EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wienerberger AG
/ Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
Bericht des Vorstands der Wienerberger AG zum Ausschluss des Kaufrechts
Mit Beschluss der 155. ordentlichen Hauptversammlung der Wienerberger AG, FN 77676 f (die "Gesellschaft"), vom 7. Mai 2024 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung und mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts). Aufgrund dieser Ermächtigung plant der Vorstand, eigene Aktien der Gesellschaft (die "eigenen Aktien") auf eine andere Art als über die Börse oder im Wege eines öffentlichen Angebots zu verkaufen und diese, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, unter Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu verwenden. Eigene Aktien sollen für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für US-Mitarbeiter von Gesellschaften der Wienerberger Gruppe in den USA, insbesondere General Shale Brick, Inc. ("ESPP USA") verwendet werden. Im Rahmen des ESPP USA erhalten US-Mitarbeiter die Möglichkeit, die bei der Wiener Börse unter ISIN AT0000831706 gelisteten Aktien zu erwerben. Für je zwei erworbene Aktien ("Investment-Aktien") erhält der teilnehmende Mitarbeiter gemäß den Terms und Conditions für das ESPP USA ("Planbedingungen") eine Aktie der Wienerberger AG ohne weitere Gegenleistung ("Matching-Aktie") zugeteilt (2+1 Modell). Das ESPP USA wird von Global Shares Inc. als Planadministrator ("Planadministrator") verwaltet. Der Planadministrator wird die Aktien für die US-Mitarbeiter für die Dauer des Programms treuhändig verwahren. Aus diesem Grund werden die eigenen Aktien direkt an den Planadministrator zur treuhändigen Verwahrung für die US-Mitarbeiter im Rahmen des ESPP USA übertragen. Am Ende der Angebotsperiode des ESPP USA lag eine Gesamtinvestitionssumme aller teilnehmenden Mitarbeiter aus dem ESPP USA von umgerechnet ca. EUR 110.000 vor. Um diese Gesamtinvestitionssumme verkauft und überträgt die Wienerberger AG eigene Aktien als Investment-Aktien an den Planadministrator als Treuhänder für die teilnehmenden Mitarbeiter. Zusätzlich verkauft und überträgt die Wienerberger AG für je zwei Investment-Aktien je eine Matching-Aktie ohne weitere Gegenleistung seitens der teilnehmenden Mitarbeiter an den Planadministrator als Treuhänder für die teilnehmenden Mitarbeiter. Die Kosten für die Matching-Aktien werden von Gesellschaften der Wienerberger Gruppe in den USA, insbesondere General Shale Brick, Inc. getragen und ein Kostenersatz an die Wienerberger AG geleistet. In Summe wird die Wienerberger AG daher für das ESPP USA eigene Aktien zum Preis von ca. EUR 110.000 (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nur ganze Aktien geliefert werden) als Investment-Aktien und zusätzlich für je zwei Investment-Aktien je eine Matching-Aktie übertragen, wobei Wienerberger für die Matching Aktien einen Kostenersatz von ca EUR 55.000 (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nur ganze Aktien geliefert werden) erhalten wird. Die Übertragung der eigenen Aktien an den Planadministrator soll voraussichtlich am 13.06.2024 erfolgen ("Closing"). Am Tag des Closing werden sowohl die Investment-Aktien als auch die Matching-Aktien an den Planadministrator als Treuhänder für die US-Mitarbeiter übertragen. Die Veräußerung der Aktien erfolgt zum Börse-Schlusskurs am letzten Börsetag unmittelbar vor dem Closing. Die endgültige Anzahl an eigenen Aktien, die für das ESPP USA benötigt werden, wird daher am Tag des Closing auf Basis des Schlusskurses der Wienerberger-Aktie an der Wiener Börse am letzten Börsetag unmittelbar vor dem Closing bestimmt werden, wobei wie ausgeführt eigene Aktien als Investment-Aktien zum Preis von ca. EUR 110.000 und für je zwei Investment-Aktien je eine Matching-Aktie an die teilnehmenden Mitarbeiter gegen Kostenersatz veräußert werden. Auf Basis des Schlusskurses der Wienerberger-Aktie an der Wiener Börse am 21.05.2024 würde dies eine Zahl an zu verwendenden eigenen Aktien von ca. 4.700 ergeben. Dies würde rund 0,004 % der gesamten Aktien der Gesellschaft entsprechen. Die erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrats zur Verwendung der eigenen Aktien soll voraussichtlich am 07.06.2024 erfolgen.
Die eigenen Aktien sollen für das ESPP USA verwendet werden und über den Planadministrator als Treuhänder an die am ESPP USA teilnehmenden Mitarbeiter abgegeben werden. Dies ist für die Gesellschaft aus mehreren Gründen vorteilhaft und von Interesse. Durch das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm wird das Ziel verfolgt, die Identifikation der Mitarbeiter mit der Wienerberger Gruppe zu stärken und ihre Loyalität zu fördern. Die Errichtung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ist bei Unternehmen durchaus üblich und nimmt weiter zu, um so attraktive Anreize für Mitarbeiter zu schaffen und diese an das Unternehmen zu binden. Wienerberger vereinbart mit den teilnehmenden US-Mitarbeitern eine dreijährige Haltefrist (sogenannte Holding Period). Dadurch gelangen die Aktien für diesen Zeitraum in feste Hände.
