qualitativer Einzelziele in strategisch relevanten Unternehmensbereichen (wie z.B. Personal und Vertrieb) setzt
Leistungsanreize zur erfolgreichen Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Erreichung strategischer Ziele. Gestaffelte Bemessungs-
und Auszahlungszeiträume fördern eine nachhaltige Zielerreichung und setzen Anreize für eine konsistente Performance.
Für die Mehrjahrestantieme ist die Erreichung operativ und/oder strategisch ausgerichteter Einzelziele in zwei oder mehr Zielkategorien
mit strategischer Bedeutung für die ATOSS Software AG (z.B. Personal und Vertrieb) maßgeblich. Die maßgeblichen Zielkategorien
werden durch den Aufsichtsrat festgelegt, wobei der Aufsichtsrat auch darüber entscheidet, ob individuelle oder kollektive
Kategorien für alle Vorstandsmitglieder Anwendung finden. Die konkreten Einzelziele können insbesondere folgende Aspekte umfassen:
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Strategische Ziele der Unternehmensentwicklung (z.B. Cloud-Transformation)
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• |
Ressortspezifische Ziele für das jeweilige Vorstandsmitglied
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Der Aufsichtsrat legt vor Beginn der Zielperiode je Zielkategorie ein oder mehrere Einzelziele für jeweils eine Zielperiode
fest. Jedes in den Vertragszeitraum fallende volle Kalenderjahr bzw. Rumpfkalenderjahr (bei von Kalenderjahren abweichendem
Vertragszeitraum, z.B. Vertragsbeginn am 01. April, Vertragsende am 31. März) stellt eine Zielperiode dar. Die Zielperioden
im Vertragszeitraum werden zu zwei Abrechnungsperioden zusammengefasst. Eine nachträgliche Änderung der Einzelziele erfolgt
nicht.
Die Zielerreichung wird vom Aufsichtsrat innerhalb eines Monats nach Ende der jeweiligen Zielperiode gesondert je Zielkategorie
auf Basis geeigneter quantitativer oder qualitativer Erhebungen anhand der Zielerreichungspunkte evaluiert und festgestellt.
Die Bandbreite der möglichen Zielerreichung je Zielkategorie liegt zwischen 0% (keine Zielerreichungs-Punkte) und 200% (20
Zielerreichungs-Punkte). Jeder Zielerreichungs-Punkt entspricht einer Zielerreichung von 10% (Beispiele: 5 Punkte entsprechen
einer Zielerreichung von 50%, 12 Punkte entsprechen einer Zielerreichung von 120%).
Auf die Mehrjahrestantieme können Vorschüsse in zwölf gleichen Monatsraten bis maximal 50% des Zielbetrags der Mehrjahrestantieme
(Zielerreichung von 100%) gezahlt werden. Nach Ende einer Zielperiode und Feststellung der Zielerreichung wird die Mehrjahrestantieme
bis zur Höhe einer Zielerreichung von 100% (maßgeblich ist der Durchschnitt der Einzelziele je Zielperiode) unter Verrechnung
der bereits geleisteten Vorschüsse ausbezahlt.
Eine durchschnittliche Zielerreichung von mehr als 100% wird als Überperformance fortgeschrieben und erst zum Ende der jeweiligen
Abrechnungsperiode (Abrechnungsperiode I oder Abrechnungsperiode II) unter Berücksichtigung der nachstehenden Bonus-Malus-Regelung
ausbezahlt:
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Bei einer durchschnittlichen Gesamt-Zielerreichung über alle Einzelziele von 0 bis 30% reduziert sich die fortgeschriebene
Überperformance um 25%.
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Bei einer durchschnittlichen Gesamt-Zielerreichung über alle Einzelziele von 170 bis 200% erhöht sich die fortgeschriebene
Überperformance um 25%.
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Die Möglichkeit einer Verminderung oder Erhöhung (auch im Falle maximaler Überperformance) der Mehrjahrestantieme aufgrund
einer etwaigen Anwendung des Anpassungsfaktors für den Fall außerordentlicher Entwicklungen (s.u. Ziff. III.3.4) bleibt unberührt.
In allen übrigen Fällen wird die fortgeschriebene Überperformance unverändert zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode ausbezahlt.
Die Auszahlung der Mehrjahrestantieme kann vertraglich davon abhängig gemacht werden, dass die ATOSS Software AG für die jeweilige
Abrechnungsperiode einen Bilanzgewinn (HGB) ausweist. Ferner kann die Auszahlung der Mehrjahrestantieme insoweit beschränkt
werden, als der Gesamtbetrag aller an die Vorstandsmitglieder zu leistenden variablen Vergütungselemente nicht mehr als 50%
des in den jeweiligen Abrechnungsperioden ausgewiesenen Bilanzgewinns der ATOSS Software AG (HGB) beträgt; etwaige diese Begrenzung
überschreitende Beträge werden bei allen Vorstandsmitgliedern gleichmäßig gekürzt.
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3.3 |
Aktienbasierte Vergütungskomponente: Restricted Stock Units
Zudem erhalten einzelne Vorstandsmitglieder eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in Form von
virtuellen Aktien (Restricted Stock Units) (zur Ausnahme für Vorstandsmitglieder mit bereits bestehender qualifizierter Aktienbeteiligung
s.o. Ziff. III.1). Das Vergütungselement ist auf einen Barausgleich gerichtet; es erfolgt keine Lieferung von Aktien. Die
Restricted Stock Units unterliegen einem bis zu 5-jährigen Vesting, in welchem die Verfügbarkeit über den jeweiligen Auszahlungsbetrag
zeitlich gestaffelt geregelt ist. Über die vollständigen Auszahlungsbeträge können die Vorstandsmitglieder erst nach Ablauf
einer bis zu fünfjährigen Sperrfrist verfügen.
Die Gewährung aktienbasierter Restricted Stock Units mit bis zu 5-jährigem Vesting trägt zu einer verstärkten Angleichung
der Interessen von Vorstandsmitgliedern und Aktionären bei. Hierdurch wird auch das strategische Ziel der langfristigen Wertsteigerung
des Unternehmens gefördert.
Der Gewährungsbetrag wird im Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Die Gewährung von Restricted Stock Units erfolgt pro Bestellungszeitraum
oder jährlich. Zu Beginn eines Bestellungszeitraums oder – im Falle jährlicher Gewährung – eines Geschäftsjahres wird den
Vorstandsmitgliedern eine Anzahl Restricted Stock Units im Gegenwert des Gewährungsbetrags zugeteilt. Die konkrete Anzahl
zugeteilter Restricted Stock Units bestimmt sich nach dem Durchschnittspreis der Aktien der ATOSS Software AG (Xetra Tagesschlusskurse)
in einem dreimonatigen Zeitraum vor Gewährung.
Die erste Vesting-Periode endet spätestens 24 Monate nach Zuteilung für 20% der ursprünglich zugeteilten Restricted Stock
Units. Der Auszahlungsbetrag bemisst sich nach dem Durchschnittspreis der Aktien der ATOSS Software AG (Xetra Tagesschlusskurse)
in einem dreimonatigen Zeitraum vor Ende der ersten Vesting-Periode.
Die zweite Vesting-Periode endet spätestens 48 Monate nach Zuteilung für weitere 40% der ursprünglich zugeteilten Restricted
Stock Units. Der Auszahlungsbetrag bemisst sich nach dem Durchschnittspreis der Aktien der ATOSS Software AG (Xetra Tagesschlusskurse)
in einem dreimonatigen Zeitraum vor Ende der zweiten Vesting-Periode.
Die dritte und letzte Vesting-Periode endet spätestens 60 Monate nach Zuteilung für die verbleibenden 40% der ursprünglich
zugeteilten Restricted Stock Units. Der Auszahlungsbetrag bemisst sich nach dem Durchschnittspreis der Aktien der ATOSS Software
AG (Xetra Tagesschlusskurse) in einem dreimonatigen Zeitraum vor Ende der dritten Vesting-Periode.
