EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.11.2022 / 17:53 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

LPKF Laser & Electronics AG:
Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Ankündigung des Rückkaufs eigener Aktien im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms

Garbsen, 14. November 2022 - Die LPKF Laser & Electronics AG (LPKF) wird einen Aktienrückkauf vornehmen. Im Zeitraum vom 15. bis 21. November 2022 sollen auf der gesetzlichen Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 212.760,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu 25.000 eigene Inhaberaktien von LPKF zurückgekauft werden.

Der Aktienrückkauf dient der Durchführung des vom Vorstand der LPKF Laser & Electronics AG im September 2022 beschlossenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2022.

Unmittelbar nach Abschluss des Rückkaufs erfolgt eine Übertragung der Aktien an die an dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilnehmenden Mitarbeiter nach Maßgabe der Planbedingungen.
Der Rückkauf erfolgt nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.

Mit der Durchführung des Rückkaufs ist eine Bank beauftragt, die innerhalb des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von LPKF trifft. Das Recht von LPKF, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Rückkauf erfolgt billigst und Interesse wahrend über den elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA). Hinsichtlich des Kaufpreises werden die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.

LPKF wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lpkf.com) in der Rubrik Investor Relations/Aktie über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den gesetzlichen Bestimmungen berichten.

Über LPKF
Die LPKF Laser & Electronics AG ist auf die Herstellung von Lasersystemen zur Mikromaterialbearbeitung spezialisiert und weltweit in mehreren Bereichen führend. Das 1976 gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Garbsen bei Hannover und ist über Tochtergesellschaften und Vertretungen weltweit aktiv. Die Aktien der LPKF Laser & Electronics AG werden im Prime Standard der Deutschen Börse gehandelt (ISIN 0006450000).

Disclaimer
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Diese sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig; sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. LPKF übernimmt keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verpflichtung, die in dieser Mitteilung getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft
Osteriede 7
30827 Garbsen
Deutschland
Internet: www.lpkf.com

 
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