EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Nagarro SE / Aktienrückkauf
Nagarro SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

11.07.2023 / 13:26 CET/CEST
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München, den 11. Juli 2023 – Die Nagarro SE hat im Zeitraum vom 3. Juli 2023 bis einschließlich zum 7. Juli 2023 insgesamt 24.510 Stückaktien der Nagarro SE (ISIN: DE000A3H2200) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachungen vom 2. Mai 2023 und 13. Juni 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückkaufs eigener Aktien (1. Tranche) für den 2. Mai 2023 (abgeschlossen am 25. Mai 2023) und der Beginn der 2. Tranche für den 14. Juni 2023 mitgeteilt.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 3. Juli 2023 bis einschließlich zum 7. Juli 2023 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Aggregiertes Volumen
(Anzahl Aktien)
Volumengewichteter
Durchschnittskurs (EUR)
3. Juli 2023 5.544 82,1560
4. Juli 2023 6.154 82,7377
5. Juli 2023 4.405 80,7871
6. Juli 2023 5.335 80,5499
7. Juli 2023 3.072 80,8871
Gesamt: 24.510  


Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der 2. Tranche des Aktienrückkaufs seit dem 14. Juni 2023 bis einschließlich 7. Juli 2023 durch die Nagarro SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 105.382 Stückaktien und insgesamt seit Beginn des Aktienrückkaufs am 2. Mai 2023 auf 218.516 Stückaktien.

Das Gesamtvolumen der 2. Tranche des Aktienrückkaufs in Höhe von bis zu EUR 10 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) wird voraussichtlich am 13. Juli 2023 ausgeschöpft sein. Damit wird die 2. Tranche abgeschlossen sein. Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, dass nach Abschluss der 2. Tranche am unmittelbar darauffolgenden Handelstag mit der Durchführung der dritten und letzten Tranche des Aktienrückkaufprogramms begonnen wird. Die dritte und letzte Tranche wird in einem Volumen von bis zu EUR 10 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) unter Beachtung der Höchstgrenze der insgesamt zu erwerbenden Anzahl eigener Aktien im Zeitraum bis längstens 31. Oktober 2023 durchgeführt.

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.nagarro.com/de/investor-relations/share-buyback-2023 abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der Nagarro SE erfolgte durch ein von der Nagarro SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nagarro SE
Baierbrunner Straße 15
81379 München
Deutschland
Internet: www.nagarro.com

 
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