Die Auszahlungen aus der aktienbasierten Vergütungskomponente sind insgesamt auf maximal 200% (bzw. maximal 220% im Falle
einer etwaigen Anwendung des Anpassungsfaktors für den Fall außerordentlicher Entwicklungen (Ziff. III.3.4) mit dem Faktor
1,1) des Gewährungsbetrages begrenzt.
Die Auszahlungen sind jeweils binnen zehn Bankarbeitstagen nach Ablauf der jeweiligen Vesting-Periode fällig. Vertraglich
kann eine Hemmung der Vesting-Perioden für Zeiträume vereinbart werden, in denen die Dienstleistungsverpflichtung des Vorstandsmitglieds
ruht. Die Berücksichtigung von Kapitalmaßnahmen und Dividendenausschüttungen während der Vesting-Perioden richtet sich nach
den Vereinbarungen im Vorstandsdienstvertrag. Dort können auch marktübliche Verfallsregelungen vereinbart werden.
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3.4 |
Anpassungsfaktor für außerordentliche Entwicklungen
Hinsichtlich der Mehrjahrestantieme (Ziff. III.3.2) und der aktienbasierten Vergütungskomponente (Ziff. III.3.3) kann im Vorstandsdienstvertrag
vereinbart werden, dass etwaig auftretende außergewöhnliche Entwicklungen durch einen Modifier (Faktor: 0,9 bis 1,1) berücksichtigt
werden. In diesem Fall können entsprechende Sondersituationen auch für diese Vergütungselemente durch den Aufsichtsrat nach
pflichtgemäßem Ermessen gesondert berücksichtigt werden. Im Falle einer Anpassung von Auszahlungen wird dies im Vergütungsbericht
besonders begründet.
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IV. |
Aufschubzeiten für die Auszahlung von Vergütungsbestandteilen
Die Mehrjahrestantieme wird grundsätzlich nach Ablauf der Zielperioden und der erfolgten Zielfeststellung ausgezahlt (unter
Anrechnung vorschussweiser Zahlungen). Bei Zielerreichungen von über 100% wird der auf diese Überperformance entfallende Teil
der Mehrjahrestantieme bis zum Ablauf der regelmäßig jahresübergreifenden jeweiligen Abrechnungsperiode zurückbehalten und
erst in Abhängigkeit von der durchschnittlichen Gesamtzielerreichung während der jeweiligen Abrechnungsperiode ausgezahlt.
Die zeitlich gestaffelte Auszahlung aus der aktienbasierten Vergütungskomponente (Restricted Stock Units) ist unter Ziff.
III.3.3 dargestellt, worauf verwiesen wird.
Wegen der Möglichkeit eines Einbehalts noch nicht ausbezahlter variabler Vergütung (Malus) wird auf nachstehende Ausführungen
unter Ziff. V. verwiesen.
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V. |
Möglichkeiten der Gesellschaft, variable Vergütungsbestandteile einzubehalten
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Auszahlungsbeträge aus variablen Vergütungsbestandteilen (Jahrestantieme, Mehrjahrestantieme
und/oder aktienbasierte Vergütungskomponente) unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise einzubehalten (Malus).
Begeht ein Vorstandsmitglied mindestens grob fahrlässig einen im Vorstandsdienstvertrag näher konkretisierten, schwerwiegenden
Verstoß gegen gesetzliche oder dienstvertragliche Pflichten, so hat der Aufsichtsrat das Recht, die noch nicht ausbezahlte
variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen teilweise oder vollständig herabzusetzen.
Gesetzliche Ansprüche, wie z.B. die Möglichkeit einer Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
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VI. |
Aktienbasierte Vergütung
Die unter Ziff. III.3.3 beschriebenen Restricted Stock Units sind als aktienbasierte Vergütungskomponente im Sinne von § 87a
Abs. 1 S. 2 Nr. 7 AktG anzusehen. Wegen der insoweit vorgesehenen weiteren Angaben wird auf die Darstellung unter Ziff. III.3.3
verwiesen.
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VII. |
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte
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1. |
Laufzeiten und Voraussetzungen der Beendigung vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte, einschließlich der jeweiligen Kündigungsfristen
Vorstandsdienstverträge sind für eine feste Laufzeit abgeschlossen und sehen dementsprechend keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit
vor. Die Vorstandsdienstverträge der derzeitigen Vorstandsmitglieder haben folgende Laufzeiten und Beendigungsregelungen:
Der Vorstandsdienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden Herrn Andreas F.J. Obereder hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.
Im Falle einer etwaigen vorzeitigen Abberufung aus wichtigem Grund (§ 84 Abs. 3 AktG) endet auch der Vertrag von Herrn Obereder.
Gleiches gilt im Falle einer etwaigen Auflösung der Gesellschaft. Der Vorstandsdienstvertrag von Herrn Dirk Häußermann hat
eine Laufzeit bis zum 31. März 2024. Die Vorstandsdienstverträge von Herrn Christof Leiber und Herrn Pritim Kumar Krishnamoorthy
haben beide eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026.
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2. |
Entlassungsentschädigungen
Die Vorstandsdienstverträge sehen keine Abfindungsansprüche oder sonstige Entlassungsentschädigungen vor. Die aktuell gültigen
Vorstandsvereinbarungen mit Herrn Dirk Häußermann, Herrn Pritim Kumar Krishnamoorthy und Herrn Christof Leiber sehen jedoch
im Fall des Widerrufs der Bestellung, der Amtsniederlegung oder der Kündigung für die Zeit der Freistellung pro Monat eine
Vergütung in Höhe von ein Zwölftel des Grundgehalts und der variablen Bezüge bei unterstelltem Zielerreichungsgrad von 100%
vor.
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3. |
Ruhegehaltsregelungen
Die Hauptmerkmale der Ruhegehaltsregelungen sind im Rahmen der Angaben unter Ziff. III.2.2 erläutert.
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VIII. |
Berücksichtigung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer bei der Festsetzung des Vergütungssystems
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter anderem anhand eines
Vergleichs mit der unternehmensinternen Vergütungsstruktur (Vertikalvergleich). Bei der Beurteilung der Angemessenheit in
vertikaler Hinsicht wird die Vergütung des Vorstands mit der Vergütung der Berichtsebene unterhalb des Vorstands (festgelegter
oberer Führungskreis: Managementboard, d.h. Führungskräfte im ATOSS Konzern mit Level größer 7) sowie der Gesamtbelegschaft
der ATOSS Software AG und ihrer deutschen Konzerngesellschaften verglichen. Im Rahmen dieses Vertikalvergleichs berücksichtigt
der Aufsichtsrat insbesondere das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung der genannten Mitarbeiter in der zeitlichen
Entwicklung.
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IX. |
Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems
Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und legt das beschlossene
Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vor.
Eine Überprüfung des Vergütungssystems und der Angemessenheit der Vorstandsvergütung führt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem
Ermessen regelmäßig und, soweit erforderlich, auch anlassbezogen - zumindest aber alle vier Jahre - durch. Hierzu erfolgt
zum einen ein Vertikalvergleich der Vorstandsvergütung mit der Vergütung der Belegschaft (vgl. bereits unter Ziff. VIII.).
Darüber hinaus wird die Vergütungshöhe und -struktur mit einer vom Aufsichtsrat definierten Peergroup aus in der Regel börsennotierten
Unternehmen verglichen (SDAX-Unternehmen), die u.a. eine vergleichbare Marktstellung aufweisen und deren Zusammensetzung veröffentlicht
wird (sog. horizontaler Vergleich).
Im Rahmen der Überprüfung zieht der Aufsichtsrat bei Bedarf externe Vergütungsexperten und andere Berater hinzu. Dabei achtet
der Aufsichtsrat auf die Unabhängigkeit der externen Vergütungsexperten und Berater vom Vorstand und trifft Vorkehrungen,
um Interessenkonflikte zu vermeiden. Sollte ein Interessenkonflikt bei der Fest- oder Umsetzung oder der Überprüfung des Vergütungssystems
auftreten, wird der Aufsichtsrat diesen ebenso behandeln wie andere Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds
(insbesondere durch Stimmenthaltung bei der Beschlussfassung).