Der Bezugsrechtsauschluss zur Verwendung der eigenen Aktien für das ESPP USA ist geeignet, um die angeführten Zielsetzungen im Gesellschaftsinteresse zu erreichen. Der Bezugsrechtsausschluss ist dafür erforderlich und verhältnismäßig: (i) Die mit der Verwendung eigener Aktien für die Mitarbeitergewinnung und -bindung verfolgten Ziele und Vorteile können im Fall einer Veräußerung der eigenen Aktien unter Wahrung der Bezugsrechte der Aktionäre oder eines Verkaufs über die Börse bzw ein öffentliches Angebot nicht im gleichen Maß erreicht werden. (ii) Die Verwendung der eigenen Aktien für das ESPP USA schafft einen Wettbewerbsvorteil im direkten Vergleich zu anderen Unternehmen, die ihren Mitarbeitern derartige Möglichkeiten nicht eröffnen. Dadurch werden den Mitarbeitern von Konzerngesellschaften der Wienerberger Gruppe in den USA Anreize geschaffen, um bei Wienerberger einzusteigen bzw. der Gesellschaft langfristig erhalten zu bleiben. Das hat positive Auswirkungen auf die Gesellschaft. (iii) Eine Veräußerung eigener Aktien mit Bezugsrecht könnte diese Ziele hingegen nicht erfüllen, da es gerade wesentlich ist, die Mitarbeiter als Neu-Aktionäre zu gewinnen und die eigenen Aktien nicht an bereits bestehende Aktionäre auszugeben. (iv) Das Ausmaß der Verwendung eigener Aktien ist durch den Gesamtbetrag von ca. EUR 165.000 deutlich beschränkt, sodass eine allfällige 'Verwässerung' der Aktionäre im Hinblick auf ihre Beteiligungsquote in angemessenen Grenzen bleibt. Da sich der Veräußerungspreis für die Investment-Aktien sowie der Kostenersatz für die Matching-Aktien nach dem Schlusskurs des Tages vor dem Closing an der Wiener Börse richtet, ist dieser angemessen und es besteht bei der Verwendung im Rahmen des ESPP USA auch keine mit einer Kapitalerhöhung vergleichbare Verwässerungsgefahr für die Aktionäre. Zudem ist die Anzahl der Matching-Aktien auf je eine Matching-Aktie für je zwei Investment- Aktien beschränkt. Es verändert sich zwar die Beteiligungsquote des Aktionärs, doch wird damit nur jene Quote wiederhergestellt, die vor dem Rückerwerb der eigenen Aktien durch die Gesellschaft bestand und sich aufgrund der Beschränkungen der Rechte aus eigenen Aktien für die Gesellschaft (§ 65 Abs 5 AktG) vorübergehend verändert hat. Insbesondere aus den angeführten Gründen überwiegen die im Gesellschaftsinteresse mit dem Bezugsrechtsausschluss verfolgten Zwecke und Maßnahmen – die jedenfalls mittelbar auch im Interesse aller Aktionäre liegen – sodass der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nicht unverhältnismäßig, sondern erforderlich und angemessen ist. Zudem unterliegen die Verwendung der eigenen Aktien für das ESPP USA und der Ausschluss des Bezugsrechts der Zustimmung, und sohin der Kontrolle des Aufsichtsrates der Gesellschaft.
Die Festsetzung des Veräußerungspreises der eigenen Aktien erfolgte im Rahmen der Planbedingungen. Durch die Anknüpfung an den Schlusskurs des Tages vor dem Closing an der Wiener Börse wird bei der Preisfestsetzung für die Investment-Aktien sowie des Kostenersatzes für die Matching-Aktien ein dem Kaufzeitpunkt entsprechender angemessener Kaufpreis festgelegt. Aufgrund der Bewertung der Aktien unter Berücksichtigung des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft entsteht außerdem für Aktionäre kein unverhältnismäßiger Nachteil durch eine Quotenverwässerung. Zu veräußernde eigene Aktien haben dieselben Rechte (insb. Gewinnansprüche) wie die bestehenden Aktien (ISIN AT0000831706). Die Rechte aus den Aktien sind damit in der Bewertung der Aktie auf dem Kapitalmarkt (insbesondere des Börsenkurses) berücksichtigt.
Nach Abwägung der vorstehenden Begründung ist der beabsichtigte Bezugsrechtsausschluss geeignet, erforderlich, verhältnismäßig und im überwiegenden Interesse der Gesellschaft sachlich gerechtfertigt und geboten. Dieser Bericht des Vorstands wird auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und zusätzlich europaweit elektronisch verbreitet. Zudem erfolgt eine Bekanntmachung auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI). Für den Bezugsrechtsausschluss sowie für die Veräußerung der eigenen Aktien ist die Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft erforderlich. Unter Anwendung von §§ 65 Abs 1b iVm 171 Abs 1 AktG wird ein Aufsichtsratsbeschluss darüber frühestens zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Berichts gefasst und erfolgt eine tatsächliche Veräußerung der eigenen Aktien in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben.
Wien, 23. Mai 2024 Der Vorstand der Wienerberger AG
23.05.2024 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Wienerberger AG |
Wienerbergerplatz 1 | |
1100 Wien | |
Österreich | |
Internet: | www.wienerberger.com |
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