EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wienerberger AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
Wienerberger AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

22.04.2024 / 17:15 CET/CEST
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Wienerberger AG beschließt Verwendung von 31.023 Stück eigener Aktien

Der Vorstand der Wienerberger AG hat, jeweils unter Enthaltung des betroffenen Vorstandsmitglieds bei der Beschlussfassung über die auf eigene Ansprüche zu liefernden Aktien, am 8. April 2024 beschlossen, auf Grundlage der Verwendungsermächtigung (Wiederverkaufsermächtigung) für eigene Aktien der 153. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2022 zu Tagesordnungspunkt 9 (die "Verwendungsermächtigung") eine Verwendung eigener Aktien durchzuführen.

Der Aufsichtsrat sowie der Vorstand der Gesellschaft, jeweils unter Enthaltung des betroffenen Vorstandsmitglieds in Bezug auf die auf eigene Ansprüche zu liefernden Aktien, veröffentlichten am 8. April 2024 über ein europaweites, elektronisches Verbreitungssystem sowie unter https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html einen Bericht über die Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre auf Grundlage der Verwendungsermächtigung (der "Bericht"). Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung am 22. April 2024.

Die Lieferung von zugeteilten Aktien der Gesellschaft an die Vorstandsmitglieder soll bis 30. April 2024 erfolgen.

Die Gesellschaft wird die Lieferungsverpflichtung aus dem Bestand eigener Aktien bedienen. Die Details zur Verwendung eigener Aktien werden auf der Internetseite des Unternehmens unter https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html veröffentlicht.

Die Details zur Verwendung eigener Aktien in Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html (Deutsch) und https://www.wienerberger.com/en/investors/share.html (Englisch) veröffentlicht.

Verwendung eigener Aktien:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8 AktG: 3. Mai 2022 (Beschluss am 3. Mai 2022 veröffentlicht)

Beginn und voraussichtliche Dauer der Verwendung: Voraussichtlich ab 26. April 2024 bis voraussichtlich Ende April 2024

Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000831706)

Beabsichtigtes Volumen der Veräußerung: 31.023 Stück eigene Aktien der Wienerberger AG (rund 0,03% des Grundkapitals der Wienerberger AG)

Preis je Aktie (höchster/niedrigster Preis): Gemäß den Bedingungen des anwendbaren Aktienvergütungssystems der gerundete Durchschnittsschlusskurs der Wienerberger-Aktie an der Wiener Börse während der letzten 20 Börsehandelstage des Leistungszeitraums – somit 30.11.2023 - 29.12.2023 – iHv EUR 28,50 pro Aktie

Art der Veräußerung: Außerbörslich (Direktlieferung an die jeweiligen Vorstandsmitglieder gemäß den Bedingungen des anwendbaren Aktienvergütungssystems)

Zweck der Veräußerung: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Mai 2022 sowie § 65 Abs 1b letzter Satz AktG

Allfällige Auswirkungen der Veräußerung auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine.



22.04.2024 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Wienerberger AG
Wienerbergerplatz 1
1100 Wien
Österreich
Internet: www.wienerberger.com

 
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