Im Fall von wesentlichen Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung erneut
zur Billigung vorgelegt. Billigt die Hauptversammlung das vorgelegte System nicht, legt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung
spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vor.
Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem (Verfahren und Regelungen zur Vergütungsstruktur) und dessen
einzelnen Bestandteilen abweichen oder neue Vergütungsbestandteile einführen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens
der ATOSS Software AG notwendig ist. Unter den genannten Umständen hat der Aufsichtsrat auch das Recht, neu eintretenden Vorstandsmitgliedern
Sonderzahlungen zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus einem vormaligen Dienstverhältnis oder zur Deckung der durch einen
Standortwechsel entstehenden Kosten zu gewähren. Abweichungen können vorübergehend auch zu einer abweichenden Höhe der Maximalvergütung
führen. Eine Abweichung von dem Vergütungssystem ist nur aufgrund eines entsprechenden Aufsichtsratsbeschlusses möglich, der
die außergewöhnlichen Umstände und die Notwendigkeit einer Abweichung feststellt. Im Falle einer Abweichung sind im Vergütungsbericht
die konkret betroffenen Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen wurde, zu benennen und die Notwendigkeit
der Abweichung zu erläutern (§ 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 AktG).
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D. Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2022
1. Vergütung der im Geschäftsjahr aktiven Mitglieder des Vorstands
1.1 Zielvereinbarungen
Vorstandsvorsitzender (CEO) Andreas F.J. Obereder
Der Vorstandsvertrag des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Andreas F.J. Obereder, wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2019 auf eine
Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen. Die darin vereinbarten variablen Vergütungsziele entfallen
zu 40% auf Einjahresziele und zu 60% auf mehrjährige Ziele über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Einjahresziele beinhalten
Umsatz- und Ergebnisziele zu gleichen Teilen. Die Mehrjahresziele beinhalten quantitative Umsatzziele über den Zeitraum 2019-2021
bzw. 2022-2024 und sind auf 200% begrenzt. Desweiteren werden Herrn Andreas F.J. Obereder folgende vertraglich festgelegte
Nebenleistungen gewährt: Dienstwagen zur privaten und betrieblichen Nutzung, Zuschuss zu den Beiträgen für eine private Kranken-
und Pflegeversicherung, Beiträge für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), eine Unfallversicherung
sowie eine Dread Disease Versicherung.
Die Ziel- sowie Minimal- und Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2022 stellt sich für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Andreas
F.J. Obereder wie folgt dar:
Der Anspruch auf die vom „Konzernumsatz“ abhängige Einjahrestantieme entwickelt sich linear von EUR 0 bis zu 50% der vereinbarten
Einjahreszieltantieme zwischen den nachfolgenden Eckwerten: (Umsatzplan -10%) bzw. (Umsatzplan +0%). Eine Übererfüllung ist
grundsätzlich durch lineare Fortschreibung der vorstehenden Regelung bis zu einer Übererfüllung um nochmals 50% der Einjahreszieltantieme
möglich, jedoch insoweit beschränkt, als der Konzernumsatz nicht das 20-fache der EBIT überschreiten darf.
Der Anspruch auf die vom „Konzern-EBIT“ abhängige Einjahrestantieme entwickelt sich linear von EUR 0 bis zu 50% der vereinbarten
Einjahreszieltantieme zwischen den nachfolgenden Eckwerten: (EBIT Plan -50%) bzw. (EBIT Plan +0%). Bis zu einer Übererfüllung
der EBIT-Planung um 50% linear führt dies zu einer entsprechenden angehobenen Einjahrestantieme von max. 50% der Einjahreszieltantieme.
Der Anspruch auf 100% der Mehrjahrestantieme entwickelt sich linear von 0% bis 100% zwischen den Eckwerten eines durchschnittlichen
Konzernumsatzwachstums von 5% und 10% p.a. Der Anspruch auf weitere 100% der quantitativen Zieltantieme entwickelt sich ebenfalls
linear zwischen den Eckwerten eines durchschnittlichen Konzernumsatzwachstums von 10% p.a. und 14% p.a. Maßgeblich ist jeweils
der ungewichtete Durchschnitt über den Dreijahreszeitraum. Die Mehrjahrestantieme ist auf 200% begrenzt.
Bei den für das Einjahresziel 2022 maßgeblichen Leistungsindikatoren „Konzern-Umsatz“ und „Konzern-EBIT“ ergaben sich im Geschäftsjahr
2022 mit einem „Konzern-Umsatz“ von Mio. EUR 113,9 und einem „Konzern-EBIT“ von Mio. EUR 30,8 Zielerreichungsquoten von 136%
bzw. 146%. Beim Mehrjahresziel, das als Leistungsindikator das „durchschnittliche Konzernumsatzwachstum für den Zeitraum 2022-2024“
zur Basis hat, wurde mit einem Umsatzwachstum des Konzerns in 2022 von 17% eine Zielerreichungsquote von 200% erreicht.
Vorstandsmitglied (Co-CEO) Dirk Häußermann
Der Vorstandsvertrag des Vorstands und Co-CEO’s, Herrn Dirk Häußermann, wurde mit Wirkung zum 01. April 2021 auf eine Laufzeit
von drei Jahren bis zum 31. März 2024 geschlossen. Die darin vereinbarten Vergütungsziele entfallen zu 40% auf Einjahresziele
und zu 60% auf mehrjährige Ziele über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Einjahresziele beinhalten einerseits Umsatz- und
Ergebnisziele und andererseits bereichsspezifische Ziele zu gleichen Teilen und sind auf 200% (bzw. 220% im Falle einer Anwendung
eines Modifiers mit dem Faktor 1,1) begrenzt. Die Mehrjahresziele beruhen auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage, die
anhand von qualitativen Zielen festgelegt wird. Desweiteren werden Herrn Dirk Häußermann folgende vertraglich festgelegte
Nebenleistungen gewährt: Dienstwagen zur privaten und betrieblichen Nutzung, Zuschuss zu den Beiträgen für eine private Kranken-
und Pflegeversicherung, Beiträge für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) und eine Unfallversicherung.
Die Ziel- sowie Minimal- und Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2022 stellt sich für den Co-CEO Herrn Dirk Häußermann wie folgt
dar:
Die für das Einjahresziel 2022 maßgeblichen gleichgewichteten Leistungsindikatoren sind „Konzern-Umsatz“ und „Konzern-EBIT“
sowie „Software-Lizenz Auftragseingang für den Geschäftsbereich International“ bzw. „Software-Lizenz Auftragseingang für den
Geschäftsbereich International und SMB im Geschäftsjahr 2022. Für den Modifier wurde ein Jahresziel (Mitarbeiterzufriedenheit
für den Verantwortungsbereich gemäß ATOSS Engagement Survey von über 80%) festgelegt.
Der Anspruch auf die vom „Konzernumsatz“ abhängige Einjahrestantieme entwickelt sich linear von EUR 0 bis zu 50% der vereinbarten
Einjahreszieltantieme zwischen den nachfolgenden Eckwerten: (Umsatzplan -10%) bzw. (Umsatzplan +0%). Eine Übererfüllung ist
grundsätzlich durch lineare Fortschreibung der vorstehenden Regelung bis zu einer Übererfüllung um nochmals 50% der Einjahreszieltantieme
möglich, jedoch insoweit beschränkt, als der Konzernumsatz nicht das 20-fache der EBIT überschreiten darf.
Der Anspruch auf die vom „Konzern-EBIT“ abhängige Einjahrestantieme entwickelt sich linear von EUR 0 bis zu 50% der vereinbarten
Einjahreszieltantieme zwischen den nachfolgenden Eckwerten: (EBIT Plan -50%) bzw. (EBIT Plan +0%). Bis zu einer Übererfüllung
der EBIT-Planung um 50% linear führt dies zu einer entsprechenden angehobenen Einjahrestantieme von max. 50% der Einjahreszieltantieme.
Für das Mehrjahresziel 2021-2023 wurden die gleichgewichteten Leistungsindikatoren „Software-Lizenz Auftragseingang außerhalb
DACH (2021-2023)“ und „Konzernumsatz in 2023“ festgelegt.
Der Anspruch auf die Mehrjahrestantieme auf Basis des „Software-Lizenz Auftragseingangs“ steigt von EUR 0 linear bis 200%
(Cap bei Überperformance), ein Auszahlungsanspruch entsteht jedoch erst bei Überschreitung des Minimums (80% des Zielwerts).
Bei Unterschreitung des Minimums wird die Mehrjahrestantieme, soweit diese vom „Software-Lizenz Auftragseingang 2021-2023
außerhalb DACH“ abhängt, mit EUR 0 bewertet.
Der Anspruch auf die Mehrjahrestantieme auf Basis des ATOSS-Konzernumsatzes (ohne Akquisitionen) im Geschäftsjahr 2023 steigt
von EUR 0 linear bis 130% (Cap bei Überperformance), ein Auszahlungsanspruch entsteht jedoch erst bei Überschreitung des Minimums
(90% des Zielwerts). Bei Unterschreitung des Minimums wird die Mehrjahrestantieme, soweit diese vom ATOSS-Konzernumsatz in
2023 abhängt, mit EUR 0 bewertet.
Die Mehrjahrestantieme ist auf 200% begrenzt.
Bei den für das Einjahresziel 2022 maßgeblichen Leistungsindikatoren „Konzern-Umsatz“ und „Konzern-EBIT“ ergaben sich im Geschäftsjahr
2022 mit einem „Konzern-Umsatz“ von Mio. EUR 113,9 und einem „Konzern-EBIT“ von Mio. EUR 30,8 Zielerreichungsquoten von 136%
bzw. 146%. Für den zweiten Leistungsindikator „Software-Lizenz Auftragseingang für den Geschäftsbereich International“ bzw.
„Software-Lizenz Auftragseingang für den Geschäftsbereich International und SMB“ ergaben sich im Geschäftsjahr 2022 mit einem
„Software-Lizenz Auftragseingang für den Geschäftsbereich International“ von Mio. EUR 4,8 und einem „Software-Lizenz Auftragseingang
für den Geschäftsbereich International und SMB“ von Mio. EUR 15,7 Zielerreichungsquoten von 114% bzw. 112%. Der für das Einjahresziel
2022 festgelegte Modifier wurden mit 100% erreicht.
Beim Mehrjahresziel, das als Leistungsindikator sowohl den „Software-Lizenz Auftragseingang außerhalb DACH (2021-2023)“ und
den „Konzernumsatz in 2023“ zu gleichen Teilen zur Basis hat, wurde zum 31.12.2022 100% des Zielwertes über den Gesamtzeitraum
2021 bis 2023 erreicht.
Zudem erhält Herr Dirk Häußermann über die AOB Invest GmbH, Grünwald, Deutschland (oberstes Mutterunternehmen der ATOSS Software
AG, München) eine weitere variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in Form von virtuellen Aktienoptionen
(Phantom Options). Zu diesem Zweck wurde zwischen der AOB Invest GmbH und Herrn Dirk Häußermann ein Vertrag über die Gewährung
eines Long Term Incentives geschlossen. Die Vereinbarung berechtigt Herrn Dirk Häußermann unmittelbar zu dem Gewinn, den er
nach Ausübung von Aktienoptionen im Falle der Veräußerung seiner Aktien erzielt hätte (nach Abzug des Ausgangswerts sowie
von etwaigen Steuern und/oder Abgaben). Gemäß der getroffenen Vereinbarung hat die AOB Invest GmbH Herrn Dirk Häußermann 42.000
Phantom Options zu einem festen Basispreis von EUR 130 pro Aktie gewährt. Die Phantom Options unterliegen einem 5-jährigen
Vesting, in welchem die Verfügbarkeit über den jeweiligen Auszahlungsbetrag zeitlich gestaffelt geregelt ist. Über den vollständigen
Auszahlungsbetrag kann Herr Dirk Häußermann erst nach Ablauf einer 5-jährigen Sperrfrist verfügen.
Die erste Vesting-Periode endet nach Ablauf von 24 Monaten mit Zuteilung von 20% der gewährten Phantom Options, die zweite
Vesting-Periode nach Ablauf von 36 Monaten mit Zuteilung von weiteren 20% der gewährten Phantom Options, die dritte Vesting-Periode
nach Ablauf von 48 Monaten mit Zuteilung von weiteren 30% der gewährten Phantom Options und die vierte Vesting-Periode nach
Ablauf von 60 Monaten mit Zuteilung der letzten 30% der gewährten Phantom Options. Die Ausübung der Phantom Options kann insbesondere
nach Beendigung des Vorstandsdienstvertrags oder nach fünfjähriger Tätigkeit für die ATOSS als Vorstandsmitglied erfolgen.
Phantom options können bei Vorliegen eines Exit Events ausgeübt werden, sofern die Mindeststeigerung des Aktienkureses der
ATOSS im Ausübungszeitpunkt mindestens 30% gegenüber dem festen Basispreis von EUR 130 beträgt (Erfolgshürde). Die Auszahlung aus der aktienbasierten Vergütungskomponente wird dabei nach folgender Formel ermittelt und ist auf einen
maximalen Betrag von EUR 200 pro Phantom Option begrenzt: Anzahl der gevesteten Phantom Options x Durchschnittswert = Auszuzahlender
Betrag. Der Durchschnittswert ist dabei definiert als der durchschnittliche Preis einer Aktie in der Periode von drei Monaten
vor dem Exit Event minus EUR 130.
Vorstandsmitglied (CFO) Christof Leiber
Der bis zum 31. März 2022 bestehende Vorstandsvertrag des Vorstands und CFO‘s, Herrn Christof Leiber, vom 30. Juni/5. Juli
2016 wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26. April 2021 durch einen neuen Vorstandsdienstvertrag mit Wirkung zum 1.
Juli 2021 ersetzt und bis zum 30. Juni 2026 um vier Jahre und drei Monate verlängert. Die darin vereinbarten Vergütungsziele
entfallen zu 40% auf Einjahresziele und zu 60% auf mehrjährige Ziele über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Einjahresziele
beinhalten Umsatz- und Ergebnisziele zu gleichen Teilen. Die Mehrjahresziele beinhalten quantitative Umsatzziele und sind
auf 200% begrenzt. Desweiteren werden Herrn Christof Leiber folgende vertraglich festgelegte Nebenleistungen gewährt: Dienstwagen
zur privaten und betrieblichen Nutzung, Altersvorsorgeleistungen, Zuschuss zu den Beiträgen für eine private Kranken- und
Pflegeversicherung, Beiträge für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) und eine Unfallversicherung.
Die Ziel- sowie Minimal- und Maximalvergütung (ohne Restricted Stock Units) im Geschäftsjahr 2022 stellt sich für den CFO
Herrn Christof Leiber wie folgt dar:
Der Anspruch auf die vom „Konzernumsatz“ abhängige Einjahrestantieme entwickelt sich linear von EUR 0 bis zu 50% der vereinbarten
Einjahreszieltantieme zwischen den nachfolgenden Eckwerten: (Umsatzplan -10%) bzw. (Umsatzplan +0%). Eine Übererfüllung ist
grundsätzlich durch lineare Fortschreibung der vorstehenden Regelung bis zu einer Übererfüllung um nochmals 50% der Einjahreszieltantieme
möglich, jedoch insoweit beschränkt, als der Konzernumsatz nicht das 20-fache der EBIT überschreiten darf.
Der Anspruch auf die vom „Konzern-EBIT“ abhängige Einjahrestantieme entwickelt sich linear von EUR 0 bis zu 50% der vereinbarten
Einjahreszieltantieme zwischen den nachfolgenden Eckwerten: (EBIT Plan -50%) bzw. (EBIT Plan +0%). Bis zu einer Übererfüllung
der EBIT-Planung um 50% linear führt dies zu einer entsprechenden angehobenen Einjahrestantieme von max. 50% der Einjahreszieltantieme.
Für den Modifier wurde ein Jahresziel (Mitarbeiterzufriedenheit für den Verantwortungsbereich gemäß ATOSS Engagement Survey
von über 80%) festgelegt.
Für die Bemessung der Mehrjahrestantieme 2022 wurde mit Herrn Christof Leiber ein Tantiemenplan mit gleichgewichteten Zielen
in den drei Zielkategorien „IT & Personal“, „Vertrieb“ und „sonstige strategische Themen“ vereinbart. Die Bewertung der vorstehenden
drei Zielkategorien erfolgt je Kategorie gleichwertig und wird zu einer Gesamtbewertung der Zielerreichung zusammengefasst.
Die Bewertung der Zielerreichung bezüglich der jeweiligen Zielperiode erfolgt nach folgender Staffelung: 1 Punkt = 10% Zielerreichung,
2 Punkte = 20% bis 20 Punkte = 200%
Bei den für das Einjahresziel 2022 maßgeblichen Leistungsindikatoren „Konzern-Umsatz“ und „Konzern-EBIT“ ergaben sich im Geschäftsjahr
2022 mit einem „Konzern-Umsatz“ von Mio. EUR 113,9 und einem „Konzern-EBIT“ von Mio. EUR 30,8 Zielerreichungsquoten von 136%
bzw. 146%. Der für die Einjahresziele 2022 festgelegte Modifier wurde mit 100% erreicht. Beim Mehrjahresziel, das sich auf
die drei Zielkategorien „IT & Personal“, „Vertrieb“ und „sonstige strategische Themen“ bezieht, wurde mit 15 Punkten eine
Zielerreichung von 150% erreicht.
Darüber hinaus wurden Herrn Christof Leiber am 01. Juli 2021 virtuelle Aktien (Restricted Stock Units) im Gegenwert von Mio.
EUR 1,0 gewährt. Die aktienbasierte Vergütungskomponente ist auf einen Barausgleich gerichtet. Es erfolgt keine Lieferung
von Aktien. Die Restricted Stock Units unterliegen einem 5-jährigen Vesting, in welchem die Verfügbarkeit über den jeweiligen
Auszahlungsbetrag zeitlich gestaffelt geregelt ist. Die erste Vesting Periode endet am 30. Juni 2023 mit 10%, die zweite Vesting-Periode
am 30. Juni 2025 mit weiteren 20% sowie die dritte und letzte Vesting-Periode am 30. Juni 2026 mit den verbleibenden 70%.
Das Cash Settlement ist beschränkt auf den Ablauf der letzten Vesting-Periode bzw. auf den Fall vorherigen Ausscheidens und
in diesem Fall beschränkt auf den zu diesem Zeitpunkt dem Vesting unterliegenden Teil. Zum Gewährungszeitpunkt lag der Durchschnittspreis
der Aktien (Xetra Tagesschlusskurse) der ATOSS Software AG über die letzten drei Monate bei EUR 172,86 pro Aktie. Die Anzahl
der gewährten virtuellen Aktien beträgt damit 5.785 Aktien. Die Auszahlungen dieser aktienbasierten Vergütungskomponente sind
auf maximal Mio. EUR 3,0 begrenzt.
Vorstandsmitglied (CTO) Pritim Kumar Krishnamoorthy
Der Vorstandsvertrag des Vorstands und CTO Herrn Pritim Kumar Krishnamoorthy, wurde mit Wirkung zum 01. Juli 2021 auf eine
Laufzeit von fünf Jahren bis zum 30. Juni 2026 geschlossen. Die darin vereinbarten Vergütungsziele entfallen zu 40% auf Einjahresziele
und zu 60% auf mehrjährige Ziele über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Einjahresziele beinhalten Umsatz- und Ergebnisziele
zu gleichen Teilen und sind auf 200% (bzw. 220% im Falle einer Anwendung eines Modifiers mit dem Faktor 1,1) begrenzt. Die
Mehrjahresziele beruhen auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage, die anhand von qualitativen Zielen festgelegt wird
Die Ziel- sowie Minimal- und Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2022 für den CTO Herrn Pritim Kumar Krishnamoorthy wie folgt
dar:
Die für das Einjahresziel 2022 maßgeblichen Leistungsindikatoren sind „Konzern-Umsatz“ und „Konzern-EBIT“ für das Geschäftsjahr
2022. Für den Modifier wurde ein Jahresziel (Mitarbeiterzufriedenheit für den Verantwortungsbereich gemäß ATOSS Engagement
Survey von über 80%) festgelegt.
Der Anspruch auf die vom „Konzernumsatz“ abhängige Einjahrestantieme entwickelt sich linear von EUR 0 bis zu 50% der vereinbarten
Einjahreszieltantieme zwischen den nachfolgenden Eckwerten: (Umsatzplan -10%) bzw. (Umsatzplan +0%). Eine Übererfüllung ist
grundsätzlich durch lineare Fortschreibung der vorstehenden Regelung bis zu einer Übererfüllung um nochmals 50% der Einjahreszieltantieme
möglich, jedoch insoweit beschränkt, als der Konzernumsatz nicht das 20-fache der EBIT überschreiten darf.
Der Anspruch auf die vom „Konzern-EBIT“ abhängige Einjahrestantieme entwickelt sich linear von EUR 0 bis zu 50% der vereinbarten
Einjahreszieltantieme zwischen den nachfolgenden Eckwerten: (EBIT Plan -50%) bzw. (EBIT Plan +0%). Bis zu einer Übererfüllung
der EBIT-Planung um 50% linear führt dies zu einer entsprechenden angehobenen Einjahrestantieme von max. 50% der Einjahreszieltantieme.
Für die Bemessung der Mehrjahrestantieme 2022 wurde mit Herrn Pritim Kumar Krishnamoorthy ein Tantiemenplan mit gleichgewichteten
Zielen in den drei Zielkategorien „Cloud Transformation“, „Organisationsentwicklung I&D“ und „sonstige strategische Themen“
vereinbart. Die Bewertung der vorstehenden drei Zielkategorien erfolgt je Kategorie gleichwertig und wird zu einer Gesamtbewertung
der Zielerreichung zusammengefasst. Die Bewertung der Zielerreichung bezüglich der jeweiligen Zielperiode erfolgt nach folgender
Staffelung: 1 Punkt = 10% Zielerreichung, 2 Punkte = 20% bis 20 Punkte = 200%.
Bei den für das Einjahresziel 2022 maßgeblichen Leistungsindikatoren „Konzern-Umsatz“ und „Konzern-EBIT“ ergaben sich im Geschäftsjahr
2022 mit einem „Konzern-Umsatz“ von Mio. EUR 113,9 und einem „Konzern-EBIT“ von Mio. EUR 30,8 Zielerreichungsquoten von 136%
bzw. 146%. Der für das Einjahresziel 2022 festgelegte Modifier wurden mit 100% erreicht. Beim Mehrjahresziel, das sich auf
die drei Zielkategorien „Cloud Transformation“, „Organisationsentwicklung I&D“ und „sonstige strategische Themen“ bezieht,
wurde mit 13 Punkten eine Zielerreichung von 130% erreicht.
Darüber hinaus wurden Herrn Pritim Kumar Krishnamoorthy am 01. Juli 2021 virtuelle Aktien (Restricted Stock Units) im Gegenwert
von Mio. EUR 1,0 gewährt. Die aktienbasierte Vergütungskomponente ist auf einen Barausgleich gerichtet. Es erfolgt keine Lieferung
von Aktien. Die Restricted Stock Units unterliegen einem 5-jährigen Vesting, in welchem die Verfügbarkeit über den jeweiligen
Auszahlungsbetrag zeitlich gestaffelt geregelt ist. Die erste Vesting Periode endet am 30. Juni 2023 mit 10%, die zweite Vesting-Periode
am 30. Juni 2025 mit weiteren 20% sowie die dritte und letzte Vesting-Periode am 30. Juni 2026 mit den verbleibenden 70%.
Das Cash Settlement ist beschränkt auf den Ablauf der letzten Vesting-Periode bzw. auf den Fall vorherigen Ausscheidens und
in diesem Fall beschränkt auf den zu diesem Zeitpunkt dem Vesting unterliegenden Teil. Zum Gewährungszeitpunkt lag der Durchschnittspreis
der Aktien (Xetra Tagesschlusskurse) der ATOSS Software AG über die letzten drei Monate bei EUR 172,86 pro Aktie. Die Anzahl
der gewährten virtuellen Aktien beträgt damit 5.785 Aktien. Die Auszahlungen dieser aktienbasierten Vergütungskomponente sind
auf maximal Mio. EUR 3,0 begrenzt.
1.2 Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2022
In den nachfolgenden Tabellen sind die jedem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung
gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG individuell dargestellt. Demnach enthalten die Tabellen alle Beträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern
im Berichtszeitraum für die erbrachte Tätigkeit gewährt und geschuldet wurden. Dies ist bei der Jahrestantieme und der Mehrjahrestantieme
dann der Fall, wenn die der Vergütung zugrunde liegenden Leistungsbedingungen erfüllt sind. Daher wird die Jahrestantieme
für das Geschäftsjahr 2022 sowie die Mehrjahrestantieme, für die die Ziele im Geschäftsjahr 2022 erfüllt sind, als gewährte
Vergütung gezeigt.
Die Angaben werden unterteilt in fixe und variable Vergütungsbestandteile. Die variablen Vergütungselemente unterteilen sich
in die einjährige und die mehrjährige variable Vergütung.
Vorstandsvorsitzender (CEO) Andreas F.J. Obereder
|
2022
|
2021
|
in € |
in % |
in € |
in % |
Feste Vergütungselemente
|
|
|
|
|
|
Festes Jahresgehalt |
540.000 |
65% |
540.000 |
68% |
|
Nebenleistungen |
169.843 |
20% |
130.737 |
16% |
Summe Feste Vergütung
|
709.843
|
85%
|
670.737
|
84%
|
Variable Vergütungselemente
|
|
|
|
0% |
|
Jahrestantieme (STI) |
39.489 |
5% |
39.287 |
5% |
|
Mehrjahrestantieme |
84.000 |
10% |
84.000 |
11% |
Summe Variable Vergütung
|
123.489
|
15%
|
123.287
|
16%
|
Gesamtvergütung
|
833.332
|
100%
|
794.024
|
100%
|
Vorstandsmitglied (Co-CEO) Dirk Häußermann (seit 01.04.2021)
|
2022
|
2021
|
in € |
in % |
in € |
in % |
Feste Vergütungselemente
|
|
|
|
|
|
Festes Jahresgehalt |
300.000 |
46% |
225.000 |
48% |
|
Nebenleistungen |
11.903 |
2% |
11.514 |
2% |
Summe Feste Vergütung
|
311.903
|
48%
|
236.514
|
51%
|
Variable Vergütungselemente
|
|
|
|
0% |
|
Jahrestantieme (STI) |
152.536 |
24% |
126.280 |
27% |
|
Mehrjahrestantieme |
180.000 |
28% |
101.250 |
22% |
Summe Variable Vergütung
|
332.536
|
52%
|
227.530
|
49%
|
Gesamtvergütung
|
644.439
|
100%
|
464.044
|
100%
|
Vorstandsmitglied (CFO) Christof Leiber
|
2022
|
2021
|
in € |
in % |
in € |
in % |
Feste Vergütungselemente
|
|
|
|
|
|
Festes Jahresgehalt |
250.000 |
49% |
247.500 |
50% |
|
Nebenleistungen* |
36.500 |
7% |
36.722 |
7% |
Summe Feste Vergütung
|
286.500
|
56%
|
284.222
|
57%
|
Variable Vergütungselemente
|
|
|
|
0% |
|
Jahrestantieme (STI) |
84.612 |
17% |
84.187 |
17% |
|
Mehrjahrestantieme |
135.000 |
27% |
126.000 |
25% |
Summe Variable Vergütung
|
219.612
|
44%
|
210.187
|
43%
|
Gesamtvergütung
|
506.112
|
100%
|
494.409
|
100%
|
* inkl. Beiträge zur Direktversicherung (EUR 1.752) und Pensionskasse (EUR 3.216)
Vorstandsmitglied (CTO) Pritim Kumar Krishnamoorthy
|
2022
|
2021
|
in € |
in % |
in € |
in % |
Feste Vergütungselemente
|
|
|
|
|
|
Festes Jahresgehalt |
200.000 |
49% |
100.000 |
51% |
|
Nebenleistungen |
9.735 |
2% |
8.105 |
4% |
Summe Feste Vergütung
|
209.735
|
51%
|
108.105
|
55%
|
Variable Vergütungselemente
|
|
|
|
0% |
|
Jahrestantieme (STI) |
79.956 |
20% |
42.093 |
22% |
|
Mehrjahrestantieme |
117.000 |
29% |
45.000 |
23% |
Summe Variable Vergütung
|
196.956
|
49%
|
87.093
|
45%
|
Gesamtvergütung
|
406.691
|
100%
|
195.198
|
100%
|
2. Versorgungsleistungen
Zugunsten der Vorstandsmitglieder Dirk Häußermann, Christof Leiber und Pritim Krishnamoorthy gewährt die ATOSS Software AG
als Regelaltersvorsorge eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge in Form eines beitragsorientierten Plans auf
Rückdeckungsversicherungsbasis. Die Gesellschaft leistet hierzu monatliche Beiträge gemäß dem beitragsorientierten Plan an
einen externen Anbieter. Zur Höhe der in 2022 geleisteten Beiträge pro Vorstandsmitglied siehe Tabelle unten. Weiterhin besteht
für Herrn Christof Leiber eine Zusage über eine Pensionskasse und eine Direktversicherung. Zur Höhe der geleisteten Beiträge
siehe ebenfalls Tabelle unten.
Gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden Andreas F.J. Obereder besteht eine als leistungsorientierter Plan zu qualifizierende unverfallbare
Pensionszusage. Änderungen dieser Zusage ergaben sich im Geschäftsjahr 2022 nicht. Gemäß diesem Plan setzen die Pensionszahlungen
mit Vollendung des 65. Lebensjahres ein. Die Bezüge werden lebenslänglich gewährt. Der Gesamtbetrag für die im Geschäftsjahr
2022 von aktiven Vorstandsmitgliedern erworbenen Pensionsanwartschaften von EUR 151.035 (Vorjahr: EUR 133.076) nach HGB beziehungsweise
EUR 305.986 (Vorjahr: EUR 318.391) nach IFRS wurde im Personalaufwand (Dienstzeitaufwand) berücksichtigt.
Zum 31. Dezember 2022 besteht folgende Pensionsanwartschaft nach HGB und IFRS bzw. wurden folgende Beiträge in die Unterstützungskasse,
an die Direktversicherung sowie an die Pensionskasse geleistet:
|
HGB
|
HGB
|
IFRS
|
IFRS
|
Dienstzeitaufwand
|
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung
|
Dienstzeitaufwand
|
Barwert der Pensionsverpflichtung
|
2022
|
31.12.2022
|
2022
|
31.12.2022
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Andreas F.J. Obereder |
133.076 |
9.531.771 |
305.986 |
7.084.599 |
Dirk Häußermann1) |
36.000 |
|
36.000 |
|
Christof Leiber 1) |
36.000 |
|
36.000 |
|
Pritim Kumar Krishnamoorthy1) |
36.000 |
|
36.000 |
|
1) Beiträge zur Unterstützungskasse
3. Bezüge im Berichtsjahr aus dem Vorstand ausgeschieden Vorstandsmitglieder
Bezüge im Berichtsjahr für aus dem Vorstand ausgeschieden Vorstandsmitglieder lagen im Geschäftsjahr 2022 nicht vor.
4. Angaben zur relativen Entwicklung der Vorstandsvergütung, der Vergütung der übrigen Belegschaft sowie zur Ertragsentwicklung
der Gesellschaft
Die nachfolgende Übersicht stellt die relative Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung
der im Berichtsjahr aktiven Vorstandsmitglieder, der über die letzten fünf Geschäftsjahre betrachteten durchschnittlichen
Vergütung der Belegschaft in Deutschland (Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG für die ATOSS Software AG, München) auf Vollzeitäquivalenzbasis
sowie ausgewählter Ertragskennziffern der ATOSS Software AG gegenüber dem Vorjahr dar. Bei den in der Tabelle enthaltenen
Vergütungen der Vorstandsmitglieder handelt es sich um die gewährte und geschuldete Vergütung.
Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung von Konzernumsatz und Konzern-EBIT der ATOSS Software AG
(Basis IFRS-Konzernabschluss) und Umsatz der ATOSS Software AG (Basis HGB-Einzelabschluss) dargestellt. Beide Finanzkennzahlen
sind als wesentliche Steuerungsgröße des Konzerns zugleich auch Grundlage der finanziellen Ziele in der variablen Vergütung
des Vorstands.
Entwicklung der Vergütung des Vorstands in Relation zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft, der ATOSS-Belegschaft und in
Relation zur Vergütung in Deutschland
|
2022
|
2021
|
Veränderung
in %
|
Vorstandsvergütung (in EUR)
|
|
|
|
|
Andreas F.J. Obereder (CEO) |
833.332 |
794.024 |
5% |
|
Dirk Häußermann (seit 01.04.2021) (Co-CEO) |
644.439 |
464.044 |
39% |
|
Christof Leiber (CFO) |
506.112 |
494.409 |
2% |
|
Pritim Kumar Krishnamoorthy (seit 01.07.2021) (CTO) |
406.691 |
195.198 |
108% |
Aufsichtsratsvergütung (Festvergütung) (in EUR)
|
|
|
|
|
Moritz Zimmermann |
60.000 |
60.000 |
0% |
|
Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau |
30.000 |
30.000 |
0% |
|
Klaus Bauer |
30.000 |
30.000 |
0% |
Ertragsentwicklung (in TEUR)
|
|
|
|
|
Umsatz (IFRS-Konzern) |
113.916 |
97.066 |
17% |
|
EBIT (IFRS-Konzern) |
30.802 |
27.244 |
13% |
|
Umsatz (HGB-Einzelabschluss) |
114.915 |
96.608 |
19% |
Durchschnittliche Vergütung der ATOSS-Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalentbasis in Deutschland (Brutto)*
|
80.633 |
79.581 |
1% |
* ohne Sonderzahlungen
5. Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2022 die Angemessenheit der Vergütung auf Basis des in Ziffer C. VIII beschrieben
Vertikalvergleichs durchgeführt und diese bestätigt.
E. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Struktur der Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats der ATOSS Software AG ist in § 12 der Satzung niedergelegt. Das aktuelle Vergütungssystem
für die Mitglieder des Aufsichtsrats der ATOSS Software AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2021 und wurde von der ordentlichen
Hauptversammlung am 30. April 2021 mit einer Mehrheit von 99,70 % angenommen.
Die ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von EUR 20.000 sowie
ein Sitzungsgeld für ordentliche Aufsichtsratssitzungen in Höhe von EUR 1.500 je Sitzung gezahlt. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats
wird für das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 40.000 und dem stellvertretenden
Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird für das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine zusätzliche Vergütung in Höhe
von EUR 10.000 gezahlt. Dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird für das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr
eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000 gezahlt. Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nicht für das
volle Geschäftsjahr angehören oder den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz im Prüfungsausschuss
nicht für das volle Geschäftsjahr führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. Die Vergütungen sowie
die Sitzungsgelder werden jeweils zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer gezahlt.
Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats Ersatz ihrer Auslagen und eine etwaige auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer.
Der Anteil der festen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung beträgt 100 %.
Die Vergütung ist nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils
des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz
im Prüfungsausschuss nicht für das volle Geschäftsjahr führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.
Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2022
Der Aufwand für die Festvergütung sowie die Vergütung für die Prüfungsausschusstätigkeit des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr
2022 EUR 120.000 (Vorjahr: EUR 120.000).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallenden Beträge sowie die relative
Entwicklung der Gesamtvergütung im Vergleich zum Vorjahr.
Sonstige Bezüge für Sitzungsgelder fielen in Höhe von EUR 18.000 (Vorjahr: EUR 18.000) an.
|
2022
|
Festvergütung
|
Sitzungsgeld
|
AR-Vergütung gesamt
|
in €
|
in %
|
in €
|
in %
|
in €
|
Moritz Zimmermann |
60.000 |
50% |
6.000 |
33% |
66.000 |
Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau |
30.000 |
25% |
6.000 |
33% |
36.000 |
Klaus Bauer |
30.000 |
25% |
6.000 |
33% |
36.000 |
Summe
|
120.000
|
100%
|
18.000
|
100%
|
138.000
|
|
2021
|
|
|
Festvergütung
|
Sitzungsgeld
|
AR-Vergütung gesamt
|
Entwicklung 2022
gegenüber 2021
|
|
in €
|
in %
|
in €
|
in %
|
in €
|
in %
|
Moritz Zimmermann |
60.000 |
50% |
6.000 |
33% |
66.000 |
0% |
Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau |
30.000 |
25% |
6.000 |
33% |
36.000 |
0% |
Klaus Bauer |
30.000 |
25% |
6.000 |
33% |
36.000 |
0% |
Summe
|
120.000
|
100%
|
18.000
|
100%
|
138.000
|
0% |
F. Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die ATOSS Software AG, München
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der ATOSS Software AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit
§ 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift
und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir
haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
München, den 24. Februar 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Sebastian Stroner
Wirtschaftsprüfer
|
ppa. Johanna Schano
Wirtschaftsprüferin
|
|
|
|
|
|
III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens 21. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend
bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden.
Gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung reicht für den Nachweis des Anteilsbesitzes ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 7. April 2023, 00:00 Uhr (MESZ), (sogenannter Nachweisstichtag)
zu beziehen hat, in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen ist und der Gesellschaft bis spätestens 21.
April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein muss:
ATOSS Software AG c/o Commerzbank AG GS-OPS Income & General Meetings 60261 Frankfurt am Main E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu
keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von
Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institutionen oder Personen, durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter oder durch eine sonstige Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung
muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden (z. B. durch Vorlage der Vollmacht
an der Einlasskontrolle) oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail
an die folgende Adresse erfolgen:
ATOSS Software AG Rechtsabteilung - HV 2023 Rosenheimer Str. 141 h 81671 München Telefax: 089 - 42771 - 58400 E-Mail: hauptversammlung@atoss.com
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der Eintrittskarte zugesendet.
Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetseite
https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zum Herunterladen bereit.
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und
der Nachweis von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institutionen oder
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung
anmelden sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail),
indem z.B. die zugesandte Eintrittskarte mit dem darauf abgedruckten Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei beispielsweise
im PDF-Format per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Aus organisatorischen Gründen werden die Aktionäre
gebeten, die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum Ablauf
des 27. April 2023, 17:00 Uhr (MESZ), (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse
zu übersenden:
ATOSS Software AG Rechtsabteilung - HV 2023 Rosenheimer Str. 141 h 81671 München Telefax: 089 - 42771 - 58400 E-Mail: hauptversammlung@atoss.com
Alternativ ist eine Übergabe an die Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den zur Hauptversammlung
ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der Eintrittskarte abgedruckt zugesendet. Dieses Formular steht auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Internetseite
https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zum Herunterladen zur Verfügung.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter besteht nicht.
IV. Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse
ATOSS Software AG Vorstand z.Hd. der Rechtsabteilung - HV 2023 Rosenheimer Str. 141 h 81671 München
zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG bis spätestens am 28. März 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Anträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß
§ 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum
Aufsichtsrat übersenden. Diese sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
ATOSS Software AG Rechtsabteilung - HV 2023 Rosenheimer Str. 141 h 81671 München Telefax: 089 - 42771 - 58400 E-Mail: hauptversammlung@atoss.com
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den
Wahlen zum Aufsichtsrat, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag
des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis zum 13. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft an der vorstehend
angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung unverzüglich nach
ihrem Eingang unter der Internetseite
https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den
Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der
Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige Begründung eines Gegenantrags braucht zudem nicht zugänglich gemacht
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den
Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe
von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer) beziehungsweise nach § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG (Angaben über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten) enthalten.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch
ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass Gegenanträge, die der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt
werden.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
V. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.atoss.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Weitere Angaben nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
Euro 7.953.136,00 und ist eingeteilt in 7.953.136 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Aktien lauten auf den Inhaber.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit 7.953.136. Von diesen 7.953.136 Stimmrechten ruhen derzeit
insgesamt 0 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71b AktG). Die konkrete Anzahl der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis
zur Hauptversammlung noch verändern.
München, im März 2023
ATOSS Software AG
Der Vorstand
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der
Hauptversammlung
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die ATOSS Software AG,
Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München, (im Folgenden auch „Wir“ oder „ATOSS“) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden
Rechte.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die
ATOSS Software AG Rosenheimer Straße 141 h 81671 München E-Mail: hauptversammlung@atoss.com Telefon: +49 89 4 27 71 0
Die Datenschutzbeauftragte der ATOSS Software AG erreichen Sie unter
ATOSS Software AG Dr. Stefanie Hagemeier Rosenheimer Str. 141 h 81671 München Deutschland E-Mail: datenschutz@atoss.com
2. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?
ATOSS verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Ihre personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse und weitere
Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, Eintrittskartennummer und -daten) nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung
(„DSGVO"), des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG"), des Aktiengesetzes („AktG“) sowie aller weiteren relevanten Rechtsvorschriften.
Dies erfolgt nur zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dazu gehört die Kommunikation mit den Aktionären und die Abwicklung
von Hauptversammlungen. Im Einzelnen:
Die Gesellschaft verarbeitet Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben bzw. aus
diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die Gesellschaft übermittelt werden. Gemäß § 135 Abs. 5 Satz 2 AktG kann
ein Aktionär ein Kreditinstitut, einen sonstigen Intermediär oder diesem gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
erbieten, bevollmächtigen, ihn in der Hauptversammlung zu vertreten und sein Stimmrecht im Namen dessen, den es angeht, ausüben
lassen. In diesem Fall werden nur die personenbezogenen Daten des Vertreters verarbeitet.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung
(z. B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
(einschließlich der Erteilung, dem Widerruf und dem Nachweis von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung
der betreffenden Daten ist Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und anderer versammlungsbezogener
Rechte nicht möglich.
Dazu gehören die folgenden Verarbeitungsvorgänge:
Die ATOSS Software AG verarbeitet im Rahmen der Anmeldung eines Aktionärs für die Hauptversammlung die erforderlichen vom
Aktionär angegebenen bzw. aus diesem Anlass von seiner Depotbank übermittelten Daten (insbesondere Vor- und Nachnamen, Wohnort
oder Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Eintrittskartennummer sowie Besitzart).
Soweit die Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten erfolgt, verarbeiten wir die in der Vollmachtserteilung
angegebenen personenbezogenen Daten des Aktionärs sowie Vor- und Nachname und Wohnort oder Adresse des Bevollmächtigten. Im
Falle der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von ATOSS benannten Stimmrechtsvertreter werden zudem die erteilten
Weisungen verarbeitet und die Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei Jahre nachprüfbar festgehalten.
In der Hauptversammlung wird gem. § 129 AktG ein Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden personenbezogenen Daten geführt:
Nummer der Eintrittskarte, Vor- und Nachname sowie Wohnort des vertretenen Aktionärs bzw. Aktionärsvertreters und der/des
Stimmrechtsvertreter(s) der Gesellschaft, Aktienanzahl, Aktiengattung, Anzahl der Stimmrechte und Besitzart.
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die ATOSS Software AG diese Gegenstände
unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen.
Ebenso wird die ATOSS Software AG Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den
aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der ATOSS Software AG zugänglich
machen (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG).
Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungsvorgänge ist jeweils § 67e AktG in Verbindung mit Art.
6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie beispielsweise
aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.
Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten, werden Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen vorab darüber informiert.
3. An welche Kategorien von Empfängern werden Ihre Daten ggf. weitergegeben?
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, an welche Kategorien von Empfängern wir Ihre personenbezogenen Daten weitergeben:
Externe Dienstleister: Für die Ausrichtung der Hauptversammlung bedienen wir uns externer Dienstleister, die Ihre personenbezogenen
Daten nach unseren Weisungen im Einklang mit Art. 28 DSGVO verarbeiten.
Aktionäre/Dritte: Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung
können Aktionäre bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung auf Antrag Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis erfassten
Daten erlangen. Das Teilnehmerverzeichnis wird zudem in der Hauptversammlung anwesenden Aktionären zugänglich gemacht. Auch
im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden Ihre
personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht.
Weitere Empfänger: Im Rahmen gesetzlicher Vorschriften können wir verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten weiteren
Empfängern, wie etwa Behörden und Gerichten, zu übermitteln.
4. Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert?
Grundsätzlich löschen oder anonymisieren wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald und soweit sie für die zuvor genannten Zwecke
nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Nachweis- und/oder Aufbewahrungspflichten (unter anderem nach dem Aktiengesetz,
dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten uns zu einer weiteren Speicherung.
Die Daten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen werden regelmäßig nach drei Jahren gelöscht oder anonymisiert. Sobald wir
Kenntnis von der Veräußerung Ihrer Aktien erlangt haben, werden wir Ihre personenbezogenen Daten vorbehaltlich anderer gesetzlicher
Regelungen nur noch für längstens zwölf Monate speichern. Darüber hinaus speichern wir Ihre personenbezogenen Daten nur dann,
soweit die weitere Verarbeitung im Einzelfall im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen ATOSS oder seitens ATOSS geltend gemacht
werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren) erforderlich ist.
5. Übermitteln wir personenbezogene Daten ins außereuropäische Ausland?
Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland ist nicht beabsichtigt.
6. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall statt (einschließlich Profiling)?
Wir setzen keine rein automatisierten Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 22 DSGVO oder ein Profiling ein.
7. Welche Rechte haben Sie?
Soweit wir personenbezogene Daten zu Ihrer Person verarbeiten, stehen Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen die
folgenden Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu:
• |
Recht auf Auskunft über die seitens der ATOSS Software AG über Sie gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO);
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• |
Recht auf Berichtigung unrichtiger über Sie gespeicherter Daten (Art. 16 DSGVO);
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• |
Recht auf Löschung Ihrer Daten, insbesondere, sofern diese für die Zwecke, für die sie ursprünglich erhoben wurden, nicht
mehr erforderlich sind (Art. 17 DSGVO);
|
• |
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung), insbesondere, sofern die Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig ist oder
die Richtigkeit Ihrer Daten durch Sie bestritten wird (Art. 18 DSGVO);
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Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, soweit die Verarbeitung lediglich zur Wahrung der berechtigten Interessen
der Gesellschaft erfolgt (Art. 21 DSGVO);
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Beschwerderecht: Für Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte
unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung. Unabhängig davon haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen
Datenschutzbehörde einzulegen.
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